Wie liest man eine Bilanz?

1905, von Rechtsanwalt Dr. R. Fischer-Leipzig. Finanzlektüre ist keine leichte Lektüre. Hier einige wichtige Fingerzeige.

Zunächst vergleiche man, wenn irgend möglich, mit der Bilanz des eben abgeschlossenen Geschäftsjahrs die der früheren Jahre. Denn in diesem Zusammenhang wird der Leser vieles ersehen, was ihm sonst entgeht; durch die Gegenüberstellung der einzelnen Konten, z. B. über Effekten – und Warenbestand, über Debitoren und Kreditoren, über die meist im Bericht angegebenen – Umsatzziffern wird das Bild der gegenwärtigen Lage des Geschäfts erst in das rechte Licht gerückt. Gerade um eine Kritik auf diesem Weg unmöglich zu machen, werden bei der Redaktion der Bilanzen die Kontenbezeichnungen bisweilen absichtlich verändert; während bei beispielsweise in früheren Bilanzen Effekten und Konsortialkonten richtigerweise getrennt aufgeführt wurden, werden jetzt die Bestandsziffern beider Konten in einen Posten zusammen gezogen. Ferner, wenn der Aktionär die Geschäftslage beurteilen will, so hat er nicht das bloße Ziffernwerk der Bilanz sondern er hat auch den begleitenden Bericht zu lesen; so wird es für ihn unbedingt erforderlich sein, zu wissen, ob die Gesellschaft trotz größeren Umsatzes weniger verdient hat, weil sie vielleicht aus Konkurrenzrücksichten mit den Preisen für ihre Fabrikate hat zurückgehen müssen.

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[Die Bezeichnung Bilanz” wird sprachlich sowohl mit Begehung auf das Bilanzkonto allein gebraucht, als auch mit Einschluß der Gewinn und Verlustrechnung, die im Sinn der bei Aktiengesellschaften vollgeschriebenen doppelten Buchführung systematisch das Bilanzkonto ergänzt.]

Betrachten wir einmal die Bilanz und ihre Posten. Eine Bilanz ist in erster Linie dann als gut anzusehen, wenn das Geschäftsvermögen im letzten Jahr eine beträchtliche Zunahme erfahren hat. Infolgedessen werden Vorstand und Aufsichtsrat das Bestreben haben, mit einer solchen Bilanz vor ihre Aktionäre zu treten, die einen hohen Aktivenbestand aufweist.

Natürlich darf dies nicht so weit gehen, daß Aktiven eingestellt werden, die ganz oder teilweise gar nicht vorhanden sind.

Und um eine Kontrolle in dieser Beziehung zu ermöglichen, müssen den Aktionären in der Bilanz oder, wenn nicht dort, so doch wenigstens in dem beigegebenen Bericht die Zahlen der Abschreibungen auf Außenstände und Effekten, auf Maschinen, Gebäude und Patente vor Augen geführt werden.

Das Wesen der Abschreibungen auf Anlagewerte hat der Verfasser in seiner kürzlich veröffentlichten Schrift: “Die Bilanzwerte, was sie sind, und was sie nicht sind” einer eingehenden Erörterung unterzogen.

Daß es unzulässig ist, die Aktiven um nicht existente Werte zu vergrößern, leuchtet jedem ein. Ungleich schwieriger je doch ist es, das Charakteristische des andern, zudem praktisch häufigeren Falls der Bilanzverschleierung zu erfassen, nämlich wenn der Bilanz der Anschein einer nicht vorhandenen Liquidität gegeben wird. Eine gute Bilanz muß nämlich, wenn sie den sachkundigen Leser befriedigen soll, auch liquid oder flüssig sein. Was heißt das? Darunter ist der Umstand zu verstehen, daß der Kaufmann eine dem Umfang seines Vermögens angemessene Bewegungsfreiheit, das heißt, daß er die Mittel und die Möglichkeit besitzt, einmal seinen Gläubigern ohne Schwierigkeiten gerecht zu werden, und darüber hinaus noch die, die Chance zu guten Geschäften nicht ungenutzt vorübergehen zu lassen. Der Laie stellt gewöhnlich sämtliche Aktiven auf eine Stufe. Aber zwischen Aktivwerten und Aktivwerten ist ein gewaltiger Unterschied. Das Geschäftsvermögen ist zu zerlegen in Anlage- und in umlaufendes Vermögen, letzteres auch flottantes oder Betriebsvermögen genannt.

Zu dem ersteren zählen bei Bergwerks- und industriellen Unternehmen Baulichkeiten, Maschinen, Gerätschaften und bei Bankgesellschaften dauernde Beteiligungen. Alle diese Vermögensobjekte sollen ja bestimmungsgemäß nicht veräußert werden, sie sind also dem Verkehr des Geschäftsvermögens nach außen hin entzogen, im Gegensatz zu dem umlaufenden Teil des Geschäftsvermögens. Dahin sind zu rechnen; bares Geld, Wechsel, Schecks, Außenstände, Effekten, Warenbestände. Denn auf diesen Vermögensteilen beruht recht eigentlich der Umsatz des eigenen und des fremden Vermögens und darum in erster Linie der Geschäftsgewinn. Je höher deshalb die Ziffern der flottanten gegenüber denen des Anlagevermögens sind, um so günstiger ist die geschäftliche Situation.

Aber auch die einzelnen Teile des umlaufenden oder Betriebsvermögens stehen sich in bezug auf die Liquidität keineswegs alle gleich; einige sind dem baren Geld als ebenbürtig anzusehen, andere jedoch nicht: Schecks können ohne weiteres bei der Bank zur Einlösung präsentiert, Wechsel diskontiert werden, es können ohne Schwierigkeiten börsengängige Effekten realisiert und das Bankguthaben in Anspruch genommen werden. Jedoch schon bei den Debitoren, also feinen Abnehmern, muß der Industrielle mit der Einziehung der geschuldeten Beträge bis zur Fälligkeit, wobei meist ein mehrmonatiges Ziel in Frage kommt, und oft noch darüber hinaus warten. Es ist deshalb gar nicht gleichgültig, sondern eine strafbare Manipulation, wenn der Vorstand einer Industriegesellschaft willkürlich die Ziffern der gewöhnlichen (Buch-) und die der Wechseldebitoren dadurch verschiebt, daß er sich von den gewöhnlichen Debitoren Akzepte über ihre Buchschuld unter der Zusicherung ausstellen läßt; die Wechsel sollten an dem Schuldverhältnis gar nichts ändern und würden nach der Bilanzaufstellung zurückgegeben werden. Aehnliches ist bei Bankbilanzen möglich: der Bankier gibt gebräuchlicherweise nur die Kundenpapiere seines Klienten, nicht aber dessen Akzepte weiter, vielmehr stellt der Klient das eigene Akzept der Bank nur zum Zweck des Anerkenntnisses der Kontokorrentschuld aus. Deshalb darf eine Bank derartige Akzepte ihrer Kunden niemals den Wechseldebitoren zuführen, sondern die ihr von den Betreffenden geschuldeten Beträge haben auf dem Kontokorrentdebitorenkonto zu verbleiben.

Was das Aktivum: Bankguthaben anbelangt, so muß ein solches durch Einzahlungen bei der Bank erworben sein, man darf den bilanzmäßigen Begriff des Bankkredits nicht aber mit dem nationalökonomischen Begriff dieses Kredits als eines solchen Kredits verwechseln, den die Bank auch ohne Leistungen oder Sicherungen des Kreditnehmens zu gewähren gewillt ist. Sollte eine Bank hierzu bereit sein, was durchaus nicht etwa als Einzelfall zu betrachten ist, und die Industrie- oder Bergwerksgesellschaft wollte auf diesen für ihre Liquidität günstigen Faktor hinweisen, so gehört die Ziffer des in Aussicht gestellten Bankkredits nicht in die Bilanz, sondern in den Bericht. Eine Täuschung über den Status liegt ferner dann vor, wenn der Vorstand sich von “der Gesellschaft befreundeter Seite” Schecks oder Wechsel geben läßt, die er nach beendeter Inventur- und Bilanzaufstellung den Gebern wieder aushändigt. Wohlverstanden besteht nicht etwa, wie der Laie glaubt, die Täuschung in einer unzulässigen Erhöhung der Aktiven; denn die Geber der Wechsel oder Schecks werden mit der Valuta kreditiert, und dadurch wird in den Passiven der auf der Aktivseite stattgehabte Zugang an Wechseln und Schecks wieder ausgeglichen. Nein, die Täuschung besteht darin, daß der Leser den Vermögens stand für flüssiger und insofern für günstiger halten muß, als er es in Wirklichkeit ist. – Sind Waren, Fertig und Halbfabrikate sowie Rohstoffe in großem Umfang vorhanden, so darf man nicht den ganzen Posten den sofort liquid zu stellenden Werten zuzählen, worauf in solchen Fällen gewisse Ausführungen im Bericht bisweilen hindeuten. Denn die Waren müssen verkauft und bezahlt, Rohmaterialien und Halbfabrikate müssen überdies noch fertiggestellt werden, bevor diese Werte wieder werbend den Verkehr des fremden mit dem eigenen Vermögen vermitteln. Deshalb sind große Bestände nicht dem gesamten Umfang nach, sondern nur im Verhältnis ihrer alsbaldigen Absatzmöglichkeit unter die liquiden Vermögensteile zu rechnen.

Das Effektenkonto ist das Konto der Wertpapiere im eigentlichen Sinn, d. h. jener Papiere, die Träger des Wertes und deshalb leicht veräußerlich sind. Es geht darum nicht an, Schuldscheine, Hypothekenbriefe, Dokumente über Anteile an einer Gesellschaft m. beschr. Haftung (G. m. b. H.) auf dem Effektenkonto zu führen. Denn die Forderung, die Hypothek, der Anteil an der G. m. b. H. ist lange nicht ein so schnell zu versilberndes Vermögensstück wie Aktien oder Obligationen, besonders wenn diese einen Kurs haben. Aus dem gleichen Grund gehört nicht auf das Effektenkonto die Konsortialbeteiligung. Darunter sind die Ausgaben zu verstehen, die von einer Bank- überhaupt von einer Finanzgesellschaft gelegentlich der Emission einer Anleihe oder, was hier mehr interessiert, aus Anlaß der Gründung von Eisenbahn, Industrie- oder Bergwerksunternehmen gemacht werden. Wegen der mit solchen Unternehmungen meist verknüpften Risikos teilen sich gewöhnlich mehrere darin, die sogenannten Konsorten, und jeder stellt die von ihm beigetragenen Mittel unter den Aktiven auf dem Konsortialkonto ein. Das Konto bringt also einmal ein zusammen mit andern begonnenes Geschäft zum Ausdruck. Deshalb läuft es auf eine offensichtliche Irrtumserregung hinaus, wenn eine Gesellschaft allein eine Finanzierung mit mehreren Hunderttausend ausführt, zu der Vorstands · und Aufsichtsratsmitglieder bloß einige Tausend, und zwar aus keinem andern Grund als dem hergeben, um das Konto als Konsortialkonto zu bezeichnen. Der Leser muß nämlich zunächst glauben, daß andere potente Finanzinstitute und nicht, daß Private beteiligt wären, und weiter, daß das Risiko in einem ganz andern Verhältnis den Konsorten zur Last fällt, als es der Wirklichkeit entspricht. Das ist sehr wesentlich. Denn mehrere starke Hände können ungleich leichter eine Sache durchhalten, die erst nach längerer Zeit einen Ertrag abwirft und bis dahin gewöhnlich noch erhebliche Zubußen erfordert. – Das Konsortialkonto leistet aber auch sonst noch allerlei Machenschaften Vorschub. Es trägt nämlich ferner den Charakter eines sogenannten Interimskontos, d. h. eines Kontos, das nach bestimmter Zeit aufzulösen ist, und zwar dann, wenn die Organisation des zu gründenden Unternehmens ihr Ende erreicht hat. Denn dann ist ordnungsgemäß die neue Schöpfung zu bewerten und nach Verhältnis der Beiträge unter den Konsorten aufzuteilen, sei es, daß dem Unternehmen die Form einer G. m. b. H. oder die einer Aktiengesellschaft gegeben wird. Statt dessen belieben die Konsorten, im Fall, daß das fertige Unternehmen nicht einschlägt, sehr häufig die Abrechnung und die Auflösung des Konsortialkontos hinauszuschieben; sie wollen es vermeiden, den durch Auflösung des bisherigen Kontos unliebsamerweise zutage tretenden Verlust in der Jahresrechnung zu zeigen. Die offenkundige Ueberbewertung ist natürlich um nichts besser, falls nämlich bei Auflösung des Konsortialkontos die Aktien oder sonstigen Anteile einer zweifelhaften Gründung zu hoch valutiert werden. Aber es gibt hierfür noch andere Auskunftsmittel: um den Sachverhalt besser aufmerksamen Augen zu entziehen, werden Tochtergesellschaften ins Leben gerufen; diesen fällt die Aufgabe zu, die zweifelhaften Werte in sich aufzunehmen. Hierzu sind Gesellschaften m. b. H. besonders geeignet, da sie dem Zwang der öffentlichen Rechnungslegung nicht unterstehen. Die Anteile der Gesellschaft verdecken also indirekt in der Bilanz Muttergesellschaft die von der letzteren eingegangenen verlustreichen Geschäfte. Oder der Vorstand einer Gesellschaft lässt, um zweifelhafte Beteiligungen oder Effekten aus der Billanz zu entfernen, diese von einem befreundeten, d. h. einem so Haus auf Kredit hereinnehmen, das pekuniär durch Kommanditbeteiligung, abhängig ist. An Stelle dort abgeschobenen Werte tritt dann ein entsprechender Zuwachs an Debitoren ein. Natürlich hat die verkaufende Gesellschaft die Verpflichtung, nach der Generalversammung und Genehmigung der Bilanz ihre veräußerten non-valeurs wiederzunehmen. Es bedarf keines Wortes daß darin eine Bilanzverschleierung zu erblicken ist.

Hieraus erhellt zur Genüge: dem Aktionär muß daran gelegen sein, festzustellen, von welchem Wert und Güte die in den Bilanzen figurierenden Effekten oder Beteiligungen, insbesondere ob sie solche eigener Provenienz sind.

Der Kernpunkt der Liquidität eines Unternehmens beruht auf dem richtigen Verhältnis der flüssigen Vermögensobjekte zu dem in Anspruch genommenen laufenden Kredit. Die laufenden Schulden nämlich, die innerhalb weniger Monate befriedigt werden müssen, bilden den Gegensatz zu dem für längere Zeit in Form von Hypotheken und von Obligationen in Anspruch genommenen Kredit. Was unter liquiden Werten zu verstehen ist, ist oben gesagt. Aber die richtigen Beziehungen zwischen ihnen und den alsbaldige Bezahlung verlangenden Schulden herzustellen, ist zweifellos die schwierigste Aufgabe für den Kaufmann, sie bildet die Ursache der weit aus meisten Konkurse, und sie ist auch nicht theoretisch auf Grund allgemeiner Erörterungen, sondern nur aufgrund von Erfahrung und mittels praktischen Blicks zu lösen. Als ein durch Erfahrung erprobter Satz gilt für die Bilanzen der Industriegesellschaften gewöhnlich der: die Summe von Bankguthaben, Wechseln, etwa vorhandenen, leicht realisierbaren Effekten, von Debitoren (die letzteren mit einem auf etwa 5 Prozent zu veranschlagendem Abzug) sowie den alsbald umzusetzenden Waren ist den Schulden bei den Lieferanten gegenüberzustellen. Damit dann das Verhältnis normal genannt werden kann, hat die Summe der liquiden Aktivwerte die der laufenden Kreditoren nicht allein zu erreichen, sondern durch noch ungefähr 5 bis 10 Prozent zu übersteigen.

Dieser Ueberschuß soll nicht allein eine Reserve für unvorhergesehene Fälle vorstellen und wird jedenfalls ein Mindestmaß von Dispositionsfreiheit sichern, sondern er ist bei Aktiengesellschaften gerade deshalb besonders erforderlich weil nach gesunden Geschäftsprinzipien (nicht jedoch nach der Fassung des Gesetzes) der Gewinn, die Dividende, gleichfalls dem flüssigen Geschäftsvermögen zu entnehmen ist und nicht, wie zuweilen bei illiquidem Stand geschieht, durch Vergrößerung des Bankkredits oder gar durch Aufnahme von Anleihen aufgebracht werden darf. Anderseits nehmen die Debitoren in Bankbilanzen insofern eine abweichende Stellung ein, als sie von vornherein um den Betrag des Akzeptenkontos zu kürzen sind. Denn die Debitorenposten, die durch Hingabe von Akzepten an Kunden entstanden sind, greifen in das Verhältnis der flottanten fremden und des eigenen Kredits überhaupt nicht ein, weil von Banken nämlich Akzeptkredit nur größeren und solventen Geschäftsinhabern gewährt und dieser Kredit bestimmungsgemäß fortlaufend durch Ausstellung neuer Akzepte verlängert wird. Weiter aber läuft der von der Bank durch Gewährung von baren Mitteln ihren Kunden gegeben Kredit (Geldkredit) an sich nur drei Monate, jedoch ist der Eingang der Debitorenbeträge schon nach Ablauf dieser Zeit nicht ohne weiteres in Betracht zu ziehen, da die Bank guten Kunden den Geldkredit nicht ohne Veranlassung entziehen sondern gewöhnlich stillschweigend prolongieren wird. Infolgedessen trägt in den Bilanzen von Industriegesellschaften der Schuldposten “Bankkredit” einen andern Charakter wie der Posten der gewöhnlichen, das heißt der Warenkreditoren, und deshalb werden auch beide Posten sehr oft getrennt aufgeführt.

Hinwiederum werden die Kreditoren in einer Bankbilanz daraufhin zu prüfen sein, welche Summen sofort und welche erst nach zwei-, drei- oder mehrmonatiger Kündigung rückzahlbar sind. Denn dies ist offenbar ein die Liquidität mitbeeinflussender Faktor.

Hiernach hat der Aktionär alle Ursache, sein Augenmerk auch darauf zu richten: wie verhält sich das eigene laufende zum fremden laufenden Kapital im Gesellschaftsvermögen.

Dieser Artikel erschien zuerst 1905 in Die Woche.