Das neue Justizgebäude in München

Nach dem glänzenden Erfolg, den Friedrich Thiersch bei dem Reichshaus-Wettbewerb im Jahre 1882 davongetragen hatte, war der Wunsch gewiss gerechtfertigt, dass ihm bald eine Aufgabe gestellt werden möge, deren Umfang und Bedeutung seiner künstlerischen Kraft entspräche.

Aber Jahr für Jahr verstrich, bis endlich die Frage eines Justizpalast-Neubaues für München ins Rollen kam; mit Recht gab man sich da der Hoffnung hin, dass dieser Anlass dazu benutzt werden möge, dem einstigen zweiten Sieger in dem genannten Wettbewerb Gelegenheit zu geben, sein künstlerisches Können praktisch an einer grossen Aufgabe zu erproben und zu bethätigen. So natürlich ein solcher Verlauf der Dinge dem Aussenstehenden erschien, so wenig entsprachen dem doch die wirklichen Verhältnisse; in den höheren Kreisen des Staatsbauwesens konnte man sich eben nicht mit dem Gedanken befreunden, dass ein solcher gewaltiger Auftrag einem nicht dem Staatsbauverband angehörigen Architekten übertragen werde. Unter der Decke spielten sich da ähnliche Vorgänge ab, wie sie sich ein paar Jahre später gelegentlich des Neubaues für das National-Museum wiederholten. Es liegt uns ferne, den betheiligten Baubeamten daraus einen Vorwurf zu machen, da der Wunsch, selbst eine grosse bauliche Aufgabe zu lösen, einem an sich lobenswerthen Thatendrang entspringt; es soll durch Erwähnung dieser Verhältnisse nur darauf hingewiesen werden, dass die Wahl Thiersch’s zum Architekten des Justizbaues durchaus nicht so selbstverständlich und zweifellos war, als gemeinhin angenommen wird.

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Wer weiss, wie dieser Entscheid gefallen wäre, wenn nicht eines Tages die Berufung Thiersch’s an die Hochschule zu Berlin auf den durch den Tod Spielberg’s (1887) erledigten Lehrstuhl erfolgt und man damit vor die Wahl entweder gestellt worden wäre, entweder das Münchener Polytechnikum eines seiner tüchtigsten, jugendfrischesten Lehrer verlustig gehen zu lassen, oder diesen Mann durch Ertheilung eines hervorragenden Bauauftrages an München zu fesseln. In klarer Erkenntniss dieser Sachlage und in weitsichtiger Würdigung der künstlerischen Bedeutung Thiersch’s traf Prinzregent Luitpold selbst aus eigener Initiative die Wahl, indem er unterm 16. Februar 1887 Friedrich Thiersch mit der Planbearbeitung und späteren Ausführung des Justiz-Neubaues beauftragte. Wie glücklich diese Wahl und wie berechtigt das damit an den Tag gelegte Vertrauen war, das beweist der nunmehr im Wesentlichen fertige Bau, der am 10. Mai d. J. durch den Prinzregenten feierlich eröffnet worden ist. Thiersch hat bei diesem Anlass eine reich illustrirte Festschrift herausgegeben, welche sich ausführlich über alle die Baugeschichte betreffenden Verhältnisse verbreitet und welche auch in dieser Besprechung benutzt wurde. (Verlag von L. Werner, München, 26 S. Text und 20 Lichtdrucktafeln in Folio; Preis 18 M.)

Das neue Justizgebäude in München – Lageplan

Die Vorgeschichte des Baues wurzelt in den schon seit Jahren völlig unhaltbar gewordenen Zuständen der alten Justizräumlichkeiten Münchens, die zumeist das Gegentheil von dem waren, was die Würde der Justiz erheischt; der Mehrzahl nach waren diese Räume in dem ehemaligen Augustinerkloster (zwischen Michaels- und Frauenkirche gelegen) – zu einem anderen Theil im ehemaligen Jesuitenkollegium und sonstwo zerstreut – überall aber mehr oder weniger mangelhaft untergebracht. Um nur ein Beispiel anzuführen: im sogen. „Augustinerstock“ fehlte es dermaassen an Raum, dass vorgeladene Zeugen oft stundenlang auf kalten, zugigen Korridoren zubringen mussten. Gegen solche Zustände konnte nur ein Neubau helfen, und die Möglichkeit dafür eröffnete sich, als im Mai 1886 die Uebersiedelung der am Karlsplatz, gegenüber dem botanischen Garten gelegenen Militair-Bildungsanstalten auf das Marsfeld beschlossen wurde; dadurch wurde ein namentlich in praktisch-geschäftlicher Beziehung günstig gelegener Platz für den Justizbau frei: kaum 200 m vom Bahnhof entfernt, in nächster Nähe der wichtigsten Trambahnkreuzung und doch weit genug von beiden entfernt, um Störungen durch den Verkehr hintanzuhalten – allseitig frei, gegen Osten und Norden durch die Anlagen des Karlsplatzes bezw. durch den botanischen Garten auf eine Breite von 40-60 m von den nächsten Häusern getrennt (s. Lageplan).

Zu demselben sei auch bemerkt, dass der Bauplatz der letzte (grösste) Rest des sogen. „Herzogsgartens“ war; an dessen Nordseite (von der weit vorgeschobenen spitzwinkligen Ostecke an) lag ein langgestreckter Bau, zuletzt Kadettenanstalt, ursprünglich ein herzogliches (vor der Stadt gelegenes) Gartenschlösschen. Indessen verriethen nur ein paar zierliche Schmiedegitter an Balkonen und Fenstern, dass dieser unscheinbare Bau einst bessere Zeiten gesehen und vornehmen Inwohnern gedient hatte; erst im Frühjahr 1896 entdeckte man durch Zufall an dem als Baubureau stehen gebliebenen Ostpavillon des Schlösschens unter der Tünche einen weiteren künstlerischen Schmuck, die Bemalung der Ostfassade, welche nun völlig aufgedeckt und sorgfältig kopirt wurde. Da dieser Rest des einstigen Gartenschlösschens nach Auflösung des Justizbaubureaus abgerissen wird, so muss man es dankbar anerkennen, dass die schlichten Malereien wenigstens im Bilde der Nachwelt überliefert werden. Von dem aufgrund dieser Freskoreste wiederhergestellten Aussehen der Fassade giebt die letzte Tafel der Festschrift ein Bild; überdies wurde das Gartenschloss in seinem ursprünglichen Aussehen im Festsaal des Justizgebäudes verewigt.

Der um die Kunstgeschichte Münchens sehr verdiente Dr. K. Trautmann hat ausfindig gemacht, dass diese Malereien von einem gewissen Ambrosius Hörmannstorffer (zwischen 1752 und 1770), der auf Wunsch des damaligen Hofarchitekten ausgeführt FrancoisCuvilliés d. Aelt. nach München gekommen war, ausgeführt worden sind.

Die ersten Entwürfe zu einem neuen Justizgebäude wurden noch auf Veranlassung des verstorbenen Justizministers Dr. von Fäustle gefertigt und zwar unter Voraussetzungen und Annahmen, die weit davon entfernt waren, einen Monumentalbau zu zeitigen; denn Geschosshöhen von nur 3 m (!) lassen keine monumentale Erscheinung aufkommen – und die für diesen Bau verlangte Summe von 3 100 000 M., welche vom Landtag genehmigt wurde, nachdem der Minister die Nichtüberschreitung dieser Summe zugesichert hatte, liess wenig Hoffnung auf künstlerische Ausstattung – trotz der „Kunststadt“ München. Mit Uebertragung der Planbearbeitung an Hrn. Thiersch war zugleich der Bruch mit den bisherigen spiessbürgerlich-kleinlichen Anschauungen und Absichten vollzogen; denn man wusste, dass ein solcher Künstler den Auftrag nicht übernehmen würde, ohne Alles daran zu setzen, was in seinen Kräften steht, um einen Bau hinzustellen, der sowohl seinem eigenen künstlerischen Können, als auch dem der Stadt München Ehre mache. Und dieser Glaube wurde nicht getäuscht.

Gemäss dem in der Folge neu aufgestellten Bauprogramm vom 17. Juni 1887 sollte das neue Justizgebäude nunmehr enthalten: die Diensträume des Justizministeriums, des Oberlandesgerichts, der Oberstaatsanwaltschaft bei diesem Gerichtshof, die Landgerichte München I und II sammt den zu_gehörigen Staatsanwaltschaften, das Schwurgericht zum Landgericht München I und das Amtsgericht München I; ferner die Dienstwohnungen des Justizministers, des Hausverwalters, Heizers, Maschinisten usw. Ausdrücklich verlangte das Bauprogramm, dass „nach den Intentionen der Abgeordnetenkammer das Justizgebäude „„als würdiger Monumentalbau““, nicht aber als Luxusbau in die äussere Erscheinung treten solle“. Der vom Ministerium mit dem Architekten am 21. Juli 1887 abgeschlossene Vertrag betraf die Herstellung eines Vorentwurfes sammt annäherndem Kostenvoranschlag, welcher solange abgeändert werden müsse, bis er die Genehmigung des Ministeriums erhielte; so entstanden nach und nach 5 Vorentwürfe mit je einem annähernden Kostenanschlag, bis an die Bearbeitung des eigentlichen Ausführungs-Entwurfs gegangen werden konnte.

Grundriss

Der 1. Vorentwurf (Februar 1888) zeigte im Wesentlichen schon das Schema des endgiltigen Entwurfs: zwei Längsbauten, durch vier Querbauten verbunden, in deren Mitte einer hochaufsteigenden Kuppel eine Zentralhalle mit den Haupttreppen, sämmtliche Räume auf 4 Gehosse vertheilt; aber das Ueberschreiten der damals auf 13 630 qm bemessenen Baufläche und die zu hohen Kosten (6 Millionen) brachten den Entwurf zu Falle. Die Kosten sollten eben höchstens 4 Millionen betragen (!!); diese Forderung zog natürlich eine ganze Leidensgeschichte von Entwürfen nach sich, die so bezeichnend ist, dass wir sie im Auszug nach der Festschrift wiedergeben, in der sie eine eingehende Schilderung erfahren hat. Die weiteren Versuche, durch Beschränkung auf 3 Geschosse und durch beiderseitige Bebauung der Längskorridore und Aehnliches die Baukosten reichlich zu ermässigen, ergaben so ungütnstige Beleuchtungsverhältnisse, dass beim 4. Vorentwurf wieder auf das 1. Schema zurückgegriffen werden musste, unter Verzicht auf den früher über der Zentralhalle gedachten hohen Kuppelbau. Trotzdem die Kosten statt der gestatteten 4 Millionen jetzt immer noch auf 5 Millionen veranschlagt wurden, wurde dennoch im Hinblick auf die wachsende Zahl der Gerichte eine Vermehrung der Diensträume beansprucht; so kam es zum 5. Vorentwurf, welcher am 13. Juli 1889 die Genehmigung des Ministeriums erhielt, worauf der 1. Bauentwurf mit eingehender Kostenberechnung in der kurzen Zeit von 4 Monaten bewältigt werden musste.

Das neue Justizgebäude in München
Das neue Justizgebäude in München

Dass dieser erste Bauentwurf mit eingehendem Kostenanschlag die Kosten auf mehr als 9 Millionen hinaufschnellte, hatte wenigstens den Erfolg, den maassgebenden Stellen die Ueberzeugung aufzudrängen, dass unter 5 Millionen unmöglich auszukommen sei; um die Kosten auf diese Summe herabzudrücken, wurden in dem 2. Bauentwurf die Längen und Höhen verringert, die Zentralhalle mit den Treppenanlagen eingeschränkt, in den Baumaterialien, an Deckenkonstruktionen und an der künstlerischen Ausstattung gespart – so allein an Baumaterialien (Haustein) 1,8 Millionen, an Bildhauerarbeit über 300 000 M. (etwa 80%). Diese weitgehenden Ersparnisse schienen denn doch den maassgebenden Stellen am unrechten Fleck gemacht, und so entschloss man sich zur Anordnung massiver Decken in Eisen und Stein, sowie zu einer Verbesserung der inneren Ausstattung unter Erhöhung der Kosten auf rd. 5,6 Millionen M., eine Summe, welche im Landtag selbst auf 5 990 000 erhöht wurde; man beschloss die Ausführung sämmtlicher Fassaden in Haustein, die Herstellung feuersicherer Decken, sowie Anlage einer vollständigen elektrischen Beleuchtung. Die Mittel für die vollständige Einrichtung der letzteren wurden erst später in Höhe von 102 500 M. bewilligt.

Das Ergebniss des zweijährigen Hin und Her war, dass man wieder bei den im I. Vorentwurf gemachten Vorschlägen anlangte; denn man kam nicht allein wieder fast genau auf die damals angenommene Raumvertheilung zurück, sondern es stimmten auch die Kosten mit der damaligen Schätzung von 6 000 000 überein, Mit Recht sagt Thiersch in seiner Festschrift: „Würde der Verfasser zurzeit, als der Vorentwurf entstanden war, maassgebenden Orts das nothwendige Vertrauen gefunden haben, so wäre beiden Seiten, dem Architekten sowohl, als dem Bauherrn, die lange qualvolle und vielfach erfolglose Zeit des Versuchens erspart und der Verwirklichung des Bauwerkes eine unschätzbar werthvolle Zeit der nutzbringendsten Vorbereitung gewonnen worden“. Diese Entwicklungsgeschichte zeigt so recht klar, wie selbst der geschickteste Architekt neben Geduld und Ausdauer ein ziemliches Maass von diplomatischem Geschick als „eisernen Beistand“ mit sich führen muss.

Am 19. Mai 1890 wurde Thiersch mit der Ausführung des Baues betraut, für welchen eine Bauzeit von 7 Jahren angenommen wurde; dass er weder diese noch die Kosten überschritten hat, dürfte ihm angesichts der an anderen Staatsbauten gemachten Erfahrungen seitens des Landtags als besonderes Verdienst angerechnet werden; aber auch die Architektenschaft hat allen Grund, ihm dafür dankbar zu sein, dass er der Laienwelt, die den Architekten gegenüber so rasch mit dem Vorwurf der Kostenüberschreitung und der Terminverschiebung bei der Hand ist, keine Veranlassung zur Erhebung ähnlicher Klagen gegeben hat.

Nun zur Betrachtung des Baues selbst!

Bei der Grundrissbildung konnte infolge, der grossen Zahl gleichartiger Räume, welche verlangt waren, nicht jene Mannichfaltigkeit erreicht werden, wie es z. B: beim Reichstagshaus oder beim Reichsgerichtsbau möglich war, schön die verhältnissmässig, beschränkten Geldmittel mussten auf eine gewisse Schlichtheit der Anordnung hinwirken. Wie aus dem mitgetheilten Grundriss des Erdgeschosses hervorgeht, besteht der ganze Bau im wesentlichen aus zwei Längs- und vier Querbauten; die ersteren besitzen.eine Länge von 109,55 m, die inneren Querbauten eine solche von 30,5 m, die äusseren von 80,78 m. Das von diesen Bautheilen umschriebene Rechteck misst 138 auf 80,78 m, wobei die vortretenden Risalite und Treppenhäuser nicht mitgerechnet sind. (Das Reichstagshaus besitzt eine Länge von rd. 135 m und eine Tiefe von 90 m.)

Das neue Justizgebäude zu München – Schnitt n. d. Nord-Südaxe – Querschnitt

In seinen Hauptzügen gruppirt sich das Ganze symmetrisch um die beiden Hauptaxen. Trotzdem die der Stadt und dem freien Platz zugewandte Ostfassade die augenfälligste und wichtigste Schauseite ist, konnte dennoch nur die Queraxe als Hauptaxe aufgefasst und die Hauptfassade nach Norden gelegt werden, wo der gegenüberliegende botanische Garten eine freiere Betrachtung gewährt, als die an die Prielmaierstrasse grenzende Südseite sie ermöglicht.

Ueberdies darf man annehmen, dass im Laufe der Jahre der botanische Garten verlegt, bezw. sein Gelände in eine öffentliche Anlage umgewandelt werde.

Die allgemeine Vertheilung der Räume ist derart erfolgt, dass Nebentreppen fast völlig vermieden werden konnten, indem die einzelnen Raumgruppen stets im gleichen Stockwerk untergebracht wurden. Das Untergeschoss enthält (auf der Nordseite) die Wohnungen des Hausverwalters, Maschinenmeisters, der Boten und des Haustechnikers, ferner die Druckerei und die Anlagen für Zentralheizung, Ventilation, elektrische Beleuchtung sammt Zubehör, sowie einige Registraturen. Im Erdgeschoss befindet sich das Amtsgericht München I., Abth. A. (Zivilsachen); diese Lage empfahl sich durch den Umstand, dass dies das stärkst besuchte Gericht ist, da zu demselben auch das Grundbuchamt, sowie die Pfleg- und Verlassenschaftssachen gehören. Im I. Obergeschoss ist das Landgericht von München I. Abth. für Zivilsachen und die gleiche Abtheilung des Landgerichts München II. untergebracht; die zu diesen Gerichten gehörigen Strafsachen und die Staatsanwaltschaft sind in das II. Obergeschoss verwiesen, welches im Uebrigen vom Schwurgericht eingenommen wird. Das III. Obergeschoss endlich enthält die Räume für das Justizministerium und das Oberlandesgericht sammt Oberstantsanwaltschaft.

In dem Bau sind rd. 780 Beamte und Bedienstete beschäftigt; dazu kommen noch die Familien einzelner Bediensteten.

Die früher vorgesehene Dienstwohnung des Justizministers musste preisgegeben werden, da die betreffenden Räume, wie sich später herausstellte, anderweitig Verwendung finden mussten, Von den sehr weiten Dachbodenräumen hat bis jetzt nur jener über dem Osttreppenhaus eine Bestimmung erhalten; er dient nämlich zur Aufbewahrung der zahlreichen Modelle für die Architektur, für den figürlichen und ornamentalen Schmuck, sowie der Baupläne.

Ansicht vom Karlsthore aus

Die Sitzungssäle sind unter absichtlicher Vermeidung der Südseite angeordnet; die Registraturen haben in den nach den Höfen zu gelegenen Räumen neben der Zentralhalle Platz gefunden. Die an den 4 Hauptecken des Baues befindlichen Zimmer sind zumeist den Amtsvorständen eingeräumt; in den daran anstossenden Korridor-Enden sind dann gesonderte Toilettenräume eingeschaltet.

Die symmetrische Gruppirung des Grundrisses hatte naturgemäss zurfolge, dass die Eingänge an die Axenenden gelegt werden mussten – ausgenommen die als Einfahrt zu den Höfen von der tiefer liegenden Nordseite aus angeordneten Thore, welche unmittelbar neben den Eckrisaliten liegen. Die Eingänge an den Schmalseiten bilden die unmittelbaren Zugänge zu den dort liegenden Treppenhäusern; die drei- bezw. fünftheiligen Portale an der Süd- und Nordseite führen in weiträumige Vestibüle und von diesen in die Zentralhalle; zu beiden Seiten der letzteren, mit dem Antritt in der Mitte der Halle beginnend, liegen die wichtigsten Treppen, die den Hauptverkehr im Innern des Baues vermitteln. Rings um diese Treppenarme, 4,4 m breit, laufen Gänge, die von der Zentralhalle reichliches Licht erhalten; nach den Höfen zu lehnen sich an diese Gänge meist Räume untergeordneter Art, wie Registraturen und (in den Hofecken) die Abortanlagen. Die übrigen dem öffentlichen Verkehr dienenden Korridore laufen – in einer Breite von 3,15 m – den Höfen entlang. Auf der kurzen Axe des Baues mit der Zentralhalle konzentrirt sich der Hauptverkehr im ganzen Hause, hier liegen die wichtigsten Räume und hier entfaltet sich darum auch verhältnissmässig die grösste Pracht im ganzen Bau.

Das neue Justizgebäude in München
Das neue Justizgebäude in München

Das Nordvestibül (s. d. Querschnitt) reicht in einer Höhe von über 12 m durch das 1. Geschoss hindurch; über ihm liegt der gleichfalls die Höhe von zwei Geschossen einnehmende Schwurgerichtssaal. Das Südvestibül, welchem noch eine Unterfahrt vorgelegt ist, beschränkt sich auf die Erdgeschosshöhe; darüber, die Höhe des 1. und 2. Stocks umfassend, liegt der Repräsentationssaal und über diesem die Bibliothek des Justizministeriums. Aus dem Nordvestibül führen unmittelbare Treppen zur Schwurgerichtsabtheilung, einerseits für die Geschworenen, andererseits für das Publikum; ebenso führt neben der letzteren die nur vom Untergeschoss aus zugängliche eiserne Gefangenentreppe unmittelbar zum Schwurgerichtssaal. Um auch den Verkehr zwischen den zum Schwurgericht gehörigen Räumen – Saal, Zeugenzimmer, Berathungszimmer der Richter, der Geschworenen usw. von dem sonstigen Verkehr zu trennen, sind neben den Hauptkorridoren entsprechende Nebenkorridore eingeschaltet, die mit gesonderten Aborten für Publikum, Zeugen, Richter und Geschworenen in Verbindung stehen. Für Personenaufzüge konnten die Mittel nicht mehr erlangt werden, doch ist in den Zwickeln neben der elliptischen Treppe au der Ostseite die Möglichkeit einer späteren Einrichtung derselben offen gelassen.

Von sämmtlichen Haupttreppen ist nur die im Westflügel bis zum Dachboden hinaufgeführt,; im übrigen wird der Speicher auf Treppen erreicht, deren Antritte in unmittelbarer Nähe der Austritte der Haupttreppen liegen.

Der Zugang zur Kuppel und der Laterne erfolgt auf der an einem, Diagonalträger aufgehängten eisernen Treppe; an die sich eine Wendeltreppe anschliesst. Sämtliche Haupttreppen sind unterwölbt; die Nebentreppen beim Schwurgerichtssaal für das Publikum und die Geschworenen sind freitragend aus Granit hergestellt.

Wie der Grundriss, so ist auch der äussere Aufbau ein durchaus abgeklärtes, ausgereiftes Werk geworden, das schon durch seine Lage und seine Umgebung dazu berufen war, ein Kleinod im Münchener Stadtbild zu werden.

Wer die Altstadt beim Promenadeplatz durch die Pfandhausstrasse verlässt und sich dem Karlsthor zuwendet, der durchschreitet längs des ehemaligen Stadtwalls einen jener Stadttheile, welche in den letzten Jahren an künstlerischer Bedeutung wesentlich gewonnen haben: einerseits Hildebrand’s Brunnen, das Kaufhaus Bernheimer (Arch. Friedr. Thiersch und M. Dülfer) und daneben die im Baubefindliche Filiale der Reichsbank (Arch. Alb. Schmidt), andererseits die Synagoge (von demselben) sowie das fast fertige Künstlerhaus (Arch. Gabr. Seidl) und als Schlusstein dieser stolzen Reihe monumentaler Bauwerke, deren jedes sein eigenartiges künstlerisches Gepräge hat, der neue Justizbau. Die klare Gliederung seiner Massen, die deutliche Kennzeichnung seiner wichtigen und minder wichtigen Bautheile, die ruhige ernste Sprache, welche die mächtigen Steinquader hier reden – das alles wird in voller Deutlichkeit, in seiner packenden Wirkung erst ganz fühlbar werden, wenn auch der letzte Rest des herzoglichen Gartenschlösschens beseitigt und noch mehr, wenn dereinst in einer ferneren Zeit die Südostecke des Botanischen Gartens, welche jetzt die Nordfront nur in starker Verkürzung zu übersehen gestattet, etwas zugestutzt sein wird. Aber auch schon jetzt erkennt man deutlich die Nordseite als die Hauptfront, obgleich der vom Verkehr am meisten berührten Ostfront in den Flügeln eine reichere Ausstattung zutheil, werden musste, als den anderen Theilen, ausgenommen natürlich die Mittelbauten. Es bedarf nur eines Blickes auf den Lageplan, um einzusehen, dass die Ostfront ein solches Zugeständniss geradezu gebieterisch forderte, wie auch namentlich die Ausgestaltung der Treppe an dieser Seite als ein solches Zugeständniss und nicht etwa als künstlerische Laune zu betrachten ist.

Im allgemeinen wirkt der Bau mehr durch die Massenvertheilung, durch die wuchtige Behandlung des Quaderwerks, durch seine Grössenverhältnisse, als durch einen dem Laien vielleicht mehr Achtung abgewinnenden Reichthum plastischen Ausstattung. Ueber dem wegen Neigung des Geländes sehr verschieden hohen Untergeschoss mit seinen grauen Granitquadern erhebt sich die kräftige Rustika des Erdgeschosses, bei welcher das Quaderwerk auch Gewinde und Verdachungen durchsetzt. Der übrige Aufbau kommt am gewaltigsten zum Ausdruck in dem Nordmittelbau, der den Schwurgerichtssaal umschliesst. Hier liegt das unterste Gurtgesims in der Fensterbankhöhe des 1. Obergeschosses und auf ihm erheben sich sechs mächtige korinthische Vollsäulen, über welchen das 1,2 m weit ausladende Gesims mit Attika den Abschluss bildet. In Pilastern wiederholt sich die gleiche Ordnung an den Mittelbauten der Süd- und der Ostfront – dort überragt von hohem Giebel, hier von einer Attika. Das Ueberschiessen dieser Gesimse über die nur bis zu ihrer Architravhöhe reichenden Hauptgesimse der Flügelbauten mildert durch die lebhaftere Wirkung des Umrisses den strengen Ernst des ganzen Baues. Die Stirnseiten der äusseren Querbauten sind mit jonischen Pilastern und Dreiviertelsäulen bekleidet; durch eine mit Obelisken und Figuren geschmückte Attika heben auch sie sich über die Flügelbauten merklich hinaus. Ueber der Zentralhalle steigt ein verhältnissmässig niedriger, von je drei grossen Fenstern durchbrochener Mauerkörper als Unterbau der ziemlich flach gehaltenen Glaskuppel empor; diese trägt oben eine Plattform mit einer überaus zierlich in Kupfer getriebenen Laterne, die sich bis zur Gesammthöhe von 66,5 m über dem tiefsten Punkt des Bauplatzes aufschwingt.

Das neue Justizgebäude zu München – Ansicht vom Carlsplatz – Ost-Facade

Erst wenn man den I. Vorentwurf mit dem fertigen Bau vergleicht, so zeigen sich merkliche Unterschiede zugunsten des letzteren. Beim ersteren war der ganze Bau sozusagen der Höhe nach in zwei annähernd gleiche Theile geschieden, deren unterer als Rustikabau dem oberen mit durchlaufender Pilaster-, bezw. Säulenstellung als Sockel diente; dabei waren die Mittelbauten durch Attiken hervorgehoben. Auch dass der hohe Kuppelbau des ersten Entwurfs der Flachkuppel hat weichen müssen, darf eher als Vorzug denn als Nachtheil gedeutet werden, insofern, als das Aeussere jetzt das Innere deutlicher charakterisirt, als vorher.

Für die ganze Erscheinung des Bauwerkes ist die Detailbehandlung des Quaderwerkes von der einschneidendsten Bedeutung; die meist als ziemlich nebensächlich erachtete Bearbeitungsweise der Steinoberfläche ist hier zu einer künstlerischen Bedeutung erhoben, wie selten. Schon die einfachen Sockelquadern aus Granit, welche in ihren Bossen die unangetasteten Spaltflächen des Steines zeigen, lassen erkennen, dass der Oberflächen-Bearbeitung der Steine grosse Aufmerksamkeit zugewendet wurde, Mehr noch füllt dies natürlich auf an der übrigen Quaderung, bei welcher der muschelförmige Bruch vorherrscht, aber auch an den Gesimsen, Gewänden und selbst am ornamentalen Beiwerk.

Je nach Lage und Art sind die Flächen fast ganz glatt, oder sie zeigen verschiedene Abstufungen der Körnung von Erbsengrösse bis Nussgrösse, oder verschiedene Schraffirungen bis zur Weite von 2 m. Nicht genug damit; auch der Fugenschnitt ist selbst bei den glatten Flächen der Säulen, Pilaster, Gesimse, Gewände, Verdachungen usw. mit Absicht in voller Deutlichkeit sichtbar gelassen; nur wo ornamentaler oder figürlicher Schmuck von den Fugen durchschnitten wird, sind diese bis zur Unauffindbarkeit verkittet.

Unstreitig trägt die sichtbare Fugentheilung zur Grösse der Erscheinung wesentlich bei, und eine ähnliche Ueberlegung hat auch zu der dem Stil gewiss entsprechenden engen Sprossentheilung der Fenster (anstelle grosser Scheiben) geführt; mag dies aus praktischen Gründen angefochten werden, inbezug auf die optische Wirkung muss man diese Anordnung gutheissen.

Im Baustil zeigt sich zwischen dem I. Vorentwurf und der Ausführung ein noch grösserer Unterschied; während früher die strengere italienische Hochrenaissance dem Bau ihr Gepräge gegeben hatte, hat das Barock den fertigen Bau völlig in Beschlag genommen. Thiersch begründet diese Wandlung mit der „grösseren Freiheit der Ausdrucksmittel und der grösseren Beweglichkeit der Formen“, und es unterliegt keinem Zweifel, dass z. B. die verschiedene Höhenlage der Fussböden und Decken in den Haupträumen, ebenso die Treppenhäuser nach aussen vortheilhafter ausgesprochen werden konnten bei Annahme eines Stils, der weniger an strenge Gesetze gebunden ist. Bei der unvermeidlichen Eintönigkeit gleichartiger Büreauräume, in deren Gefolge stets die langen, öden Fensterreihen auftreten, wirken solche die Regel durchbrechende Ausnahmen wahrhaft erquickend; jedenfalls geben die für die genannten Bautheile gefundenen Lösungen ihrem Urheber inbezug auf die Stilwahl nicht Unrecht – sie können sowohl an und für sich, wie im Zusammenhang mit den benachbarten Fassadentheilen auf das Prädikat der Mustergiltigkeit Anspruch erheben. Mehr noch kam diese Wahl des Stils der Zentralhalle zugut. Wer die Barock- und Rococo-Treppenhäuser zu Würzburg, Bruchsal, Schleissheim, Brühl, Ansbach usw. kennt, dem ist klar, dass für die Zentralhalle mit ihren Treppenanlagen überhaupt kein anderer Stil infrage kommen konnte. Vor Ueberladung mit allzu üppigem Schmuck bewahrte schon die Knappheit der Gelder; also wurden nur die Mittelbauten und Eckrisalite reicher ausgestattet, was für die Steigerung der Wirkung an den Haupttheilen des Baues von grossem Vortheil war. An den Längstrakten beschränkt sich der ornamentale Schmuck auf Schlussteine und Konsole an den Fenstern; an den Mittelbauten kommen dazu reichere Friesbildungen, Fruchtgehänge, Vasen, Wappen u. Aehnliches. Nur an der durch ihre Lage bevorzugten Ostfassade wurden die Fenster des II. Obergeschosses mit reicherem Schmuck bedacht nach Ansicht mancher Beurtheiler mehr, als der Würde und dem Ernst eines Justizbaues angemessen sei. Figürlicher Fassadenschmuck, durch welchen meistens Begriffe verkörpert werden, die mit der Rechtspflege zusammenhängen, hat nur an den Eck- und Mitteltheilen Verwendung gefunden: an den Stirnseiten der Ost- und Westflügel als Atlanten bei den Fenstern des II. Obergeschosses – an den Mittelbauten als liegende und sitzende Figuren über Verdachungen und Giebeln, sowie in den Bogenzwickeln (Nordseite) – als stehende Figuren auf den Attiken. Bei dem die Attika überschneidenden riesigen Wappen auf der Nordfront wurde durch passende Anordnung des ornamentalen Beiwerks dafür gesorgt, dass in der durch die Attikafiguren eröffneten Reihe freier Endigungen (über den Säulen) keine Lücke entstand. Sowohl dieses, wie alle übrigen Wappen im Giebelfeld der Südseite, an den Ost- und West-Treppenhäusern, sind aus dem vollen Quaderwerk herausgemeisselt; ebenso selbstverständlich aller ornamentale Schmuck.

Das neue Justizgebäude in München – Die Zentralhalle

Dass der bei einem Bauwerk dieses Stils und dieses Ranges unentbehrliche figürliche Schmuck in einer Ausdehnung angebracht werden konnte, die weit über das hinausgeht, was an sich nach der Ablehnung der bezüglichen Forderung durch die Abgeordnetenkammer noch erwartet werden durfte, muss als ein besonderes diplomatisches und finanzielles Kunststück bezeichnet werden. In der 1890 genehmigten Summe von 5 990 000 M. waren für figürlichen und ornamentalen Schmuck nur rd. 93 000 M. vorgesehen, genau 300 000 M. weniger, als in dem Neun-Millionen Entwurf; damit mussten zunächst die völlig unvermeidlichen Ornamente bestritten werden, Konsolen, Kapitelle, Hermen, Masken, Schlussteine usw., während für rein figürliche Arbeiten nur 19 200 M. bereit lagen!! Das war sehr kümmerlich, um nicht zu sagen „schäbig“. Als nun der Bau soweit gediehen war, dass die Frage des figürlichen Schmuckes nochmals geprüft werden konnte, da brachten die „Münchener Künstlergenossenschaft“ und der „Verein bildender Künstler Münchens (Sezession)“ bei der Kammer der Abgeordneten Petitionen ein „um Bewilligung einer entsprechenden Summe für die künstlerische Durchführung des neuen Justizpalastes in München“; im Abgeordnetenhause selbst verdichtete sich dieser Wunsch zu dem Antrag auf Bewilligung von 150 000 M.; das Ergebniss war – Ablehnung. Sollte man es für möglich halten, dass unter den Gründen für Ablehnung auch das – schöne Wetter (im April 1894) angeführt: wurde, welches einen ebenso trockenen Sommer wie der vorhergehende es war und damit eine nothleidende Landwirthschaft befürchten lasse (??) und doch ist dieser Grund in’s Feld geführt worden.

Unter solchen Umständen blieb nichts übrig, als sich auf das Allernothwendigste zu beschränken und die Mittel dafür theils aus den bisherigen Ersparnissen, die einer Verbesserung des inneren Ausbaues zugedacht waren, zu entnehmen und theils durch Verzicht auf ächtes Material zu erlangen. Diese Verhältnisse zwangen zu einer künstlerischen Einschränkung bei den monumentalen Verkehrsräumen und überhaupt zu einer sehr wesentlichen Vereinfachung des inneren Ausbaues. –

Ein wichtiges Moment, welches die äussere Erscheinung mitbestimmt, ist das Steinmaterial. Die Sockelverkleidung, die an dem tiefsten Punkt des Geländes gegen 3 m hoch ist, besteht aus grauem Granit aus den Brüchen der Regensburger Granit-Aktiengesellschaft bei Rinchnach; die Fassadenflächen sind durchaus mit hellgelbem Donaukalkstein bekleidet. Die Wahl dieses Materials war namentlich dadurch erschwert, dass in der kurzen Zeit von 1 ½ Jahren rd. 6000 cbm eines einheitlichen Gesteins geliefert werden mussten und dass Thiersch in der Abgeordnetenkammer, in welcher man die Verwendung bayerischen Materials als selbstverständlich voraussetzte, eine bezügliche Zusage gegeben hatte. Ein Abgeordneter sollte sogar seine Zustimmung zur Geldbewilligung von der Verwendung des in seiner Heimath gebrochenen Materials abhängig gemacht haben, was derselbe allerdings in öffentlicher Sitzung bestritt (!!). Die köstlich-ironische Wirkung dieser „patriotischen“ Politik war, dass die Verwendung des bayerischen Materials – Kalkstein von den Ihrlersteiner und Offenstettener Brüchen – um 145 000 M. theurer zu stehen kam, als ein Angebot auf schlesischen Sandstein!! Für die Höfe, wo nur die Sockel aus Stein hergestellt sind, kam ein mehr schmutziggrauer Muschelkalk aus Marktbreit zur Verwendung.

Das neue Justizgebäude in München

Der innere Ausbau, zu dessen Betrachtung wir nunmehr schreiten, musste sich, wie schon erwähnt, die meisten Beschneidungen gefallen lassen; doch hat eine weise Vertheilung der Schmuckmittel die Hervorhebung des Bedeutsamsten ermöglicht.

Betritt man den Bau in der Mitte einer der Hauptfassaden, so gelangt man zunächst in Vestibüle, deren nördliches sammt den Gewölbegurten ganz aus Sandstein ausgeführt ist, während in dem südlichen dieses Material sich auf Pfeiler und Wände beschränkt; die in diesen Vorplätzen herrschende gedämpfte Beleuchtung ist die wirksamste Vorbereitung auf die vom Licht durchfluthete Zentralhalle, welche man nach Durchquerung der Längskorridore betritt und von welcher der Querschnitt und die perspektivische Innenansicht eine deutliche Vorstellung geben, wenigstens nach der formalen Seite, da diese Abbildungen allerdings von der farbigen Wirkung des Raumes nur wenig ahnen lassen.

Hier, im Herzen der ganzen Bauanlage, in welchem alle Verkehrsadern zusammenlaufen, regiert die Farbe, nicht mit bunter, schreiender Pracht, aber doch alles beherrschend, alles mit ihrem Zauber übergiessend; mit schweren, dunklen Tönen bei den straffen Linien des Quaderwerks und der Säulen beginnend, wird sie nach oben lichter, lockerer, um bei den weichen Stuckornamenten der Decke in duftigem Weiss sich zu verflüchtigen. Man kann Bedenken dagegen erheben, ob es am Platze sei, das Innere eines Baues, der solch’ ernsten Zwecken geweiht ist, mit einem farbenreichen Gewand zu bekleiden, wie es Schlossbauten ziemt; aber die Farbenstimmung ist hier, schon durch den sehr mässigen Gebrauch von Gold, weit entfernt von ausgelassener Freude, wenn auch einzelne „Flecken“ eine Hinneigung zu fröhlicher Stimmung zu verrathen scheinen, – und wer den Versuch macht, sich den ganzen Raum einfarbig vorzustellen, wird bald von der Berechtigung, ja Nothwendigkeit einer farbigen Ausbildung dieses Hauptraums überzeugt sein. Mit der Verwendung farbenkräftigen Marmors für die Säulen war eine Bahn betreten worden, die unabänderlich zur weiteren Verwendung von Farbe führen musste, wenn nicht ein „Auseinanderfallen“ des Ganzen eintreten sollte. Dass gar kein störender Missklang sich in die Harmonie der farbigen Wirkung eingeschlichen habe, soll nicht behauptet werden; wenn man aber das Facit der Rechnung zieht und die ausgleichende Thätigkeit der Zeit dabei berücksichtigt, so wird man sich bald zufrieden geben. – Es ist ein heikles Ding mit Vergleichen; dennoch stehe ich nicht an, in Hinsicht auf unmittelbar ansprechende Wirkung die Zentralhalle des Münchener Justizbaues der Wandelhalle des Reichstagshauses vorzuziehen und zwar eben wegen der farbigen Ausstattung.

Anmerk. Der Redaktion. Es kann sich hierbei natürlich nur um den vorläufigen Zustand der letzteren handeln. Ueber die geplante farbige Ausstattung derselben vgl. Jg. 92 No. 1 d. Bl.

Das warmherzige Entgegenkommen, welches dem Farbenspiel eignet, lässt sich nicht durch eine noch so grossartige Raumwirkung ersetzen. Ein weiter, wohlgegliederter Raum aus völlig homogenem Material wird stets grossartig, erhaben wirken; aber er wird erst durch einen Wechsel der Farbe, welche die frostige Gleichheit des Materials überwindet, unserem Empfinden näher gerückt. Wenn sich ein Bau nach aussen hin einfarbig darstellt, so ist das ganz in der Ordnung; er will ja eben die in ihm liegenden Räume gegen die Aussenwelt abschliessen. Im Innern aber soll er so viel von seiner Hoheit abstreifen, dass er uns gewissermaassen gemüthlich näher tritt; das Mittel hierzu ist eben die Farbe.

Zu dem vornehmen Aussehen der Zentralhalle trägt das zur Verwendung gekommene reiche Material nicht wenig bei; freilich zwangen die Geldverhältnisse dazu, auf manche früheren Absichten zu verzichten und theilweise statt echten Marmors Stuck zu verwenden. Echten Marmor zeigen die im Schichtenwechsel von rothgelb und grau ausgeführten Wände, die hellrothen Thür- und Bogeneinfassungen, sowie die unteren Gesimse, die Brüstungen bis einschliesslich des I. Obergeschosses und die rothgelben Säulen sammt Gebälk; darüber folgen Marmorstuck, theils matt, theils polirt, und zu oberst frei angetragene Stuckreliefs, frische, lebendige Bildhauerarbeit. Gold tritt nur an wenigen Stellen auf; ausser bei den kleinen Monogrammen auf den hellgrünen geschmiedeten Brüstungen kam dasselbe nur bei der Brüstung, welche die 24,64:22,04 m grosse Oberlichtellipse umzieht und bei den auf den oberen Treppenpodesten zwischen Puttenpaaren stehenden Bäumen, welche anstelle der entbehrlich gewordenen Kandelaber getreten sind, zur Verwendung.

Von dem Reichthum der Phantasie Thiersch’s inbezug auf dekorative Ausschmückung erzählen die unendlich mannichfaltigen Stuckaturen an der Decke der Zentralhalle und in den Korridorgewölben. Das Material dafür lag fast fertig in seiner Phantasie aufgespeichert, er brauchte nur hineinzugreifen und seine Gedanken mit flinker Hand hinzuschreiben; da giebt es kein ängstliches Anklammern an alte Stilformen, nichts Schablonenhaftes, kein unsicheres Herumprobiren. Altes und Neues, barocker Akanthus und moderner Naturalismus haben sich hier zu traulichem Beisammensein vereinigt und erscheinen durch einen höheren Einheitsgedanken so durchaus verschmolzen, dass es eine Lust ist, die Mannichfaltigkeit der Lösungen derselben Aufgabe zu verfolgen. Dutzende von Varianten an Stuckaturen schmücken, meist in zarter zweifarbiger Tönung, die die Zentralhalle umziehenden Korridore und Treppengewölbe, die Gewölbanfänger in den Längskorridoren, die über den Bureauthüren entstandenen Nischengewölbe. Mit erstaunlicher Freiheit sind hier Maiglöckchen, Epheu, Rosen, Tulpen, Winden usw. an die Gewölbflächen geschmiegt: selbst der gerade Wuchs von Malven und Sonnenblumen, Schilf und Lilien hat sich dem dekorativen Gedanken anzupassen gewusst. Und das Alles ist Thiersch’s eigenste persönliche Arbeit: kein Ornament, das nicht von seiner Hand entworfen, bei der Ausführung in Stuck von ihm persönlich überwacht und korrigirt wurde.

Die sich wiederholenden Stuckaturen wurden in der Regel zuerst in Thon auf das Gewölbe angetragen und danach abgeformt; die unmittelbare Antragung aller Stuckaturen in Gips verboten die Geldverhältnisse.

Eine übermenschliche Arbeitskraft hat hier – freilich nicht ohne Ueberstürzung – in wenigen Monaten Dinge geschaffen, die sonst Jahre zur Ausreifung brauchen; wohl meint man bisweilen durchzufühlen, dass die Eile die Peitsche geschwungen, aber das hat höchstens bewirkt, dass unmittelbar empfundene Gedanken anstelle von ausgeklügelten Gestalt geworden sind.

Das neue Justizgebäude in München – Mitteltheil der Nordfassade

Die trotz der Kürze der Zeit bis aufs kleinste Detail, bis auf die Wasserbehälter, die Thürbeschläge, die Wasserhähne hinunter erstreckte Thätigkeit Thiersch’s hat seinem Bau ein Gepräge seiner persönlichen Eigenart gegeben, wie man es bei Bauten unserer Zeit und solchen Umfangs schwerlich wieder finden wird. Die vielen, z. Th. sehr reichen und grossen Schmiedearbeiten sind alle von ihm selbst in wirklicher Grösse gezeichnet. Aber auch das genügt ihm nicht; wo es ihm passt, da greift er selber zu Pinsel und Palette und malt Fresken, um die ihn mancher „gelernte Maler“ beneiden könnte!! Mit dem „achtstündigen Normalarbeitstag“ lässt sich allerdings eine solche Arbeit nicht bewältigen!

Nächst der Zentralhalle verlangt der Schwurgerichtssaal eine Betrachtung. Wie schon seine Lage und seine äussere Erscheinung, so ist auch die innere Ausstattung seiner Bedeutung gerecht geworden: Ernst und Würde beherrschen die Stimmung des Raumes. Fünf mächtige Thüren in einfachen wuchtigen Formen aus dunklem graurothem Flierschen Marmor, eine mit der bronzenen Bauurkunde, die andere mit bronzenen Medusenhäuptern geschmückt, führen in den Saal; ringsum ziehen sich über einem nahezu 4 m hohen glatten Eichengetäfel dunkel gehaltene Fresken in fast düsterer Stimmung: strenge, grau in grau auf schwarzblauem Grund gemalte Architektur, in deren Mitte (über der Hauptthüre) unter einem Bogen Justitia thront, während zu ihrer Linken das Verbrecherthum, andererseits die triumphirende Tugend allegorische Darstellung gefunden haben.

Auch über den Bekrönungen der Thüren an den Schmalseiten haben allegorische Darstellungen Raum gefunden; die Mitten dieser Seiten werden einestheils von dem Oelporträt des Prinzregenten (von Lenbach), anderseits von einem Fresko, St. Michael im Kampfe gegen die Mächte der Finsterniss, eingenommen. Den volltönenden Schlussakkord des Ganzen, der auf dem schon in dem Wandgetäfel zum Klingen gebrachten Grundton aufgebaut ist, bildet die kastanienbraune Decke. Durch eine weite Kehlung mit der Wand verbunden, schwebt das gross behandelte Kassettenwerk über dem Raum, an den ornamentirten Punkten durch Vergoldung gehoben, nach der Mitte hin mehr und mehr durch Vergoldung erleichtert, bis die Decke in dem Mittelfeld mit einem flachgeschnitzten Relief auf blauem Grund – Justitia mit den Abzeichen der Rechtsprechung – den Gipfelpunkt vornehmer und unaufdringlicher Pracht erreicht. Dieser hehre Abschluss erscheint wie eine Erlösung von banger Sorge, wie ein Emporringen aus düstern Zweifeln zur Wahrheit.

In festlich heiterem Gegensatz dazu steht die Ausstattung des Repräsentations-Saales über dem Südvestibül. Die architektonische Ausbildung des Raumes ist im allgemeinen aus dem Querschnitt zu ersehen; Brüstung, Säulen und Gebälke bestehen aus buntem Stuccolustro (roth und grau) mit vergoldeten Kapitellen und Basen; nur an den beiden neben dem Haupteingang angeordneten Kaminen kam echter Marmor zur Verwendung; dazu kommen vergoldete Rahmen, Lüster, Wandarme. Was aber den Raum besonders interessant macht, ist sein Gehalt an rein malerischen Kunstleistungen. Die eine Schmalseite schmückt ein Oelporträt des Regenten von F. A. Kaulbach; Thiersch selbst hat den Fenstern gegenüber zwei grosse Fresken landschaftlich architektonischen Charakters und in das Muldengewölbe eine im Stile des Pozzo gehaltene Architektur gemalt, die von der Mitte des Raumes gesehen als genaue Fortsetzung der Wandarchitektur erscheint und mit figürlichen Zuthaten belebt ist. Die Täuschung ist so vollkommen, dass selbst ein geübtes Auge auf Augenblicke über die Höhe des Raumes in Zweifel gehalten wird.

Wieder einen ganz anderen Charakter trägt die darüber liegende Bibliothek. Dem bunten Mosaik der Bücher gegenüber, deren blaue, gelbe, schwarze usw. Einbände den Raum hinreichend beleben, war eine ruhige, namentlich in der Farbe bescheidene Fassung am Platze. Thiersch hat darum das ganze Geschränk ziemlich einfach in hellem Eichenholz gehalten und nur Ornamente, Brüstungsfüllungen und Baluster durch Vergoldung gehoben; der Hintergrund des Geschränks hat eine dunkle Beizung erhalten.

Die übrigen Räume mussten sich mit ziemlich einfacher Ausstattung begnügen; auch die kleineren Sitzungssäle sind nur bescheiden ausgestattet. Bedeutsamere Deckengemälde haben nur noch das Osttrepperhaus und die Arbeitszimmer des Justizministers und des Oberlandesgerichts-Präsidenten erhalten.

Die Fussböden sind nur in den vornehmeren Arbeitszimmern und im Repräsentationssaal parkettirt, sonst meist mit Linoleum auf 2 ½ cm starkem Gipsestrich belegt, in den Korridoren 2 m breit zwischen Terrazzofriesen; in den am meisten betretenen Theilen (Zentralhalle, Vorplätze) wurden Granitplatten und Terrazzo verwendet.

Rein technische Fragen gab es selbstverständlich in Menge zu lösen; wir greifen aus der Festschrift das heraus, was aussergewöhnlicher Natur ist oder Veranlassung zu besonderen Beobachtungen gegeben hat.

Zementbeton und Gussmauerwerk spielen natürlich eine grosse Rolle; selbst das Kranzgesims der Hoffassaden ist aus Beton hergestellt und zwar derart, dass die Profilirung aus Beton mit Zusatz von Muschelkalkabfällen hergestellt und nachträglich noch mit dem Eisen bearbeitet wurde; dabei wurde das Gesims gleich an Ort und Stelle in die Schalung eingestampft. Die Feuersicherheit der Decken führte eine reichliche Anwendung von Zement zwischen Eisenträgern herbei; als neu darf wohl eine von Odorieo-Frankfurt a. M. vorgeschlagene Deckenbildung bezeichnet werden, welche den III. Stock vom Dachraum trennt. Hier galt es namentlich, möglichste Leichtigkeit mit grösster Festigkeit gegen Durchschlagen bei einem etwaigen Dachbrand zu vereinigen; zwischen die I-Träger wurden 30-35 cm weite Blechrohre in Zement gebettet; ein Probestück, bei welchem nur asphaltirte Papprohre verwendet waren, widerstand dem Fall eines 50 kg schweren Gewichtes aus einer Höhe von 15 m so gut, dass sich nur eine kleine Vertiefung von 2-3 cm nachweisen liess.

Unbeschriftet
Unbeschriftet

Die elliptischen Kreuzgewölbe der Korridore sind in Kiesbeton hergestellt: von sämmtlichen Zwischendecken bestehen überhaupt etwa 21 500 qm aus Beton. Wirkliche Backsteingewölbe kamen zur Anwendung bei den Vestibülen, bei den um die Zentralhalle liegenden Korridoren des Erdgeschosses, sowie des I. und III. Obergeschosses, bei dem elliptischen Tonnengewölbe über dem Osttreppenhaus und bei der Tragkonstruktion des Kuppelbaues; den Abschluss der Zentralhalle nach oben bildet lediglich eine dünne Schale nach dem System Rabitz mit Verstärkungseinlagen aus ┴-Eisen.

Den genannten Unterwölbungen der Treppenläufe wurde eine ganz besondere Aufmerksamkeit zugewendet; dieselben sind auch theilweise so eigenartig, dass sie hier kurz gewürdigt werden müssen. Die elliptische Osttreppe mit dem geraden Mittelarm und den geschwungenen, durch je ein Podest unterbrochenen Seitenarmen wurde sehr flach, ohne Verankerung überwölbt und zwar so, dass Wangengurte und Gewölbeschale in direktem Verband gleichzeitig gemauert wurden, die Gurten auf Schalung, die Gewölbekappen freihändig unter Benutzung einer Scheitellehre und zweier Nebenlehren.

Auch die geradlinige Westtreppe ist völlig unterwölbt.

Die Zwischenpodeste werden von ziemlich flachen elliptischen Tonnen getragen; an den Hauptpodesten ist aber das Treppenhaus durch einen Säulenpfeiler mit zwei elliptischen Bogen getheilt. Die Profillinie der genannten Tonne bildet, etwas nach oben verschoben, in jeder ihrer Hälften auch die Leitlinie der von hier aus beginnenden Gewölbe, deren Anschlusslinie an der Wand aber nicht dem flachen Bogen folgt, sondern im Wesentlichen gerade verläuft. Es bildet somit die Unterwölbung jedes Treppenlaufes gewissermaassen ein Viertel eines elliptischen Zylinders mit schräger, aufwärts gekrümmter Axe. Mit Rücksicht auf den schöneren Anschluss an die zwei Bogen der Hauptpodeste erleiden diese Gewölbe im letzten Drittel ihrer Länge Abweichungen von ihrer normalen Gestalt, welche ein gefälligeres Anschmiegen an die kleinen elliptischen Bogen ermöglichen.

Backsteinunterwölbungen besitzen auch die unteren und oberen Treppenläufe der Zentralhalle; die mittleren Treppenläufe zwischen dem I. und II. Obergeschoss sind zwischen die Säulen und Pfeiler mittels eines Eisengerippes eingespannt, welches an der Verbindungsstelle mit den Säulen durch kräftige, dekorativ ausgebildete Konsolen maskirt werden; das Eisengerippe hat im Allgemeinen die Gestalt ansteigender Gewölbekappen, welche indessen aus Betonmasse bestehen. Die Maskirung dieser Konstruktion und deren Verbindung mit den Säulenschäften gehört künstlerisch zu den verwegensten Lösungen des ganzen Baues; die perspektivische Innenansicht der Zentralhalle auf der Beilage lässt davon nur wenige erkennen.

Eisenkonstruktionen auch beim Dachstuhl zu verwenden, lag nahe, musste aber angesichts der beschränkten Geldmittel unterbleiben; unvermeidlich war dies indessen bei dem Oberlicht des Bibliotheksaales und bei der Kuppel.

Diese erhebt sich über einem Rechteck von 29,5:25 m Lichtweite und wird getragen durch doppelte, aus je zwei Fachwerkträgern gebildete Gratbinder, welche sich an einem gusseisernen Scheitelstück vereinigen, während sie sieh unten durch ein Rundeisensystem gegenseitig verspannen. Um den solchergestalt allein auf den Eckpfeilern lastenden Druck der ganzen Kuppel z. Th. auf die übrigen Pfeiler zu übertragen, wurde die aus den Abb. Zu entnehmende Konstruktionsweise angewendet. Die wesentlichen Theile derselben sind das System von sich kreuzenden Strebebögen, welche den auf den Gratwiderlagern lastenden Druck auf eine grössere Mauerfläche vertheilen – und die doppelten Zugbänder von 17:2 cm Stärke, welche die Anfänger dieser Strebebogen wirksam rings um die Halle verankern. Ausser den verglasten Theilen der Kuppel sind sämmtliche Dächer mit Kupfer gedeckt.

Ueber die Heizungs- und Lüftungsanlage, welche von David Grove-Berlin aufgrund einer engeren Konkurrenz ausgeführt wurden, müssen wir uns kurz fassen; die Festschrift giebt hierüber genauen Aufschluss. Der Grundgedanke ist der einer Warmwasserheizung verbunden mit einer Lüftungsanlage, welche auf Zimmertemperatur vorgewärmte Luft in die einzelnen Räume sendet; künstliche Lüftung ist nur in den Versammlungsräumen eingerichtet. Sämmtliche Arbeitsräume besitzen an die Rohrleitung angeschlossene und je nach Bedarf ausschaltbare Heizkörper. Es waren imganzen über 100 000 cbm Raum zu erwärmen und in 1 Stunde mit etwa 60 000 cbm Luft zu versorgen.

Die Kosten der Anlage beliefen sich auf 313 800 M.

Die elektrische Beleuchtungsanlage umfasst 2340 Glühlampen und 9 Bogenlampen; auch hierüber möge man das Nähere in der genannten Schrift nachlesen. Die Ausführung erfolgte nach Entwürfen von Ingenieur Oskar v. Miller durch die Allgem. Elektrizitäts-Gesellschaft in München.

Die eigentlichen Baukosten betragen imganzen 6 092 000 M.; dazu kommt noch die innere Ausstattung mit Mobiliar usw. in Höhe von rd. 470 000 M., so dass Bau und innere Einrichtung zusammen auf etwa 6 562 000 M. zu stehen kommen. Bewilligt waren für den Bau selbst 5 990 000 M., für die elektrische Einrichtung 102 500 M. und für das Mobiliar rd. 500 000 M., zusammen also 6 592 500 M.

Zum Schluss noch ein Wort über die Mitarbeiter.

Im Gegensatz zu anderen Fällen stand zwischen dem Ministerium und dem Architekten keine überwachende Baukommission; eine solche wurde auch weder von ersterem, geschweige denn von letzterem „schmerzlich vermisst“. Der amtliche Verkehr wurde hauptsächlich durch Bauamtsassessor v. Harsdorf vermittelt, unter voller Verantwortung Thiersch’s. Die wichtige Büreauleitung lag in den Händen des mit Thiersch eng befreundeten Architekten Franz Habich; die Bauführung, einschliesslich Abrechnungswesen war vertheilt auf die Architekten Jak. Egg-Lindau und Emil Löhnes-Nürnberg. Die Oberleitung des Bildhauer-Ateliers, in welchem die zahlreichen architektonischen und ornamentalen Modelle entstanden sind, hatte Bildhauer E. Pfeifer in Händen. Dem Baubüreau gehörten der Reihe nach ein Viertelhundert Architekten und Zeichner an, die in der Reihenfolge ihres Büreaueintrittes hier genannt sein mögen; die Heimath derselben ist nur bei Nichtmünchenern angefügt. Bauamtsassessor Karl Freiherr von Harsdorf, Ingen. Bals-Berlin, Joh. Schobloch-Lindau, Ludw. Debold, Karl Zimmermann, Franz Paul Lang, Arno Hartung-Jena, Carl Schmid, Andr. Holzinger-Würzburg, Friedr. Werz-Wiesbaden, Carl Schröder-Swinemünde, Wilh. Spannagel-Mannheim, Peter Lang-Dortmund, Franz Kreuter, Christian Kessler-Mannheim, Heinr. Volbehr-Kiel, Paul Böhmer-Apolda, Hans Jessen-Berlin, Hubert Schefer-Aachen, Alphons von Kalbermatten-Sion, Max Langheinrich-Hof, Ludw. Heuss-Biebrich, Hans Jehly-Bludenz, Max Aschenfeldt-Lübeck. Alb. Biebendt-Berlin. –

Zu dem figürlich-plastischen Schmuck, für welchen Thiersch die Ideenskizzen lieferte, haben beigetragen Prof. A. Maison, Th. Dennerlein, Weissenfels, Prof. J. Chr. Hirt, Prof. A. Hess, Gamp, O. Lang, F. X. Bernauer, J. Zumbusch, Prof. W. v. Rümann, Balth. Schmitt, Prof. J. Ungerer (Figuren auf Attiken und Giebeln), Netzer, Kühn, Kaindl (Giebelfiguren über den Fenstern des Repräsentations-Saales), Hautmann, Christ, Gasteiger (Zwickelfiguren über den Fenstern des Schwurgerichts-Saales), Kaufmann und Hahn (Atlanten des Südvestibüls), Prof. Waderd (Figuren über dem Osteingang), E. Pfeifer (Hermen an den Fenstern der Risalite), Prof. S. Eberle (Kindergruppen auf den Treppen der Zentralhalle), Gottlob Wilhelm (Modelle zu den Treppenkonsolen und den in Eisen getriebenen Füllungen der Nordportale). – Die grossen Wappen am nördlichen und südlichen Mittelbau wurden nach Modellskizzen von Pfeiffer modellirt und in Stein ausgehauen durch C. Fischer’s Bildhauer-Atelier; dasselbe führte auch sämmtliche Fassadenornamente nach 1/3-Modellskizzen aus. Die ornamentalen Steinbildhauerarbeiten in den beiden Vestibülen sind von der Firma Schmidbauer. In der Zentralhalle gelangt die von F. v. Miller in Erz gegossene Statue des Prinzregenten nach Modell von Prof. v. Rümann zur Aufstellung.

Die Werke der Malerei, welche den Bau schmücken, treten gegen die plastischen zurück; der Portraits des Prinzregenten, von v. Lenbach und A. v. Kaulbach wurde bereits gedacht. An den Freskomalereien sind ausser Thiersch noch betheiligt A. Jank, A. Münzer, W. Püttner, J. Mössel, G. Waltenberger und H. Neuhaus (Repräsentations- und Schwurgerichtssaal). Die Dekorationsmalerei wurde von Maler Döttl geleitet. Die Bemalung des Kuppelgewölbes über dem Osttreppenhaus stammt von Prof. Kolmsperger, der auch im Schwurgerichtssaal mit thätig war; die Deckengemälde in den Arbeitszimmern des Justizministers und des Oberlandesgerichts-Präsidenten wurden von Prof. Ludw. Thiersch und † Konservator Lossow-Schleissheim ausgeführt.

Wir müssen es uns versagen, auch all’ die Werkstätten oder Unternehmer anzuführen, deren jede ihren Antheil an der glücklichen Vollendung des grossen Werkes hat; nur derjenigen soll noch hier gedacht werden, deren Arbeiten mehr auf künstlerischem bezw. kunstgewerblichem Gebiet liegen. Unter den Steinmetzarbeiten sind dies Gebr. Pfitzer und ganz besonders die Marmorindustrie „Kiefer“ in Kiefersfelden; unter den Schmiedearbeiten die Münchener C. Moradelli, D. Bussmann, H. Seitz Nachf., P. Kölbl Sohn, R. Kirsch, Kracklauer, Gottfr. Stumpf; unter den Schreinerarbeiten: Gg. Leib, Anton Pössenbacher (beim Schwurgerichtssaal), C. Fritzsche, W. Schröder (Bibliothek), Cyr. Zahn, J. B. Fischer, F. Radspieler u. Cie. Dazu kommen die Arbeiten für die innere Einrichtung, an welchen ausser den letztgenannten noch betheiligt sind: L. Kollmayr, Gebr.

Röschlaub-Bamberg, J. A. Eysser-Bayreuth, C. Wild-Regensburg, J. Ballin. An der farbigen Ausstattung der Zentralhalle und ihrer Umgebung hat besonders Ruedorffer (in Firma Barth & Co.) grossen Antheil. Eine besondere Erwähnung verdienen die noch nicht ganz vollendeten Verglasungen in den Nordportalen von C. Ule; dieselben sind z. Th. unter Verwendung opalisirenden Glases ausgeführt, aber nicht in den schmalen Bleifassungen, sondern zwischen Eichenholz, welches so ausgesägt und geschnitten wurde, dass die stehenbleibenden Stege sammt Kittfalz eine Breite von 2 cm besitzen. Beim Blick aus der Zentralhalle durch das dunklere Nordvestibül wirken diese teppichartigen Glasmosaiken ungemein prächtig.

Seit Wochen ist nunmehr der Münchener Justizpalast seinen Zwecken übergeben. Der offiziellen Anerkennung, die der Justizminister in seiner Festrede mit ganz ungewöhnlicher Wärme aussprach ( Vergl. Unsere No. 39, S. 248), ist die nicht minder hoch anzuschlagende der übrigen Laienwelt wie der Berufsgenossen gefolgt, die ihren Gipfelpunkt fand in der Thierschfeier am 29. Mai, da Pallas Athene selbst als Hüterin des Rechts und Schirmherrin der Künste dem Gefeierten den goldenen Lorbeer überreichte mit den Worten:

—- nimm ihn als Weihegruss
Der Kunst, die segnend ihrem Meister dankt –
Nimm ihn als Freundesgruss von allen hier,
Die Dir verehrend ihren Beifall zollen. –

Dieser Artikel von L. Gmelin erschien zuerst am 22.05., 29.05., 05.06. & 26.06.1897 in der Deutsche Bauzeitung.