Daß in Siegburg die Verhältnisse so bestehen blieben, wie sie von Alters her gewesen waren und auch in Zukunft bleiben sollten, verdankte die Stadt namentlich den Zunftsatzungen, welche vom Abte diktiert und im Geiste der Religion und treuer Brüderlichkeit gehalten waren.
Denn die Zünfte sollten keine bloßen Vereinigungen zum Zweck der Arbeitsleistung und Arbeitsteilung bei gleichmäßigen Gewinnen sein, sondern ebenso sehr Bruderschaften zur Ehre Gottes und zur Besserung des Lebens, ohne welche die Arbeit nicht gedeihen und der Segen des Himmels nicht auf ihr ruhen könne. „Darum thuen sich die Bunde und die Bruderschaften“, so heißt es in der Schrift: „Ein cristlich ermanung, in der Arbeit zusammen, daß ir ganz Leben in eristlicher Zucht und Lib geordnet sy und die Arbeit selber gewyhet werde. Denn wenn wir arbeiten alle nach Gottes Gebot, so arbeiten wir nit allein um des Gewinstes willen, denn das ist kein Segen und bringt Schaden der Seele; der Mensch soll arbeiten um der rechten Ehre Gottes willen, der es gebotten hat, und um den Segen des Fleißes zu haben, der in der Seele liegt, auch umb zu haben, was uns und den unseren zum Leben not thut, und auch wohl, was zu cristlicher Freude gereicht, nit minder aber auch, um den Armen und Kranken mitteilen zu können von den Früchten der Arbeit. Darum sind die Bünde und Einnungen der Handwerksgenossen gut, wie sie danach trachten sollen.“
Aus dieser Auffassung der Arbeit als eines frommen Werkes, als einer notwendigen Begleiterin des Gebets und als Grundlage eines geregelten Lebens erwuchs jene innige Verbindung der Religion mit der Werkstatt, welche einfältig fromme Künstler seinerzeit dadurch versinnbildeten, daß sie die Heiligen mit dem einen oder andern Werkzeuge ihres Handwerkes, oder bei der Arbeit selbst darstellten, aus dieser Verbindung der Arbeit mit der Religion und Kirche erhielt jede Zunft den Charakter einer religiösen Körperschaft, die das Zeitliche besorgt, um das Ewige zu ernten.
Unstreitig ist jedem Kreise freier Männer das Recht zugestanden gewesen, sich zum Betriebe dieses oder jenes Geschäftes nach selbstverfaßten Statuten ohne Schädigung dritter zusammenzuthun und zu vereinigen, und bedurften Innungen als solche daher auch nicht der Genehmigung der Obrigkeit; aber die Zunft ist etwas ganz anderes, sie basiert ihrer Entstehung und Bedeutung nach gerade auf dem organischen Zusammenhange mit der Obrigkeit, indem ihr diese gewisse Rechte zuerkennt und sie die Verfolgung derselben unter selbstgewählten Obrigkeiten mit Beaufsichtigung von höchster Stelle ausnutzen läßt, ja garantiert. Darum stand auch die Zunft in den Augen der Handwerker viel höher als die Innung, und diese konnte schlecht mit ihr concurrieren.
Die Obrigkeit ordnete und regelte nach den eigentümlichen Verhältnissen einer Stadt die gesamte Erzeugung, Verteilung und den Verbrauch der Güter, gleich einem guten Familienvater, der jedem Kinde seine Arbeit und den Genuß des Verdienten zuweist, ohne daß er das andere dadurch schädigt oder übervorteilt. Sie hielt innerhalb der Grenzen ihres Bezirkes alle notwendigen Sachen für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Arbeit etc. in Bereitschaft und sorgte dafür, daß jedes Gewerbe, soweit es eben möglich war, in der Stadt Vertreter fand. Die Arbeit sollte sich mit Gottts Segen lohnen wie die Bestellung des Ackers für den Landmann und ihm einen regelmäßigen und sicheren Gewinn abwerfen, gewissermaßen sein bleibendes Eigentum sein. Darum mußte jede unberechtigte Concurrenz ausgeschlossen und die Gleichberechtigung bei aller Verschiedenheit in der Ausnutzung persönlicher Fähigkeiten zum Grundsatz erhoben werden. Die Güte der Waren allein regelte den Absatz, aber nicht den Preis im allgemeinen; dieser wurde festgesetzt, und das Material von der Obrigkeit einer Kontrolle unterzogen, so daß durchschnittlich gleich gute Ware in den Handel kam. Der Käufer erhielt ebenso ein Recht auf redliche Behandlung, wie der Verkäufer ein Recht auf ehrlichen Gewinn, beides deckte sich in schönster Weise.
In Siegburg existierten die Zünfte schon seit lauger Zeit, aber unter Johann von Fürstenberg und seinen nächsten Nachfolgern treten sie ganz besonders hervor. Wir finden schon eine Wollenweber- resp. Gewandmacher-Zunft unter dem Schutze und zu Ehren des h. Benignus, eine Rot- und Weißgerber-Zunft zu Ehren unserer lieben Frau Betrübnis, eine Schlosser- und Schmiede-Zunft, zu der auch die Achsen- und Büchsenmacher, Messerschmiede, Schwertfeger und Kannengießer, Kesselschläger, Sporer und dergleichen gehörten, zur Ehre Gottes und des h. Bischofs Elogius, eine Schröder- und Faßbänder-Zunft unter dem Schutze des h. Apostels Mathias (Sie unternahmen jährlich am Montag vor Pfingsten eine Wallfahrt nach Trier „zum h. Veit, dem weltberühmten Deutschen Apostel Mathias.“), eine Schreiner-, Zimmerleute-, Anstreicher-, Glaswerkerzunft zu Ehren des h. Rochus. Die Schuster und Schohlepper hatten sich mit den Sattlern zur Verehrung des h. Krispinus zusammengethan, die Schneider unter dem Schutze des h. Antonius, die Bäcker zu Ehren des h. Anno, der Gottesmutter Maria und aller lieben himmlischen Heiligen; ja selbst die Fleischer und die Aulgasser Ullner werden ihren Heiligen gehabt haben, um ihre blutige bezw. erdige Arbeit ihm zu weihen, ohne daß der Patron in den noch vorhandenen Statuten genannt ist (Ullner = Töpfer, vielleicht verehrten die Ullner die h. Barbara.). Die Anschließung der Gewerbetreibenden an eine Zunft wurde ein Zwang, der trotz der angestrebten bürgerlichen Freiheit oft arge Fesseln auferlegte, die individuelle Entwickelung hinderte und das Kapital nicht zur rechten Geltung kommen ließ. Indes die Ansichten des Mittelalters waren nicht die der Neuzeit, und die abgestreifte Leibeigenschaft hing noch zu fest an den Schößen der Bürger, als daß sie eines gewissen Zwanges in ihren freieren Bewegungen hätten entbehren können. Jede Zeit hat ihr Eigenthümliches, und wer sich in dieses hineinzufinden weiß, findet sich darin wohl.
Nicht alles Alte ist schlecht, wie das Gute nicht immer neu ist.
Es ist oben schon bemerkt worden, daß ein religiöser Hauch durch die mittelalterlichen Zünfte gegangen sei, welcher die Genossen sowohl zur Gottesfurcht angehalten als auch zu gegenseitiger Hülfeleistung und Unterstützung in der Not angewiesen habe. Ein Opferkasten bot den Brüderschaftsmitgliedern Gelegenheit, jederzeit ein Scherflein von dem ihrigen hineinzuwerfen oder es den Armenprovisoren zur Verwendung zu übergeben, ja das nicht allein, bestimmte Zünfte mußten sogar eine vorgeschriebene Taxe entrichten, was ihnen im Versäumnisfalle nachträgliche Bezahlung und noch dazu eine Beldbuße eintrug.
(Die Bäcker zahlten in späterer Zeit jährlich 3, die Wollenweber 2, die Schreinermeister 1 Gulden. Dem Lohgerberhandwerk war es auferlegt worden, jahrlich ein Malter Korn an die Hausarmen zu entrichten, was unter Umständen einen sehr ansehnlichen Betrag ausmachte.)
Diese Abgaben flossen beide in die Kirchhofsspende, aus der an den Sonntagen die „Hausarmen Christi“ gespeist wurden, während die Zunftkasse dazu da war, die Mitglieder selbst mit Wohlthaten zu versehen und ihnen im Bedürfnisfalle Almosen beziehungsweise Vorschüsse zu verabfolgen. Dieselbe ergänzte sich aus den festgesetzten Zunftsporteln, freiwilligen Beiträgen und etwaigen Strafgeldern, wenn jemand die Zunftgesetze leichtsinnig übertreten hatte, und wer sie benutzen wollte, brauchte nur seine Würdigkeit nachzuweisen, um bei den Amtsvorstehern willkommene Erhörung zu finden. 1621 ereignete sich der Fall, daß „Gevatter Ort Joans“ zum Scheffenamte erkoren wurde und folglich auch das herkömmliche Antrittsessen geben mußte. Da er nun in keinen guten Verhältnissen steckte und deshalb sauere Miene zu dem Geschäfte machte, so „stuerte jetter Meister drey Dhaler“ zu der Mahlzeit bei und freuete sich der Ehre sein es Standesgenossen.
Die werkthätige Liebe gebot aber auch persönliche Dienstleistungen, so oft jemand erkrankt oder durch Abwesenheit verhindert war, seine Obliegenheiten zu erfüllen; dann sollte jeder Meister für den andern eintreten und dessen Stellvertretung übernehmen, ja der jüngste Meister hatte sogar die Pflicht dazu, wenn er von Amtswegen dazu aufgefordert wurde, ohne daß er sich für seine Mühewaltung bezahlt machen durfte.
Daß den Witwen und Waisen besondere Fürsorge entgegengebracht wurde, versteht sich nach dem oben Gesagten wohl von selbst.
Die Ullnersfrau durfte noch ein Jahr nach dem Tode ihres Mannes die Öfen anzünden und die unfertige Ware desselben an das Feuer bringen, wofern sie Witwe blieb und die Regeln des Anstandes nicht verletzte.
Die Lohgerberswitwe erhielt „von Amtswegen“ das Handwerk halb, sobald sie einen Meister wiederheiratete, der das Geschäft gelernt hatte, die andere Hälfte blieb den Kindern. Bei den Schuhmachern und Schneidern konnte auch die älteste Tochter damit belehnt werden, wenn sie die Pflege der Hinterbliebenen zu übernehmen versprach und sich zunftmäßig verehelichte, sonst mußte die Witwe einen Werkführer halten und sich auf diese Weise das Brot zu verdienen suchen.
Um die Arbeit zu teilen und dadurch den Zunftgenossen das Einkommen zu sichern, waren hier Vorschriften über die Masse der Produktion und ihren auswärtigen Vertrieb, dort über die Verwendung von Rohstoffen und die einzuhaltende Zeit, anderswo über die Herstellungskosten respektive den Gesamtwert der Waren, endlich auch über die Lohnverhältnisse der Arbeiter und die Zahl der Lehrlinge gegeben und jedes Übergreifen in die Geschäftssphäre eines andern sowie das Abwendigmachen von Kunden beziehungsweise Dienstpersonal auf das strengste untersagt.
Kein Ullner z. B. durfte im Jahre mehr als höchstens 16 Öfen Kannen backen, 9 für seine eigene Person und 6 auf den Kopf eines Werkmanns. War dieser erst Lehrling und in der Arbeit unerfahren, im zweiten Jahre 1, im dritten Jahre 2, im vierten Jahre 4 und im fünften und sechsten Jahre 6, aber niemals mehr als die vorgeschriebene Zahl. Befand sich noch unfertige Ware auf Lager, so konnte diese zwar in den Ofen gesetzt und gar gebacken werden, durfte aber vor Aschermittwoch kommenden Jahres, wo die Arbeit wieder begann, nicht ausgehoben werden. Die Letztere dauerte von da bis Martini, die übrige Zeit war Pause. Was den Vertrieb der Ware angeht, so sollte kein Meister selbst hausieren gehen, sondern dieses den „Kölner“ Händlern überlassen, welche den Verkauf derselben bis ins Ausland übermittelten.
Der Preis der Ware richtete sich nach den Teuerungsverhältnissen und diese nach den Zeitumständen, welche im voraus nicht zu bestimmen waren.
Im 16. Jahrhundert kosteten 100 Biertöpfe durchschnittlich 5 Mark, bleiche nur 20 Weißpfennige, schönes Rundwerk und weiße Krüge 8 Mark, 100 Nürnberger Töpfe 16 Albus, 100 Stechtöpfe 13 Albus, bleiche Weintöpfe 19, „kleine“ Krügelchen 8 Albus, schöne Becher 10, bleiche Schalen 7, schöne Schalen 10, Herrenschalen 20 Weißpfennige; 100 Schnellen 8 Mark, Sassenwerk 16 Mark, Ratskannen 27 Raderalbus, Noelger 13 Weißpfennige, Milchdüppen 3 Albus 4 Heller, Kochdüppen 8 Mark, Memmelger 16 Albus, alles pro 100 Stück, im Einzelverkauf natürlich mehr, obgleich auch hier gewisse Grenzen gezogen waren, die selbst die Großhändler nicht überschreiten durften. Mieten d. h. Lohnwerke, die meistens nur auf ausdrückliche Bestellung gemacht wurden und auf den Tischen der Fürsten und sonstiger Großen zu prangen pflegten, standen außer jeder Preisbestimmung und erforderten oft sehr viel Arbeit und künstlerische Behandlung.
Dies ist ein Ausschnitt aus dem Buch „Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart.“ – Mehr Infos dazu hier.
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Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Weitere Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Kapitel des Buches
Die mit Links hinterlegten Textteile sind bereits online verfügbar. Die anderen Teile werden nach und nach eingestellt.
I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln
II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte
III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit
IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter
V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum
VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich
VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung
Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden
VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse
IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin
Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs
Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei
Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg
Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse
X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.
Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise
Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften
Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten
Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege
XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen
Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg
XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte
XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei
XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat
Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.