Der Reichstelegraph im Dienste der öffentlichen Wohlfahrt

Beispielbild Telegraf

Skizze von Eugen Schmitt.
Es ist der schöne Vorzug der Erfindungen auf dem Gebiete des Verkehrswesens, daß sie nicht dem Einzelnen oder Bevorzugten sondern auch stets der großen Allgemeinheit Nutzen bringen. Dies zeigt sich wohl nirgends so deutlich, als bei den Eisenbahnen und der Telegraphie. Der Nutzen, den eine billige Eisenbahnbeförderung für Jedermann hat, ist offenbar und bedarf wohl keines Beweises. Was aber, so werden Viele fragen, nützt der großen Menge, die keine Depeschen absendet, das gewaltige Institut der deutschen Reichstelegraphie mit seinen über zehntausend Telegraphenanstalten? Darauf ist die Antwort;: die deutsche Reichstelegraphie dient der öffentlichen Wohl fahrt in gar vielfacher Beziehung: durch ihre Sturm- und Wetterwarnungen, durch ihren Wasserstandsmeldedienst, durch den Unfallmeldedienst auf dem Lande und durch die Feuermeldungen.

Die Wetterwarte ist ein Institut, welches mit der deutschen Seewarte zusammenhängt und das sich nur langsam die Achtung und Anerkennung des Publikums erworben hat. Die Wetterprophezeiungen, welche früher von den Zeitungen veröffentlicht wurden, kamen mehr und mehr in Mißkredit und wurden gewissermaßen lächerlich, weil sie gar nicht oder nur höchst selten eintrafen. Der Fehler lag aber nicht an der Wetterwarte, sondern daran, daß diese Wetterprophezeiungen für viel zu große Gebiete aufgestellt wurden, und das Wetter, welches für Norddeutschland oder nur für einen Theil desselben vielleicht mit Sicherheit vorausgesagt wurde, konnte in Süddeutschland oder im Westen Deutschlands selbstverständlich gar nicht eintreffen, weil dort ganz andere Faktoren für die Wetterbestimmung zur Geltung kamen.

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Man hat infolge dessen in der letzten Zeit diese Wetterprophezeiungen stets nur für kleine Gebiete aufgestellt und für diese das Material der Seewarte benutzt, das dieser aus allen Theilen Deutschlands, ja Europa’s auf telegraphischem Wege zugeht und das auch ebenso auf telegraphischem Wege, ohne Entgelt, nach den betreffenden Hauptorten Deutschlands übermittelt wird.

Nunmehr sieht jeder Landwirth deutlich ein, welch’ ganz bedeutenden Nutzen diese Wettervorhersage für ihn hat. Gerade während der Erntezeit, ebenso wie während der Frühjahrsbestellung ist er sehr wohl in der Lage, wenn er mit Verständniß die Wetterberichte liest, sich mit seinen Arbeiten so einzurichten, daß er nicht in eine Regenperiode hineinkommt, oder sein Land bestellt, während noch Frostwetter zu erwarten ist. Ja, die landwirthschaftlichen Vereine allerwärts in Deutschland können jetzt nicht genug die Wichtigkeit dieser Wettervorhersagungen und -beobachtungen preisen, ebenso wie sie früher dieselben verlachten und verspotteten.

Die Depeschen nun, welche im Interesse der Witterungskunde täglich befördert werden, zählen nach Tausenden und würden jedenfalls ein hübsches Sümmchen kosten, wenn der Reichstelegraph dieselben nicht umsonst beförderte.

Von ganz besonderer Wichtigkeit aber sind diese Witterungsberichte und -beobachtuüngen für die Schifffahrt, und gewiß hat auch der binnenländische Leser wiederholt in den Zeitungen etwas von den „Sturmwarnungen“ und dem „Sturmball“ gelesen. Sobald nämlich durch die Zusammenstellungen der Seewarte sich ergibt, daß zwischen verschiedenen Theilen Europa’s, insbesondere der Küstennachbarschaft, solche Verschiedenheiten in der Temperatur und Luftströmung herrschen, daß mit ziemlicher Sicherheit in den nächsten Stunden ein Sturm zu erwarten ist, spielt der Telegraph an der ganzen Küste entlang, und sämmtliche Signalstationen erhalten die Nachricht: „Sturm aus der und der Himmelsrichtung her zu erwarten!“

Diese Signalstationen sind an der ganzen Küste, auf Leuchtthürmen, in Häfen, in der Nähe von Baken und Lootsenstationen angelegt, und sofort hißt die Station dann einen mächtigen Ball aus Korbgeflecht, welcher das Zeichen ist, daß ein Sturm für die nächsten Stunden erwartet werden kann.

Der Binnenländer kann sich kaum einen Begriff von der Wichtigkeit dieser Warnungen machen, die Bewohner der Küste wissen aber, daß allein durch diese Sturmwarnungen viele Hunderte von Menschenleben jährlich gerettet und erhalten werden. Die Katastrophen, welche früher oft über ganze Fischerdörfer hereinbrachen, wenn diese über Nacht die ganze männliche, arbeitsfähige Bevölkerung verloren haben, wenn auch nicht gänzlich aufgehört, so doch sehr abgenommen, denn jetzt gehen sicher keine Fischerboote Abends auf die See hinaus wenn eine Sturmwarnung da ist, während früher die armen, mit beständiger Lebensgefahr um ihr Stück Brod kämpfenden Fischer ahnungslos in ihr Verderben gingen. Nachmittags oder gegen Abend setzten sich die Fischerboote in Bewegung nach der See hinaus, und nichts deutete das nahe Bevorstehen eines schweren Sturmes an. Meilenweit müssen die Fischer in das offene Meer hinaussegeln, um dort ihre Netze und Angeln für den Fang auszulegen, denn während der Nacht beißen die Seefische am besten und gehen am besten in’s Netz. Wie oft kam es nun vor, daß mitten in der Nacht ein Orkan losbrach, der sämmtliche Fischerboote mit sammt ihrer Bemannung vernichtete! Angst und Schrecken herrschten dann am Morgen in den Fischerdörfern. Bang und voll Sorgen schauten Tage lang die Angehörigen der hinausgefahrenen Fischer auf das Meer, immer noch hoffend, daß die bisher vermißten Boote zurückkehren würden. Aber höchstens einige zerbrochene Planken und Ruder wurden angeschwemmt, und hundert, zweihundert, ja dreihundert Angehörige des Ortes waren in einer Nacht mit sammt ihren Booten untergegangen. Natürlich haben die Sturmwarnungen auch Vortheile für die Schiffe, die im Hafen liegen, und welche wegen ihrer Ladung oder wegen anderer Verhältnisse es nicht wagen dürfen, bei Sturm auszulaufen und in der Nähe der Küste zu segeln. Auch diese beachten die telegraphischen Warnungen der Seewarte sehr eifrig und man behauptet wohl nicht zu viel, wenn man annimmt daß viele Millionen Mark an Vermögen jährlich durch diese Sturmwarnungen erhalten werden.

Ebenso werden natürlich Schiffe, welche sich in der Nähe der Küste befinden und die Sturmwarnung sehen, sich sofort in den nächsten Hafen flüchten, oder, wenn ein solcher nicht zu erreichen ist, die hohe See zu gewinnen suchen bevor der Sturm ausbricht, um nicht in Gefahr zu kommen, zu stranden.

Wie bereits erwähnt, werden alle diese Sturmwarnungsdepeschen unentgeltlich vom Reichstelegraphen befördert, und ebenso übermittelt der Reichstelegraph die Wasserstandsmeldungen an den deutschen Flüssen wenn im Frühjahr bei Eisgang oder im Sommer nach großen Gewittern und Wolkenbrüchen Gefahr droht. Das Frühjahr 1888 hat uns gezeigt, daß nach großen Schneefällen bei plötzlich eintretendem Thauwetter fast sämmtliche deutschen Flüsse verheerende Ueberschwemmungen anrichten, und gerade das genannte Frühjahr, das so viel Unglück über die Flußanwohner gebracht, hat eine vollständige Neuordnung des Wasserstandsmeldedienstes hervorgerufen.

Tritt jetzt die Gefahr einer Hochfluth ein, so müssen alle Telegraphenstellen Tag und Nacht geöffnet bleiben, damit die Wasserbaubeamten und Flußinspektoren in der Lage sind, sofort die weiter unterhalb gelegenen Ortschaften durch Depeschen zu warnen. Welches Unglück durch diese Warnungen verhütet wird, kann man sich wohl denken. Der Reichstelegraph bringt die Meldung von dem Herannahen des Wassers einige Stunden vorher, bevor dasselbe ankommt; die bedrohten Anwohner können also nicht nur ihre Person, sondern auch ihr Vieh, wie ihre besten Habseligkeiten und Vorräthe in Sicherheit bringen und sich an einen geschützten Ort zurückziehen, bevor, Alles verwüstend und über schwemmend, die Fluthwelle herannaht. Kaum möglich ist es jetzt noch, daß – wie früher – Leute Nachts durch das plötzliche Hereinbrechen des Wassers aus dem Schlaf aufgeschreckt und auf die Dächer der Häuser getrieben werden, und es ist anzunehmen, daß, wenn alle Behörden ihre Schuldigkeit thun, Verluste an Vieh, Vorräthen, Habseligkeiten und Menschenleben, wie sie noch das Frühjahr 1888 brachte, fortan nicht mehr eintreten werden.

Und dies Alles haben wir dem Reichstelegraphen zu danken, der in solchen Fällen sich vollständig in den Dienst der öffentlichen Wohlfahrt stellt!

Eine ganz neue Einrichtung ist der Unfallmeldedienst auf dem platten Lande, über welchen sich der amtliche Jahresbericht der deutschen Reichspost- und Telegraphenverwaltung wie folgt ausspricht:

„Das Bestreben der Reichspost- und Telegraphenverwaltung ist darauf gerichtet gewesen, zu Gunsten der Bewohner kleinerer Landorte, welche bei Unglücksfällen u. s. w. auf Hilfe aus benachbarten Ortschaften angewiesen sind, die Telegraphenanlagen für Meldungen über Feuers- und Wassergefahr oder sonstige Unfälle auch außerhalb der Telegraphendienststunden, insbesondere während der Nacht, durch Einrichtung eines besonderen Unfallmeldedienstes nutzbar zu machen.

Der Unfallmeldedienst bezweckt im Wesentlichen, bei Feuersbrünsten den gefährdeten Ortschaften so schleunig als möglich Hilfe aus der Nachbarschaft zu beschaffen Die hierzu erforderlichen technischen Einrichtungen bestehen hauptsächlich in der Aufstellung besonderer Weckvorrichtungen, welche neben dem Fernsprecher bei den betheiligten Verkehrsanstalten in die Telegraphenleitungen eingeschaltet und bei Feuersbrünsten u s. w, behufs Herbeirufung von Hilfe in Thätigkeit gesetzt werden. Mit Hilfe des Weckers wird es möglich, auch außerhalb der Dienststunden einen Beamten im Nachbarort an den Fernsprecher zu rufen: der Fernsprecher selbst übermittelt dann die Unfallmeldung und das Ersuchen um Hilfe. Auf diese Weise sind bereits wiederholt die Löschmannschaften der durch die Weckvorrichtung in Verbindung gebrachten Orte so zeitig an die Brandstelle gerufen, daß das Feuer mit ihrer Hilfe auf seinen eigentlichen Herd hat beschränkt werden können, wogegen die Löschmannschaften und Spritzen aus solchen Nachbarorten, welche nicht telegraphisch zu erreichen waren, entweder gar nicht abgerückt oder verspätet eingetroffen sind. Mit Rücksicht auf diese günstigen Erfahrungen ist inzwischen eine möglichst allgemeine Verbreitung des Unfallmeldedienstes im Interesse der Landbevölkerung in Aussicht genommen worden. Bei der großen Zahl der in Frage kommenden Ortschaften bedarf es zur allgemeinen Durchführung der Einrichtung größerer Summen, als die Reichspost- und Telegraphenverwaltung aus ihren etatsmäßigen Fonds dazu zu verwenden in der Lage ist. Die Ausdehnung des Unfallmeldedienstes wird daher davon abhängig gemacht, daß die betheiligten Gemeinden aus ihren Mitteln der Reichspost- und Telegraphenverwaltung auf die Kosten der ersten technischen Einrichtung den Betrag von fünfzig Mark erstatten. Die auf dieser Grundlage gestellten Anträge wegen Einrichtung von Unfallmeldestellen haben sich in der letzten Zeit stetig und in dem Maße vermehrt, daß die Ausdehnung des Unfallmeldedienstes auf alle Landorte, welche bei Unglücksfällen der Hilfe ihrer Nachbarorte bedürfen, erwartet werden darf, besonders wenn sich die Feuerversicherungsgesellschaften entschließen, den ärmeren Landorten den geforderten Beitrag durch Zuschüsse ihrerseits zu erleichtern. Die Zahl der Orte, für welche der Unfallmeldedienst eingerichtet worden ist, beträgt zur Zeit (Ende August 1888) 946. Der Beitrag von fünfzig Mark deckt übrigens die durch Einrichtung des Unfallmeldedienstes entstehenden Kosten bei Weitem nicht. Ein großer Theil derselben, zum Beispiel diejenigen für die Umwandlung einfacher Abzweigungen von Leitungen in die zum Weckbetriebe erforderlichen Schleifleitungen werden auf die Reichspostkasse übernommen. Auch werden diejenigen Weckvorrichtungen, welche im Interesse des gewöhnlichen Telegraphenbetriebes bereits bei vielen Telegraphenanstalten aufgestellt sind, ohne Weiteres für den Unfallmeldedienst hergegeben. Für die nächtliche Telegraphendienstbereitschaft zu Unfallmeldungen u. s. w. wird eine besondere Entschädigung nicht in Anspruch genommen.

Die Mitwirkung der Reichstelegraphenanstalten beschränkt sich natürlich auf die Uebermittelung und die Bestellung der bei den Verkehrsanstalten aufgegebenen Meldungen. Uebrigens können die Unfallmeldeeinrichtungen bei Tag und bei Nacht, und zwar nicht allein bei Feuersbrünsten, sondern auch in Krankheitsfällen, bei Diebstählen, bei sonstigen Verbrechen und Unfällen behufs Herbeirufung schneller Hilfe benutzt werden.“

Man wird zugestehen, daß diese Einrichtung einen ganz unbeschreiblich hohen Werth hat. Hört doch dadurch gewissermaßen gerade das Abgeschlossensein der Bewohner des platten Landes von aller Hilfe auf. Eine einzige Depesche genügt, um in allen Fällen gleich von mehreren Seiten Hilfe von Behörden und Privaten herbeizuziehen.

Daß gerade diese Art von Wohlfahrtsdienst, das Unfallmeldewesen auf dem platten Lande, noch großer Ausbildung fähig ist, wird jeder einsichtige Leser selbst begreifen, und jedenfalls wird es bald keinen Ort mehr in Deutschland geben, welcher sich nicht in das System des Unfallmeldedienstes auf eigenen Antrag aufnehmen läßt.

Der Unfallmeldedienst, insbesondere bei Feuersgefahr, wird in den größeren Städten, wo eine Fernsprecheinrichtung vorhanden ist, selbstverständlich durch diese vermittelt, und zwar in durchaus selbstthätiger, fast mechanischer Weise. Auch hierüber äußert sich der erwähnte Bericht der Reichspost- und Telegraphenverwaltung wie folgt:

„Nach mehrjährigen, von Erfolg begleiteten Versuchen konnte das Reichspostamt im Anfang des Jahres 1886 eine allgemeine Benutzung der Stadtfernsprecheinrichtungen zu Feuermeldezwecken in die Wege leiten. Es lag hierbei nicht die Absicht zu Grunde, etwa vorhandene Feuermeldestellen zu ersetzen, oder die Anlegung beziehungsweise Vermehrung von solchen entbehrlich zu machen, sondern es war nur der Gesichtspunkt leitend, die Uebermittelung der Feuermeldungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierzu sind gerade die Stadtfernsprecheinrichtungen ganz besonders geeignet. In erster Linie gewähren sie den bettreffenden Fernsprechtheilnehmern im Augenblick der Gefahr die Möglichkeit, ohne Zeitverlust vom eigenen Hause aus die Feuermeldungen an die Feuerwachen u. s. w gelangen zu lassen. Zugleich kann mittelst des Fernsprechers anders als bei den automatischen Feuermeldern den Feuerwachen von der bestunterrichteten Stelle aus genau der Ort und die Ausdehnung des Feuers, und was sonst erheblich erscheinen möchte, mitgetheilt werden, das Alles, ohne daß den Theilnehmern der Fernsprecheinrichtung besondere Kosten erwachsen. Die Reichspost und Telegraphenverwaltung konnte dem gemeinnützigen Zweck um so eher Rechnung tragen, da es sich als durchführbar erwies, durch selbstthätige mechanisch technische Einrichtung die Einführung eines besonderen Wachtdienstes auf den Vermittelungsanstalten während der Nacht zu vermeiden.

Soweit die erforderlichen Verrichtungen den während der Nacht wegen des Telegraphen- und Postdienstes ohnehin schon im Dienst anwesenden Beamten mit übertragen werden konnten, ist bei der betreffenden Dienststelle ein mit den Stadtfernsprecheinrichtungen in unmittelbare Verbindung gesetzter elektrischer Wecker aufgestellt. Wo dies nicht thunlich ist, sind bei den Vermittelungsanstalten selbstthätige Schaltungen angeordnet, durch welche gegebenen Falls die unmittelbaren Verbindungen zwischen der Feuerwache und dem Hilfe rufenden Theilnehmer hergestellt werden.

Für die Zweckmäßigkeit der getroffenen Vorkehrungen spricht, daß bisher weder ein Versagen der Schaltungen oder Ausbleiben einer Meldung, noch sonstige Unzuträglichkeiten vorgekommen sind.

Die Benutzung der Einrichtungen hat sich übrigens auch hier nicht auf den ursprünglichen Zweck, die Herbeirufung von Hilfe bei eingetretener Feuersgefahr beschränkt, vielmehr hat die Möglichkeit des unmittelbaren mündlichen Verkehrs bald zu einer Benutzung der Schaltungen bei anderen Vorkommnissen geführt welche das Einschreiten öffenttlicher Organe zur Nachtzeit wünschenswerth erscheinen ließen, z. B. zur Unterdrückung von Ruhestörungen, zur Fortschaffung von Leichen Verunglückter u. s. w.“

Daß die Reichspostverwaltung bei diesen Einrichtungen nicht stehen bleiben, sondern unausgesetzt weiter fortschreiten wird, dafür bürgt der Geist, der sie beherrscht, dafür bürgt die unermüdliche Thätigkeit ihres Leiters auf diesem Gebiete, und das deutsche Reich kann auf seine postalischen und telegraphischen Einrichtungen nicht blos stolz sein, weil sie vom Verkehrsstandpunkt aus ein Muster für die ganze Welt bilden, sondern weil sie sich auch, wie aus den vorstehenden Zeilen ersichtlich ist, in den Dienst der öffentlichen Wohlfahrt stellen, soweit dies überhaupt möglich ist.

Dieser Artikel erschien zuerst im Heft 1/1890 des Das Buch für Alle. Der originale Artikel war nicht bebildert. Das hier verwendete Bild ist ein Beispielbild von Ray Shrewsberry • auf Pixabay.