Zur Geschichte der Israeliten in Köln

Nach der jüdischen Sage lebten schon vor Christi Geburt Juden-Gemeinden in den rheinischen Städten Speier, Worms, Mainz und Köln. Die Sage berichtet sogar, daß die Synagoge Jerusalems der Synagoge von Worms die Frage gestellt, ob Jesus der Nazarener mit dem Tode zu bestrafen sei, und diese die Frage entschieden verneint habe.

Aus Gallien kommend, hatte sich schon, was historisch feststeht, zur Zeit der Kaiser Commodus (180 – 193) und Macrinus (217 – 218), aber besonders unter Kaiser Constantin (306 – 337) eine Menge Juden in Köln des Handels wegen niedergelassen, wie dies aus des Kaisers Edicten an die Decurionen, die Magistrats-Vorsteher der Colonie, hervorgeht, wodurch er die Juden vor Kränkungen schützt, wenn er sie auch auf der anderen Seite in allem, was das Judenthum mit der zur Herrschaft emporstrebenden christlichen Kirche nur in die entfernteste Berührung bringen konnte, hart bedrückte.
Leichensteine mit hebräischen Inschriften bekunden das Dasein der Juden in Köln in den letzten Jahrhunderten der Römerherrschaft. Ihre Begrabnißstätte lag vor dem nordwestlichen Ende der Römerstadt, in der Gegend des jetzigen erzbischoflichen Gartens.

Die Geschichte Kölns schweigt über der Juden Schichsale in der Sturm und Drangperiode der Völkerwanderung; nur wissen wir, daß dieselben unter der Herrschaft der Franken als “Fahrgut” betrachtet wurden, welches zu den Regalien gehorte. Sie waren nicht nur geduldet, sondern geschützt. Es kommen verschiedene Bestimmungen der Frankenkönige vor, daß Juden keine Aemter und Stellen bekleiden durften, es sei denn, sie ließen sich taufen.

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Diese Gesetze wären nicht erlassen worden, wenn die Juden nicht im Besitze solcher Aemter gewesen, wie dies in Köln der Fall war. Ihr Schicksal wechselte nach den Bestimmungen der Concilien bis zum neunten Jahrhundert in den verschiedenen Theilen des Frankenreichs.

Spärliche Andeutungen über diese Periode finden wir in dem Werke: “Emek habacha”, des beruhmten jüdischen Geschichtschreibers Rabbi Joseph ha Cohen (1496 – 1575), eine äußerst belehrende Geschichte der Leiden und Drangsale seines Volkes in Europa.

[Vergl. Emek habacha von R. Joseph ha Cohen. Aus dem Hebräischen ins Deutsche übertragen, mit einem Vorworte, Noten und Register versehen und mit hebräischen handschriftlichen Beilagen bersichert von Dr. M. Wiener, Oberlehrer in Hannover. Leipzig, Oscar Leiner. 1858. Aeußerst belehrend sind die beigefügten Roten. – Geschichte des Judenthums und seiner Secten von Dr. J. M. Jost. Drei Abtheilungen. Leipzig, 1857 – 1859. – Dr. S. Gassel, Geschichte der Juden in der Encyklopädie von Ersch und Gruber. Geschichte der Israeliten seit der Zeit der Maccabäer bis auf unsere Tage, nach den Quellen bearbeitet von J. M. Jost. 9 Bände. 8. Berlin, 1820 – 1828.]

Schwer lasteten auf den Juden die Wirren der Theilungen des fränkischen Reiches unter den Merowingern. R. Joseph sagt: “Auch in Deutschland und Italien entstanden zahlreiche Leiden und Zerrüttungen im Jahre 4405 (645); die Israeliten kamen damals gar sehr herunter und tranken den Becher des gottlichen Zorns.” Nicht verschont blieben die Juden in Köln; sie wurden auch hier von den Gewalthabern als eine nie versiegende Quelle des Erwerbes betrachtet, vermehrten sich aber gegen das Ende des Jahrhunderts durch die aus Persien, in Folge der Kriege zwischen den Arabern und Persern, geflohenen Juden, welche sich in Rußland, Deutschland und in der Schweiz niederließen. Als einer ihrer Oberhäupter und ausgezeichnetsten Lehrer wird um diese Zeit am Niederrhein der R. Ephraim aus Bonn genannt.

Erst unter Karl dem Großen regelten sich in etwa die Rechtszustände des Frankenreichs. Er nahm sich auch schützend der Juden an, die, hart verfolgt, zum größten Theile aus Deutschland nach Spanien und England geflohen.

Aus Spanien und Italien brachte Karl die Juden nach Deutschland zurück. Unter seinem Schutze eröffneten sie ihre Akademieen wieder und waren angesehen am Hofe des großen Kaisers, der sich ihrer mannigfach zu politischen Sendungen, zur Anbahnung von Handelsverbindungen bediente. Sie waren die einzigen Handelsvermittler zwischen dem Westen und Osten, in ihren Händen lag der Handel mit den Specereien, den kostbaren Stoffen und Edelsteinen des Orients. Man glaubte sie vertraut mit allen geheimen Künsten, der Sterndeuterei und Alchymie, als deren Erfinder das Mittelalter, selbst die Araber die Patriarchen des alten Bundes betrachteten. Bis ins vierzehnte Jahrhundert kommen Israeliten als Hofsterndeuter an den Höfen christlicher Konige und Fürsten vor. Der Geldhandel war allein in ihren Händen, bis im zwölften Jahrhundert die italienischen privilegirten Geldwucherer, die Caursini als ihre Nebenbuhler auftraten und, nach dem Zeugnisse der Geschichtschreiber des zwölften, dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderts, allenthalben die Juden im drückendsten Wucher überboten. Ein Jude Isaak war Karl’s des Großen Gesandter an Harun al Raschid. Isaak kehrte 801 allein von seiner Sendung heim, da seine Gefährten Lantfried und Sigismund unter Weges gestorben, und brachte auch die Geschenke des Kalifen an Karl den Großen mit, unter denen sogar ein Elephant (nomen Elephantis erat “ambulans”), welchen er aber erst im folgenden Jahre, da ihn der Winter in Italien zurüchgehalten, dem Kaiser vorstellen konnte.

Während des Bestehens des lotharingischen Reiches, und als später Köln unter Heinrich I. mit dem deutschen Königreiche vereinigt, blieben die Juden unter dem Namen “Kammerknechte” unmittelbare Unterthanen der Könige, wofür Jeder jährlich den güldenen Opferpfennig, einen Gulden an die königliche Rentkammer zahlen mußte. Nicht selten wurden sie von den Königen den Bischöfen zu Lehen gegeben, oder gleich einer Liegenschaft verpfändet, und nichts war natürlicher, als daß die Pfandinhaber aus dem Pfande so viel Vortheil, als sie nur immer vermochten, zu ziehen versuchten, und sich dabei jede, auch die grausamsten Mittel erlaubten.

Im elften Jahrhundert, als Kölns Handel und Seefahrt schon blühend, seine Kaufleute schon in England durch König Ethelred II. (987 – 1016) schützende Privilegien erlangt, in Köln selbst schon eine machtige Gilde bildeten, welche ihre eigenen Consules, Scabini, Capitularii und Decani hatte, war die kölner Judenschaft auch angesehen und reich. Sie waren fast im Alleinbesitz des Rhein-Donau-Handels, hatten bereits von geistlichen und weltlichen Fürsten Zölle und andere Gefälle gepachtet und, wie schon bemerkt, den ganzen Geldhandel in den Händen, indem kein Christ, unter der Strafe des Kirchenbannes, Zinsen nehmen, Geldhandel, damals als Wucher bezeichnet, treiben durfte. Erst Papst Martin V. hob 1425 dieses Kirchengesetz vollig auf, das bis dahin bestand, wenn auch im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert von den Christen wenig beachtet und mannigfach umgangen.
Schon 1010 erlaubte Erzbischof Heribert (999 – 1021) den Juden in Köln, eine Synagoge zu bauen, und zwar in der Pfarre des heiligen Laurentius, an der Stelle der jetzigen Rathscapelle, dem Bürgerhause gegenüber, um welches herum auch ihre Wohnungen lagen. An dem Thürpfosten eines Hauses in der südlich vom Rathhausplatze führenden “Judengasse” finden wir noch die Spuren der Mesusah, der zehn Gebote. Der Vorsteher der Synagoge führte in Köln sogar den Namen “Episcopus”, Bischof, wie dies auch in Mainz und Worms der Fall war. Das mit dem Namen Bischof bezeichnete Oberhaupt der Gemeinde schlichtete unter Beisitz der zwölf Aeltesten, nach ihren Rechtsgewohnheiten, die Streitigkeiten ihrer Glaubensgenossen. Ihr Gerichtshof war die Synagoge nebst einem daran stoßenden Gebäude, das in Urkunden als “Capitulum Judaeorum” bezeichnet wird, und die nordwestliche Ecke der Judengasse einnahm. In den Souterrains dieses Hauses sollen sich Kerker mit Ketten, Fuß- und Handschellen befunden haben.

Die Juden haiten also schon im elften Jahrhundert in Köln ihre eigene Verfassung, im Mittelalter eines der bedeutendsten Vorrechte, zu denen auch das gehörte, daß sie Grundbesitz erwerben durften, denn 1060 kommen schon in Köln Vives, Egebreth, Salimann, Isaak als ehrenwerthe jüdische Hausbesitzer vor, in dem Kirchsprengel des heiligen Laurentius. Sie hatten vom Stadtvogte die Strecke von seinem Hofe an St. Laurenz bis an die alte Stadtmauer, die Ostseite der Judengasse käuflich an sich gebracht. Da in Köln über das Grundeigenthum, die Liegenschaften und Häuser der Juden ein eigenes Grundbuch geführt wurde, muß ihr Grundbesitz hier nicht unbedeutend gewesen sein. Der oben angeführte Egebreth wird als Aufseher über ihr Grundeigenthum genannt, war also um jene Zeit wahrscheinlich der Juden-Bischof in Köln.

[Städtewesen des Mittelalters von K. D. Hüllmann, 2. Theil S. 17 – 101. – In einem Artikel bei Clasen, Schreinspraxis, S. 49: “Judei quam pluros, videlicet episoopus ot alii Seniores.”]

Ihre Begräbnißstätte ward vor das St. Severinthor verlegt, an eine Stelle, die noch den Namen “an den todten Juden” trägt.

In diese Zeit mag auch die von dem berühmten Rabbi Meir B. Baruch von Rothenburg, der 1293 im Kerker starb, aus Köln erzählte Anekdote fallen. Ein Vorsänger war hier an der Synagoge bereits bestallt worden. Ihm wollte ein Jude, der hoch im Ansehen beim Erzbischofe stand, eine Ehre erweisen, und veranlaßte diesen, den Vorsänger zu sich zu bescheiden und demselben zur Bestätigung seines Amtes die Bischofsmütze aufzusetzen mit den Worten: “Hierdurch bist du bestallter Vorsänger!” Aber der Vorsänger antwortete ihm: “Mein Herr, es ist mir nicht erlaubt, ein gottesdienstliches Amt von Eurer Hand zu empfangen!” worauf er das Amt niederlegte und Jener für seine gute Absicht noch gestraft wurde. Dies berichtet Jost in seiner Geschichte der Israeliten, 7. Band, S. 435. Rabbi Meir von Rothenburg erklärte ebenfalls die Ausnahmsprivilegien, welche sich einzelne Juden in Betreff der Abgaben zu erschleichen wußten, für ungültig. Daß die Juden alle nur erdenklichen Mittel suchten und fanden, sich den Erpressungen zu entziehen, die Abgaben zu umgehen, ist leicht denkbar, ist natürlich, und da war aller Orten bei Groß und Klein das Wirksamste – die Bestechung.

Haß erzeugt Haß, kann keine Liebe zeugen. Daraus läßt sich die Haltung der Juden den Christen, ihren Unterdrückern und Peinigern gegenüber, während des ganzen Mittelalters erklären. Aus den Duldern wurden, bot sich die Gelegenheit, furchtbare Rächer.

Gegen Ende des elften Jahrhunderts beginnen die blutigen, mehr als unmenschlichen Verfolgungen der Juden. Nicht blinder Religionshaß, nicht die finstere Intoleranz des Mittelalters waren aber allein die Hauptursachen dieser schredlichen an den Juden verübten Grausamkeiten. Es war mehr die Habgier, der Neid über den sich von Jahr zu Jahr mehrenden Reichthum der Juden, deren Schuldner Erzbischöfe, Bischöfe und Aebte, Fürsten, Grafen und Herren; es war die Eifersucht der fremden italienischen Geldhändler, der Lombarden, auch Cauvartschen oder Cahorsinen genannt, der eigentlichen Geldwucherer, die von den Päpsten Dispensen erhielten, Geldhandel zu treiben. Die Juden wurden das Opfer ihres Reichthums. Erschlug, vertrieb man dieselben, waren die Schulden nebst den Zinsen am sichersten und schnellsten getilgt, hatte man sich der, im Bewußtsein ihrer Geldmacht gewiß oft hochfahrenden, übermüthigen Gläubiger am leichtesten entledigt.

Dem rohen Pöbel, welcher, mehr als leichtgläubig für die abscheulichsten Anklagen gegen die Juden, durch den blinden Religionshaß leicht aufgereizt war, stets eine willkommene Gelegenheit des Plünderns und Raubens.

Die blutigen Gräuel der Judenverfolgungen nahmen, wie allenthalben auch am Rhein, mit dem ersten Kreuzzuge ihren Anfang, und so ebenfalls in Köln. Die Unbilden, denen die heiligen Stätten in Palästina durch die Muselmänner ausgesetzt waren, schrieb man den Juden zu, schrechliches Unheil weissagende Himmelserscheinungen sah man in einem Kometen und Meteoren, und voller Angst erwartete man den jüngsten der Tage. Leicht war die Menge zu bereden, des Himmels Zorn sei durch Verfolgung und Mord der Juden allein zu sühnen, und mit grausamem Beispiele gingen die ersten Kreuzfahrer ihr in Frankreich, am Rheine und an der Mosel voran.

Die Scharen des Grafen Emicon von Folkmar und Godeskalk’s bezeichneten ihren Weg rheinabwarts mit Feuer und Blut. Die mehr als blutigen Gräuel dauerten vom Monat April bis Ende Juli 1096. Am 3. Mai wurden die Juden in Speier von den Horden der Kreuzfahrer überfallen. Viele starben unter den schrechlichsten Martern; doch fanden die Verfolgten Schutz bei dem Bischofe der Stadt, Johann von Walfram, Grafen in Creichgau (1090?). Noch furchtbarer waren die Gräuel der Verfolgung am 18. Mai in Worms, Mord, Verwüstung und Plünderung in ihrem Geleite. Keiner der Juden ward aber untreu seinem Glauben. “Viele”, sagt R. Joseph, “hatten sich selbst, mancher seinen Bruder, seinen Freund, sein liebes Weib und seine Kinder geschlachtet, ja, selbst erbarmungsvolle Mütter haben ihre Kinder mit Muth und Standhaftigleit hingeschlachtet und das “Schemah Jisrael!” ausgerufen, als diese ihren Geist an den Herzen der Mütter aushauchten. Sieben Tage lang dauerte das Gemetzel und Plündern, selbst die, welche im Palaste des Bischofs Schutz gesucht, wurden ein Opfer der fanatischen blinden, raubgierigen Wuth. Ueber 800 Juden waren in Worms hingeschlachtet. Die Blutrotten zogen rheinabwärts nach Mainz, wo sich am 27. Mai dasselbe blutige Schauspiel, wie in Speier und Worms erneuerte, die Juden aber auch mit eben solcher Entschlossenheit für ihren Glauben zu sterben wußten, sich selbst das Leben nahmen. Der Gemeindevorsteher Isaak ben David zündete, nachdem er mit eigener Hand seinen beiden Töchtern den Tod gegeben, sein Haus und die Synagoge an, und suchte und fand mit seinem Freunde Uri in den Flammen den Tod. In Mainz bot auch weder der bischöfliche Palast, noch die Flucht in die benachbarten Dörfer, wohin der Erzbischof die Unglücklichen geschafft, Schutz und Sicherheit. An 1400 wurden die Beute der Verfolger.”

“Diese schreckliche Nachricht kam nach Köln am 5. des Monates Siwan (29. Mai)”, so erzählt R. Joseph, “da verbargen sich die Juden in den Hausern ihrer Bekannten. Am folgenden Tage aber entstand Lärm und Schrecken; es erhoben sich nämlich die Feinde, zerstörten die Häuser, rissen die Thüren ein und machten viele Beute, ohne daß Rettung vor ihnen möglich war. Hierauf brach das Volk in die Synagogen ein (es waren deren also mehrere in Köln), riß die Gesetzrollen heraus, trieb mit denselben Spott und trat auf den Straßen auf ihnen umher am Festtage des Herrn, an welchem einst die Thora gegeben war, welche nunmehr Frevler zerrissen und zertraten und Uebelthäter schändeten und verbrannten.”
Bis zum 3. Juni währten diese Gräuelscenen, denn viele der Einwohner der Stadt hatten sich mit den Kreuzfahrern vereinigt und halfen ihnen morden, sengen, brennen und plündern. Die Synagoge und viele Häuser der Juden wurden geschleift, ihre Bewohner erschlagen. Zweihundert Juden, die auf ein Schiff geflüchtet, um auf dem Rheine zu entlommen, wurden ergriffen und schonungslos ermordet.

[Ein Klagelied des Rabbi Joel, dessen Uebersetzung von Herrn Löb, Hauptlehrer der israelitischen Elementarschule, sei hier als Beleg des Gesagten mitgetheilt; es heißt:

Weinet bitterlich, ihr Engel des Friedens, der Erzväter heiliges Drei!
Umgürtet mit Säcken Euch, hüllet in tiefe Trauer Euch ein! Rufet ihn, den erhabenen Erzieher der Nation, rufet Bathjah’s Sohn! in düsterer Wüste überläßt er jedem Unfall sie, die armen Schafe (Israel), ach! Sanft zwar leitete er ehedem durch furchtbare Oede sie hin und nun – in die Hand Erbarmungsloser gefallen! Schwer drücket Gottes Strafe sie, die in königlicher Tracht einst glänzten. O du Kölns ehrwürdige Gemeinde! Dein schreckliches Schicksal beuget meine Seele nieder, füllet mit Trauer sie an. Verführerisch wollte man dom göttlichen Gesetz uns abwenden, wollte fremden Gottesdienst uns aufdringen. Der Verdammung Urtheil sprach man aus, doch “Jakob wählte den einigen Gott sich immer” (Ps. 135). Weinend feuert der Heiligen Vorsteher sie an;
“Fasset Muth! unsere Seelen erwerben das ewige Leben sich. Ein Augenblick – und immerwährende Herrlichkeit harret in höheren Regionen unser.” Tief ins Herz drangen die rührenden Worte, “”heimtückischer, blutdürstiger Tyrann!” riefen sie, und fielen, dem Ewigen willig geopfert, vom Mordschwert tödtlich getroffen. Winselnd hingen Säuglinge an der Väter Arm, geweihte Opfer, wie einst auf Morijah dargebracht. Wie ängstlich bebt das fühlende Mutterherz! Tief verhüllt sie das von Thränen träufelnde Antlitz, kann ihres Kindes Tod nicht schauen. Die Barbaren! lebende Frucht rissen sie aus der Schwangeren Leib; gruben die Unglücklichen lebend in Felsenhöhlen, gaben, mannigfach gemartert, dem Tode sie hin. Dies alles erging über uns, doch fielen von Dir, Ewiger, wir nicht ab. Gerecht bist Du, Deiner göttlichen Lehre handelten wir zuwider; dem Propheten Jirmejahu gehorchten wir nicht, und wie er die Zukunft uns deutete, ach! so traf es ein. Und nun, o Gott! wie lange noch? – Hart sind wir Elende gestraft, dem Sturm Preis gegeben. Des Weltalls Richter ahnde der tückischen Feinde Bosheit doch, des Hauses Jistaels, des Volkes Gottes, das durchs Schwert gefallen. Schwere Seufzer entwinden sich der beklommenen Brust, “eilet herbei,” ihr weisen Frauen, ihr einsichtsvollen Klageweiber! ,”stimmet ihn an, den Weinton!” Ach! mehr denn alle Erdbewohner traf das Unglück uns. Von Außen wütgend Schwert, von Innen Todesangst; Saugling. Greis, Jüngling und Jungfrau, entblößten Leibes, hingemetzelt, die verstümmelten Leichen den Thieren Preis gegeben. – Höhnend rufen übermüthige Feinde: .”Wo ist nun Euer Gott, der Felsenschuß, dem bis in den Tod Ihr vertrauet? So erscheine Er doch, stehe Euch bei, verleihe Euern Leichen die Seele wieder!” Allmächtiger, Du, zwar Sündenvergeber, warum schweigst Du, hältst inne, zauderst mit Deinem strafenden Grimme? Spottend ruft man uns zu: “Glaubet Ihr den wahren Gott, so möge Jisraels Haus Er rächen, das feindliches Schwert hinraffte!”·
“In Trauerton verwandelten sich unsere Freudengesänge, statt der Harfe tonet unaufhörlich Klagegeschrei; Niemand tröstet uns, Niemand zeiget Beileid uns, richtet uns empor. Ergossen hat sich über uns des Ewigen Zorn, schwer drückt die göttliche Strafe uns; man richtet uns zu Grunde, vernichtet unsere Großen alle, zermalmet uns. Tiefe Wunden, ach! wurden uns geschlagen; keine Salbe, kein Pulver kann sie heilen. Drum rufe ich: “Weichet hinweg von mir; ich will bitterlich weinen; heißer Thränenstrom riesle die Wange mir herab, Jisraels, des Volkes Gottes wegen, das durchs Schwert gefallen.”
Verfasser: Rabbi Joel, der Levit, aus Bonn, Schwiegersohn des Rabbi Eliasar, Sohn des R. Nathan, aus Mainz. R. Eliasar wurde älter als 100 Jahre. Denn er wird schon im Jahre 4905 a. m. als Rabbi angeführt und lebte noch 5007 (1247).]

Erzbischof Hermann II., der Reiche (1089 – 1099) nahm sich der dem Blutbade, das er nicht verhindern konnte, entkommenen Juden an, und vertheilte dieselben in sieben Ortschaften in der Umgegend Kölns, wo sie sicher bis zum vierten Monat d. J. bis im Juli blieben, während in Neuß und Wevelinghoven die Gräuel der Judenverfolgungen fortgesetzt wurden.

Bei Gelegenheit des zweiten Kreuzzuges erneuerten sich die Judenverfolgungen wieder. Einzelne Mordthaten kamen in Köln vor, da der Mönch Rudolph die Christen aufforderte, die Juden zu erschlagen, wenn auch der heilige Bernard von Clairvaux mit der ganzen Wucht seiner Beredsamkeit gegen diese Verfolgungen eiferte, die Juden in seinen Schutz nahm, indem er sich offen dahin aussprach, daß viele Christen, worunter wohl die Cahorsinen, die Italiener, zu verstehen, und getaufte Juden größeren und schändlicheren Zinswucher trieben, als die Juden selbst. Ein großes Aergerniß nahm man aber, und mit Recht daran, daß den Juden von den Kirchenfürsten nicht selten die Heiligthümer, die kostbaren Kirchengefäße verpfändet wurden, und die Juden mit aller ihnen gesetzlich gestatteten Härte und Strenge gegen die schlechten Schuldner verfuhren.

Die Juden Kölns fanden indeß Schutz bei dem Erzbischofe Arnold I. Grafen von Geldern (1138 – 1151), der ihnen 1146, als der Sturm wieder furchtbar loszubrechen drohte, die Veste Wolkenburg im Siebengebirge zum Wohnsitz anwies. Viele Juden hatten Aufnahme in anderen Burgen und Vesten gefunden, wo sie verweilten, bis die Gefahr vorüber. Der Erzbischof hielt sogar strenges Gericht über die, welche sich an dieser Verfolgung der Juden betheiligt hatten. Er ließ einem Menschen, der zwei Juden-Jünglinge am Fuße der Wolkenburg erschlagen, die Augen ausstechen.

Das Geleitsrecht der Juden lag dem Burggrafen Kölns ob, wie uns ein Weisthum vom Jahre 1169 beweis’t, wofür ihm die Juden-Gemeinde jährlich um Martini zehn Mark kölnischer Denare und sechs Pfund Pfeffer – im Mittelalter eine gewöhnliche Zollgabe (Pfefferzölle) – entrichten mußten.
Im Jahre 1171 fand in Köln wieder ein kleiner Auflauf gegen die Juden Statt, als ein Lombarde, ein Geldwechsler, zwei Juden durch eine Frau anklagen ließ, falsches Geld ausgegeben zu haben. Wie drohend auch die Gefahr für die gesammte Judenschaft, da schon Sturm geläutet, die Bürger sich schon versammelt, so scheuchte doch diesmal Geld, womit die Richter gewonnen, den Sturm.
Durch eine Geldbuße von 500 Gulden an Kaiser Friedrich den Rothbart und 4200 Gulden an den Erzbischof Philipp von Heinsberg, der für dieses Geld einen Theil des großen Mauerberings der Stadt erbauen ließ, wandten die Juden Kölns im Jahre 1180 eine harte Verfolgung von ihrer Gemeinde ab. Man hatte nämlich mehrere kölner Juden, die zu Schiff rheinaufwärts fuhren, angeklagt, bei Boppard ein Christenmädchen ermordet zu haben, und dieselben ertränkt. Der Erzbischof Philipp nahm die Juden Kölns gegen den Pöbel unter seinen Schirm, den sie theuer bezahlen mußten.
Als König Philipp 1186 die Juden aus Frankreich vertrieben hatte, kamen viele der Flüchtlinge nach Köln und fanden bier eine neue Heimat, wo sie in so weit in Frieden lebten, daß sie harte Verfolgungen durch Geschenke von sich abwandten, sich sonst aber jedmögliche Brandschatzungen gefallen lassen mußten. So erbaute Erzbischof Theodor von Heinsberg (1208 – 1216) mit dem von einem Juden erpreßten Gelde das Schloß zu Godesberg, das ursprünglich den Namen “Judenberg” führte.

Hatten auch einzelne Päpste sich der Juden angenommen, wie Calixtus, Eugenius, Alexander, Clemens, Colestin, Innocentius, Honorius und Gregor, so trat aber Innocenz IV. (1243 – 1254) mit Entschiedenheit für die, besonders in Deutschland bedrängten und bedrohten Juden mit einer Bulle an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands auf. Der Papst nahm sie in seinen Schutz, erklärte die absurden Beschuldigungen, namentlich, daß sie gemeinschaftlich das Herz eines geschlachteten Kindes verzehrten, für Lüge, und empfahl sie dem besonderen Schutze der Vorsteher der christlichen Kirche.

Auch gewährte er den Juden die Gnade, daß Niemand sie dazu zwingen solle, daß sie Christen wurden wider ihren Willen, daß Niemand sie tödten, noch verwunden solle, oder ihr Gut nehmen sonder Gericht u.s.w. Auch solle Niemand sie zwingen zu ungewöhnlichen Diensten, und Niemand solle todte Juden ausgraben auf ihren Friedhöfen. Papst Gregor X. (1271 – 1276) erneuerte und bestätigte die Bulle seines Vorgängers.

Indessen hatten die Juden Kölns in dem mächtigen Erzbischofe Konrad von Hochstaden (1238 – 1261) einen gewaltigen Schutzherrn gefunden, denn Konrad war ein einsichtsvoller Staatswirth, der sich so viele Geldquellen als möglich zu eröffnen wußte. Und eine der ergiebigsten Geldquellen waren im Mittelalter die Juden. Sie waren sein Lehnsgut, das er vom Reiche empfangen. “Tenet Archiepiscopus Judaeos ab imperio in seudo,” heißt es in einer Urkunde vom Jahre 1258. Urkundlich nahm er aber schon 1252 alle in Köln wohnenden Juden, und die nach der Stadt übersiedeln wollten, unter seinen besonderen Schutz. Es wurde zwischen dem Erzbischofe und den Juden vereinbart, daß dieselben auf zwei Jahre ein “servitium” und “tributum” zahlen mußten, nämlich jährlich 25 bis 100 Gulden, die um Johanni und Weihnachten entrichtet wurden, und außerdem ein Aufnahmegeld von 50 bis 100 Gulden. Waren die zwei Jahre verflossen, genoß jeder Jude das Recht der Freizügigkeit, ohne daß man ihn an seinem Vermögen schädigen durfte.

Bloß bei gewissen schweren Verbrechen übte der Erzbischof weltlich Gericht über die Juden, sonst hatten dieselben ihr eigenes Gericht, wie oben schon bemerkt. Nur auf ein Jahr blieb der Juden-Bischof in seinem Amte, dann wurde ein anderer gewählt und bei dieser Wahl dem Erzbischof fünf Mark bezahlt.
Während des Kampfes der Erzbischöfe gegen die Patricier der Stadt um das Grundherrn-Recht, die Herrschaft, welcher unter den Erzbischofen Konrad und Engelbert, mit kurzen Unterbrechungen, dauerte und zum Vortheile der Stadt endigte, scheinen die Juden auf erzbischöflicher Seite gestanden zu haben, was aus den Privilegien zu schließen, die beide Erzbischöfe denselben bewilligten.
Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg (1261 – 1275) bestätigte nicht nur die den Juden von Erzbischof Konrad verliehenen Privilegien, sondern erweiterte dieselben, und ließ seine Urkunde in zwei Steine hauen, welche, 5 Fuß hoch und 2 1/2 Fuß breit, hoch in die südliche Mauer der Schatzkammer des Domes noch eingelassen sind. Die Urkunde lautet in der Uebersetzung:
“Wir Engelbert, von Gottes Gnaden Erzbischof der heiligen kölnischen Kirche, thun allen zu ewigen Tagen kund: da Wir vernommen haben, daß die Juden, welche in Unserer Diöcese wohnen, auf eine ungerechte Weise behandelt werden und viele Unbilden zu erdulden haben, so wollen Wir und befehlen, daß denselben ihre vorigen Freiheiten, die unten näher bezeichnet, und welche denselben mit Gutheißung und Genehmigung des Domcapitels und Unserer Vorfahren, so wie durch Beirath Unserer Getreuen verliehen waren, wieder zuerkannt werden sollen; und zwar sollen die Freiheiten der Juden darin so fortbestehen, daß es ihnen erlaubt wird, die Leichen ihrer Juden, gleichviel von welch einem Ort sie hergebracht werden, auf ihren außerhalb der Kirche gelegenen Kirchhof, frei und ungehindert zu begraben, ohne daß von den Leichen auch nur die mindeste Zollabgabe darf verlangt oder erpreßt werden, sie mögen in ihrem Leben ein Verbrechen, welches es auch sein mag, begangen haben. Jedoch sind die Leichen der Juden von dieser Freiheit ausgenommen, welche nach einem ausgesprochenen Kirchenbanne der Juden starben, oder welche durch ein gerechtes Urtheil hingerichtet wurden; auch wollen Wir, daß kein Beamter oder Richter Unseres Erzbisthums, wer es auch sei, weder auf gemeldetem Kirchhof, noch an einem demselben benachbarten Orte, ein Todesurtheil weder an dem Leibe eines Christen, noch auch eines Juden darf vollziehen lassen, damit der Würde und Ehre der Juden selbst und ihres Kirchhofs nicht zu nahe getreten werde; auch soll ein jeder Jude, wer es auch sei, und von wannen er auch in das Gebiet des Erzbisthums komme, von seinem eigenen Körper und seinen Gütern Zoll und Wegegeld bezahlen, wozu jedoch der Christ mit seinen Gütern, und andere nicht verbunden sind. Auch soll es jedem Cawarschen (Wucherer) oder Christen, welche öffentlich Wucher treiben, schlechthin untersagt sein, in der Stadt Köln sich niederzulassen, indem hierdurch den Juden ein Nachtheil erwächs’t; und da die Juden selbst bei dergleichen Freiheiten zu schützen sind, so haben Wir befohlen, daß diese Freiheiten in gegenwärtigen Steinen eingegraben, und zum ewigen Gedächtniß öffentlich und Jedem zur Schau eingemauert werden sollen.

[Die Cawarschen, latein. caversini, coarsini u.s.w. auch wohl schlechtweg Lombarden genannt, daher in Köln das Leihhaus noch ,”Lombard” heißt, trieben Geldgeschäfte, liehen auf Pfänder und nahmen 20 ja 40 vom Hundert.
Sie fanden Mittel, bei Geistlichen und Stadtbehörden die Duldung ihres Geschäftes zu erlangen. Vergl. Hüllmann Städtewesen. Thl. II. S. 17.]

“Also geschehen im Jahre des Herrn 1266.”
Die Erzbischöfe mochten die Juden oft nöthig haben; sie schafften Geld und auch, wie seit den ersten Jahrhunderten des Christenthums, die kostbaren Stoffe aus dem Orient und aus Spanien zu Kirchengewändern. Der Rath der Stadt begünstigte dieselben nicht minder, da sie bei dem immer ausgedehnteren Handelsverkehr der kölner Kaufherren unentbehrlich, ausgedehnter Geldgeschäfte wegen. Denn die kölner Kaufherren führten um diese Zeit schon ihre Waaren bis hinaus nach Konstantinopel und selbst bis ins azow’sche Meer. Ein stehender Handelsartikel auf den Märkten des Ostens waren die kölner Tücher, mit denen von Aachen, Eupen und Bourscheid im levantinischen Handel als “lateinische Tücher” bezeichnet. Der “Kölner Wein”, die allgemeine Bezeichnung der Rheinweine, ging nach dem nördlichen Deutschland und selbst nach England, wo Heinrich II. (1154 – 1189) den Kölnern schon beim Antritt seiner Regierung das Privilegium gab, auf allen Märkten mit Wein zu handeln, was Richard Löwenherz bestätigte, und dessen Bruder Johann ohne Land dahin ausdehnte, daß der Kölner Schiffe frei von allen Ein- und Ausfuhrzöllen. Dieselben Freiheiten hatten die Kölner seit 1251 im ganzen Gelderer Lande und in Flandern, wohin sie Wolle, Wachs, Werg, Kupfer, Blei, Zinn, Stahl, Eisenwaaren, Korn, Wein, wollene Tücher, Häute aller Art, Hasenfelle, Leder, Schuhe, Pfeile, Schwerter, Schilde, Gummi, Asche, Pech, Theer, Oel, Thran, Queckilber, Kalk, Holz, Korkholz, Fischangeln, Glasringe, kölnische Kisten mit eisernen Beschlägen, Töpfe, Glocken, Erbsen, Bohnen, Wicken, Salz, Butter, Käse, Gewürz, Feigen, Rosinen, Honig, Bier u.s.w. einführten. Nicht unbedeutender war der kölner Handel nach Dänemark, Schweden, Norwegen und selbst nach Rußland mit den Erzeugnissen ihres Gewerbfleißes, ihres Landes und des Südens und Ostens, wofür sie besonders Fische, Hanf, Fett und Pelzwaaren aller Gattungen eintauschten. Dieser Handelsverkehr hob sich immer mehr, seit Köln Mitglied der großen deutschen Hansa.

Erzbischof Konrad gab der Stadt 1259 urkundlich die Bestätigung des Stapelrechts, das sie übrigens seit undenklichen Zeiten schon geübt hatte.

Karl IV. bestätigte durch die goldene Bulle den Kölnern das Stapelrecht, wie auch Friedrich IV. bei seiner Anwesenheit in Köln und Maximilian I., als er 1505 hier auf dem Gürzenich einen Reichstag hielt.
Fehlte es auch nicht an Erpressungen und Bedrückungen gegen die Juden, gingen die Könige, Bischöfe und Städte in der Besteuerung derselben mit der größten Willkür und Ungerechtigleit zu Werke, wenn sie Geld bedurften, so befiehlt noch Kaiser Konrad IV. 1243 und 1247 seinem Burggrafen Gerhard in Sinzig, von den dortigen Juden 50 Mark zu erpressen und, wenn es nöthig, durch Gefangenhaltung, und 100 Mark von einem ohne allen Grund gefänglich eingezogenen Juden; kommt es auch nicht selten vor, daß Kaiser und Fürsten, Erzbischöfe und Bischöfe ganze Districte, Städte, einzelne Klöster und Personen durch einen Machtspruch aller Verbindlichkeiten, aller Schulden, die jene gegen Juden haben, frei sprechen; sind auch die Ungerechtigkeiten, die Gewaltthaten, welche sich Philipp August, Philipp der Schöne, Richard Lowenherz, Johann, Heinrich III., Eduard I. von England, Kaiser Wenzel gegen die Juden zu Schulden kommen ließen, bekannt, so ertrugen die Juden dies alles mit der größten Resignation, weil ihr Aufenthalt in den Städten, und besonders in einer so mächtigen Handelsstadt wie Köln für ihre Geschaftsthätigkeit eine Lebensfrage, weil sie es verstanden, sich zu entschädigen, das ihnen Abgenöthigte durch ihren Geldhandel wieder doppelt zu verdienen. Wie oft auch blutig verfolgt, ausgeplündert, vertrieben, immer sehen wir sie bald nach solchen scheinbar vernichtenden Stürmen wieder mit frischer Kraft handelsthätig auftreten. Die eisenzäheste Beharrlichkeit ist stets ein Hauptzug ihres Charakters gewesen, und zu allen Zeiten die Grundursache des Gedeihens ihrer Geschäfte. Der Jude besitzt die hohe Kraft des Wollens, und wer will, der kann.

Auch in Köln waren im dreizehnten Jahrhunderte Juden die angesehensten Aerzte. Erschienen die jüdischen Aerzte auch in anderen Städten, wie in Basel, in rother Kleidung, so war ihnen dies in Köln nicht gestattet, weil die Burgermeister eine roth und schwarz getheilte Schaube oder Oberkleid trugen, und der Scharlach die Auszeichnung des Geschlechtes der Overstolzen war. Ihre Kleidung war der schwarze Talar, doch mußten sie zur Auszeichnung auf der linken Schulter einen erhabenen gelben Ring tragen und einen gelben Spitzhut, das Judenhütlein. Auf den historisch so merkwurdigen Temperabildern, die Geschichte der heiligen Jungfrau und der Ueberbringung der heiligen Dreikönige darstellend, mit denen im vierzehnten Jahrhunderte schon die Chorwände des kölner Domes geschmückt, kommen die Juden in den Spitzhuten vor, wie wir dies auch auf Gemälden des fünfzehnten und sechszehnten Jahrhunderts noch finden.

Wir haben unter den uralten Patricierfamilien ein Geschlecht der “Juden”, das auch drei Judenhüte im Wappen führte. Ob dies Geschlecht der Juden von Israeliten stammte, ist nicht zu ermitteln. Die Geistlichen hielten aller Orte, wo sich Juden niedergelassen und geduldet waren, am meisten darauf, daß dieselben nie ohne die erwähnte Auszeichnung erschienen, denn auch sie trugen schwarze Talare, denn auch sie hatten im dreizehnten und vierzehnten Jahrhunderte, gewisse Orden ausgenommen, noch nicht des Mannes Zierde und Würde, den langen Bart, abgelegt.

Rudolph I. bestätigte 1275 die oben angeführten Bullen der Päpste Innocenz und Gregor X. Der Inhalt seiner Urkunde wird in deren Ueberschrift: “Rudolphus Rex Romanorum Confirmeret sodane Freiheit, allso Gregorius und Innocentius den Juden gegeven hand, ind dat uyet waer en sy, dat einige Kristen sagen, dat de Juden von eynem Herze eyns doden Kinds kommunecere up eren Paschen Dach”, hinreichend angedeutet. Der Kaiser nimmt die Juden und ihre Habe unter seinen besonderen Schutz und bestätigt ihre Gewohnheiten und Rechte an allen Orten, wo sie seßhaft, mit der Bestimmung, daß man nicht diese zu verringern bedacht sein solle.

Starb ein Jude in Köln ohne Leibeserben, fiel sein Vermögen dem Kaiser zu, war der Erzbischof nicht mit den Juden belehnt.

Mit jedem Tage wurden die Juden geldreicher und daher auch machtiger in Köln. Sie waren die Erbeigenthümer der meisten Häuser am Rathhausplatze, in der Judengasse, Obenmarspforten, unter Goldschmidt und in der kleinen Botengasse, wo sich noch 1322, 1333 und 1335 verschiedene fremde Judenfamilien mit Genehmigung des Raths ankauften, wofür sie jährlich 6 Soliden zu entrichten hatten, und zwar die Hälfte an die Pfarrkirche des heil. Laurentius. Um diese Zeit war der Juden-Bischof, Isaak von Ahrweiler, ein geldmächtiger Mann, dem die Stadt den Zoll am Bayenthurme für 1000 Imperialen verpfändet hatte, und dem sie beim Baue seines Hauses, des jetzt niedergerissenen Plasman’schen, am Stadthause mehrere Servituten überließ für geleistete Dienste.

Das Viertel, wo sie ihre Wohnsitze hatten, war aber an der Botengasse, Martporzen und an der engen Gasse (wahrscheinlich die Judengasse) mit Thoren abgesperrt, die kleinere Thörchen, Schlupfpforten, hatten, durch die man jedoch auch reiten konnte. Abends wurden diese Thore geschlossen. “Jnd sal man de portzen ind durchgyn alle aventz ausliessen un morgens up.” Die Stadt-Boten hatten die Schlüssel zu den Thoren, jedoch auch der Juden-Bischof oder sein Stellvertreter.

Als Bürger wurden die Juden betrachtet und ihnen vom Rathe alle zehn Jahre ihre Privilegien förmlich erneuert. Sie durften jedoch keine christlichen Dienstboten halten, und die Christen, die sich Juden als Dienstboten verdingten, sollten mit dem Bann belegt werden. Die Bestimmungen der Concilien aus den ältesten Zeiten, daß die Juden keinem christlichen Kirchenfeste beiwohnen, nicht mit den Christen essen und tanzen, daß sie die öffentlichen Bäder nicht benutzen durften, wurden noch streng gehandhabt.
Uebertrat ein Jude die Gesetze, wurde er entweder körperlich oder an Geld gebüßt. War doch in der Frankenzeit sogar eine jede Unehrerbietigkeit eines Juden gegen einen Priester mit dem Tode bestraft worden. Diese gesetzlichen Bestimmungen gaben leicht, wie man wohl denken kann, Veranlassung zu allen moglichen Plackereien, Bedrückungen und Erpressungen.

In ganz Deutschland war ihnen seit undenklichen Zeiten ein Reinigungseid vorgeschrieben, den sie in Beisein des Richters und des Eidfordernden in der Synagoge barfuß, die rechte Hand auf das Buch der Leviten gelegt, einem Cleriker nachsprechen mußten, und der im Altkölnischen lautet:
“Deser anspraichen der dich dis man off vrauwe anspricht off zyet der bistu unschuldich dat der got also help die de erde geschaff ind den himell up hoyff, off du hais unrecht dat du also gedyes as Sodoma ind Gomorra deide, osf du hais unrecht dat du gewandelt werdetæ in eynen salzsuyll also Lotz wijff dede de sy van Sodoma gienk, off du unrecht haves, dat dich deselve veste ind anghee die volz bestaynd ind Hileseus Knecht, off du unrecht hais dat dyn saem nimmer gemengt enwerde zo anderem, off du unrecht hais dat de erde dich verslynde, also as se dede Dathon ind Abyron, off du unrecht hais dat dyne erde nimmer gemengt enwerde zo anderer erden. Off du unrecht hais dat dyn sele verwyst werde in dat nederste duyterniss da geyne erloesungen en is dan de ewige verdoempniss. Desen eydt den du hie gesworen hais desem manne off deser vrauwen die is gereicht, dat dir got also help ind quinque libri moysi, du bidtz den got die is ind umber sin sall sonder ende, dat hee dir also helpe zo dyme besten ende, as do desem mynssehen reicht gesworen hais. amen. “

Der Cleriker, welcher den Eid abnahm, erhielt für seine Mühewaltung ein talentum piperis, oder den Preis von einem Pfunde quod dieitur “hellesmoieh”. Das Wort hellesmoieh weiß ich nicht etymologisch zu erklären.

[Im Schwabenrechte wird der Judeneid in folgender Form vorgeschrieben, wie J. M. Jost denselben Bd. VII., S. 250 mittheilt:
Es soll der Jude, der einen Eid leisten muß, auf einer Schweinshaut stehen und seine rechte Hand auf die fünf Bücher Moses legen und nachfolgende Eidesformel nachsprechen: “Ich schwör, daß ich diejenige Sach, so jener von mir begehrt und verlangt, nicht habe noch besitze, auch nicht wisse, wo selbige befindlich, noch sie jemals in meiner Gewalt gehabt, auch meine Knechte selbige weder unter die Erden, noch in eine Mauer oder sonsten wo verborgen, also soll mir Gott helfen, der die Himmel und die Erden, Berg und Thal, Baum und Gras geschaffen, also helfe mir auch das Gesetze, so Gott mit seinen Fingern geschrieben und es Herrn Moyse gegeben. Fahls ich aber falsch schwere, so wünsche ich, daß ich mit meinem eigenen Koth und Unrath verwüstet, überschüttet und besudelt werde, wie es dem Könige in Babylon widerfahren, und daß ein Schwefel oder Pechregen über meinem Rocke herabfließe, wie über Sodom und Gomorra, daß dasjenige Pech, dadurch in Babylon 200 und mehrere umkamen, auch über mich geschüttet werde, auch die Erde unter mir sich aufthue und mich verschlinge, wie Dathan und Abirom, und daß ferner mein Leib, der aus Erden und Asche besteht, mit andern der gleichen Leibern nicht in Abraham’s Schoß vereinigt werde, wenn ich die Wahrheit nicht rede. Auch ist ausdruckerliche Meinung, wenn ich unwahrhafte Sachen vorgebe, Adonay, das ist, Gott, selbst mir nicht mehr helfen wolle, und ich einen Aussatz bekomme, wie Naamann und Gehase, und daß die böse Plage, so die Israeliten in der Wüste betroffen, auch an mich komme, ja, daß derjenige Fluch, den meine Mitbruder, als sie Jesum gekreuziget und getödtet, durch ihre Verwünschung, sein Blut sei auf uns und unseren Kindern, sich zugezogen, nicht nur auf mir bleibe, sondern sich noch mehr an mir vermehre, das helfe mir Gott, der Moyse in einem brennenden aber unverbronnenen Busch erschienen, als alles wahr.” – Die Schweinshaut, fügt Jost hinzu, war ein Schreckmittel, das man für sehr wirksam gehalten haben muß denn sie ward in anderen Ländern zu demselben Zweck empfohlen.]

Der stets wachsende Wohlstand und Reichthum der Juden in Köln machte Manchen nach ihren Schätzen lüstern, und wohl mochte mancher Edle, mancher Patricier am Anfange des vierzehnten Jahrhunderts seine ganze Habe den Juden verpfändet haben und unter dem Drucke schwerer Zinsen seufzen.
Als daher um das Jahr 1310 in Brabant eine Judenverfolgung ausbrach, bei der sich die schon geschilderten Gräuel wiederholten, wenn der Herzog von Brabant dieselben auch noch so blutig ahndete, entstanden ebenfalls in Köln wieder Zusammenrottungen gegen die Juden. Viele wurden am Leben und an ihrer Habe geschädigt. Doch war dies nur eine rasch vorüberziehende Sturmwolke, wie schon aus den oben angeführten Daten hervorgeht. Urkundlich steht es aber fest, daß Erzbischof Heinrich II. von Virnenburg (1304 – 1332) im Jahre 1321, in Verbindung mit dem Senate der Stadt Köln, die Juden auf zehn Jahre in seinen Schutz und Schirm nahm.

Das älteste Eidbuch unseres Archivs, 1320 beginnend, enthalt eine Reihe Urkunden, welche der Juden Gerechtsame bestätigen, und Aufnahme von fremden Juden, so 1321 eines Salmann, 1324 eines Sampson van Lympurch. In letztem Jahre beurkundet der Rath, daß er gegen 1600 Mark köln. Pagements die Juden nicht mehr beschweren will, “so en sulen”, heißt es in der Urkunde, “wir dey juden neit mer beschweren noch neyman gestaden eynich leit dun an irme live oyfne an irme gude.” Im Jahre 1328 finden wir einen Goitschalkle als der Juden Bischof. Er war in Streit mit der Bürgerschaft gerathen, weil er ein Haus gebaut “do steit bi deme schoilhove intgein den burg (en) hus”, also der Bau zwischen der Synagoge und dem Portalsgäßchen, wo jetzt das Aichamt, dem Eingange des Rathhauses gegenüber. Der Rath erlaubt ihnen “den bu sullen volvuren zu alle irme nutze vrediglichen inde genant sunder hindernisse.” Eine andere Urkunde spricht sie frei von allen Anschuldigungen. “Gotschalk inde Gotsehalke syn neve inde vrunt, inde ire mage (Verwandten), inde ire gesinde.” Im Jahre vorher, 1327, hatten Bürgermeister und Rath der gesammten Gemeinde ihren Schutz erneut, da dieselbe hart bedroht gewesen zu sein scheint, indem die Urkunde sagt: “Want alle Juden ain genugtigt sint inde man manighande lude vint de mit arglust deukent wie sy in eren lyf inde ir gut antasten inde nemen, her umbe so gunne wir des der gemeinen Juden van Kolne de in unser stat wonneigtich” u.s.w.

Bei der Fundamentirung des an die Raths-Capelle stoßenden Hauses Oben-Marspforten fand man einen hebraischen Leichenstein, dessen Inschrift bekundet, daß dort ein Rabbi heimlich begraben. Die Bruchstücke dieses Leichensteines befinden sich im Wallrafianum.
Als die Juden 1326 dem Erzbischofe 8000 Mark hergaben, um das Schloß Aspeln, die Städte Kempen, Xanten, Rees einzulösen, die er während der Wirren wegen der Doppel-Königswahl Ludwig’s des Baiern und Friedrich’s von Oesterreich, den Heinrich gewählt und in Bonn gekrönt hatte, verpfänden mußte, erhielten sie den Schutzbrief auf neue zehn Jahre verlängert. Sie mußten außerdem für den Schutz und die Bewahrung vor jeder Unbill, Mißhandlung oder Gewalt jährlich 70 Mark dem Erzbischof zahlen, waren dafür aber von allen Leistungen und anderen Abgaben befreit. So brauchten sie keine Zölle von den Leichen ihrer Angehörigen oder ihren Gütern und Waaren zu zahlen und konnten wegen Forderungen nur vor ihren zeitlichen Richter und die Aeltesten in der Synagoge, der Judenschule geladen werden, dessen Urtheil entscheidend, für Jeden rechtskräftig war. Die jüdischen Lehrer durften in der Synagoge ungehindert alles lehren, was zum mosaischen Gesetze, ihrem Ritus und ihren Gebräuchen in irgend einer Beziehung stand. Der Erzbischof bestätigte den Juden alle von Päpsten, Kaisern und Erzbischöfen erhaltenen Privilegien und versprach feierlich, sie bei ihren alten Gewohnheiten zu belassen.
Als Erzbischof Heinrich II. schon 1332 gestorben, erneuerte sein Nachfolger Walram von Jülich (1332 -1349) die Privilegien der Juden, und bestätigte dieselben, als die zehn Jahre abgelaufen, auf weitere sieben Jahre, die mit dem Jahre 1347 zu Ende gingen.

Um diese Zeit traf eine furchtbare Geißel Deutschland, Angst und Verzweiflung aussäend in Städte und Dörfer; es brach die Pest unter dem Namen des schwarzen Todes über das Land herein und forderte bis zum Jahre 1350 unzählige Opfer unter allen Ständen, weder arm noch reich verschonend. Wer trug, nach dem abergläubischen Wahne der düsteren Zeit, die Schuld der Seuche? Die Juden. Zuerst wurde diese Beschuldigung in der Schweiz laut, und Weh und Jammer brach ein über die Unglücklichen.
Ansteckend war die fanatische Wuth, welche in dem Wohlstande, dem Reichthume der Juden die großte Nahrung fand, und sich verheerend und vernichtend über die Städte des Elsaß und des Oberrheines wälzte, mit gleicher Grausamkeit in Meißen und Thüringen und überhaupt in allen Städten Deutschlands, wo nur Juden seßhaft, gegen die Unglücklichen wüthend, nur immer mehr aufgehetzt und entflammt durch die das Land durchziehenden Geißelbrüder.
Glauben wir unserer Chronik, so verbrannten sich 1349 die Juden Kölns in ihren Häusern sammt ihrer Habe, um dem schrecklichen Schicksale zu entgehen, das sie bedrohte. Die Chronik sagt S. 263: Anno dmi MCCCXLIX.
“In dem wurß jair up sent Bartholomeus Dach (24. August) verbrannten sich die Juden selffs tzo Coelen in yren huyseren. ind man brant sy auch over all want sy die wasser und puytz venynt (vergiftet) hadden, und hadden dat bestult durch die Christenheit, so wurden sy do man idt wijss wort verstoert, verdrevven und verjaget uyss Coellen in vigilia Bartholomei.”
So die Chronik. Auffallend, daß wir über diese gewiß äußerst wichtige Thatsache bei dem angeführten Rabbi Joseph, auch bei sonst keinem Geschichtschreiber der Zeit, Näheres finden.
Nach einer jüdischen Erzählung hatte diese Verfolgung ihren Grund in einem Liebesverhältnisse eines Patricier-Junkers zu einer Jüdin. Die Angehörigen des jungen Patriciers wiegelten mit den gewöhnlichen Beschuldigungen gegen die Juden die Volksmassen auf, und die Juden zogen einen freiwilligen Tod den Martern der Verfolgung vor.

Nach einer anderen Erzählung hätten die Juden den Entschluß gefaßt, sich, um der drohenden Gefahr zu entgehen, mit den Ihrigen dem Feuertode zu weihen. Dieser Entschluß sei dem Rathe zu Ohren gekommen und derselbe habe sofort beschlossen, sie sammt ihrer Habe der Stadt zu verweisen, was auch sogleich in Vollzug gesetzt worden. Die Juden besaßen, als sie 1349 Köln verließen, 29 Wohnhäuser und 28 Solstätten, das heißt ungetheilte Güter, die alle belegen im Pfarrsprengel des heiligen Laurentius.
Daß sie in ihrer Verzweiflung den Entschluß gefaßt, sich durch freiwilligen Feuertod den Verfolgungen zu entzieben, und denselben auch ausführten, geht aber hervor aus einer Urkunde des Markgrafen Wilhelm von Güllich, ausgestellt Anno 1356 sabbato post. assumpt. b. Mariae, “darinnen er renuntiirt auf alle zu der Stadt habenden Ansprach von sothaner Geschichte, als die Judden zu Cöln selbsten brannten.”
Die mehr als blutige Verfolgung der Juden im Jahre 1349 unterliegt keinem Zweifel. Im ganzen Erzstift, in Städten und Dörfern und im offenen Lande wurden sie von dem, durch die Schrecken der Pest nur um so mehr fanatisirten Volke durch Mord und Feuer verfolgt, und so auch in Köln. Erzbischof Wilhelm von Genep (1349 – 1363) beansprucht im Jahre 1350 “alle dat gut, id sey an gereyden gut, off an Erve, oss an varender have, dat dieselve Juden zo Coellne gelassen haint, id sei sunden off dat man noch finden mag”, also die Nachlassenschaft der in Köln unter seinem Vorfahren Erzbischof Walram erschlagenen und verbrannten Juden, verbrand gewoest, heißt es in der Forderung, als der Nachlassenschaft ihm zum Lehen gegebener Leute. In einer 1352 hierüber von dem Domprobste Wilhelm von der Schleyden ausgestellten Urkunde heißt es: “sint die Juden sin waren, of alsulch erve ind guet, as si gelassen haint, sulle yet mit reicht sin sinen, want he sy vam riche zu lene helt u.s.w.”

Kaiser Karl IV., wie seine Vorgänger, betrachtete die Juden des Reichs als “Fahrendes Gut”, das sie nach Willkür verschenken, verkaufen und verpfänden konnten, wie Karl dies 1349 für 16,200 Pfund Heller an die Stadt Frankfurt that. Juden-Verpfändungen kommen in allen Reichsstädten vor. Sie standen übrigens unter dem Schutze des Kaisers und in dessen Abwesenheit unter dem des Erzbischofs von Mainz, dessen Recht und Pflicht der Schutz der Juden. Mit der goldenen Bulle 1356 erhielten die Kurfürsten das Besitzrecht der Juden von Karl IV. bestätigt, wie sich dasselbe auch einzelne Städte für Geld vom Kaiser erwarben, der, wie gesagt, die Juden als einen völligen Handelsartikel betrachtete und behandelte. Sie waren ihm, wie auch den Kurfürsten und Städten, eine nie versiegende Geldquelle.
Da gab es Schutzgelder zu entrichten, Gewerbesteuer, gewöhnlich den zehnten Theil von Gewinn, Huldigungsgebühren, welche die Juden an den Hofstaat zahlten, befand er sich an dem Orte ihres Aufenthaltes oder in seiner Nähe, und wobei sie noch Bettsteuer, Küchensteuer und Pergamentsteuer zu zahlen hatten. Sie mußten nämlich die Betten für die Hofbeamten, die Kessel für die kaiserliche Küche und das Pergament für die kaiserliche Kanzlei liefern, und jedem unmittelbaren Beamten fünf Gulden zahlen, was jedoch nur einmal im Jahre gefordert werden durfte. Hieher gehört auch die Kron- oder Krönungssteuer. Die Kaiser erlaubten sich bei solchen Gelegenheiten auch wohl eines gnädigen Spaßes gegen die Juden. So wird von Kaiser Maximilian I. erzählt, daß er die Juden, welche ihm zu seiner Krönung in Aachen 1493 einen goldenen Korb mit goldenen Eiern verehrt, habe in Verwahrsam nehmen und wohl halten lassen. Als diese darob erschraken und nach der Ursache ihrer Haft fragten, ließ der Kaiser ihnen den Bescheid geben: “Hühner, die so kostbare Eier legten, müsse man nicht sogleich fliegen lassen, sage doch das Sprüchwort: Fleißige Hennen soll man einhalten und wohl halten.” Der Kaiser gab den Geängstigten aber bald die Freiheit.
Als Reichs-Kanzler und Beschützer der Reichs-Judenschaft erhielt der Erzbischof von Mainz ein Zehntel der gesammten Judensteuer des Reiches, wofür er sich aber gewöhnlich ein Bestimmtes aus dem Staatsschatze entrichten ließ.

Schon im Jahre 1372 kehrten die Inden wieder nach Köln zurück. Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370 – 1414) ertheilte den neuaufgenommenen Juden auf zehn Jahren dieselben Privilegien, die sie von seinen Vorgängern gehabt, Schutz ihrer Person, ihrer Habe und ihrer Begräbnißstätte.
Sie erhielten die Erlaubniß, ihre Synagoge wieder aufzubauen, einen Rabbi, einen Synagogen-Hüter und einen Fleischer zu halten, welche aber keinen Handel treiben durften. Für diese Privilegien zahlten sie dem Erzbischofe jährlich 70 Mark. Außerdem mußten die fünfzehn Familien, die wieder Aufnahme fanden, der Stadt, nach ihrer Stärke, 200, 300, ja, 500 Gulden Aufnahmegeld entrichten, und jährlich für jedwede Familie 100 Gulden Schutzgeld.

Durch Urkunde erklärte der Gräf, die Schöffen, Senat und Bürger 1373, daß sie, auf besondere Bitte des Erzbischofs Friedrich, die Inden mit Leib und Gut unter Schutz und Hut auf zehn Jahre von St. Remigiustag 1372 als “Sammtbürger” aufgenommen hätten, ihnen Schirm und Schutz gleich den anderen Bürgern zusagten. Das Recht, ihre Streitigkeiten vor ihrem Bischofe in der Synagoge zu schlichten, ward, nach altem Herkommen, bestätigt, auch ward ihnen Schutz zuerkannt gegen jeden, der ihnen Geld abzwingen wollte. Sie durften dagegen den Bürgern von Köln die Mark Geldes nicht höher leihen, als zu einem Pfennig die Woche, auf nasse und blutige Pfänder und Kirchenkleinoden durften sie kein Geld leihen. Pfänder, welche nach Jahr und Tag bei der üblichen Aufkündigung nicht gelös’t, durften sie verkaufen.
Ohne Juden war kein Handel denkbar. Sie schafften das Geld. Aus dem Jahre 1376 besitzen wir eine Urkunde, in welcher die gemeynde der Jnotschas “in alle den rechte guder al der gewoenden ind vryheiden di yn van peessten, van Kayseren, roempsehen Koeninge und ertzenb. von Coellen ind van uns gegeven” vom Rathe bestätigt wird.

Vertreibungen einzelner Juden kamen vor, wenn sie sich irgend etwas gegen der Stadt Recht und Gesetz zu Schulden kommen ließen. So wurde noch 1376 ein Jude Abraham auf ewige Zeiten der Stadt verwiesen, nachdem er einer Missethat überführt, die in der Urkunde aber nicht näher angegeben ist. Es heißt in dem Beschlusse des Rathes: “dat de vurgemeynde Abraham in der Steede huede noch in der steede sehirme vortme nit sein en sal noeh nummerme darin kommen sal.” Dieselbe Strafe ward über Christen und Juden verhängt, die demselben in irgend einer Weise beistanden oder Vorschub leisteten. That dies ein Mitglied des Rathes, mußte derselbe 100 Mark Kölnisch zahlen und durfte nie mehr in den Rath kommen: “inde sal oyeh nimmerme vort in den rait kommen.”

Bei Kriegsläuften hatten die Juden keine Kriegslasten zu tragen, waren sie zu keinen Geld-Leistungen verpflichtet; hatten jedoch, wurde die Stadt belagert, ein Stadtthor zu bewachen und zu vertheidigen.
Unter dem sicheren Schutze der Stadt blühte ihr Gewerbe, vermehrte sich ihre Gemeinde, denn, nachdem 1384 ihre Privilegien neu bestätigt, wurden noch 56 Familien aufgenommen. Nach der Chronik wurden sie 1399 nochmal der Stadt verwiesen, aber 1404 wieder aufgenommen, und zwar um 47 Fanilien stärker, denn früher.

Erzbischof Theodorich II. von Meurs (1414 – 1463), einer der kräftigsten und thätigsten Prälaten, welche das Erzbisthum Köln besessen, veranlaßte 1423 die Juden Kölns, welche ihm zu Lehen standen, der Stadt die Schirmgelder zu verweigern. Kaiser Sigismund hatte 1417 der “gemeine Judenschafft der Edler Statt zu Cölne unser und des Reichs Kammerkneeht” die ihnen vom Erzbischof Theodorich II. gegebenen Privilegien bestätigt. Da aber der Rath der Stadt, trotz der erzbischöflichen Privilegien, die Judenschaft hart bedrückte, die Schirmgelder heischte, so wandte sich der Erzbischof klagend an den Kaiser, und dieser erließ 1424 eine Klage gegen den Rath, in welcher es unter Anderem heißt: “und nemblich mit der Judenschafft binnen Cöllen gross gewalt, und unreeht mannigfalttglichen begangen” und derselbe aufgefordert wird, den Juden ihre herkömmlichen Rechte zu lassen, geschehe dies nicht in vierzig Tagen nach Empfang des Briefes, sämmtlich vor dem Kaiser in Person zur Verantwortung zu erscheinen. Kommen sie nicht, “so wolten wir dem vorgenandten unserm lieven Neven recht gegen Euch lassen gehen, als recht ist.” Der kölner Rath kümmerte sich wenig um des Kaisers Drohung. Rasch hatte der Rath seinen Entschluß gefaßt, künftig keine Juden mehr in den Ringmauern Kölns aufzunehmen und die bisher gegen Erlegung von Schutzgeldern in der Stadt geduldeten Familien sammt und sonders zu vertreiben. Den zweiundzwanzig Zunften oder Gaffeln wurde dieser Beschluß vorgelegt, und die vierundvierzig Gaffelfreunde gaben, als Vertreter der Zünfte, am Tage des heiligen Bartholomäus, aus wichtigen Beweggründen, die aber nicht speciel angegeben sind, ihre Zustimmung, die Juden zu verweisen.
In dem hierüber aufgenommenen Rathsprotocolle heißt es: “Wir Burgmeister ind Rait der Stat van Coelne doin kunt allen luden. Also as wir mit allen Raeden ind den vier ind vierzigen eyndrechtligen verdragen sijn, der Juetschaff bynnen unser Stat gesessen achter yrre Stedicheit, die sy noch van uns besegelt haint ind uyss gain sall, sent Remeys missen next komende over eyn Jair nyet langer zo undhalden dureh groisser treflicher sachen wille die uns darzo beweigent.” Weiterer Grund und Ursache der Verweisung wird nicht angegeben. Herr Johann Hirtze, pastoir sent mertyne, Johann van Heymbach, Burgmeister, Johann Buschoff, Johann Lewenstein, Johann Juede u.s.w. werden mit Ausführung des Beschlusses beauftragt, und der Bürgermeister und Rath verpflichtet sich, dieselben zu schützen, zu entschädigen, sollten sie deswegen in Ungelegenheit kommen. “Daran”, sagt das Protocoll, “soilen ind willen wir ind unse naekoemlinge sij ind yre erven verantwerden, uitheyven ind sehadelos halden up unser Steide rest arbeit wo des noit geburt. Sunder arglist.”

Erst mit St.Bartholomäi-Tag 1424 liefen die den Juden 1414 neu bewilligten zehn Jahre des Aufenthaltsrechts ab, und an diesem Tage wurde der Beschluß der von dem Rathe ernannten Commission in Vollzug gesetzt.

An menschliche Schonung oder Rücksichten war da nicht zu denken. Alle Juden wurden mit der rohesten Grausamkeit vom Pöbel verhöhnt und verpottet, von Haus und Hof aus der Stadt vertrieben. Viele fanden eine neue Heimstätte in Bonn, andere in Deutz.

Am 8. September desselben Jahres wurde ihre Synagoge zu Ehren der heiligen Jungfrau geweiht, dem katholischen Gottesdienste übergeben. Da hier der Rath, ehe er seine Sitzungen eröffnete, einer Messe beiwohnte, erhielt die Capelle den Namen “Rathscapelle”, unter welchem sie noch bekannt ist.
Auf immerdar waren die Juden jetzt aus Köln vertrieben. In den Städten, in denen sie Aufnahme gefunden hatten, trieben sie gegen Erlegung der Schutzgelder ungestört ihre Geschäfte, bis zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts eine neue Verfolgung sie in der Erzdiöcese und im ganzen Reiche wieder bedrohte. Die Juden fanden in einem jüdischen Convertiten Johannes Pfefferkorn, der sich 1503 in Köln mit seiner Frau und acht Kindern hatte taufen lassen, ihren ärgsten, fanatisch unversöhnlichsten Feind. Mit Wort und Schrift predigte er Verfolgung der Juden und fand Stützen in den Doctoren der kölnischen Universität Dr. Jakob Hogstraten, dem Ketzerrichter, Arnold Tungerius und Ortwinus Gratius. Sie verlangten, daß alle hebräischen und rabbinischen Bücher, mit Ausnahme der heiligen Schrift verbrannt würden, da sie nur Gotteslästerungen, zauberische und ähnliche schädliche Dinge enthielten, bestimmten auch den Kaiser Marimilian 1510 ein Edict zu erlassen, die jüdischen Schriften zu untersuchen und, wenn die Beschuldigungen wahr befunden, alle durch Feuer zu vernichten.

Johann Reuchlin trat jetzt mit männlicher Entschiedenheit gegen Pfefferkorn und seine Genossen auf, wies nach, daß die jüdischen Schriften theils historischen, theils medicinischen, theils talmudischen Inhalts, aber durchaus fremd aller Beschuldigungen der Pfefferkorn’schen Partei. Bekannt ist das von Pfefferkorn gegen Reuchlin’s Bericht verfaßte: Manuale speculum, dem Reuchlin mit seinem Speculum oculare entgegentrat, das in Köln durch Henkershand verbrannt wurde, was die Veranlassung zu den berüchtigten: “Epistolae obscurorum virorum” gegen die kölner Universität, an deren Abfassung Ulrich von Hutten jedenfalls Antheil hatte, wenn er sie auch nicht ganz schrieb.

[Pfefferkorns vorzüglichste, bei dieser Veranlassung herausgegebene Schriften sind: Speculum adhortationis Judaicae ad Christum. Der mit Recht berüchtigte Judenspiegel, welcher die scheußlichsten Beschuldigungen gegen die Juden enthält. Dann: Narratio de ratione celebrandi Pascha apud Judaeos und Hostis Judaeorum Panegyriens u.s.w.]

Der damals die Gemüther im ganzen Reiche und selbst über dessen Gränze fanatisch aufregende reuchlinische Streit, an dem die bedeutendsten Universitäten Europa’s und alle aufgeklärten Männer Theil nahmen, wurde zuletzt vom päpstlichen Hofe zu Reuchlin’s Gunsten entschieden.
Die Bewegungen der Reformation lenkte die Fanatiker von ihrer Judenverfolgungssucht ab. Durch den Streit selbst wurde der Senat Kölns aber um so mehr in der Aufrechthaltung des Verbannungs-Decretes bestärkt.

Nur unter Geleit, das aus einem Stadtsöldner, später aus einem Funken bestand, durften die Juden in die Stadt kommen, wenn ihre Geschäfte sie dahin riefen. Der Stadtsöldner, für den sie eine bestimmte Geleits-Taxe zahlen mußten, wich nie von ihrer Seite, selbst wenn sie in der Stadt übernachteten, das aber nur für eine Nacht gestattet war. Das Geleit selbst konnte den Juden nur mit Erlaubniß des gesammten Raths ertheilt werden, ausdrücklich sagen die Statuten, daß der Bürgermeister allein die Befugniß nicht dazu habe.

Der Sturm, der sich in den ersten Jahrzehenden des achtzehnten Jahrhunderts in Deutschland wieder über die Juden zusammenzuziehen drohte und besonders durch Eisenmenger’s Schrift: “Das entdeckte Judenthum” (1711) heraufbeschworen werden sollte, kam nicht zum Ausbruche, scheiterte an den vernünftigen Ansichten der Staatsmänner. Die Zeiten der Judenverfolgungen waren vorüber.
Mit dem Jahre 1794 war das alte Stadtregiment nur noch bloße Form, ging die so genannte Reichsfreiherrlichkeit unter, doch wurde noch, als schon am 6. Oct. 1794 die Franzosen Köln in Besitz genommen, nachdem der Senat dem General Championet der Stadt Schlüssel bis Melaten entgegengebracht hatte, einem jungen Manne mit jüdischem Namen das Verweilen in der Stadt versagt und derselbe sofort unter militärischer Begleitung vor die Stadt gebracht. Erst 1795 ließ sich der erste Jude, Jos. Stern aus Mülheim, nachdem sie 370 Jahre aus Köln verbannt gewesen, wieder in Köln nieder.
In wenigen Jahren hatte sich hier wieder eine kleine Gemeinde gebildet, welche ihre Begräbnißstätte mit den Israeliten in Deutz theilte. Kaiser Napoleon erließ am 10. Mai 1806 sein bekanntes Decret, dessen Zweck eine Reform des Judenthums, eine bürgerliche Sicherstellung der Juden. Am 26. Juli dieses Jahres fand die erste Versammlung der jüdischen Deputirten aus Frankreich und Italien, besonders stark aus den Rheinlanden beschickt, in Paris Statt. Am 29. wurden die der Versammlung vorgelegten zwölf Fragen bezüglich ihrer socialen Gleichstellung mit den Bürgern anderer Confessionen beantwortet. Auf Befehl des Kaisers wurde am 9. Febr. 1807 unter Vorsitz des ehrwürdigen Rabbi David Sinzheim das große Sanhedrin, aus 71 Sanhedrin bestehend, feierlichst eröffnet. Nach acht Sitzungen wurde am 9. März das Sanhedrin geschlossen. Die Beschlüsse der ehrwürdigen Versammlung legten in Frankreich und den damals zu Frankreich gehörenden Theilen Deutschlands den Grund zu der socialen und moralischen Regeneration und Reformation der Juden. Die unausbleiblichen Folgen von fast zweitausendjähriger, mehr als schmachvoller Knechtschaft, des Hasses und des Druckes schwinden immer rascher und rascher unter dem allbelebenden Lichte der Aufklärung, der wahren Duldung, die in allen nach Gottes Ebenbild Geschaffenen nur den Menschen – achtet und ehrt.

Jetzt zählt die Judengemeinde in Köln wenigstens 500 Familien. Der Geheime Commercienrath, Banquier Abraham Oppenheim, schenkte der Stadt in dem Prachtbaue der neuen Synagoge nach Zwirner’s Plänen ein herrliches Baudenkmal, wie Köln kein ähnliches besitzt. Am 29. August 1861 fand in feierlichster Weise die religiöse Besitznahme des mit aller Pracht im Innern ausgeschmückten Tempels Statt. Eine Feier, an der sich alle Confessionen betheiligten.

Dies ist ein Auschnitt aus dem Buch Köln 1812, mehr Infos dazu hier. Das Inhaltsverzeichnis zum Buch, in dem die online verfügbaren Abschnitte verlinkt sind, ist hier zu finden.