Zum Dienstjubiläum des Reichsbankpräsidenten

Reichsbankpräsident Wirklicher Geheimer Rat Dr. Richard Koch, Exellenz, feiert am 2. November sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum

Von Legationsrat Prof. Dr. Helfferich, Berlin.

Am 2. November sind es fünfzig Jahre, daß der jetzige Präsident des Reichsbankdirektoriums, Wirklicher Geheimer Rat Dr. Richard Koch, in den Staatsdienst eingetreten ist.

Der Jubilar feiert seinen Ehrentag in vollster Frische des Körpers und Geistes und in einem Alter, das man in Anbetracht eines fünfzigjährigen Amtsjubiläums fast ein jugendliches nennen könnte. Dr. Koch, geboren zu Kottbus am 15. September 1834, hat das 69. Lebensjahr gerade erst vollendet. Der ungewöhnlich frühe Abschluß seiner Studien weist darauf hin, daß die Eigenschaften, die später der Reichsbankpräsident in seiner verantwortungsvollen Stellung vor aller Welt an den Tag gelegt hat, der klare Geist und die niemals rastende Arbeitslust und Arbeitskraft, bereits in dem Jüngling in Schule und Hörsaal lebendig waren. Schon mit 16 ½ Jahren hat er das Gymnasium seiner Vaterstadt mit dem Reifezeugnis verlassen, um sich der Rechtswissenschaft zu widmen. Nach einem Studium von fünf Semestern an der Berliner Universität – für das sechste wurde ihm vom Justizminister Dispens erteilt – unterzog er sich dem ersten juristischen Examen und wurde am 2. November 1853 als Auskultator beim Kreisgericht zu Kottbus vereidigt. Er trat damit in einem Alter von kaum 19 Jahren in den Staatsdienst ein, in dem ihm eine so glänzende Laufbahn bevorstand.

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Es soll nicht die Aufgabe dieser Zeilen sein, den äußeren Lebensgang des Jubilars und sein Aufsteigen in Aemtern und Ehren von Stufe zu Stufe zu schildern; nur die wichtigsten Punkte, die von entscheidender Bedeutung sind für das, was Dr. Koch uns heute ist, seien in Kürze skizziert.

Dr. Koch hat seine Laufbahn als Jurist begonnen. Der deutsche Jurist, ob Verwaltungsbeamter oder Richter, steht heute vielfach in dem Ruf, ein nicht allzugroßes Verständnis für die praktischen Bedürfnisse des Verkehrslebens zu haben, die mit der gewaltigen Entwicklung unserer Volkswirtschaft eine immer größere Wichtigkeit gewonnen haben. Die Erkenntnis des hier in der Tat vorliegenden Mangels hat ja gerade in den letzten Jahren die Bestrebungen zur Reform des juristischen Studiums und Vorbereitungsdienstes hervorgerufen, die nicht zur Ruhe kommen werden, ehe sich die notwendige Anpassung an die veränderten Verhältnisse vollzogen hat. Was diese Reformen für die Allgemeinheit der Juristen erstreben, das ist einzelnen aus eigener Kraft in vollem Umfang gelungen.

Reichsbankpräsident Wirklicher Geheimer Rat Dr. Richard Koch, Exellenz, feiert am 2. November sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum
Reichsbankpräsident Wirklicher Geheimer Rat Dr. Richard Koch, Exellenz, feiert am 2. November sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum

So haben wir im Reichsbankpräsidenten einen Juristen, in dessen Person der Widerstreit, dessen Ueberwindung insbesondere für unsere Verwaltungsjuristen eine so gebieterische Notwendigkeit darstellt, in der glücklichsten Weise ausgeglichen ist. Dr. Koch hat sich nicht etwa in seiner späteren Laufbahn von der Juristerei abgewendet und sein ausschließliches Interesse den großen wirtschaftlichen Fragen geschenkt, die infolge seiner Stellung in der deutschen Zentralnotenbank an ihn herantraten; Dr. Koch wird vielmehr heute noch in den berufensten Kreisen als einer der ausgezeichnetsten und scharfsinnigsten Juristen geschätzt, eine Anerkennung, die unter andern darin Ausdruck gefunden hat, daß ihn die Universität Heidelberg gelegentlich ihrer 500 jährigen Jubelfeier im Jahr 1886 zum Ehrendoktor der Rechte promovierte, und daß ihm die „Juristische Gesellschaft“ zu Berlin, in der sich unsere hervorragendsten Juristen aus Wissenschaft und Praxis zusammengefunden haben, seit Jahren das Präsidium anvertraut. Auch seine im Jahr 189l, gleichzeitig mit seiner Berufung ins Herrenhaus erfolgte Ernennung zum Kronsyndikus war eine Anerkennung, die dem juristischen Fachmann galt.

Aber ebensowenig wie der Leiter der Reichsbank über der Behandlung wirtschaftlicher Probleme aufhörte, Jurist zu sein, ebensowenig ist erst durch seine Laufbahn in ihm das Interesse für die Fragen des praktischen Verkehrslebens geweckt worden. Der Zusammenhang war vielmehr umgekehrt; die Hinneigung zu den Fragen des lebendigen Verkehrs, eine stark ausgeprägte Veranlagung zur Erfassung und Beurteilung praktischer Verhältnisse haben Dr. Koch für seine Laufbahn geradezu prädestiniert. Höchst charakteristisch für diesen bedeutsamen Zug ist die Tatsache, daß die Prüfungsarbeit, auf Grund derer im Frühjahr 1855 der damals noch nicht Einundzwanzigjährige zum Appellationsgerichts-Referendarius ernannt wurde, von dem Zensor als „eine vorzüglich gute Arbeit, die selbst einem geübten Praktiker zur Ehre gereichen würde“, beurteilt wurde. In seinen späteren Stellungen als Hilfsrichter an verschiedenen Plätzen der preußischen Monarchie, als Stadt- und Kreisrichter in Danzig, als Stadtrichter und Stadtgerichtsrat in Berlin vertieften sich seine Neigungen für das Gebiet, auf dem sich Volkswirtschaft und Recht am engsten berühren. Er entfaltete bald eine umfassende und beachtenswerte literarische Tätigkeit sowohl auf dem Gebiet des Zivilprozeßrechts, wie auf dem des Handelsrechts. Seine Arbeiten auf dem ersteren Feld gaben die Veranlassung, daß er im Jahr 1868 als Schriftführer in die Kommission zur Ausarbeitung einer Zivilprozeßordnung berufen wurde; seine Beschäftigung mit den Fragen des Verkehrsrechts lenkte auf ihn die Aufmerksamkeit des damaligen Präsidenten der Preußischen Bank, Herrn von Dechend, der ihn am 5. Oktober 1870 als Hilfsarbeiter in das Direktorium berief, zu dessen Mitglied als Geheimer Finanzrat und Hauptbankjustitiarius er bereits im Mai des folgenden Jahrs ernannt wurde.

Seine hervorragende Arbeitskraft und sein unmittelbares und energisches Erfassen der großen organisatorischen und wirtschaftlichen Probleme, vor die sich die Bank nach der Beendigung des französischen Krieges und nach der Reichsgründung gestellt sah, sicherten ihm von vornherein eine Ausnahmestellung im Bankdirektorium, die auch dem besten Juristen bei einer Beschränkung auf sein Fach niemals hätte zufallen können. Der Präsident überließ ihm frühzeitig die nahezu selbständige Bearbeitung von Angelegenheiten, die für die weitere Entwicklung der Bank von entscheidender Bedeutung waren. Es war infolgedessen nur natürlich, daß Koch im Jahr 1887 die neugeschaffene Stelle eines Vizepräsidenten des Bankdirektoriums übertragen wurde, und daß er nach dem Tod des Herrn von Dechend im Jahr 1890 diesem in dem Präsidium des Reichsbankdirektoriums nachfolgte.

Unter den persönlichen Verdiensten, die sich Koch durch die Ausgestaltung der Organisation der Bank erworben hat, sei hier nur erwähnt, daß die schwierige Umwandlung der Preußischen Bank in die Reichsbank in allen wesentlichen Punkten sein Werk war, und daß der wichtigste Teil der neuen Organisation der Reichsbank, die Reform des Giroverkehrs die vor allem in der Unentgeltlichkeit der Giroübertragungen zwischen verschiedenen Bankplätzen wurzelt, Kochs eigenster Gedanke gewesen ist. Schon vor seinem Eintritt in die Bank hatte er den Einrichtungen zur Erleichterung der Zahlungsübertragungen, insbesondere dem Scheckverkehr, seine Aufmerksamkeit gewidmet und eine literarische Bearbeitung namentlich nach der juristischen Seite hin, angedeihen lassen.

Mit einem bemerkenswert sicheren Takt für Verkehrsprobleme vermied er jetzt, wo es ihm vergönnt war, schöpferisch tätig zu sein, die naheliegende Nachahmung anderwärts bereits bestehender Einrichtungen, für die in Deutschland damals der Boden noch nicht vorhanden war. Er schuf vielmehr mit durch schlagendem Erfolg in der Organisation des Giroverkehr eine Einrichtung, die den Verhältnissen des deutschen Geldverkehrs vollkommen entsprach, die bis dahin ohne Vorbild war, und die seither andern Ländern vielfach als Muster gedient hat. Die Unentgeltlichkeit der Fernübertragungen im Giroverkehr, durch die Deutschland gewissermaßen zu einem einheitlichen Bankplatz zusammengefaßt worden ist, hat eine Erleichterung des Zahlungsverkehrs bewirkt, deren Vorteile für die deutsche Volkswirtschaft kaum hoch genug zu veranschlagen sind; es genüge der Hinweis darauf, daß im letzten Jahr (1902) nahezu 170 Milliarden Mark im Giroverkehr der Reichsbank umgesetzt worden sind. Der Bank selbst, deren Wirkungskreis sich von der Mitte der siebziger Jahre an infolge der Erstarkung ihrer Tätigkeit auf das ganze Reichsgebiet und infolge der ungeahnten Vergrößerung aller wirtschaftlichen Verhältnisse außerordentlich erweitert hat, sind durch die Einzahlungen auf die Guthaben, auf Grund deren der Giroverkehr sich vollzieht, reiche Mittel im Betrage von Hunderten von Millionen Mark zugeführt worden, die es ihr überhaupt erst ermöglichen, den stetig wachsenden Ansprüchen an ihre Kreditgewährung zu genügen. Der Kenner weiß, daß der Giroverkehr, in Verbindung mit den gleichfalls auf Kochs Anregung seit 1884 geschaffenen Abrechnungsstellen (Clearinghäusern), den Schlußstein der inneren Organisation der Reichsbank bedeutet; daß die gewaltigen Zahlungen, die sich im Giroverkehr durch die Vermittlung und unter der Kontrolle der Reichsbank vollziehen, und die enge Verknüpfung zwischen dem Giroverkehr und den übrigen Geschäftszweigen der Bank, vor allem der Wechseleinziehung, der Reichsbank den für ihre Aufgabe der Ueberwachung und Regelung des deutschen Geld- und Kreditverkehrs notwendigen Ueberblick erst in vollem Umfang verschaffen.

Den gleichen großen Gedanken der Ueberwindung des Raums bei den Zahlungsübertragungen, dem der Giroverkehr – abgesehen von der Ersparung barer Umsätze – in so hohem Maß dient, entspricht die Ausdehnung des Filialnetzes der Bank durch die auch die kleineren Plätze in fortschreitendem Maß an die Vorteile der Reichsbank angeschlossen werden. Namentlich seitdem Dr. Koch an der Spitze des Reichsbankdirektoriums steht, hat die Anzahl der Filialen eine außerordentliche Vermehrung erfahren. Während die Zahl der Zweiganstalten am Ende des ersten Jahres des Bestehens der Reichsbank (1876) 206 betrug und bis zum Ende des Jahres 1889 auf 238 gebracht worden ist, hat sie sich unter der Präsidentschaft Kochs bis zum Ende des Jahres 1902 auf 375 erhöht.

Wie in der Begründung und dem Ausbau der Organisation der Reichsbank, so hat Dr. Koch auch in der Leitung er täglichen Geschäfte die geschilderten Eigenschaften bewährt.

Das intime Verständnis für die Bedürfnisse des Verkehrs und der Wunsch, die Vorteile der Bank allen Erwerbsständen in gleicher Weise zugute kommen zu lassen, haben sich in ihm bereinigt mit der klaren und immer wachen Erkenntnis der Schranken, die einer zentralen Notenbank durch die Rücksicht auf ihre stete Liquidität und Zahlungsfähigkeit und auf das ordentliche Funktionieren des Geld- und Kreditwesens eines großen Staats gezogen sind. Hier verlangt es mitunter das öffentliche Interesse, daß die Zügel straffer angezogen werden, als es dem einen oder andern recht ist. Daraus erklärt sich auch, daß die Politik der Reichsbank nicht selten der Gegenstand von Angriffen von seiten solcher gewesen ist, denen der Blick für das Ganze oder die Rücksicht auf das Gemeinwohl mehr oder weniger abgeht. Gerade der Zeitraum vor der letzten Krisis, in dem die Reichsbank in Voraussicht der drohenden Gefahren durch starke Erhöhungen ihres Diskontsatzes ihre Reserven für die schwierigsten Augenblicke zu schützen, gleichzeitig den Geldmarkt zu warnen und die übermäßige Inanspruchnahme des Kredits nach Möglichkeit einzuschränken suchte – ein Verhalten, das durch den Verlauf der Dinge glänzend gerechtfertigt worden ist – haben ihr Angriffe der bezeichneten Art in nicht zu bescheidenem Maß eingebracht.

Der verantwortliche Bankleiter, der oft genug hart sein muß, wo er gern helfen möchte, muß sich mit einem eisernen Panzer wappnen, um begreifliche, aber unerfüllbare Klagen und dazu noch allerlei unberechtigte, mitunter sogar böswillige Angriffe von sich abgleiten zu lassen. Er braucht in solchen Lagen keine geringere Nervenstärke und Festigkeit, als wenn es gilt, während der Krisis selbst, wo alles den Kopf verliert, zur Verhütung der größten Katastrophen mit gewaltigen Summen helfend einzugreifen. Der Verlauf der letzten Krisis hat der Reichsbank Gelegenheit gegeben, sich in diesem Punkt zu bewähren und in dem Moment der höchsten Gefahr, als die durch die großen sächsischen Bankbrüche hervorgerufene Vertrauenserschütterung unabsehbares Unheil heraufzubeschwören drohte, als Stütze des ins Wanken gekommenen Baus der deutschen Geld- und Kreditwirtschaft zu dienen.

Damals hat die Reichsbank, um an sich gesunde, aber durch das panikartige Mißtrauen bedrohte Unternehmungen zu retten – insbesondere Banken, von deren Schicksal dasjenige von tausend andern Unternehmungen abhing – in einer einzigen Woche, der letzten Juniwoche 1901, etwa 400 Millionen Mark im Weg der Kreditgewährung hinausgegeben und dadurch die schlimmsten Folgen der plötzlichen Kreditstockung abgewendet. Aber diese Vorgänge sind ja noch frisch im Gedächtnis aller, die dem wirtschaftlichen Getriebe näherstehen, und die Anerkennung der Verdienste, die sich die Reichsbank in diesen schwierigen Zeiten erworben hat, ist eine allgemeine. Hier möge nur der Hinweis darauf gestattet sein, daß in solchen Lagen auch ein so gewaltiges Institut wie die Reichsbank nicht durch die Wucht seines bloßen Vorhandenseins von selbst funktioniert, daß es vielmehr ebenso, wie etwa ein kolossaler Ozeandampfer, auf den leisesten Druck der leitenden Hand reagiert, und daß alles, was geschieht, und was nicht geschieht, auch hier schließlich doch von persönlichen Momenten, von der sicheren Urteilskraft und der rasch zugreifenden Entschlußfähigkeit des Steuermanns abhängt.

Das Bild von der öffentlichen Wirksamkeit unseres Jubilars würde kein vollständiges sein, wenn es sich auf die Betätigung Dr. Kochs innerhalb des seiner Leitung anvertrauten Bankinstituts beschränkte. Dr. Koch hat seine Kenntnisse und seine Arbeitskraft vor allem auch für Aufgaben gesetzgeberischer Natur zur Verfügung gestellt, die über das Bereich seiner amtlichen Stellung hinausgingen. So hat er insbesondere mitgewirkt bei der Ausgestaltung unseres Aktienrechts, ferner bei den Beratungen des Entwurfs eines Warrantgesetzes, bei der neueren Ausgestaltung unserer Münz- und Bankgesetzgebung. Ferner ist zu erwähnen, daß er zum Vorsitzenden der im Jahr 1891 vom Reichskanzler einberufenen Börsenenquetekommission bestellt worden ist, und daß er die arbeitsreichen Verhandlungen dieser Kommission, bei der eine große Anzahl Sachverständiger vernommen wurde, von der Eröffnung der Beratungen am 6. April 1892 bis zu ihrem Abschluß am 11. November 1893 mit einer allgemein anerkannten Sachlichkeit und Objektivität geleitet hat. Was ihm aber, insbesondere in den Kreisen der deutschen Industrie und des deutschen Handels, für immer unvergessen bleiben wird, ist sein ebenso sachkundiges wie unerschrockenes Eintreten für die Aufrechterhaltung der deutschen Goldwährung und der erprobten deutschen Bankverfassung gegenüber einem Ansturm, der diese Grundlagen des deutschen Wirtschaftslebens eine Zeitlang ernstlich gefährdete.

Der Mann, der auf einem so weiten Arbeitsfeld praktisch und schöpferisch tätig war, hat dabei stets noch Zeit und Muße gefunden für die wissenschaftliche Theorie; nicht etwa nur für ein passives Interesse an den neueren wissenschaftlichen Leistungen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft und der Volkswirtschaftslehre, über die er sich stets genau unterrichtet hält, sondern auch für eine tatkräftige Förderung wissenschaftlicher Forschung und für eine umfangreiche eigene literarische Tätigkeit. Er hat in seltenem Maß den Grundsatz verwirklicht, daß Wissenschaft und Praxis Hand in Hand gehen müssen, und daß beide voneinander nur lernen können. Er hat die Wissenschaft seiner praktischen Tätigkeit dienstbar gemacht, nicht nur, indem er seine eigene wissenschaftliche Schulung in den Dienst seines Amtes stellte, sondern auch, indem er innerhalb der auf die praktischen Zwecke zu geschnittenen Organisation der Reichsbank eine statistische Abteilung schuf, deren Aufgabe die wissenschaftliche Erfassung und Beobachtung aller Vorgänge auf dem Gebiet des Geld- und Kreditverkehrs ist, und die für alle Entschließungen der praktischen Bankpolitik eine wertvolle Grundlage liefert. Er hat sich ferner stets bereit gezeigt, mit Rat und Tat wissenschaftliche Arbeiten zu fördern, die eine Erweiterung unseres volkswirtschaftlichen Wissens, insbesondere auf dem Gebiet des Geld- und Bankwesens, versprechen. Auf der andern Seite hat er durch seine eigenen Publikationen sowohl die Rechtswissenschaft als auch die Volkswirtschaftslehre bereichert, indem er die in seiner praktischen Tätigkeit gesammelten Erfahrungen wissenschaftlich verarbeitete. Seine Veröffentlichungen erstrecken sich auf alle einzelnen Gebiete, in denen er praktisch tätig war, vom Zivilprozeßrecht und Konkursrecht bis zum Gebiet des Geld- und Bankwesens.

Zahlreiche Aufsätze von ihm befinden sich in unsern großen juristischen und nationalökonomischen Sammelwerken und denen dort einem weit über den engen Kreis der Fachwissenschaft hinausgehenden Publikum zur Belehrung. Seine größeren Arbeiten vor allem sein gemeinschaftlich mit dem verstorbenen Kölner Oberlandesgerichtspräsidenten Struckmann herausgegebener Kommentar zur Zivilprozeßordnung und seine Ausgabe der deutschen Münz- und Bankgesetzgebung, sind ein unentbehrliches Rüstzeug für alle, die sich über diese Gebiete unterrichten wollen und müssen.

Alles in allem; ein Leben, ungewöhnlich reich an Arbeit, an Erfolgen und an Verdiensten. Möge dem Jubilar Gesundheit, Schaffensfreude und Schaffenskraft zum Wohl des Vaterlands noch lange ungeschwächt erhalten bleiben.

Dieser Artikel erschien zuerst in Die Woche 44/1903.