Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen

Wir dürfen nicht von Kuno scheiden, ohne den Vermögensstand der Abtei kennen zu lernen und zu sehen, wie er die Einkünfte derselben verwandt wissen wollte. Die betreffende Urkunde ist abgedruckt in Cremer: Akademische Beiträge und mag hier zum Teil übersetzt werden. Der gute Abt sagt darin also:

„Ich, Bruder Kuno, durch Jesu Christi, unseres Herrn Gnade dritter Verwalter dieses heiligen Klosters auf dem Siegberge, an euch, ihr heiligen Streiter im Lager desselben Herrn und Königs, die ihr an diesem Orte die Waffen seines Kriegsdienstes ergreifet oder ergreifen werdet, so lange der Tau oder der Regen seines Segens vom Himmel her auf diese Wohnung niederträufelt. Allen, die der König Christus zu Vorstehern seines Hauses bestellt hat, muß das Gebot desselben bekannt sein, welches er selbst einst gegeben hat, als er zu jenen ersten und edlen Fürsten seines Reiches sprach: „Die Könige der Völker herrschen über sie, und die Gewalt haben über sie, lassen sich gnädige Herren nennen“; bei euch aber soll es nicht so sein, sondern wer der ältere von euch ist, der sei wie der jüngere und wer vorangeht, gleich wie der Diener“

….

„Da ich nun die Lebensmittel und das übrige für euch Nötige ordnen und, damit es um so unverbrüchlicher fest stehe, urkundlich niederlegen will, so werde ich zu dem früheren Satze meiner Vorgänger, welcher sich auf nahezu 70 Mark belief, getreulich von dem Erwerb meiner Wenigkeit beilegen, auf daß alle meine Nachfolger, welche dieses lesen, zu ähnlichem Handeln angetrieben werden, nämlich daß sie zu ihrer Zeit auf jede Weise dahin streben, sowohl das Einkommen als auch die Zahl der Brüder zu vermehren oder, wenn dieses weniger in ihrer Absicht liegen sollte, doch wenigstens das, was ich gethan habe und mit Recht thun konnte, nicht umzustoßen wagen.“

„Da nun die Zahl der Brüder auf 80 anwuchs, so habe ich dem entsprechend auch den nötigen Sold hinzugethan, 4 Mark und 2 Schillinge in Käsen und Eiern, welche die Hofpächter von ihrer Pacht bezahlen sollen, ferner 6 Mark zum Ankauf von Fischen, von denen eine der Propst zu Oberpleis für die Verpachtung des Hofes, welcher ehemals zum Einkommen des Abtes gehörte, eine der Küster für das Opfer, welches an dem Kirchweihfeste dargebracht wird und zur Verfügung des Abtes steht, eine der Pächter von Geistingen als Zusatz zu der früheren Abgabe, drei aber der Abt selbst bezahlen soll, und zwar eine von dem Einkommen aus Geistingen, zwei aus dem Ertrage von Wormelingen. Und da nun diese 80 Brüder für das Abendessen in den einzelnen Monaten nur 2 Schillinge ausgeworfen erhielten, so haben wir für jeden Monat eine Mark hinzugesetzt, 5 aus Bergheim, 5 aus Heimerzheim, 1 aus Ruppichteroth und von den Bezügen des Almosengebers. Weiter habe ich, als die Zahl der Brüder auf 120 wuchs, 40 Mark zum Ankauf von Fische 3 Eiern und Käse hinzugelegt und bestimmt, daß von dieser Summe 20 Mark aus Kressenich, 5 Pfund aus Pier und 1 von den Gefällen des Abtes aus Sieglar, also 10 Mark gezahlt werden, desgleichen 6 Mark aus der Pacht des Neuhofes am Fuße des Berges und 4 Mark von Scheid her.

Da ich ferner glaubte, die h. Gottesmutter von Weihnachten bis Mariä Reinigung durch ein festliches Gedächtnis an vier Samstagen verehren zu müssen, so beschloß ich, diese meine Andacht unter feierlichem Gesang der Brüder abzuhalten und bestimmte deshalb für die Dienstleistung derselben an jenen Samstagen 2 Mark, zahlbar von den Brüdern in Xanten. Desgleichen sollen jetzt am Jahrestage meiner Konsekration und nachmals an dem Tage meines Dahinscheidens 20 Schillinge zu Fischen für die Brüder und ebenso zu Almosen für die Armen verwandt werden, 9 aus Buckerath, 5 aus Rauschendorf und 6 aus Geistingen von dem neubearbeiteten Acker daselbst; ferner sollen zum größeren Beweise meiner Liebe 12 Malter Weizen und 5 Malter Roggen aus dem dritten Teile des Zehnten von Meindorf und der Mühlt zu Siegesdorf von mir gespendet werden, dazu noch ein Fuder Wein von Güls, das ich dort neben anderem von dem Unsrigen erworben habe.

Was ferner den Unterhalt der Brüder betrifft, so mögen, statt früher 50 jetzt 100 Scheffel Weizen verbraucht werden, im Ganzen 1200 Scheffel pro Jahr. Hievon sollen Flatten, Weißkirchen und Euenheim 300, Muffendorf 80, Geistingen 200, Olheim 50, Sieglar 50 und Gymnich 500 stellen, alles übrige die Höfe des Abtes. Auch sollen die einzelnen Hofpächter 2 Schillinge zum Gedächtnis des h. Anno und zu Almosenspenden an Gründonnerstage beisteuern, sowie 30 Scheffel Weizen zu letzterem Zwecke von dem Kornspeicher des Abtes genommen werden. An Holzgebühren der Küche, der Bäckerei und dem Krankenhause monatlich 60 Klafter; im Juli sollen die Bäcker und der Kellermeister insgemein verteilen, was sie an Holz aus den übrigen Monaten, wie sich zeigt, erhalten können. Dem Kellermeister sollen vom Bäcker monatlich 2 Scheffel Weizen verabfolgt werden und dazu noch ein Pfund als Zugabe zu dem Schmalz, welches von Ingendorf geliefert wird.“

„Nachdem ich so für den Mundvorrat gesorgt habe, muß ich zur Beschaffung der Kleidungsstücke übergehen. Da wurden denn nach früherer Anordnung 12 Pfund von Oberagger an die Kammer gezahlt und am Gründonnerstag von Zülpich 1 Pfund für die Armen, von Gröningen 10 Pfund, 29 Schillinge für Lichter und 24 Schillinge für Leinen, welches an jenem Tage an die Armen ausgeteilt wird. Zu diesem Satze habe ich, als die Brüderzahl in dem begesagten Maße wuchs, noch 5 Pfund von Unteragger hinzugefügt und von dem vorgenannten weitere 4. Ferner habe ich den freien Zehnten in Zülpich, welchen ich den dort dienenden Brüdern geschenkt hatte, durch einen andern in Sülz, welchen ich durch meine Bemühung erworben habe, vollständig ersetzt und dazu noch, damit nichts fehle, vorgenanntem Satze 8 Mark von Euenheim hinzugefügt.“

„Nun muß ich von den Almosen sprechen. Von Wahlscheid, das ich erworben, soll zu Weihnachten 1 Mark zum Besten dreier Armen gezahlt werden, wofür ihnen Hemde, Hosen, Schuhe, Pelze und Mützen gekauft werden sollen. Die Almosen im ganzen Jahre aber sind aus dem Zehnten aller Bezüge, die mich angehen, so geordnet, daß von dem Weine, Roggen, Gerste, Hafer jedesmal der zehnte Teil verwandt werden wird, mit Ausnahme dessen, was täglich im Refektorium aufgeht, wovon Überbleibsel den bärtigen Brüdern (Eingeführt, wie es heißt, von dem Abt von Hirsau, Wilhelm dem Seligen, um die äußeren Geschäfte des Klosters zu besorgen.) und den Armen Christi, so sich hier einfinden, aufbewahrt werden sollen. Ich wollte anfangs nur den Wein dezimieren, weil die tägliche Portion für die Brüder so klein ist, daß sie für die Armen nicht mit auszureichen schien; aber ich habe für die vorgenannten Brüder und Armen im Herrn jeglichen Standes noch 100 Scheffel von meinem Speicher hinzugefügt, 50 aus Menden, desgleichen aus Lar, 66 aus Geistingen, 24 aus der Mühle, und von Olheim und Scheid allen Roggen nebst Gerste, ferner 50 Scheffel aus dem Zehnten von Bergheim, und außerdem soll der Almosengeber von demselben Zehnten an den Kellermeister 5 Mark zahlen. Von obengedachtem Wahlscheid aber und von Hochstein, das ich erworben habe, sollen 100 Scheffel zu entrichten sein, von Stockheim, welches oben liegt, alles, was erübrigt wird und zwar so, daß von Stockheim der Almosengeber jenes Ortes, wer es auch sein mag, den Schwestern von der hl. Maria, welche auf der Insel (Nonnenwert) unter strenger Observanz leben, 8 Scheffel Weizen und 10 Scheffel Roggen verabfogt, außerdem noch von den 5 Mark, welche von Stockheim einkommen, die fünfte; die übrigen soll er zum Unterhalte der bärtigen Brüder verwenden. Für dieselben Brüder haben wir auch 4 Mark, welche zerstreut aus verschiedenen Orten in kleinen Beträgen in die Kammer fließen, zu bestimmen geruht.“

Richtpfennige. 12 Unzen Silber war ein Pfund, 12 Pfund Silber = 1 Pfund Gold. Der Schilling hatte den Wert einer halben Unze, war also der 24 Teil eines Pfundes Silber und gleich 12 Pfennige.

1 Mark = 8 Unzen oder 16 Lot feines Silber, Kölnisch, die Grundlage des deutschen Münzfußes, Sie enthielt 256 Pfennige, 4352 Eichen oder 65536

„Da es nun Pflicht des Bischofs ist“, fügt Friedrich hinzu, „die geordnete Liebe der Brüder nicht nur zu billigen, sondern sie auch zur fortwährenden Befolgung durch das Ansehen seiner Gewalt zu befestigen, so wollen wir, daß vorgedachte Anordnung unsers Bruders, des Abtes Kuno, sowohl von unsern als von seinen Nachfolgern nicht geändert werde, und beschwören unser beider Nachfolger bei der Ankunft unsers Herrn Jesu Christi und bei unserm Erscheinen vor demselben daß sie nichts von diesen Bestimmungen wegzunehmen oder anders zu gestalten wagen. Aber auch die Ablöse der Fische in Westfalen bestimmen und bestätigen wir so, wie es der Erzbischof Anno seligen Andenkens für die Brüder festgesetzt hat, so daß von Soest für 60 Fische 30 Schillinge, von Bechlinghausen und Curue für 60 Fische ebenfalls 30 Schillinge, von Schwelm für 24 Fische 12 Schillinge, von Hagen für 16 Fische 8 zur festgesetzten Zeit bezahlt werden“

„Gegeben im Jahre der Menschenwendung des Herrn 1021, der 14. Indietion, am 6. Januar, im 2. Jahre des Pontifikats des Herrn Calixtus, im 21. unserer Regierung, auf dem Siegberge, im Beisein und unter Zustimmung der Vorsteher unserer Kirchen, deren Namen wir haben beifügen lassen.“

Auch Adolf von Berg als Advokatus hat unterzeichnet.

Zu Füßen der Wolkenburg, welche Friedrich hatte erbauen lassen, lag eine Insel namens Ruleicheswerd, jetzt Rolandswert genannt. Diese schien dem Abte und dem Erzbischofe ganz vorzüglich geeignet, weibliche Ordensleute vor Verweltlichung zu schützen und sie vor den Gefahren des Lebens sicher zu stellen.

Lac. l, 301: „quia peccatis et neglegentiis nostris exigentibus in tola provincia nostra fere nulla huius sexus reperta est congregatio, ad quam femina posset confugere, quae votum proposuisset continentiae.“

Zwei Laien, Vogelo und Albero, drängten den Erzbischof förmlich zu einer Klostergründung daselbst, und dieser ließ sich denn auch bewegen, mit Einwilligung des Konventes von Siegburg, dem die Insel gehörte, hier die Kongregation der Schwestern der h. Maria anzusiedeln und die Priorin unter die Leitung des Abtes von Siegburg zu stellen.

Kuno sollte sein heiligmäßiges Leben in Siegburg nicht beschließen.

Er wurde vom Bischof in Regensburg erkoren und verließ im Mai 1122 das Kloster, um dasselbe niemals wiederzusehen.

An seine Stelle wählten die Mönche, ohne daß die Sache ganz klar ist, Kuno II. von Brauweiler, einen Herrn, der nach Gelenius gleich ausgezeichnet war wie sein Vorgänger. In den Urkunden findet er sich erst 1126, und Zolner nennt einen Abt Adolf, der nach dem „Necrologium siegebergense“ am 13. September starb.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
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Kapitel des Buches
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I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.