XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft

Das Zunftwesen

Die Neuerungen, welche der Herzog schon vor dem Reichsdeputationshauptausschusse in Siegburg einzuführen suchte, gleich als wenn der Abt nicht mehr zu sagen gehabt hätte, konnten nur dazu dienen, die Bürger mit der Umgestaltung der Dinge vertraut zu machen.

Im August 1801 erging von Düsseldorf aus an den Schultheißen Schwaben der Auftrag unter genauer Prüfung der örtlichen Verhältnisse sich darüber zu wollen, „welche Privilegien dem gemeinen Besten durch den Anwerbe- und Industriezwang schädlich wären, und welche deshalb abgeschafft respektive beschränkt zu werden verdienten“. Derselbe nahm (…) Anstand, das Zunftwesen als solches für die Neuzeit zu verurteilen, meinte aber, daß durch eine Beseitigung desselben augenblicklich viele Famlilien in Brotlosigkeit versetzt würden und dadurch großer Nachteil für die Stadt herbeigeführt werde. Es müsse unbeschadet der Zünftler die Topfindustrie Raum gewinnen und dem Einzelnen die Freiheit geben, seine Bedürfnisse auch außerhalb der Stadt durch billigere Einkäufe zu befriedigen.

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Das war genug, um das Damoklesschwert über die Siegburger aufzuhängen, und der Abt erhielt am 15. Dezember die Weisung binnen 14 Tagen darüber zu berichten, was er in dieser Beziehung zu thun gedenke. Empört über die strenge Aufforderung, legte er anfangs das Schreiben beiseite und erging sich in unwilligen Außerungen über die Eingriffe der Herrn in seine Rechte. Allein die Besinnung kam über Nacht, und am 29. Januar 1802 ließ er von der Kanzel bekannt machen, daß der Zunftzwang für die Jetztzeit nicht mehr passe, sondern größere Freiheiten im Handel und Verkehre gewährt werden müßten. Die Bürger sollten ihre Sachen einkaufen und einbringen, woher sie wollten, aber kein Unzünftiger die in der Stadt angefertigten Waren auf dem Markte feilbieten oder durch eingeführte verdrängen. Wenn Großindustrielle sich in Siegburg niederlassen wollten, so solle ihnen kein Hindernis bereitet werden, aber sie hätten sich genau nach den Zunftsatzungen zu richten. Infolgedessen gründete ein gewisser Rat Brabeck in der Stadt eine Spinnerei für Kinder und warf für deren Ausbildung in der Schule ein Kapital von mehreren hundert Thalern aus. Was daraus geworden ist, vermag Schreiber dieses nicht anzugeben, jedenfalls war der Versuch ein lehrreicher, und der erste Schritt zu Besseren gethan. Nach 10 Monaten wurde den Schuhmachern schon bedeutet künftig nicht mehr dagegen vorstellig zu werden, wenn an den freien Markttagen auswärtige zunftmäßige Ware von Zünftlern der Stadt feil geboten würde, sie ständen ja mit ihrer Ehre und ihrem Namen dafür ein. Es bliebe sich für den Gewinn gleich, wer sie verfertigt habe, nur sollte kein anderer als ein Zunftgenosse damit handeln. So bröckelte ein Stück nach dem andern von den alten Gerechtsamen ab, und eine Beibehaltung derselben wurde vom Herzoge abgewiesen.

1803 unterließ der Bürgermeister Neß es nicht, in Verbindung mit den Ratsverwandten Schoß, Felder und Brunner dem neuen Herzog die loyale Gesinnung der Bürger kundzugeben. „Sie hielten den Zeit (…) sagten sie, wo sie unter die unmittelbare Regierung des besten der Für (…) zurückträten, für eine so glückliche Epoche, daß sie nur bestens wünschen müßten, bei der gewöhnlichen Huldigung ihre ehrfurchtsvolle Anhänglichkeit an dessen höchste Person durch eine angemessene Feierlichkeit auszuzeichnen. Sie hofften aber, die durch den Erbvergleich gewährleisteten Privilegien zu erhalten, weil sie ja mit der Exstinktion des Klosters recht be… könnten, und als Ersatz für das Versiechen dieser reichen Hülfsquelle (…) billige Entschädigung durch Erhaltung der Lateinschule, Besoldung (…) Kapläne, Überlassung des Minoritenklosters und endliche Wiederherstellung (…) der seit 10 Jahren ganz unbrauchbaren Pfarrkirche. Man hab (…) anhero mit der Klausenkirche beholfen, aber die sei infolge der Krieg… schädigungen fast eben so baufällig wie jene, und wenn nicht b(…) Reparaturen vorgenommen würden, sei es unmöglich, den fo(…) Winter hindurch Gottesdienst in ihr zu halten. Wind und Regen (…) durch alle Löcher, und selbst der Geistliche vor dem Altare sei ohne jden Schutz“.

Schulverhältnisse

Am 29. Oktober 1803 erschien der Schulrat Bracht aus Düsseldorf, sich über die Schulverhältnisse zu orientieren und genauestens (…) darüber abzustatten. Er fand die Elementarschulen in einem (…) schlechten Zustande, da fast kein Kind lesen und schreiben konnte. Ihre Leiter waren der siebzigjährige Vikar Dietzgen und die achtundsechszigjährige Fräulein Heller, beides kaum noch lebensfähige Personen und ohne jegliches Interesse an dem Unterrichte. Diesem Übelstande mußte abgeholfen werden und auch das Schullokal eine andere Gestalt bekommen. Die Lateinschule, welche von 19 Knaben besucht wurde, erschien dem Schulrate mit Rücksicht auf die geringe Bevölkerung der Stadt und die ärmlichen Verhältnisse der Bewohner kein Bedürfnis mehr. Zwei Kapläne könnten unmöglich gewährt werden, weil der Staat dazu keine Verpflichtung habe. Würde die Regierung auf seinen Vorschlag eingehen, so solle die Stadt das Minoritenkloster zu Schulzwecken und zur Wohnung eines geistlichen Herrn erwerben, dieser ein Gehalt von 200 Thalern beziehen und einstweilen die Lateinschule fortsetzen, aber eine endgültige Entscheidung müsse der Zukunft vorbehalten werden. Als Lehrräume für die Elementarschulen könnte das Winter- und das Sommerrefektorium dienen. Als normalmäßiges Gehalt für die Bediensteten müßten 80 Thaler flüssig gemacht werden, während Vikar Dietzgen bisher nur 52 Thaler 26 Stüber, und die Lehrerin 28 Thaler 24 Stüber neben den Zinsen von 85 und 400 Thaler Kapital der Brabeckschen Stiftung bezogen hatten.

Der Herr Bürgermeister meinte, die Regierung könne noch wohl ein „Mehreres thun, da durch die Aufhebung der Klöster der Stadt große Ein(…) ewachsen seien“, sowohl hinsichtlich der Armenpflege als auch in anderer Beziehung. Man hoffe sogar auf Überlassung der Abtei zu einem Gymnasium, dessen die ganze Gegend bedürfe. Dadurch würde auch die Stadt wieder gehoben und zur Hauptstadt des Kreises gestempelt werden.

Der Herr Rat möchte sich wohlwollend in diesem Sinne verwenden und sich ein unvergängliches Andenken bei den Siegburgern gründen. Es sei leichter zu zerstören als wieder aufzubauen, und mit glücklicheren Zeiten ändeten sich auch die Verhältnisse, welche jetzt nicht besonders achtenswert erschienen. Der Schulrat Bracht versprach, sein Bestes zu thun, und schied mit dem freundlichsten Gesichte. Leider sollten seine Wege durch den Regierungswechsel, wie er sich am 9. November 1804 ausdrückt, durchkreuzt werden.

Die Kirchen Siegburgs

Zu Anfang dieses Jahres teilte der Herzog mit seinem Vetter Wilhelm von Baiern die Regierung des bergischen Landes, sodaß nun eine fürstliche und eine herzogliche Abteilung in ihr entstand, jene unter dem Freiherrn von Beyern, diese unter dem Präsidenten Freiherrn Hompesch. Am 5. Oktober 1804 lief von letzterem die Verfügung ein, daß das Minoritenkloster nebst Garten zu den gewünschten Zwecken der Stadt überlassen werden solle und bis zur Wiederherstellung der Pfarrkirche auch die dazu gehörige Kirche; daß der Kaplan seine Wohnung in dem Kloster erhalten müsse, und bei 200 Thaler Gehalt auch die Verpflichtung übernähme, bis auf weitere Maßnahmen der kompetenten Behörden die Lateinschule fortzusetzen. Die Gemeinde habe die Bücher und Gemälde des Klosters sowie das Silberwerk der Kirche etc. nach Düsseldorf einzusenden und beim Gottesdienste die eigenen die eigenen Sachen zu gebrauchen. Zum Verwalter der Domänen ward Herr Posthalter Halm ernannt, zum Kurator der Abtei der Pfarrer Zopus. Dieser hatte nach dem Tode seines Bruders, des Halfen vom Neuenhofe, auch die Barrieregelder für die Abtei erhoben und mußte darüber am 15. Dezember dem Abte Rechnung legen. In der Zeit vom 17. Mai 1790 bis zum 1. Februar 1803 hatten dieselben nach Ausweis der vorgelegten Quittungen, „salvo tamen errore calculi“, 1469 Reichsthaler 11 ½ Stüber eingebracht und waren zu Reparaturen an der Straße mit 1261 Thaler 22 ¼ Stüber wieder verausgabt, mithin bezog der Abt noch 207 Thaler 48 ¾ Stüber, welche ihm sehr gut zu statten kamen.

Ev. Kirche, aus Siegburg (1914)

1806 berechnete Zopus die dreijährige Einnahme mit 256 Thaler 51 ¾ Stüber nach Abzug von 2% Hebegebühren, und verausgabte für die Wiederherstellung der Aggerbrücke an Zimmermeister Klee 90 Thaler 48 Stüber, an Nagelschmied Heinrich Becker und Witwe Nikolaus Becker 111, beziehungsweise 25 Reichsthaler, nachdem diese die Richtigkeit der Forderung vor dem Schultheiße beschworen hatten.

Eine merkwürdige Verfügung traf im September 1804 hinsichtlich der Juden in Siegburg ein, die aber für das ganze Land Gültigkeit haben sollte. Darin heißt es, daß die Kinder derselben von nun an nicht nur zu den öffentlichen Schulen zugelassen, sondern auch heranzuziehen seien, „da wir bestätigt gefunden, daß die Juden in ihrer dermaligen Verfassung als schädliche Mitglieder des Staates zu betrachten sind, und daß die liberalen Grundsätze einer unbeschränkten Duldung bei ihnen ohne Nachteil der bürgerlichen Gesellschaft nicht angewendet werden können“. Aber warum hatte man sie denn so lange laufen lassen? Mußte erst die französische Revolution oder das in den letzten Jahren getriebene Unwesen derselben den Herren an der Regierung die Augen öffnen?

Die Siegburger Juden waren keineswegs so ungebildet, wie man in Düsseldorf glauben machte. Josue Abraham schämte sich der Vagabunden und verlangte wiederholt den Beistand der Polizei, um sich ihrer entledigen. Die bairische Regierung ließ es sich übrigens angelegen sein, die Bildung unter dem Volke zu heben und namentlich auch den Lehrern eine achtunggebietende Stellung einzuräumen. Sie wies ihnen nicht nur eine höhere Einnahme an Geld, sondern auch Anteil an den Gemeindegründen, Waldungen, Weiden etc. zu, indem sie erklärte: „wenn wir durch diese Verordnung den Schullehrer – bis dahin meisteus der erste Bettler des Dorfes – als ein wesentliches Gemeindeglied bezeichnen und die Ausübung seiner Pflicht mit demselben Rechte auf die Gemeindenutzungen, welches selbst der untersten Beschäftigung nicht abgesprochen wird, ehren wollen; wenn durch die Qualifikation dieses Anteils – indem er nicht dem Schullehrer als das Eigentum eines Privatmanns, sondern der Schule als propetuirlicher Unterhaltsanteil des jedesmaligen Lehrers überwiesen wird – die Gemeinde keinen Realitätsverlust leidet; wenn es endlich von dieser Theilnahme sich erwarten läßt, daß sie den Schullehrer allmählich mit ökonomischen Kenntnissen vertraut und dadurch fähig mache, in Verbindung mit einem gebildeten Pfarrer an dem Unterricht der Primärschule auch die landschaftlichen Belehrungen und Erfahrungen anzureihen, und dadurch der jungen Generation Mittel und Mut zu verleihen, das natürliche Produktionsfeld der Nation der Unwissenheit, den Vorurteilen und dem Zufalle endlich zu entreißen: so versehen wir uns sowohl zu Unseren Schullehrern als Landesgemeinden, daß jene die ihnen eingeräumten Vortheile zum Staatsgewinn veredeln und diese Unsere reine Absicht für die doppelte Kultur der Menschen und der Erde nicht undankbar verkennen werden“. Infolgedessen bezog die Siegburger Schule auch zwei Viertel Holz aus der Gemeinde, bis Murat 1806 die Gerechtsame aufhob.

Verkauf der abteilichen Mühlen

Das Jahr 1805 führte den Verkauf der abteilichen Mühlen herbei, welche zuvörderst einzeln, dann en masse den Kauflustigen angeboten wurden. Die Zahlung sollte in drei jährlichen Terminen erfolgen und bis zur Deckung derselben das Eigentum dem Staate verbleiben.

Partie An den Mühlen, aus Siegburg (1914)

Die bisherigen Inhaber könnten entweder gegen Entschädigung von ihrem Rechte Abstand nehmen oder dasselbe bis zum Ablauf der Pachtjahre ausnutzen. Die weiteren Verkaufsbedingungen waren folgende: „Bei dem Parzellenverkaufe muß der Ansteigerer die Kosten der Reparation des Mühlenwehrs oder dieses nach folgenden Verhältnissen ratirlich übernehmen. Dem Ankäufer der Mahlmühle wird aber die Hauptaufsicht und Direktion über diesen Deich übertragen, sodaß die übrigen Mühlenbesitzer zu den Reparationen, welche jener für nötig findet und veranstaltet, nach dem festgesetzten Verhältnis zu den Kosten beizutragen haben.

Diese Kosten sollen jedoch von ihm nicht willkürlich bestimmt, sondern dem Wenigstfordernden jedesmal vergantet werden. Beitragsfuß zur Reparation des Mühlendeichs: Mahlmühle 61, Papiermühle 20, Ölmühle 10, Schneidemühle 5, Lohmühle 4, im ganzen 100. 3. Der Massa-Ankäufer muß die Reparation des Deiches auf seine alleinigen Kosten übernehmen, erhält aber das Recht, den Wasserlauf zu jedem ihm dienlichen sonstigen Gebrauche, zur Anlegung neuer Mühlen, Fabriken u.s.w. zu benutzen; gleichwohl ist er verbunden, die Schiffer auf dem Mühlengraben ungehindert, und ohne eine Abgabe dafür zu fordern, hin und herfahren, wie auch den städtischen Lohgerbern das Wasser aus dem Mühlengraben zu ihrem nötigen Gebrauche zu lassen, ferner den ungehinden Wasserlauf in die Weiher des abteilichen Gartens, welchen Peter Bodené in Pachtung hat, zu belassen, nicht weniger die im Mühlengraben liegende Kalle, woraus die Tuchbleicher ihr nötiges Wasser beziehen, liegen zu lassen; auch wird die Fischerei im Mühlengraben, welche besonders ausverpachtet ist, bei diesem Verkaufe nicht ausgestellt, sondern vorbehalten“.

Dieselbe erwarben 1826 am 23. Juli auf Grund öffentlicher Verhandlungen durch den Domänenrat Schäfer aus Königswinter und mit Genehmigung der vorgesetzten Behörden ein Paul Werner und Mathias Breidt aus Siegburg gegen Entrichtung eines Erbbestandsgeldes von 225 Thaler für sich und ihre Erben in Erbpacht und zwar vom 1. Juni 1825 ab, mit der Befugnis, ihr Erbpachtsrecht durch Verhandlung unter Lebenden auch auf Fremde übertragen zu können. Sie hatten vom 1. Juli 1826 ab jedes Jahr einen Kanon von 8 Thalern an die Rentei-Kasse zu zahlen. Werner verkaufte 1836 am 21. Dezember mit seinem Sohne Alexander zu Siegburg die ihnen zustehende Hälfte der Fischereigerechtsame in dem genannten Mühlengraben für 150 Thaler und den jährlich zu entrichtenden Kanon von Thalern an den Eisenhändler Mauritz Hansen in der Stadt, dessen Söhne Philipp und Theodor später, nachdem die Erbpacht 1862, wie es scheint, abgelöst war, auch die andere ideelle Hälfte des Mathias Breidt von seinem Sohne Joseph und dessen Ehefrau Maria Pütz erwarben und zwar für den Kaufpreis von 1100 Thaler, so jedoch, daß den Verkäufern das Recht verblieb, in dem Nebengraben des Mühlengrabens, welcher das Wasser von Schopps und Breidts Mühlen ableitet, mit Ausnahme des Lachsfangs, die Fischerei ausüben zu können. Dieses Recht sollle auch auf die Erben und Rechtsnachfolger der Verkäufer übergehen, dürfte aber nur von der Person des Mitverkäufers, Joseph Breidt, oder nach dessen Tode nur von einem seiner Erben und Rechtsnachfolger ausgeübt werden. Der Ablösungs-Kanon betrug summa 160 Thaler. – Die Seite 51 erwähnte Fischereigerechtsame der Abtei in der Sieg, von der alten Brücke, dem jetzigen Wehr bei Wolsdorf, bis zur Mündung des Rotenbachs in dieselbe, erwarb Herr Scherpig, wenn ich nicht irre, für 2000 Thaler.

Das Eigentumsrecht an dem Mühlengraben wurde also den Ankäufern der Mühlen nicht eingeräumt und auch vergeblich später durch einen Prozeß noch in den achtziger Jahren dieses Jahrhunderts zur Geltung gebracht, jedoch wurde 1805, „da von der Stadt Siegburg bestritten werden wollte, daß die Mahlmühle im Bezirk der Stadt und des Burgbahns mit Zwangs-Rechten versehen sey, ausbedungen, daß von den übrigen Ankäufern auf dem Wasserlauf des Siegburger Mühlengrabens keine zweite Mahlmühle errichtet werden sollte“. 1819 erhielt Moritz Hansen die Erlaubnis zur Anlegung einer Schleifmühle, und am 28. Juli 1820 wurde der Graben nochmal an höchster Stelle für Staatseigentum erklärt.

Da in den Verkaufsbedingungen von 1805 nur von der Schiffahrt, nicht aber von Holzflößern die Rede ist, so wurde auf Grund eines Gutachtens 1835 am 25. Januar die richterliche Regierungsentscheidung dahin gefällt, daß Flöße mit gekoppeltem Holze wohl zur Schiffahrt gehörten, und daß unter Holzkoppeln alles aneinanderbefestigte Holz zu verstehen sei, gleichviel, ob es zum Bauen oder zu anderen Zwecken verwandt werde. Demnach seien die Schleusendurchlasse in der vorschriftsmäßigen Breite und Tiefe zu erhalten, die Schiffer aber für den durch das Flößen angerichteten Schaden an den Ufern etc. haftbar. Als Staatseigentum wurde der „schiffbare Kanal“ durch Kabinettsordre vom 29. August 1830 auch steuerfrei gestellt. – Die Frage, ob ein Leinpfad bestanden, löst sich durch den Titel des Grabens wohl von selbst.

Nach der Aussage des ehemaligen Steuerempfängers und Domänenverwalters Greuell findet er sich auf der Domänenkarte von 1805 oder 7, angefertigt vom Geometer Kaufmann, verzeichnet.

Was flußaufwärts kam, wurde vor dem Kölnthore verladen, – vergleiche den Rathausbau 1572, und andere Notizen, – was flußabwärts trieb, z. B. Schiffsladungen von Steinen und Kalk, am Mühlenthore vermutlich angehalten; aber die Holzflößer ließen ihre Ware bis an das Hüttenufer bei der jetzigen Schleifmühle der Gebr. Hansen treiben, um das Brennholz in sogenannten Schnecken von da ab nach Köln zu schaffen.

Bei dem Bau des Zeughauses wurden die Steine per Nachen von Wolsdorf her bis an die Stadt geschafft.

Darüber finden sich Angaben und Prozeßakten aus dem 16. und 17. Jahrhundert im Kirchenarchive. Am 16. Oktober 1640 z. B. giebt Thönnis Hermann aus Irlenbornen, Kirchspiels Eitorf, „kläglich an, daß er vordem mit einer flutzen rahmen die Sieg hinundergefahren und wegen ungewitters ein halb flutz von zwelfhundert rahmen ahm Stainedeich haltendt verplieben sei und uff selbige Zeit darmitten niet habe fortkohmen können“.

Der Fischer Nehlis zog die Rahmen ans Land und nahm sie fort, angeblich, weil er die Sieg gepachtet und das Holz die Ufer geschädigt habe. Der Abt verurteilte ihn aber zum Ersatze. Dieses zur Orientierung über die Benutzung des Mühlengrabens. Als Schiffer finden sich 1828 noch verzeichnet Johann und Georg Boekem, Heinrich Kneutgen, Gerhard Gehlen, Heinrich Baujan und Christoph Flögerhöfer. Die Mühlen erstanden 1805: Stockhausen die Mahlmühle für 8075 Reichsthaler, Alefeld die Papiermühle für 1800, Joh. Forsbach die Ölmühle für 2000, Tillmann Schwerzgen die Lohmühle für 316 und Heinrich Kuttenkeuler die Schneidemühle für 544 Reichsthaler. Auf die Gesamtmasse im Ansatze von 12 735 Thaler erfolgte kein Angebot.

In Frankreich hatte sich Nepoleon Bonaparte 1804 am 2. Dezember die Kaiserkrone aufgesetzt, nachdem er das ungezogene Kind, die Republik, an seine Hand gewöhnt und die übrigen Mitleiter derselben an die Seite gedrückt hatte. Die Erhebung Österreichs und Rußlands gegen den Emporkömmling endigte mit ihrer Niederlage bei Austerlitz am 2. Dezember 1805, und der Frieden zu Preßburg gab ihm die Mittel an die Hand, nicht nur seine Freunde, Baiern, Württemberg und Baden, für ihre franzosenfreundliche Gesinnung zu belohnen, sondern auch seinem Schwager Joachim Murat die Herzogtümer Kleve und Berg zu verschaffen, welches erstere Preußen, letzteres Baiern gegen Entschädigung abtraten.

Das Ministerium des Innern übernahm in Düsseldorf Graf Nesselrode, das der Finanzen Agar, und beiden zur Seite trat ein Staatsrat.

Das Land ward in 6 Bezirke eingeteilt: Düsseldorf, Elberfeld, Duisburg, Wesel, Mülheim und Siegburg, und jedem ein Landdinger oder Landrat vorgesetzt, welcher über die öffentliche Sicherheit wachen, die Verwaltungsgeschäfte führen und namentlich die Landwirtschaft zu heben suchen sollte.

Die Steuerfreiheit der Rittergüter und geistlichen Besitzungen ward aufgehoben und eine allgemeine Grund-, Industrie- und Familiensteuer eingeführt, deren Ertrag der Generaleinnehmer in der Hauptstadt einzuziehen hatte. Nach dem Proximalanschlage vom 2. März 1807 unterlagen in Siegburg 196, 90 und 154 Morgen der altsteuerbaren Länder und Hausplätze der Taxe von 15, 10 und 5 Thalern, 174, 355 und 325 Morgen der bisher steuerfreien Ländereien der Taxe von 20, 13 und 6 Thalern, und der Zehnte wurde mit 814 Thaler 10 Stüber in Anschlag gebracht.

Die Industriesteuer betrug für die Stadt 128 Thaler 42 Stüber, die Familiensteuer 377 Thaler 28 Stüber 3 Pfg., wogegen die Vogtei nur 17 Thaler 8 Stüber beziehungsweise 300 Thaler 9 Stüber zu zahlen hatte. Die Höhe der Abgaben erregte allgemeinen Unwillen, und der Provinzialrat Vetter hatte große Mühe, die empörten Gemüter durch das Versprechen sorgfältigerer Einschätzungen zur Ruhe zu bringen. Fü Siegburg kam noch das Unangenehme dazu, daß die geduldeten Zunftsatzungen auf einen Bericht Schwabens vom 17. Hornung schonungslos verletzt und den Bäckern und Wollenwebern neue Vorschriften aufgedrungen wurden. Es bestanden damals noch 9 Zünfte in der Stadt, vertreten durch 25 (?) Bäckermeister, 3 Wüllenweber, 15 Schuhmacher, 17 Schneider, 5 Schreiner, 4 Faßbänder, 3 Kannenbäcker, 4 Rotgerber neben 3 Weißgerbern und 8 Schlosser, Schmiede und Achsenmacher. Mathias Breidt erhielt die Erlaubnis, ohne der Zunft beizutreten, freie Bäckerei zu treiben und den Krämern wurde gestattet, bessere Tuche als die von den Zünftlern hergestellten, unbekümmert um diese, feil zu bieten. Das Brot mußte von nun an den Stempel des Verfertigerers tragen, und der Schultheiß hatte den Preis desselben festzusetzen.

Die Kriege Napoleons mit Preußen und Rußland hatten im Tilsiter Frieden einen neuen Länderwechsel herbeigeführt und das Großherzogtum Berg unter seine eigene Verwaltung gebracht. Murat war für das Königreich Neapel bestimmt und entband am 17. August von Paris aus seine bisherigen Unterthanen vom Eide der Treue und des Gehorsams.

Siegburg als Munizipalstadt

Die Einteilung der Gemeinden nach der Bevölkerungsziffer stempelte Siegburg zu einer Munizipalstadt mit einem Dirigenten als Leiter, einem Adjunkten und 10 Munizipalräten, die spätestens bis zum 1. Januar 1810 die Verwaltung übernehmen sollten. Die Kleidung bestand für ersteren in einem pücefarbenen französischen Rock mit Goldleisten von oben bis unten, an den Taschen, auf den Aufschlägen und an dem Kragen, nach einem bestimmt vorgeschriebenen Muster, in einer weißen Weste und gleichfarbigen Hose nebst einer goldenen Schleife an dem Hut und an dem Degen. Der Beigeordnete sollte dieselbe Kleidung wie der Dirigent tragen, jedoch gestickte Taschen, Kragen und Aufschläge; die Räte eine dem Rocke gleichfarbige Weste und Hose, wofern sie nicht die schwarze Farbe bei dieser vorzögen. Im Dienste schmückte den Direktor noch eine Schärpe, ebenso den Beigeordneten. Dergleichen Amtstrachten hatten die Siegburger noch nicht gesehen, und sie mochten mit Schrecken an die Ausgaben denken, welche den Bediensteten dadurch erwuchsen. Bezog doch der Bürgermeister bisher nur statt der Kogel von früherer Zeit her 9 Reichsthaler und 30 Stüber und gleich jedem der vier Ratsverwandten noch 1 Thaler 42 Stüber 6 Pf. Mühewaltungskosten. Nun sollte er in solchem Putz auftreten und die Räte zum wenigsten schwarz gekleidet sein! Das mußte der Stadtsäckel tragen, und dieser hatte gewöhnlich ein sehr großes Loch.

Budget vor 1808

Sehen wir uns einmal das Budget vom Jahre 1808 an. Da figuriert zunächst als Hauptkassenquantum für die bergische Pfennigmeisterei eine Summe von 1314 Rthlr. 42 Stüber 6 Pf. mit 4 % Hebegebühren für den Richter und Steuerempfänger = 52 Rthlr. 35 Stüber, Summa 1367 Rthlr. 18 Stüber 2 Pf.; sodann an zweiter Stelle ein Betrag von 110 Rthlr. 55 Stüber 4 Heller für Amts-Administrationskosten und Polizeigehälter.

Diese verteilten sich

1. u. 2. auf den Bürgermeister nach den oben angegebenen Sätzen,
auf die 4 Ratsverwandten mit6 Rthlr. 51 Stüb. – Pf.
auf den Stadtschreiber mit21 “ 28 “ 2 “
für Beschschaffung von
Schreibmaterialien mit1 “ 42 “ 6 “
6. auf den Stadthauptmann mit1 Rthlr. 14 Stüb. 2 Pf.
7. “ “ Stadtleutnant “– “ 57 “ – “
8. “ “ Stadtfähnrich “– “ 38 “ – “
9. “ “ Stadtdiener “2 “ 51 “ – “
10. für zwei Paar Schuhe mit2 “ 32 “ – “
11. und alle 2 Jahre einen Rock im Werte11 Rthlr. 24 Stüber 5 “
42 “ – “
12. auf den Polizeidiener mit15 “ 12 “ – “
13. für ein paar Schuhe1 “ 25 “ – “
14. und alle 2 Jahre einen Rock oder
9 Rthlr. 30 Stüber
4 “ 45 “ – “
15. auf den Kaminfeger mit17 “ 6 “ – “
16. “ “ Schultheißen für Decrete
1 “ 54 “ – “
17. für Verteilung der Rotten ana. den Bürgermeister mit 1 “ 35 “ – “
b. 2 Ratsverwandte mit 1 “ 54 “ – “
c. den Stadtschreiber mit – “ 57 “ – “
d. den Stadthauptmann mit – “ 57 “ – “
e. die 5 Rottmeister mit 2 “ 51 “ – “
f. den Stadtdiener mit – “ 19 “ – “

Summa 8 Rthlr. 33 Stüb. – Pf.
18. auf den Brandaufseher für zweimalige
Besichtigung der Kamine
3 Rthlr. 48 Stüb. – Pf.
19. den Kaminfeger mit1 “ 54 “ – “
20. den Stadtdiener mit1 “ 19 “ – “

Tit. III verzeichnete an Zinsen für aufgenommene Kapitalien 194 Rthlr. 33 Stüber 2 Pf.;

Tit. IV. An Diäten für Steuerumlagen, Rechnungsabnahmen und Beteiligung des Schultheißen an den Herrngedingen, desgleichen für den Gerichtsschreiber, 3 vogteiliche Scheffen, Steuerempfänger und Gerichtsdiener: 13 Rthlr. 47 Stüber 2 Pf. wovon

die Stadt 5 Rthlr. 9 Stüber – Pf., die Vogtei 8 Rthlr. 38 Stüber 2 Pf. zu tragen hatte.

Tit. V. Enthielt 96 Rthlr. 4 Stüber 6 Pf. für Kirchen- und Schuldiener, der deutsche Schullehrer bezog 80 Rthlr. Für etwaige Ausfälle durch Abgang an Schülern waren 23 Rthlr. 45 Stüber bewilligt.

Der Küster erhielt jährlich3 Rthlr. 54 Stüb. 6 Pf.
Für eine auf der Abtei fundierte Donnerstagsmesse mussten erlegt werden11 “ 30 “ 6 “
für 4 Quatembermessen4 Rthlr. 56 Stüb. 6 Pf.
für Kerzen
a. Nach Seligenthal zum Rochusfeste8 “ 21 “ 4 “
b. Auf die Abtei an St. Apolinaris9 “ 24 “ 2 “
c. Auf die Abtei am St. Annotag10 “ 27 “ – “
für Flammbogen an das Magristrats- und Gerichtspersonal bei der Begleitung des Venerabile9 “ 30 “ – “
für das Essen welches den benachbarten Geistlichen und dem Pastor am Gottestrachtstage gegeben wurde14 “ 15 “ – “

NB. Diese letzteren Posten wollte die französische Regierung nicht gutheißen und verlangte Beseitigung derselben.

Tit. VI und VII warfen noch 23 Rthlr. 43 Stüber 6 Pf. für allerlei kleine Erfordernisse in der Amts- und Gerichtsstube, für Beschaffung von Büchern, Listen etc. aus, sodaß sich also die regelmäßigen Ausgaben auf 1870 Rthlr. und 50 Stüber beliefen, welche ungefähr 1550 Einwohner aufzubringen hatten. 1809 belief sich die Bevölkerungsziffer auf 1588 Personen, groß und klein, in Troisdorf auf 603 „in Wolsdorf auf 225 Bewohner; 1811 auf 1612 in der Stadt, 659 in Troisdorf und 229 in Wolsdorf.

Die Ehre, der großen Nation anzugehören, Paris als Hauptstadt zu besitzen und einen Kaiser zum Fürsten zu haben, kam den Siegburgern recht teuer zu stehen. Ein Schreiben über das andere lief von Düsseldorf ein, der Stadt ein schöneres Aussehen zu geben, die Wege zu bessern, den Marktplatz zu ebenen, die Thore zu beseitigen, die öffentlichen Gebäude in den Stand zu setzen u.s.w. u.s.w., gleich als wenn die Bürger keine andern Schäden zu überwinden und Mittel in Hülle und Fülle dazu gehabt hätten. Man setzte die Thore zum Abbruch und Verkaufe aus, aber es wurde nicht einmal ein Gebot darauf gethan, obgleich die Zeichnung zu eisernen Gitterthoren schon fertig lag. Das Rathaus drohete dem Einsturze infolge der übergroßen Belastung in den neunziger Jahren, wo es als Kornmagazin gedient hatte und dazu noch vom Brückberge aus beschossen war. Die Elementarschule mußte wegen Baufälligkeit geschlossen werden, die Kirche stand noch ganz verödet, und von dem Dachgesimse an dem Turme fiel ein Stein nach dem andern ab.

Der neue Friedhof

Das städtische Faktotum Sterzenbach bekam den Auftrag, die Kosten zu berechnen, und fand heraus, daß das Rathaus allein schon 532 Rthlr. 59 Stüber und 10 Pf. kosten würde. Das war den Herrn Stadträten zu viel, man wollte lieber erst den Kirchhof nach außen verlegen, wozu früher schon der Befehl ergangen war, und dann das weitere sehen. Die Erhöhung um das Klogkapellchen bot ein billiges und passendes Terrain dar; es wurde angekauft und zur Begräbnisstätte eingefriedigt.

Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen

Der Marktplatz war mit Unkraut so überwuchert und stellenweise zerfahren, daß er nichts weniger denn wie ein Marktplatz aussah. Der Brunnen auf demselben lag in Trümmern; einzelne Linden zierten den oberen Teil, unten aber war er ganz kahl und diente als Lagerplatz für alles Mögliche. Das konnte unmöglich so fortdauern. Meister Sterzenbach überlegte sich die Sache und arbeitete mit Brunner einen Entwurf zur Planierung des Platzes nebst Anlage von gepflasterten Straßen um denselben aus, der dann auch zur Ausführung kam. Die Wege wurden 16 Fuß breit und erhielten „Rabatten“. Der Kostenanschlag belief sich auf 321 Reichsthaler, aber das Fehlende wird sich von selbst ergeben haben, wenn auch die Bürger Schardienste leisten mußten. Der Brunnen (er stand an der Klausengasse) ward zugemauert und auch der vor dem Neßschen Hause beseitigt. Der Hühnermarktsbrunnen erhielt eine Pumpe durch die Umwohner.

Spiel-Bähn hatte seiner Zeit die Bepflanzung des Marktes mit Bäumen vorhergesagt und daran ein Wehe geknüpft, weil fremde Kriegsvölker, sobald sie stark genug seien, ihre Pferde an die Bäume binden würden.

Das hinderte den Magistrat nicht, dem Bedürfnisse Rechnung zu tragen, und Frohwein aus Mülheim erhielt den Auftrag, die Anpflanzung mit Kastanienbäumen vorzunehmen. 1818 brachte er noch eine nachträgliche Rechnung von 8 Rthlr. aus dem Jahre 1809 ein.

Hinsichtlich der Kirche war von der Düsseldorfer Regierung der Vorschlag gemacht worden, man möge statt der Pfarrkirche die Abteikirche benutzen und eventuell auch die Abtei ankaufen. Allein dazu hatte man keine Lust noch viel weniger die Mittel. Der Weg auf den Berg sei bei Winterzeit zu beschwerlich, erklärte man, und die (absichtlich gelockerten) Gewölbe der Kirche droheten ebensolche Gefahren, wie die in der Stadtkirche. Man habe den Turm bereits hergestellt, es sei nun an den Dezimatoren, auch ihre Schuldigkeit zu thun und der Gemeinde wieder zu einem Gotteshause zu verhelfen; aber wenn man ihnen den ganzen Kirchen-Apparat aus der Abtei zum Geschenk mache, so wolle man der Regierung einen Beweis treudevoter Gesinnung geben dadurch, daß man Präjudiz für die Zulunft dieses Mal die Verpflichtung des öffentichen Ärariums auf die Stadt übernähme und die Kirche möglichst herstelle. Darauf ging nun aber die Regierung nicht ein, aus Furcht, nächstes Jahr wieder dasselbe Lamento zu hören zu bekommen. Der Fiskus erklärte sich am 28. August bereit, pro hundert der Reparaturkosten 69 Rthlr. 45 Stüber und 7 Pf. auf die Domänenkasse zu übernehmen, wozu der Pfarrer von Menden 13 Rthler. 14 Stüber 1 Pf. zu legen habe. Das übrige sei eine Last der Gemeinde. Lohmar von Siegburg übernahm die Mauerarbeit für 838 Rthlr., Odenkirchen aus Bonn die Glaserarbeit für 425 Rthlr., Paul Werner die der Leiendecker für 104 Rthlr. und andere anderes. Die Sakristei an der Südseite der Kirche ward beseitigt, der Kirchhof geebnet und ringsum mit Pappeln bepflanzt. Die Wolsdorfer trugen zu den Kosten 104 Rthlr. und einige Stüber bei. Auf das Anerbieten der Regierung, die Ausrüustungsgegenstände für die Kirche aus der nunmehr fast entvölkerten Abtei gegen Bezahlung zu überlassen, erwiderte die Stadt, daß sie jetzt so erschöpft sei, daß sie hoffen dürfte, man würde mit ihr wie in Frankreich verfahren, wo des Kaisers Hochherzigkeit die reichsten Geschenke aus den Kirchengütern an die Gemeinden zu machen pflege. Aber damit hatte es gute Weile.

Am 14. November 1808 teilte Napoleon das Großherzogtum Berg in 4 Departements, 12 Arrondissements und 78 Kantone, zu denen Siegburg auch seinen Namen hergeben mußte. Sein Kanton stand unter Mülheim und umfaßte die Ortschaften Altenrath, Lohmar, Lülsdorf, Troisdorf, Bergheim, Sieglar, Honrath, Wahlscheid und Neuhonrath.

Am 12. Dezember erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft und am 11. Januar 1809 die Beseitigung des Lehnwesens. So wurde rasch mit den mittelalterlichen Einrichtungen aufgeräumt, und fast jedes Jahr brachte neue Freiheiten, aber auch wieder neue Beschränkungen.

Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon

Kaum war Napoleon siegreich aus Spanien zurückgekehrt, als ihm die Grenze von Frankreich nicht mehr zu gefallen schien. Am 3. März 1809 übertrug er von den Tuilerien aus seinem Neffen Ludwig, dem ältesten Sohne des Königs von Holland, das Großherzogtum Berg, erblich nach dem Rechte der Erstgeburt mit Ausschluß der Weiber, und behielt sich und seinen Nachfolgern das Recht vor, für den Fall der Kinderlosigkeit des Großherzogs über das Laund frei disponieren zu können. Da Ludwig noch minderjährig war, so übernahm er selbst die Verwaltung bis zu dem Zeitpunkte, wo er das nötige Alter erreicht haben würde, und gleichzeitig auch die Erziehung des Prinzen nach Titel 3 des ersten Statutes des Kaiserlichen Hauses.

Dieses Dekret gab der Minister des Innern, Graf von Nesselrode, den Munizipalräten des bergischen Landes mit dem Bemerken kund, es schleunigst den zu versammelden Militärs, Beamten u.s.w. mitzuteilen und darauf hinzuweisen,

„wie glücklich sich das Großherzogtum schätzen könne, sein Schicksal auf eine so glorreiche Weise befestigt zu sehen und einen Prinzen zu bekommen, der die schönste und erste Hoffnung eines Fürsten sei, welchem die Vorsicht Genie, Tugend und alle Eigenschaften, die regieren würdig machten, niedergelegt zu haben scheine; welches Vertrauen und welche Liebe die Jugend des Prinzen erwecken müsse, da er den größten der Menschen zum Lehrer in der Kunst, die Völker zu regieren und zu beglücken, haben werde, daß also die Zukunft sich mit der Gegenwart verbinde, um dem Großherzogtume eine lange Dauer und Wohlfahrt zu sichern“. „Nach vollendeter Verkündigung, so heißt es weiter, wird sich der Zug in die zu öffenlichen Ceremonien bestimmte Kirche begeben, um dem Gottesdienste beizuwohnen, welcher mit dem Gott Dich loben wir endet, um dem Himmel für die ausgezeichnete Wohlthat zu danken, welche er über das Großherzogtum verbreitet hat. Der Priester wird eine auf das denkwürdige Ereignis passende Rede halten und es wird ihm leicht sein, zu zeigen, wie es nur durch eine für dieses Land ganz besondere Gnade von dem, durch welchen die Könige regieren, hat geschehen können, daß ein junger Fürst zum Throne des Großherzogtums berufen ist, um solchen zu besteigen, nachdem Er die Lehren der Weisheit des großen Mannes wird erhalten haben, nachdem Er unter dessen bewunderungswürdigem Beispiele wird erzogen sein und in der ersten Schule der Welt gelernt haben, Religion, Gerechtigkeit und Wahrheit zu schützen und zu lieben, kurz alles, was den beständigen Ruhm der Könige (aus)macht, weil das Wohl der Völker davon abhängt“. „Am Abende dieses Tages werden die Häuser der öffentlichen Behörden und der Staatsdiener beleuchtet sein, und die Bürger sind einzuladen, die ihrigen ebenfalls zu beleuchten“. Die Polizei sollte Feste und Lustbarkeiten erlauben und selbst ihre Freude dabei bezeigen sowie auch zur öffentlichen Dankbarkeit anfeuern, ein Protokoll darüber aufnehmen, dasselbe nach Düsseldorf einsenden und eine Abschrift zu den Gemeindeakten legen. Bemerkungen zu diesem Erlasse sind vollständig überflüssig.

In Siegburg wurde das Fest in folgender Weise gefeiert: Am Vorabend vor dem 3. April zwischen 7 und 8 Uhr verkündeten Böllerschüsse und Glockengeläut aus allen Kirchen die Wichtigkeit des kommenden Tages. Dasselbe wiederholte sich am Feste selbst und zwar zu drei Malen, je eine Stunde lang, früh morgens, des Mittags und Abends.

Ehe die Sonne am Himmel stand, waren die Bürger damit beschäftigt, eine durchscheinende Ehrensäule auf dem Markte zu errichten, welche vorn die Inschrift trug: Sr. K. K. Majestät Napoleon I. Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des Rheinbundes etc. nebst seinem Wappen, rückwärts eine aufgehende Sonne zeigte, als Sinnbild des jungen Großherzogs, und darunter dessen Namen sowie das Datum des Tages. Zu beiden Seiten las man die Worte, hier: Tapferkeit, Weisheit und Gerechtigkeit, dort: Religion, Wahlheit und Tugend.

Um 10 Uhr versammelten sich die Amtspersonen mit der Geistlichkeit auf dem Munizipalbüreau, um die Verkündigung des allerhöchsten Patents und die Anrede des Munizipalrates entgegenzunehmen. 10 ½ Uhr begaben sie sich zu der Pyramide, um welche die bewaffnete Bürgerschaft ein Carré gebildet hatte, sodaß die vordere Seite durch die Fahnenwache geschlossen wurde. Rechts reihete sich an das Viereck die Lateinschule an, links die deutsche, und in der Mitte bildeten „18 junge Frauenzimmer, Töchter der besten Familien“, ein besonderes Carré. Sie waren weiß gekleidet, mit roten Schürzen versehen und trugen abwechselnd je 2 und 2 Guirlanden aus grünen Zweigen mit frischen Blumen, andere je 2 und 2 Körbe mit Laubwerk und ebenfalls mit Blumen untermischt.

„Sie waren so gruppiert, daß Guirlanden und Blumenkörbe auf angenehme Weise abwechselten“. Bei dem Erscheinen der Behörde wich die Fahnenwache beiseite, um den Zugang zu der Ehrensäule frei zu machen und dann wieder zu schließen. Die „türkische Musik“ begann zu spielen, und nun legten die Bürger und die Schulen ihre alten Fahnen an der Pyramide nieder (auch die Schützenfahne wohl, denn welche könnte sonst gemeint sein?), um aus den Händen des Munizipalrates neue, mit Inschriften versehene, zu empfangen, „deren Worte Vätern und Söhnen den denkwürdigen Tag uuvergeßlich machen sollten“. „Ein nicht endenwollendes Vivat S. K. K. Majestät und dem neuen Großherzog Napoleon Ludwig beschloß den feierlichen Akt.“

Alsdann ordnete man sich zum Gange auf den Berg, die deutsche Schule voran, deren Kinder, „so Ehrenbücher erhalten hatten, mit Nationalkokarden geschmückt waren“. Hinter ihnen folgten die Lateinschüler, diesen ein Teil der bewaffneten Bürgerschaft mit der Fahne und Musik, hinter ihnen die „jungen Frauenzimmer“ mit Blumenkörben und Guirlanden, weiter die Behörden, und schließlich noch einmal Bewaffnete nebst vielem Volk.

Der Altar in der Kirche war herrlich geziert und mit weißen Kerzen beleuchtet. Der Herr Landdechant hielt das Hochamt, assistiert von 6 Geistlichen, der Herr von Bach die Rede von der Mitte des Chores aus, woran sich die Absingung des Lobgesanges schloß, und dann begab man sich wieder in der angegebenen Ordnung in die Stadt. An der Ehrensäule wurde Halt gemacht, die frühere Aufstellung wieder genommen und dann das Denkmal mit den Guirlanden und Blumen geschmückt.

„Die Freude, die Geschicklichkeit und Schnelligkeit, womit diese jungen Grazien ihre Arbeit vollendeten, war wirklich ein bedeutender Anblick“.

Die Behörden trennten sich von der jubelnden Menge, um in dem Kaiserhofe, dem Herrengarten, ein Festmahl einzunehmen und in Toasten den Herrscher Napoleon und seinen teueren Neffen zu feiern. Die Musik spielte fast unaufhörlich, und Böllerschüsse hielten das Volk in fortwährender Spannung. Abends 8 Uhr fand Illumination statt, wobei der Hühnermarkt sich am allerschönsten ausnahm, sodaß er in dem Berichte besonders hervorgehoben wurde. Die Bürgerwehr zog mit Fahne und Musik durch alle Straßen und eröffnete 10 Uhr einen Ball, an welchem sämtliche Familien und auch Fremde teilnehmen konnten. Die Errichtung der Ehrensäule, die Anschaffung der Fahnen und die Beleuchtung des Marktes mit bengalischem Lichte war eine freiwillige Last einzelner Bürger. Der Adjunkt Brunner schließt seinen Bericht mit den Worten, „vielleicht habe Siegburg nie ein so großartiges Fest gefeiert und gewiß nie eins mit größerer Zufriedenheit“. Er war ein äußerst begeisterter Mann, der seine Rezepte bald auch in zwei Apotheken schicken konnte. In den Wirtshäusern hielt er zündende Reden, und wenn in der Aulgasse die Feierstunde schlug, so freuete er sich sehr, wenn ein sprechender Rabe ihm die Worte zurief: „Wat noch jet, wat noch jet.“ Dieser Vogel war ein seltsames Tier und kannte ganz genau die Polizeistunde.

Das Versammlungsrecht hatte bis dahin keine Einschränkungen erfahren, und die Zünftler saßen trotz der schlechten Geschäfte, die sie machten, oft recht lange in dem Wirtshause. Da erschien am 20. Juni 1809 ein Befehl des Präfekten …

1. „Es darf keine Versammlung der Ämter, Zünfte, Innungen oder Gilden stattfinden, welche nicht zuvor bei dem Maire angezeigt worden ist.
2. Die Erlaubnis zu der Versammlung darf in der Regel nicht vom Maire versagt werden.
3. Sollte der Maire es obwaltender Umstände wegen oder aus politischen Gründen nötig finden, die Versammlung zu untersagen, so wird ihm zwar die Befugnis dazu eingeräumt, jedoch mit der Einschränkung, daß er die getroffene Maßregel mit den Umständen, welche ihn dazu bestimmten, ungesäumt dem Unterpräfekten anzeige und hierauf die nähere Weisung erwarte.
4. Bei der zeitherigen Verwaltung der Ökonomie oder Lade, wie sie durch Herkommen oder Gesetze und Privilegien bestimmt ist, soll es einstweilen sein Bewenden haben“. Dazu machten die Kartenspieler ein saueres Gesicht, und mancher dachte wohl an die glücklichen Zeiten des Zunftregimentes. Allein es half nichts, denn die Polizei sorgte rechtzeitig für Feierabend.

Bevölkerung der Stadt

Die neue Patentsteuer, welche Napoleon am 13. März in den Tuilerien dekretiert hatte, wollte ihnen noch weniger gefallen, denn jeder erkannte darin das Ende der verschwindenden Herrlichkeit.

Sie sollte nach 3 Klassen umgelegt werden und in Siegburg 181 Rthlr. 28 ¾ Stüber einbringen. Die Bevölkerung bestand damals aus 1 Apotheker, dem Herrn Sybel, aus 1 Arzt, dem genannten Brunner, 1 Advocaten, dem Schultheißen Schwaben, 17 Bäckermeistern, 1 Besenbinder, 9 Bierhändlern en detail, 1 Blechschmied, 6 Bleichern einzelner Zeuge, 13 Branntweinverkäufern en detail, 1 Chirurgen, Herrn Nockher, 4 Dachdeckern, 5 Dachziegelfabrikanten, 4 Eisenhändlern en detail, 1 Händler mit altem Eisen, 1 Erdhändler, 1 Farbenhändler, 1 Färber, 5 Faßbändern, 2 Fayencehändlern, 1 Fischhändler, 4 Fuhrleuten für Warentransporte, 10 Gastwirten, 3 Gerbern, 2 Glasern, 2 Glashändlern, 7 Holzhändlern ohne Magazin, 2 Hufschmieden, 1 Hutmacher, 1 Kaminfeger, 24 Krämern, 5 Maurern, 6 Möbelhändlern, 4 Müllern, 1 Musikalienhändler, 1 Mühlenmeister, 4 Musikanten, 3 Nagelschmieden, 1 Pferdegeschirrmacher für Karrenpferde, 2 Potaschenbrennern, 1 Samenhändler, 2 Sattlern, 2 Schafhändlern, 9 Schenkwirten, 5 Schlossern, 13 Schneidern, 5 Schreinern, 14 Schustern, 1 Seiler, 2 Tabaksspinnern, 3 Töpfern, 1 Torfhändler, 1 Uhrmacher, 8 Viehhändlern (7 Juden), 1 Wagner, 2 Webern, 2 Weinhändlern en detail, 2 Weißgerbern und 2 Zimmerleuten. Von diesen gehörten 124 zur ersten, 68 zur zweiten und 4 zur dritten Klasse.

Aufhebung der Zünfte

Im März und April 1810 citierte der Adjunkt Schoß die einzelnen Zünfte auf das Munizipalbüreau, um ihnen den Bescheid des Präfekten vom 7. Februar kund zu thun, daß nunmehr alle ihre Privilegien und Rechte aufgehoben und die polizeiliche Jurisdiktion, soweit sie dieselbe besessen, an die Maires resp. Adjunkten übertragen sei. Die Ausübung der letzteren werde durch näher zu erteilende Vorschriften geregelt werden.

Über den Vermögensstand der Zünfte sei ein Inventar aufzunehmen, und dieses wie die Verwaltung des Vermögens einstweilen einem Zunftmitgliede zu übergeben.

Zu den Gerbern gehörten Ph. J. Dietzgen, Gottfried Schwerzgen, Math. Kuttenkeuler, Adolf König, Joh. Hagen, P. Kesseler und Holzem; zu den Schneidern W. Kraus, Ph. Knöppel, B. Brambach, Jos. Hartmann, P. Braschoß, Jac. Werz, Pet. Wimmer, Gottfr. Ries, Leonard Wind; zu den Schuhmachern Jac. Schmitz, Heinr. Fußhöller, Edmund Wolf, Christ. Weiser, Peter Bornheim, Georg Krieger, Jos. Breuning; zu den Schreinern Joh. Weiler, Adolf Sterzenbach, Georg Görgens, Anton Edeler; zu den Wollenwebern Wilh. Schoß und Gottfr. Schmitz; zu den Bäckern Heinrich Kuttenkeuler, Joh. Pleiß, Pet. Schumacher, Balthasar Neß, Lorenz Harth, Hubert Schmitz und Heinr. Koch; zu den Küfern Christ. Hutmacher und Adolf Becker; zu den Schlossern Heinrich, Moritz und Joseph Hansen, Peter Becker, Wilh. Keller und Franz Kleve. Von den Ulnern und Fleischern ist keine Rede mehr; wahrscheilich waren ihre Zünfte schon erloschen. Die Laden, Siegel und Zunftbriefe erhielten Tilmann Schwerzgen, Gottfr. Schmitz, Christophel Hutmacher, Heinrich Hansen, Munizipalrat Sterzenbach, Peter Bornheim, Bartholomäus Brambach und Heinrich Kuttenkeuler. Sie behielten dieselben auch, als durch Kabinettsorder vom 31. Mai 1822 der König von Preußen bestimmte, daß „in den Provinzen des vormaligen Herzogtums Berg, woselbst das Vermögen der aufgehobenen Zünfte als Staatseigentum noch nicht eingetragen, sondern infolge einer Verfügung vom 31. Januar 1810 nur erst mit Beschlag belegt und verzeichnet sei, dasselbe den ehemaligen Mitgliedern der aufgehobenen Zünfte mit der Verpflichtung zurückgegeben werden sollte, die noch unberichtigten Zunft- und Gildeschulden daraus zu bezahlen“. Die Grundzinsen der Wollenweberzunft, welche vom Hause zum Hasen und einem Garten herrührten, wurden damals der Armenverwaltung überwiesen, ebenso die Abgaben der Lohgerber für die ihnen zur Benutzung überlassenen Kälke. Von anderem Zunfteigentum ist nichts zu entdecken.

Das französische Gesetzbuch

Am 1. Januar 1810 war auch das französische Gesetzbuch eingeführt, und der alte Schwaben hatte Mühe genug, sich mit demselben zurechtzufinden. Er behielt dasselbe Gehalt wie früher, 100 Reichsthaler und 4 Malter Korn, verlor aber die Nebeneinnahmen von dem Schultheißenamte zu Sieglar, Müldorf und Geistingen, welches er zu abteilichen Zeiten verwaltet hatte, und von dem ihm noch manches im Rückstande war. 1816 erbarmte sich die preußische Regierung und bewilligte ihm dafür 348 Rthlr. 8 Stüber. Die jährliche Einnahme aus den 3 Orten belief sich auf 80 Reichsthaler. Der Stadt- und Gerichtsdiener (Weinreiß) hatte freie Wohnung, einen Garten, 3 Rthlr. Gehalt, 2 Paar Schuhe, alle 2 Jahre einen neuen Rock und etwa 10 Rthlr. Gebühren.

Mit der Einführung der Patentsteuer fiel die Accise, aber es wurde nun ein Zuschlag zu der Grund- und Mobilarsteuer beliebt, welcher sich für jene auf 349 Franks 27 Centimes, für diese auf 213 Franks belief. „Steuerdruck und Militäraushebungen, sagt ein Zeitgenosse, waren die Geißeln der befreundeten, Kriegsnot und Erpressungen die Drangsale der feindlichen Völker“. Napoleons Übermut kannte bald keine Grenzen mehr. Er „bürstete die Fürstenkinder und fürstete die Bürstenbinder“, ja er wollte auf dem Höhepunkte seiner Macht nun der erstaunten Welt auch zeigen, daß ihm mehr wie jedem andern Sterblichen erlaubt sei.

Er verstieß seine ihm „bürgerlich“ angetraute Gattin Josephine Beauharnais, weil sie ihm keine Kinder gebar, und heiratete die Tochter des erst eben von ihm besiegten Kaisers Franz von Österreich, Maria Louise, wozu diese nur aus politischen Gründen ihre Einwilligung gegeben hatte.

Die Hochzeit am 1. April 1810 war eine glänzende und glänzender noch das Geburtsfest des ersten Leibeserben 1811 am 20. März, als er den König von Rom auf seinen Händen trug. Nun war er dem ältesten Herrscherhause verwandt, und sein Sohn durfte auf die Anerkennung der Fürsten rechnen, die dem Emporkömmling nur notgedrungen zu teil geworden war. Der einzige Stein, der ihm in der Siegeskrone noch fehlte, sollte mit dem Tribute der Engländer bezahlt werden, welche sich seinem Willen nicht fügen wollten. Er hatte die Kontinentalsperre über den Weltteil 1806 verhängt und vereinigte zur strengeren Handhabung derselben Holland, Friesland, Oldenburg, die Hansestädte und einen Teil von Westfalen nebst dem Großherzogtume Berg mit Frankreich. Der Federstrich war leicht gemacht, aber das Volk bäumte sich auf gegen die Gewaltmaßregeln des Tyrannen. „Die Gährung, schreibt Hieronymus Bonaparte im Dezember 1811 nach Paris, ist auf dem höchsten Gipfel angekommen, die thörichsten Hoffnungen werden unterhalten und mit Begeisterung gepflegt; man stellt sich das Beispiel Spaniens vor Augen, und wenn der Krieg zum Ausbruche kommt, werden die Gebiete zwischen Rhein und Oder der Herd eines gewaltigen Aufstandes werden. Die mächtigste Ursache dieser Bewegung ist nicht allein der Haß gegen die Franzosen und die Ungeduld, das fremde Joch zu tragen; sie liegt viel stärker noch in dem Unglück der Zeiten, dem Ruin aller Klassen, in der Überbürdung mit Auflagen, Kriegssteuern, Unterhaltung der Truppen, Durchmärschen und Quälereien aller Art, die sich ohne Unterlaß wiederholen. Die Verzweiflung der Völker, welche nichts mehr zu verlieren haben, ist zu fürchten“.

Siegburg hatte im ersten Drittel des vergangenen Jahres die Divisionen Pudhod und Dessaix mit zu verpflegen gehabt, nun sollte es im November und Dezember 1811 das 10. Kürassierregiment mit Lebensmitteln versorgen, nachdem der Aufmarsch gegen Rußland beendet war.

Die Soldaten benahmen sich sehr übermütig, und wer ihnen Schwarzbrot vorsetzte, der lief Gefahr, gleich Prügel zu beziehen oder das Brot an den Kopf geworfen zu bekommen. Das Rathaus war zum Kornmagazin eingerichtet, und in der Aulgasse befand sich ein großes Heu- und Strohlager, zu dem die Nachbaren das Material liefern mußten.

Zurückhaltung der Reliquienschreine

Als Siegburg Neujahr 1812 seinen Haushaltsetat prüfte, entdeckte es eine Kommunalschuld von 49 003 Frank 38 Centimes, welche mit 851 Frank 60 Centimes verzinst wurden. Man hatte viel gebaut, Straßen und Wege gebessert, die Kirche im Innern hergestellt und zuletzt auch noch zur Erbreitung der Mühlengasse die vorspringenden Bogenpfeiler an der Kirche für 276 Reichsthaler und 26 Stüber beseitigt, um sie durch schmalere zu ersetzen. Der Baumeister Venn hatte immer neue Ideen, und die Regierung drang auf mögliche Ausführung derselben. Als man ihr mit der Bitte nahete, die schon früher einmal abschlägig beschieden worden war der armen Gemeinde den Apparat aus der Abteikirche und zwar unentgeltlich zu überlassen, schritt sie zur Veräußerung desselben, und der Rentmeister Halm mußte das meiste unter den Hammer bringen. Er steigerte indes die Turmuhr für seine Rechnung an, und andere Bemittelte die Kirchenbänke. Der Katholiken gab es 1748 in Siegburg, der Protestanten 4 und der Juden 63. Als die kostbaren Reliquienschreine von den Bewohnern Birks, denen sie vom Staate geschenkt worden waren, in Besitz genommen werden sollten, verstieg man sich zu offener Widersetzlichkeit und nötigte die Fuhrleute am Fuße des Berges, die teuren Kleinodien in der Stadt zu lassen. Die Regierung erkannte die Unbilligkeit ihres Verfahrens und gab im September 1812 ihre Einwilligung zu dem Erfolge des kühn in Szene gesetzten Gewaltaktes. Die Strafe blieb indes für die Schuldigen nicht aus. Frau Reuter z. B. mußte ein Jahr ins Gefängnis wandern und büßte mit Freuden die Eingebung ihres rechtzeitigen Lokalpatriotismus. Die Orgel der Abteikirche bekamen die Eitorfer, die Glocken die Düsseldorfer, verschiedene Paramente, Statuen und dergl. die Bewohner von Oberkassel, Lülsdorf, Schlebusch, obgleich sie Pastor Zopus nur ungern fortwandern sah. Seine Bemühungen für Siegburg blieben erfolglos. Den Reliquienaltar durfte er noch annektieren, und dieser birgt denn auch heute noch, was er seiner Zeit auf der Abtei in sich geschlossen hatte.

Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig

Am 3. Dezember verkündete das berühmte Bülletin Napoleons, daß der Kaiser gesund, aber die große Armee fast vernichtet sei. Ein Schrei des Entsetzens lief durch das ganze Land, da jeder nur von Siegen geträumt und an die Möglichkeit einer Niederlage nicht gedacht hatte. Tausende hatten ihr Grab an der Moskwa, Tausende an der Beresina und mehr noch in den Schneefeldern Rußlands gefunden.

Sollte der Kaiser sie dort begraben sein lassen, ohne seine Schmach zu rächen, – dreimal hunderttausend Mann hingeopfert haben, ohne seinen Willen durchgesetzt zu sehen? Man kannte den Gewaltigen zu gut, als daß man so etwas hätte glauben dürfen. Wer mit Menschenleben spielt, achtet nicht auf den Einsatz, wenn er auch noch so hoch ist. Eine Nacht, so wird Napoleon in den Mund gelegt, brächte ihm mehr Soldaten auf die Welt, als der ganze Feldzug gekostet habe, und kaum war er wieder in Paris, da erging auch schon der Befehl, neue Aushebungen zu veranstalten. Aus Siegburg war nur ein einziger in Rußland geblieben, Peter Krämer, weil andere sich gedrückt, Hände und Füße verstümmelt, Krankheiten erheuchelt und auch wirklich solche besessen hatten. Die Angst vor der Konskription veranlaßte neue Unthaten, und es ist traurig zu lesen, wie so mancher zurückgestellt werden mußte, der jüngst noch gesund einhergewandelt war.

Die Erhebung Preußens zur Abschüttelung des Fremdenjoches fand allgemeinen Anklang. Nie hat ein Weckruf solche Begeisterung in einem Volke hervorgerufen, als Friedrich Wilhelms Aufruf an sein Volk vom 17. März. Die Russen standen noch unter Waffen, die Österreicher versprachen Hülfe und Teilnahme an dem Bunde, der ganze Osten Europas setzte sich in Bewegung, dem Störenfried aus dem Westen das Handwerk zu legen und die Fesseln der Knechtschaft von sich abzuschütteln.

Napoleon erkannte die Gefahr, welche sich von allen Seiten gegen ihn zusammenzog, und war deshalb eifrig bemüht, derselben zuvorzukommen.

Allein sein Glücksstern war von ihm gewichen, und Talleyrands Ausspruch, der russische Feldzug sei der Anfang vom Ende, lag schwer in seinem Gedächtnisse. Die Siege bei Großgörschen und Bautzen zeigten zwar wieder die Überlegenheit seines Feldherrntalents und die Wucht großer Massen, aber der Todesmut der Verbündeten auch einen Verzweiflungskampf, aus dem sie mit Lorbeeren hervorzugehen hofften.

Der Waffenstillstand vom 4. Juni bis 10. August diente nur dazu, das zögernde Österreich unter Waffen zu bringen und die Freiheitskämpfer zu stärken. Blücher sammelte seine Scharen in Schlesien, Schwarzenberg in Böhmen und Bernadotte die Nordarmee in den Ländern der Ostsee.

Nach drei Seiten mußte Napoleon Front machen und seinen Generalen das Schicksal des Anpralls überlassen. Oudinot erlag bei Großbeeren, Macdonald bei Wahlstadt, während er selbst bei Dresden über Schwarzenberg siegte; Vandamme wurde unweit Teplitz bei Kulm besiegt, Ney bei Dennewitz; die Tage von Leipzig waren vorbereitet. Man kann sich die Verwirrung der Zurückweichenden denken, als es schließlich zum Stehen kam. Am 1. Tage kämpfte Napoleon ohne Entscheidung, am zweiten kam er schon mit Friedensanträgen an Kaiser Franz, und am dritten sollte er das Feld räumen. Das war das Ende des furchtbaren Kampfes, welcher ihm mehr als 30 000 Mann kostete, und was noch schlimmer für ihn war, der Glaube an seine Unbesiegbarkeit war für immer dahin. In Rußland hatte der Hunger und die strenge Kälte mitgekämpft, bei Leipzig nicht. Die jubelnden Sieger verfolgten den Geschlagenen schnell bis zum Rheine und brachten ihm noch manche Verluste bei. Der Rheinbund löste sich auf, und was noch von Franzosen im Lande war, mußte schleunigst die Flucht ergreifen, um nicht in die Niederlage mit hineingerissen zu werden.

In Siegburg erschienen die letzten Lanciers am 6. November zwecks Beseitigung des Flußüberganges über die Sieg. Ihre Eile war so groß, daß ie nicht einmal abzusitzen wagten, sondern das Essen, welches ihnen die Bürger bringen mußten, auf dem Markte zu Pferde einnahmen.

Dann sprengten sie nach Buisdorf, hier die Fähre zu zerstören, andere nach Siegburg-Mülldorf, dort das Gleiche auszuführen; aber die Bauern hatten die Schalen schon treiben lassen und sie vorsichtig bei Menden im Gebüsch verborgen. Die Stadt war in größter Aufregung. Hatte die Niederlage in Rußland schon zersetzend auf die Stimmung der Bürger gewirkt, sodaß die Polizei zu strenger Beobachtung der Unzufriedenen aufgefordert wurde, so entfesselte die Siegesnachricht von Leipzig erst vollends die Leidenschaften des Pöbels, und die Fortdauer der Fremdherrschaft schien ausgeschlossen. Peter Kesseler erhielt vom Unterpräfekten in Mülheim am 31. Oktober ein Schreiben, worin er zur Leitung der Sicherheitswachen aufgefordert wurde. „Ich zweifle nicht, heißt es in demselben, und Ihre persönlichen Eigenschaften sowie ihr Einfluß auf die öffentliche Stimmung bürgen mir dafür, daß Sie in Übernahme dieses ehrenvollen Amtes Ihren ächten patriotischen Sinn bewähren und durch energische Handhabung der Ruhe und Sicherheit und durch kräftige Beschützung des Privateigentums im Innern der Mairie sich die gerechtesten Ansprüche auf die Dankbarkeit des Gouvernements sowie Ihrer Mitbürger erwerben werden“.

Frhr. von Hallberg

Herr von Hallberg bekam die Oberleitung des Siegkreises, und der Neid muß es ihm lassen, daß er durch sein thatkräftiges Einschreiten nicht nur die Ordnung der Dinge aufrecht erhalten hat, sondern auch, mit dem Großkreuz des St. Michaelsordens geschmückt, den Befehlshabern der irregulären Truppen zu imponieren wußte, sodaß sie nicht mit übermäßigen Forderungen an die Bevölkerung herantraten.

Seine Familie stammt aus Schweden. Alexander August von Hallberg kaufte sich Ende des 16. Jahrhunderts in der Nähe von Siegburg an und gründete das Dorf Halberg. Freiherr Theodor von Hallberg, geb. 1775 zu Broich bei Julich, ist unser Kommandant des bergischen Landsturmes. Er siedelte 1816 nach Baiern über, wo er bei Pattling größere Kulturversuche ausführte, erhielt 1824 vom König Max I. einen Teil des Erdinger Mooses zu gleichen Zwecken geschenkt und nannte sich von seiner Besitzung im Mühlthale zwischen München und Starnberg Eremit von Gauting, 1834 verlaufte er das „Hallbergermoos“ und unternahm ein Reise in den Orient, wo er vom Schah von Persien mit dem großen Sonnenorden geziert wurde. Er starb am 17. April 1862 zu Hörmannsdorf auf seinem Gute.

Am 9. November langten die ersten Kosaken unter Wasilzikof hier an und bezogen beim Müllerhofe ein Lager. Die wilden Reiter führten keine Feuerwaffe, sondern nur Lanzen und Pfeilbogen und ritten auf Polsterkissen. Ihre Diebereien und Gewaltthätigkeiten veranlaßten den Kommandierenden, sie mit den Bürgern nicht in Berührung kommen zu lassen, während er selbst sein Quartier in der Stadt aufschlug. Zur Verrpflegung derselben wurde eine Kommission unter Schoß ernannt, welche Heu,Fleisch, Brot und Stroh in das Lager schaffen mußte.

Krumbach von Neuenhofe wurde gezwungen, seine 4 Stück Rindvieh aus dem Stalle zu geben, und wer schon Korn gedroschen hatte, dieses auf den Markt zu stellen. Die Haussuchungen ergaben ein schwaches Resultat; man hatte keine Vorräte, oder aber sie waren versteckt, sodaß man zu Zwangsmaßregeln greifen mußte. 6 Ordonnanzen rückten nach Wolsdorf, die Bauern zum Dreschen nach dem Neuenhofe zu veranlassen, und da das noch nichts half, griffen sie selbst mit zu. Innerhalb dreier Tage wurden 20 000 Pfd. Heu vom Speicher geholt, 2500 Garben Hafer entführt und dazu noch manches andere Korn, welches man gebrauchen konnte. Krumbach berechnet den Schaden auf 4000 Pfd. Stroh und 175 Malter Hafer, im Gesamtwerte von 2200 Franks. Ebenso ging es noch einigen andern Ackerwirten. Während jener Zeit wurden die Bürger in Gemeinschaft mit den Pleiser und Stoßdorfer Bauern angehalten, eine Brücke über die Sieg zu schlagen und trotz des kalten Wetters bis an die Brust im Wasser zu stehen. Das nötige Holz nahm man von den nahestehenden Bäumen und zum Belag der Pfähle Material aus der Abtei, indem man die Dachstühle einen um den andern aussägte, wie ein Augenzeuge berichtet. Bleibtreu erzählt in seinen „Denkwürdigkeiten“, daß er bei seinem Aufenthalte in Saarbrücken als Präsident des Landwehrausschusses selbst vom Generalleutnant von Yusefomitsch gehört habe, wie er dem Freiherrn von Hallberg das höchste Lob spendete, weil er zu seiner nicht geringen Verwunderung innerhalb vierundzwanzig Stunden bei Meindorf das fertiggebracht habe, was seine eigenen Offiziere bei Siegburg in kaum drei Tagen zu leisten vermocht hätten, nämlich eine Brücke über den Fluß zu schlagen. Die Schwierigkeiten seien hier wie dort gleich groß gewesen, aber von Hallberg habe es verstanden, die Leute zu befehligen. Nun ja, das mag immerhin der Fall gewesen sein, aber Herr von Wasilzikof hatte vielleicht nicht so große Eile, da er sich in Leys Hause wohl fühlte und das Lager gut verproviantiert wurde.

Die Siegburger genossen unterdessen auch einmal das Schauspiel, eine russische Knute schwingen zu sehen, indem 2 Kosaken auf dem Markte fast zu Tode gepeitscht wurden. Das Blut sei in Strömen geflossen, so berichtet ein Zuschauer, und die Unglücklichen hätten schließlich wie Leichen am Boden gelegen.

Am 13. November erging der Präfekturerlaß, daß laut Erklärung des zur Besitzergreifung von Berg bevollmächtigten kaiserlich-russischen Generals Yusefowitsch die Regierung einstweilen im Namen der verbündeten Souveräne weitergeführt und keiner Veränderung werden solle. Man erwartete unbedingten Gehorsam und pünktliche Ausführung dessen, was befohlen werde. Es klingt unglaublich, mit welcher Strenge man in Düsseldorf vorging, aber ein Beispiel mag uns davon Zeugniß ablegen. Ein Schreiben des Konservators der Forste und Gewässer an den Oberförster Becker zu Troisdorf vom 18. Dezember 1813 lautet folgendermaßen.

„Düsseldorf den so und so vielten, abgegangen um Mitternacht.
Auf so eben erhaltenen hohen Befehl Sr. Excellenz Dchl. des Gl.-Gouverneurs werden Sie auf der Stelle einen Boten an die sämtlichen Revierförster Ihrer Oberförsterey absenden und dieselben schriftlich einladen, sich binnen einer Stunde nach dem Empfange Ihres Briefes bei Todesstrafe mit ihren Büchsen und all ihren Schießgewehren, auch einer hinreichenden Munition und Kugelform versehen, hierhin zu begeben und beim Herrn Gl. Gouverneur sich zu melden. Sie selbst, Hr. Oberförster, nachdem Sie diese dringende Ordre an das Ihnen untergebene Forstpersonal werden ausgefertigt haben, werden sich ebenfalls ohne den mindesten Verzug hierhin begeben. Ich muß Ihnen sagen, und Sie werden es den Revierförstern wiederholen, daß Sie und jene mit dem Leben für die schleunige Befolgung dieses Befehles zu bürgen haben. Sie werden der Estafette die Stunde angeben, wo Sie diesen Brief erhalten haben; die nehmliche Angabe der Zeit, in welcher Ihr Befehl den Revierförstern zukommt, wird ebenfalls von diesen zu Ihrer eigenen Legitimation den von Ihnen abgesandten Boten gegeben werden.
W. A. Neufville.“

Bei Todesstrafe! – Das war militärische Zucht und für die Russen etwas Gewöhnliches. Ahnliche Befehle ergingen an die Gemeinden, wenn Proviant und dergl. geliefert werden mußte. Siegburg kostete die Versorgung der Festung Wesel mit Lebensmitteln 4 Faß Rotwein und verschiedenes Getreide; die bergische Artillerie verlangte 2 Pferde, die Blüchersche Armee 42 ½ Malter Roggen, 8 ½ Malter Gerste und mehrere Stück Rindvieh nach Limburg. Joh. Kuttenkeuler hatte große Sorge, durch augenblickliche Umlage 285 Rthlr. 25 Stüber zusammenzubringen, und das Malter Korn kostete 7 Rthlr. 20, die Gerste 5 Rthlr. 30 Stüber. Vieh war nicht aufzutreiben.

Übergang der Verbündeten über den Rhein

Die Absicht der Verbündeten, den Rhein als Grenzfluß zu betrachten und Napoleon das jenseitige Gebiet zu belassen, fand heftigen Widerspruch an dem Freiherrn von Stein und dem vorwärtsdrängenden Blücher, welche sich sagten und darin auch Recht hatten, daß der ehrgeizige Überwundene nicht ruhen werde, als bis er die Scharte wieder ausgewetzt habe. Die gemachten Anerbietungen wurden von ihm zurückgewiesen und die zersprengten Haufen gesammelt, um noch einmal das Glück zu versuchen. Dieses bewog die in Frankfurt versammelten Souveräne, ihren Siegeslauf zu beschleunigen und mit sämtlichen Heeren in Frankreich einzufallen. In der Nacht vom 31. Dezember auf Neujahr 1814 eröffnete Blücher den Reigen, indem er bei Kaub über den Rhein ging. Andere Truppenteile folgten bei Mannheim und Koblenz. Man hatte die Franzosen zu täuschen gesucht und die widersprechendsten Gerüchte in Umlauf gesetzt. In den verschiedensten Gegenden waren die Bewohner durch Glockengeläute und Trommelschlag zusammenberufen worden, um die Aufmerksamkeit der Gegner auf scheinbar bedrohete Punkte zu lenken. Der Landsturm von Königswinter unter Major von Boltenstern patrouillierte 4 Stunden Weges den Rheinstrom ab und gerierte sich wie eine Vorpostenkette. Der Freiherr von Hallberg hatte ein ahnliches Unternehmen auch in der Sieggegend in Anregung gebracht und saß gerade mit seinen Getreuen im Kaiserhofe beim Silvesterball, als plötzlich ein Bote die Meldung brachte, der Generalleutnant Graf St. Priest sei am selbigen Tage bei Neuwied über den Rhein gegangen und schon bis Linz vorgerückt. Allgemeiner Schrecken erfaßte die Tanzlustigen. Man sah die Signalfeuer auf den Bergen lodern, die Glocken ertönten in den Dörfern, die Sache mußte also auf Wahrheit beruhen. Ohne weiteres wurde auch der Siegberg beleuchtet und das Glockenseil angezogen. Man sandte Läufer nach allen Seiten aus, den Landsturum zu bescheiden; aber nur zubald erkannte man, daß der Lärm ein blinder gewesen war, und daß man ganz ruhig weitertanzen könne.

Die Fortschritte Blüchers brachten auch die Russen in Bewegung, und was sich in der Umgegend herumtrieb, suchte trotz feindlicher Belästigung das jenseitige Rheinufer zu gewinnen. Von der Sieg wurden alle Fahrzeuge nach Mondorf geschafft und von den Besitzern unter der Leitung von Peter Kesseler und Johann Böckem zur Verfügung gestellt. Die Schützen des Landsturms mußten dort Wache halten.

Steuern

Der provisorische Generalgouverneur Justus Gruner in Düsseldorf hatte sämtliche Waffenfähige des bergischen Landes aufgeboten, die „letzten Anstrengungen des gallischen Feindes“ niederwerfen zu helfen und die Fahne der deutschen Ehre hoch zu halten. Zur Montierung der Infanterie und Kavallerie waren sehr viel Kleidungsstücke nötig, aber die Vorräte an Tuch etc. in Düsseldorf und Elberfeld reichten nicht aus. Daher wurde allerorts Befehl gegeben, die Kaufmannsläden zu durchsuchen und das brauchbare Zeug fortzunehmen. In Siegburg kostete dieses Gottfried Ries 53 ½ Ellen blaues Tuch, Matthias Krumbach 28 ¾ Ellen, Johann Juncker 32, Levi Marx und Mendel Levi zusammen 32 Ellen, wei mehr nicht bei ihnen vorhanden war. Die Arbeit wurde in Elberfeld angefertigt und einzelne Schneider mußten deshalb dorthin wandern.

Den Schuhmachern wurde gestattet, 220 Paar Schuhe und 30 Paar Stiefeln mit Sporen daheim herzustellen und nach Mülheim abzuliefern.

Sie waren für die blüchersche resp. schlesische Armee bestimmt. Der Versuch Hallbergs, die 62 aus dem Kreise zusammengetretenen Freiwilligen in Siegburg zu behalten, wurde von dem Oberkommando abgeschlagen.

Er mußte sie nach Düsseldorf einsenden und „lieferte sie in den eigenen personen dieser braven Bürger“ ab (so berichtet er später).“ Aus Siegburg gehörten dazu Gottfried Dietzgen, Anton Hamacher, Joh. Kesseler, Theodor Kuttenkeuler, Theodor Neß, Franz Jos. Neß, Jakob Paffrath, Laurenz Stöcker und Jos. Wimar, aus Troisdorf Peter Birkhäuser, J. J. Jungbluth und Jakob Ingerberg, alle 18 – 22 Jahre alt. Sie hatten wohl nicht erwartet, daß sie in den Kampf mit dem Feinde kommen würden, weil die Verbündeten rasch voranrückten; aber Ehre dem freudigen Entschluß, und gerne vernehmen wir von von Hallberg am 4. November 1814, daß sie „beitrugen, das schändliche gallische joch abzuwerfen“.

Am 16. Januar wurde für das bergische Land eine Kriegssteuer ausgeschrieben, die nicht weniger als 3 000 000 Franken betrug, zu sieben Zwölfteln gleich und zu fünf Zwölfteln nächstes Jahr zu bezahlen. Die Stadt Siegburg erhielt eine Summe von 15 608 Frank und sollte sie in 3 Terminen erlegen. Das machte vielfach böses Blut, und in allen Wirtshäusern wurde tapfer darüber geschimpft. Die Verteilung nach den übrigen Steuern, meinte Philipp Knöppel, sei eine ungerechte; der Handwerksstand habe so schon genug zu tragen und warte vergebens auf die Vergütung seiner Arbeiten; der Grundbesitz müsse höher bedacht werden, er könne Schulden machen, seinesgleichen aber nicht. Man solle erst den Schustern die 2259 Frank für ihre Lieferungen bezahlen und den Lohgerbern ihre Forderung für das Leder quittmachen, das seien 1578 Frank 49 Centimes. Die Tuchhändler hätten auch noch nichts bekommen, und keiner könne sich neue Anschaffungen leisten. Der Bürgermeister Ley mußte ihm den Mund stopfen und ebenso noch 4 andern, die von Haus zu Haus gingen, die Bürger aufzuwiegeln. Die Gemeinde Wolsdorf protestierte mit Rücksicht auf den erlittenen Hagelschaden, und die Troisdorfer baten um Uberlassung von Fourage aus den Magazinen weil sie nicht wüßten, wie sie ihr Vieh durchbringen sollten, da die „dreimonatliche Einquartierung ihr bischen Armut verthan habe“. Selbstredend konnten ihre Klagen keine Berücksichtigung finden, und Anleihen zu machen hielt sehr schwer. Die Grundsteuer für das laufende Jahr betrug 17 540 Frank, die Mobilarsteuer 6971 und die Patentsteuer 2651 Frank nebst einigen Centimes. Dazu kam noch ein Defizit von 1106 Franks aus den Jahren 1812 – 14.

Dem Herrn Bürgermeister wurde sicherlich der Kopf schwer, bis allgemeine Reklamationen eine gerechtere Verteilung der Steuern herbeiführten.

Hier folgt ein Auszug aus „dem Verteilungstableau der Kriegssteuer für den Kanton Siegburg:“

Gesamt-GemeindenAnschlag, wonach repariert worden
Reparierte SummenKriegs-steuerRepartition des Quantums auf Grund- und Vermögenssteuer
Industrie-steuer 1809Personal-, Mobilar- und Patent-steuer 1813Grund-steuer 1813Industrie-steuerMobiliar- und Personal-steuerGrund-steuerGrundsteuerVermögens-steuer, worin Industrie- und Mobiliarsteuer zusammen-genommen sind
Siegburg500584292751597721561928515608309512513
Lohmar3253509177051038512951177241368659087778
Nieder-Kassel3253245244591038511976144851561581627453
Sieglar3253585176791038513231176981377158997872
Wahlscheid3253693119001038513630119131197638718005
Summen

18001987481018575177334981105706562703643621

Nach dem Befehle des Generalgouverneurs Alexander Prinz zu Solms-Lich vom 19. März 1814 sollten diese Steuern in 3 Terminen a. bis zum 15. Dezember, b. bis zum 15. Februar 1815 und c. der Rest womöglich gleich bezahlt werden, damit die Exekution nicht durch das Militär erfolgen brauche.

Das war alles leichter gesagt als ausgeführt. Christian Fleugerhöfer beschwerte sich beim Bürgermeister, daß sie Wolsdorfer Bauern weit höher besteuert seien, als die Buisdorfer, während sie doch nur kleine Ochsenbauern seien und niemand für 1 Pferd Land besitze. Die Frau Posthalter Leplat, geborene Schunck, beteuerte hoch und fest, daß sie unmöglich von 325 Gulden Gehalt und nur unbedeutenden Zeitungsemolumenten 52 Frank Kriegsgelder hergeben könne, ohne selbst dabei zu verhungern. Die arme Frau bekam ihr Schreiben von Mülheim zurück mit dem Bemerken, daß es nicht auf einen Stempelbogen geschrieben sei, der damals 2 ½ Stüber kostete. J. A. Schwerzgen ereiferte sich höchlich, daß er „als Weltgeistlicher, auf nur 90 Rthlr. Patrimonial, welche er seinem Bruder, der Profession nach Weißgerber, so in Siegburg außer Mode gekommen, für Verpflegung zahlen müsse, ordiniert, mit jenem als Gebr. Schwerzgen in der Liste stehe und Steuer zahlen solle“. „Pfuy der Schandel! schreibt er, kaum ist die neuerdings ausgeschriebene Kriegssteuer von den hiesigen Mitgliedern ausgeschichtet, da findet man Gebr. Schwerzgen auch mit 88 Frank und einigen Centimes verzeichnet. Auf solche Art wird weder Geistlicher, weder erblich noch Bruder=Rahm Schwerzgen länger bestehen bleiben noch gehört werden“. Der Herr von Spies wies alle Beschwerden damit zurück, daß Not kein Gebot habe, und die Siegburger mußten sich fügen.

Die Füllung des Reservemagazins in Düsseldorf für den General von Winzingerode kostete der Stadt Siegburg 3 Ohm Branntwein, 49 Malter Hafer, 3300 Pfd. Heu, 8 Malter Roggenmehl, 4 Malter Erbsen und 4 Stück Rindvieh. Zur Auswattierung der Uniformen wurden am 14. Januar 112 ½ Pfd. Hanfwerg verlangt und die Schneider benachrichtigt, sich mit ihren Gesellen zur Reise nach der Hauptstadt bereitzuhalten. Am 3. Februar ging Siegburg der Befehl zu, unverzüglich behufs Übergangs des Generalleutnants von Woronzow über den Rhein 2 Ohm Branntwein, 500 Rationen Heu, 200 Rationen Stroh, 9 Malter Roggenmehl, 3 Malter Erbsen und 4 Stück Rindvieh nach Deutz zu senden. Es folgte eine Lieferung nach der andern, und wenn nicht Philipp David aus Königswinter und Abraham Levi aus Siezburg Geld genug gehabt hätten, die erste Ausgabe zu decken, so wäre man in große Verlegenheit geraten, dem Befehle nachzukommen. Das Malter Hafer kostete 4 Rthlr. 20 Stüber, der Roggen 8 Rthlr., die Erbsen 10 und der Ohm Branntwein 36 Rthlr. Philipp David ließ sich seine Forderung am 14. März mit 3270 Frank vergüten, welche bei der Zahlungsunfähigkeit der meisten Bürger einsteilen auf die reicheren umgelegt wurden. Abraham Levi stellte 1500 Malter Hafer nach Mülheim, das Schuhmacherhandwerk für 170 Rthlr. Schuhe und Stiefel mit Sporen.

Eine russische Wagenburg und der Marktplatz

An Durchmärschen fehlte es auch nicht, und das Allerschlimmste dabei war, daß sich in der Stadt noch eine „russische Wagenburg“ einquartierte und wochenlang verpflegen ließ. Der Bürgermeister wußte sie nicht loszuwerden und wandte sich deshalb am 5. März an den Generalgouverneur in Düsseldorf. „Außer den bereits untergebrachten Pferden, sagt er, ständen noch 70 auf dem Markte und nagten an den Bäumen.

Die Klausenkirche sei in einen Stall umgewandelt und jedes Haus besetzt das eiserne Magazin entleert, und die umliegenden Gemeinden weigerten sich, es wieder zu füllen. 3370 Pfd. Heu seien schon ausgegeben und Hafer schlechterdings nicht mehr aufzutreiben. Man möge doch für Ausquartierung der unliebsamen Gäste sorgen. Das geschah denn auch, aber nun wollten die Russen nicht weichen. Sie schafften ihre Wagen vor das Mühlenthor in die sogenannte Hühnerlage und besuchten von da aus bei Tag und Nacht die Bürger, um sich Lebensmittel zur verschaffen. Den Brandwein rochen sie in den Kellern, und wer nicht freiwillig hergab, dem wurde er mit Gewalt ausgeführt.

Auch Diebereien sollen vorgekommen sein, von denen uns folgendes Stückchen erzählt wird. Ein gewisser X. auf dem Driesch hatte 2 Stück Rindvieh, eine Kuh und ein Beuren. Letzteres war ihm in einer Nacht gestohlen, und er fürchte, auch die Kuh noch zu verlieren. Deshalb legte er sich in die Krippe, den Strick des Tieres in der Hand, damit er, wenn die Diebe es entführen wollten, rechtzeitig aus dem Schlafe geweckt würde. Allein die Müdigkeit schloß ihm die Augen fest, und als er am Morgen erwachte, war die liebe Kuh mitsamt dem Stricke fort. Zur Unterredung mit den Russen hatte man einen Dolmetscher gedungen, der jeden Tag 30 Stüber bekam. Er hieß Andreas Reichartz und quittierte schließlich über 15 Thaler aus der Stadtkasse.

Napoleons Abdankung

Der Sieg Napoleons bei Montereau hinderte die Verbündeten nicht, ihren Vormarsch nach Paris fortzusetzen, und nach der Schlacht bei Laon und der Erstürmung der Höhen des Montmartre konnten sie am 31. März ihren Einzug in die Stadt halten. Napoleon war mit seiner Hülfe zu spät gekommen, und da der Senat unter Talleyrands Vorsitz ihn und seine Familie für des Thrones verlustig erklärt hatte, so dankte er am 11. April ab, um mit einer Rente von 2 Millionen Franks die Insel Elba als Fürstentum zu regieren, wozu die Verbündeten den Vorschlag gemacht hatten. Der Thron der Bourbonen ward wiederhergestellt und im Frieden von Paris am 30. Mai 1814 die Grenze Frankreichs im allgemeinen auf den Umfang von vor der Revolution festgesetzt.

Zur definitiven Regelung namentlich der deutschen Verhältnisse wollten sich die Fürsten auf einem Kongreß zu Wien versammeln, der am 1. November eröffnet werden sollte. Die Heere zogen sich teilweise in die Heimat zurück und freueten sich des wohlverdienten Triumphes. Zur Eintreibung der Steuer erschien in Siegburg ein Unteroffizier mit 6 Husaren, die bei den Säumigen einquartiert oder auf deren Kosten gegen 2, beziehungsweise 1 Frank in Wirtshäusern untergebracht wurden. Am 13. September folgte eine zweite Exekution, weil der Fouragelieferant Heinrich Thurn nicht bezahlt war, und so ging es noch weiter, bis man seinen Verpflichtungen nachkam. Im November bezog die Fremdenlegion in der Umgegend Quartier, und der Stab nahm seinen Aufenthalt in der Stadt, am 16. Dezember Rittmeister von Münchhausen mit 40 Mann Husaren.

Am 8. Januar 1815 lösten ihn 5 Offiziere mit 76 Mann und 110 Pferden ab, am 14. Februar diese 3 Offiziere mit 102 Mann und 200 Pferden, die indes zum Teil auch auswärts hin verlegt wurden.

Es waren Schlesier. Im Apri trafen 1712 Mann und der Stab der deutschen Legion in Siegburg ein; darauf 619 Mann Artillerie u.s.w.

Zur Leitung der Geschäfte besoldete die Stadt einen eigenen Kommandanten, Freiherrn von Keynitz, der täglich 5 Frank Gehalt bezog.

Die Rheinlande fallen an Preußen

Am 1. März ereignete sich das Unerwartete, daß Napoleon im Vertrauen auf die Unzufriedenheit der Franzosen mit der neuen Regierung und bekannt mit den Spannungen, welche zwischen den in Wien versammelten Fürsten herrschten, das meerumspülte Eiland verließ und mit ungefähr 1000 Mann seiner Getreuen in Cannes landete. Alle gegen ihn ausgesandten Truppen, auch die des Marschalls Ney, gingen zu ihm über, und am 20. März schon konnte er unter beispiellosem Jubel des Volkes seinen Einzug in die Tuilerien halten. Dieses beschleunigte die Kongreßangelegenheiten, und die Fürsten trafen Entscheidung über die von ihnen in Besitz zu nehmenden Länder. Der König von Preußen erhielt das Großherzogtum Berg nebst anderen Teilen seiner jetzigen Monarchie und beauftragte den Generalleutnant Grafen von Gneisenau sowie den geheimen Staatsrat Sack in Düsseldorf, an den Grenzen des Landes den preußischen Adler aufpflanzen zu lassen und in seinem Namen die Erbhuldigung des Volkes vorzunehmen.

(Diese fand am 15. Mai zu Aachen statt, wohin sich Abgeordnete aus allen Kantonen zu begeben hatten, aus Siegburg der Bürgermeister Ley.)

Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.

Ein zweiter Erlaß von demselben Tage und Orte aus, Wien den 5. April, stellte ihn den neuen Unterthanen als regierenden Fürsten vor und sollte dazu dienen, die Liebe der Rheinländer für das preußische Herrscherhaus zu gewinnen. Er würde in Siegburg bekannt gemacht am 22. April und gleichzeitig mit dem Adler am Rathause angeheftet.

Er lautet wie folgt:

„Als Ich dem einmüthigen Beschluß der zum Kongreß versammelten Mächte, durch welchen ein großer Theil der deutschen Provinzen des linken Rhein-Ufers Meinen Staaten einverleibt wird, Meine Zustimmung gab, ließ Ich die gefahrvolle Lage dieser Grenz-Lande des Deutschen Reichs und die schwere Pflicht ihrer Vertheidigung nicht unerwogen.

Aber die höhere Rücksicht auf das gesammte Deutsche Vaterland entschied Meinen Entschluß. Die deutschen Urländer müssen mit Deutschland vereinigt bleiben; sie können nicht einem anderen Reich angehören, dem sie durch Sprache, durch Sitten, durch Gewohnheiten, durch Gesetze fremd sind. Sie sind die Vormauer der Freiheit und Unabhängkeit Deutschlands, und Preußen, dessen Selbständigkeit seit ihrem Verluste hart bedroht war, hat ebensosehr die Pflicht, als den ehrenvollen Anspruch erworben, sie zu beschützen und für sie zu wachen. Dieses und auch, daß Ich Meinen Völkern ein treues, männliches, deutsches Volk verbrüdere, welches alle Gefahren freudig mit ihnen theilen wird, um seine Freiheit sowie sie und mit ihnen in entscheidenden Tagen zu behaupten. So habe Ich dann, im Vertrauen auf Gott und auf die Treue und den Muth Meines Volkes, diese Rheinländer in Besitz genommen und mit der preußischen Krone vereinigt.

Und so, Ihr Einwohner dieser Länder, trete Ich jetzt mit Vertrauen unter Euch, gebe Euch Eurem Deutschen Vaterlande, einem alten deutschen Fürstenstamme wieder und nenne Euch Preußen! Kommt Mir mit redlicher Treue und beharrlicher Anhänglichkeit entgegen.

Ihr werdet gerechten und milden Gesetzen gehorchen. Eure Religion, das Heiligste, was dem Menschen angehört, werde Ich ehren und schützen, Ihre Diener werde Ich auch in ihrer äußeren Lage zu verbesseren suchen, damit sie die Würde ihres Amtes behaupten.

Ich werde die Anstalten des öffentlichen Unterrichts für Eure Kinder herstellen, die unter den Bedrückungen der vorigen Regierung so sehr vernachlässigt wurden. Ich werde einen bischöflichen Sitz, eine Universität und Bildungs-Anstalten für Eure Geistlichen und Lehrer errichten.

Ich weiß, welche Opfer und Anstrengungen der fortgedauerte Kriegszustand Euch gekostet. Die Verhältnisse der Zeit gestatten nicht, sie noch mehr zu mildern, als geschehen ist; aber Ihr müsset es nicht vergessen, daß die größte dieser Lasten noch aus der früheren Verbindung mit Frankreich hervorging, daß die Loßreißung von Frankreich nicht ohne die unvermeidlichen Beschwerden und Unfälle des Krieges erfolgen konnte, und daß sie nothwendig war, wenn Ihr Euch und Eure Kinder in Sprache, Sitten und Gesinnungen Deutsch erhalten wolltet.

Ich werde durch eine regelmäßige Verwaltung des Landes den Gewerbfleiß Eurer Städte und Eurer Dörfer erhalten und beleben. Die veränderten Verhältnisse werden einen Theil Eurer Fabrikate dem bisherigen Absatz entziehen; Ich werde, wenn der Friede vollkommen hergestellt sein wird, neue Quellen für ihn zu eröffnen bemüht sein. Ich werde Euch nicht durch öffentliche Abgaben bedrücken. Die Steuern sollen mit Eurer Zuziehung regulirt und festgestellt werden, nach einem allgemeinen, auch für Meine übrigen Staaten zu entwerfenden Plane.

Die Militairverfassung wird, wie in Meiner ganzen Monarchie, nur auf die Vertheidigung des Vaterlandes gerichtet sein, und durch die Organisation einer angemessenen Landwehr, werde Ich in Friedenszeiten dem Lande die Kosten eines größeren stehenden Heeres ersparen. Im Kriege muß zu den Waffen greifen, wer sie zu tragen fähig ist.

Ich darf Euch hierzu nicht aufrufen. Jeder von Euch kennt seine Pflicht für das Vaterland und für die Ehre.

Der Krieg droht Euren Grenzen. Um ihn zu entfernen, werde Ich allerdings augenblickliche Anstrengungen von Euch fordern. Ich werde einen Theil meines stehenden Heeres aus Eurer Mitte wählen, die Landwehr aufbieten und den Landsturm einrichten lassen, wenn die Nähe der Gefahr es erfordern sollte. Aber gemeinschaftlich mit Meinem tapfern Heere, mit Meinen anderen Völkern vereinigt, werdet Ihr den Feind Eures Vaterlandes besiegen, und Theil nehmen an dem Ruhme, die Freiheit und Unabhängigkeit des deutschen Reichs auf lange Jahrhunderte dauernd gegründet zu haben.“

Wien den 5. April 1815. Friedrich Wilhelm.

„An die Einwohner der mit der Preuß. Monarchie vereinigten Rheinländer.“

Das waren schöne und trübe Aussichten zugleich, und nur noch 2 Tage sollte es dauern, als der Aufruf des Königs alle waffenfähige Mannschaft vom 20. Jahre ab zu den Fahnen rief und es der siebzehnjährigen gestattete, sich nach eigener Wahl dem Heere anzuschließen.

„Europa ist von neuem bedroht, so erklärte er, es kann den Mann auf Frankreichs Throne nicht dulden, der die Weltherrschaft als den Zweck seiner stets erneuerten Kriege laut verkündigte, der die sittliche Welt durch fortgesetzte Wortbrüchigkeit zerstörte und deshalb für eine friedliche Gesinnung keine Bürgschaft stellen kann“ .. . . . „Frankreich selbst bedarf unserer Hülfe und ganz Europa ist mit uns verbündet“. In dem Aufrufe, welchen Justus Gruner zur Meldung von Freiwilligen erließ, heißt es zum Schluß: „Mögen alle solche Listen neue ehrenvolle Zeugnisse des bergischen Nationalsinnes werden! Wer Muth und Ehre hat und ein Vaterland haben will, der wird seinen Namen darin finden lassen, und gesegnet wird dieser dann auf kommende freie deutsche Geschlechter übergehen“ … „Aber nicht der freiwilligen Kämpfer allein bedarf jetzt das Vaterland, auch der freiwilligen Gaben. Viele tüchtige Jünglinge ermangeln der Mittel zu ihrer Ausrüstung. Solchen müssen Die helfen, welche durch sie vertheidigt werden. Also hat es unser Land in dem vorigen Kriege gehalten, und zwiefach Noth thut es in dem jetzigen, wo aus des Volkes bester Mitte die Rettung erstehen muß gegen den drohenden Despotismus eines entarteten Heeres und seines tyrannischen Führers, daß nicht Frankreichs räuberische Soldaten uns wieder plündern, Großbrittaniens hochherzige Bürger öffentlich Almosen für uns tollektieren dürfen, und so abermals doppelte Schmach auf Deutschland falle. Wi wollen uns selbst helfen und handeln“.

Unter den aus der Bürgermeisterei Siegburg ausgehobenen Männer folgten freiwilig Peter Brunner, Laurenz Stöcker, Peter Wimar, Ferdinand Gerlach, Daniel Kamp und Johann Bornemann. Ein Frauenverein bildete sich unter der Leitung der Frau von Hallberg zur Pflege der Verwundeten und zur Sammlung von freiwilligen Beiträgen an Geld, Kleidungsstücken und Lebensmitteln, welche die Post unentgeltlich besorgte, wenn sie den Stempel des Vereins trugen und nicht an eine einzelne Person gerichtet waren. Freiherr von Hallberg wurde zum Feldobersthauptmann ernannt und entfaltete eine höchst rührige Thätigkeit, ihm zur Seite Peter Kesseler in Siegburg, welcher unter dem 11. Mai dem Kreisdirektor von Spies als erster Anführer des freiwilligen Jäger-Korps in Siegburg vorgeschlagen war und am 5. Oktober auch vom hohen Oberprasidium bestätigt wurde. Als Stellvertreter figurierte Wolfgang Dresbach.

Die Füllung des Proviantmagazins zu Düsseldorf kostete wieder 63 Scheffel Roggen, 1650 Pfd. Erbsen, 321 Scheffel Hafer, 4180 Pfd. Heu und 1540 Pfd. Stroh in einem Gesamtwerte don 3688 Frank, welche der Gemeinderendant Joh. Kuttenkeuler sogleich ausschrieb. Daher folgten die freiwilligen Gaben spärlicher, aber die erste Sammelung ergab doch 30 Frank 21 Centimes nebst verschiedenen Stücken Leinen.

Napoleons Ende

Der Aufmarsch der Verbündeten, welche Napoleon am 13. März in die Acht erklärt und zu gunsten Ludwigs XVIII. ihren Bund erneuert hatten, erfolgte langsam. Mehr als eine halbe Million Krieger wurden aufgeboten und gegen Frankreich in Bewegung gesetzt. In Belgien sammelten sich die Engländer, Holländer, Hannoveraner, Braunschweiger und Nassauer unter Wellington, an ihrer Seite die Preußen unter Blücher.

Gegen diese machte Napoleon zuerst Front, und das Glück schien ihn wieder in seine Arme zu schließen. Bei Ligny wurden die Preußen nach tapferem Widerstande von ihm zurückgedrängt, und Ney leistete dem Heere Wellingtons bei Quaterbras ein erfolgreiches Treffen. Darauf kam es am 18. Juni bei Waterloo zur entscheidenden Schlacht, und das Erscheinen Blüchers mit seinen furchtbar abstrapazierten Kriegern entriß dem Übermütigen den fast schon errungenen Sieg. Bleich und verwirrt ließ sich Napoleon von Soult aus dem Kampfe führen und sprengte, von den Feinden überrascht, ohne Hut und Degen sich auf ein Pferd werfend, eiligst davon. Die Flucht wurde allgemein, und alles Geschütz fiel in die Hände der Gegner. Der siebenzigjährige Blücher, welcher zwei Tage vorher noch, von feindlichen Reitern umringt, unter seinem Pferde gelegen hatte und nur durch den Mut seines Adjutanten Nostiz gerettet wurde, verfolgte die Geschlagenen bis tief in die Nacht. „Bei Waterloo hat Wellington das Meiste gethan, Blücher das Meiste gewagt; das größte Lob gebührt diesem, weil er zum Wohle des Ganzen das eigene aufs Spiel setzte“. Napoleon dankte zu gunsten seines Sohnes ab, und hatte vor, sich über England nach Amerika einzuschiffen. Aber bei der Landung des Bellerophon an Albions Küste wurde er von den Engländern zum Gefangenen gemacht und dann nach der Insel St. Helena im südatlantischen Ozeane verbannt, wo er am 5. Mai 1821 einem sechsjährigen Leiden erlag. Joachim Murat, der zeitweilige Beherrscher des bergischen Landes, verlor durch seine Unklugheit das Königreich Neapel und wurde am 13. Oktober 1815 zu Pizzo erschossen. Er starb als tapferer Soldat, mit Mut und Entschlossenheit.

Am 25. Juni fand überall in den preußischen Landen feierlicher Dankgottesdienst statt, und alle Behörden wurden aufgefordert, sich daran zu beteiligen. Der Generalgouverneur teilt dieses den Bewohnern der Rheinprovinz am 20. Juni in der Erwartung mit, „daß alle im Geiste des Königs, unsers Herrn, der im Unglück stets festgehalten am Anker des Glaubens und der Hoffnung, und im Glücke sich nie seines Glückes überhoben, sondern sich vor dem Gotte der Heerescharen, dem Könige aller Könige, gedemüthigt habe, dem Gottesdienste beiwohnen und ihre Knie beugen würden vor dem Allmächtigen, der sich verherrlicht in dem Thun der Feldherrn und der Krieger und in dem Siege der gerechten Sache über die Verworfenen“. Aachen, den 20. Juni 1815. gez. Sack und v. Dobschütz.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Weitere Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart

Kapitel des Buches
Die mit Links hinterlegten Textteile sind bereits online verfügbar. Die anderen Teile werden nach und nach eingestellt.

I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.