Der Ehrentag der Berliner Feuerwehr. Am 21. Mai feierte die Berliner Feuerwehr das Jubiläum ihres fünfzigjährigen Bestehens, städtische und staatliche Behörden nahmen daran lebhaften Anteil und brachten Dank und Anerkennung der Bevölkerung zu beredtem Ausdruck.
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Auch der Kaiser gedachte der vielen und großen Verdienste, die sich die Feuerwehr in dem verflossenen halben Jahrhundert ihrer Thätigkeit erworben hat. Bei dem eigentlichen Festakt mit Gottesdienst auf dem Hof der Feuerwehrzentrale in der Lindenstraße ließ er sich durch den Prinzen Friedrich Heinrich vertreten. Der neue Minister des Innern Freiherr von Hammerstein verlas eine Kabinettsordre, in der der Kaiser den Offizieren und Mannschaften seinen Gruß entbietet, und Polizeipräsident von Windheim brachte einen kaiserlichen Erlaß zur Verlesung, durch den an zahlreiche Mitglieder der Feuerwehr Ordensauszeichnungen verliehen wurden.
Um aber auch das Ganze zu ehren, hat der Kaiser ferner noch durch Kabinettsordre bestimmt, daß auf den Achselstücken und Epauletts für Offiziere und Mannschaften der kaiserliche Namenszug unter der Königlichen Krone angebracht werden soll. Wurden in dieser Weise die Lebenden mannigfach ausgezeichnet, so bethätigten diese ihren kameradschaftlichen Sinn und ihre kameradschaftliche Treue, indem sie auch ihren Toten Ehrungen erwiesen. An den Gräbern der verstorbenen Branddirektoren wurden Kränze niedergelegt, die Gräber der im Dienst verunglückten Mannschaften erhielten Steine mit dem Berufszeichen der Feuerwehr.
Dieser Artikel erschien zuerst 1901 in Die Woche (Bilder vom Tage 22/1901)