Die Feme, ein Mord und der Galgenberg in Siegburg

Vorladungen vor die Feme

Überall herrschte Unsicherheit im Leben und Verkehre, und das Verbrechertum nahm eine Gestalt an, gegen die sich der ehrliche Mann mit nichten zu schützen suchte. In Westfalen hatte man dem Umsichgreifen der Verwilderung dadurch vorzubeugen getrachtet, daß man die Freigrafen- oder Femgerichte in sogenannte heimliche Gerichte umwandelte und jeden Räuber, Mörder, Dieb, Ehebrecher, Abtrünnigen vom Glauben, Schänder von Kirchen und Kirchhöfen etc. ohne weiteres an dem ersten besten Pfahle aufknüpfte, sobald er von den „Wissenden“ auf frischer That ertappt oder von sieben unverdächtigen Zeugen seiner Schandthat überführt war.

(Die Feme hatte ihre ganze Furchtbarkeit durch das Geheimnis, womit sich die Bediensteten derselben zu umgeben wußten, und daß Nimand in der Gesellschaft ahnen konnte, ob er mit einem Freunde oder Geheimpolizisten, wie wir sagen würden, zusammensaß. Im 15. Jahrhundert bestand der über ganz Deutschland ausgebreitete Schöffenbund aus mehr als 100 000 Mitgliedern. Sie erkannten sich unter einander an geheimen Zeichen und Losungen.)

Dieses leistete anfangs sehr gute Dienste, und die Folge davon war, daß man die „Fronboten“ auch in anderer Herrn Länder aussandte und die Übelthäter durch „Steckbriefe“ mit 7 Siegeln vor den Richterstuhl auf „roter Erde“ zu laden wagte. Allein es scheint, als wenn mit der Verfolgung derselben das Verbrechertum nur zugenommen habe, und daß selbst diejenigen nicht frei von Schuld und Fehle blieben, die mit der Ausführung derselben betraut wurden. In Siegburg begegnet uns der merkwürdige Fall, daß 1478 sogar der Bürgermeister vor den freien Stuhl „up der Podenbeke an der heydmulen“ geladen wurde, um sich, weiß Gott, wegen welches Vergehens vor der Feme zu verantworten. Die ganze Stadt geriet in die größte Aufregung, und der Abt bot alles auf, seine Unschuld zu beweisen. Dieses scheint ihm denn auch gelungen zu sein, und Sterzinbach konnte ein Danklied anstimmen, daß man sich mit 100 Mark Gerichtskosten von der Stadt abfinden ließ.

Stadtplan Siegburg 1897

Ein zweiter ebenso geheimnißvoller Fall wird uns aus dem Jahre 1492 berichtet, wo ein Frederic „myt deym styffenbein syn naber up dem Driesch myt eyme brewe vur den freyen stoel zo Velbert ind zo Fredeborg“ laden ließ, weil er in Siegburg, wie er meinte, sein Recht nicht gefunden habe. Der Abt war empört über dieses Vorgehen und protestierte bei dem Freigrafen Johann zu Velbert so wie auch bei dem Herrn zu Fredeburg mit dem bekannten Burgrecht, demgemäß kein Siegburger Einwohner vor ein auswärtiges Gericht gestellt werden konnte. Allein dieses half nichts, und durch eine zweimalige Reise des Bürgermeisters Franken erreichte man nur soviel, daß der Freigraf von Fredeburg seinen Sohn mit einem Schreiben nach Siegburg sandte, um hier die Sache wohlwollend zu untersuchen. Der flüchtige Styffenbein mußte deshalb erscheinen, und seiner Frau, die man seit Wochen, „umb dat sy myt worden dreuwede“, ins Gefängnis gesperrt hatte, gelang es, den schwer beleidigten Gatten zur Nachgiebigkeit zu stimmen und so die Klage aus der Welt zu schaffen. Die Stadt hatte wieder die Kosten tragen, und diese beliefen sich „buyssen deyme, wat unse her der abt darumb verdaen“, auf 239 Mark und 1 Schilling. Solcher Sachen mußten mehrere vorkommen, dann begreift sich die Unlust von Fremden, sich in Siegburg niederzulassen, und umgekehrt der Abzug von solchen, die nicht leichtfertig ihr Leben böswilligen Nachbaren in die Hände spielen wollten. Das Denuneciantentum blühte hier wie überall, und wohl keiner konnte seine Hände ganz in Unschuld waschen.

Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg

Wie weit es mit der Roheit im Volke gekommen war, zeigt uns ein anderer Vorfall, der sich auf Gereonstag 1482 in der Burg zugetragen hat. Dort wohnte ein Castellan namens Dame, der zur Gewinnung des Lebensunterhaltes häufig Tagelöhnerdienste versehen mußte und dann erst recht spät oft nach Hause kam. Seine Frau erwartete ihn an jenem Tage mit Ungeduld, und als er in die Thüre trat, schlug sie ihn dermaßen mit „eyme stoyl uff dat Schlayffheubt“, daß er besinnungslos zu Boden sank und alsbald seinen Geist aufggab. Nun war Holland in Not, und alles Schreie und Rütteln an ihm vermochte den Unglücklichen nicht wieder ins Leben zurückzubringen. Da niemand von dem Hergange etwas gesehen hatte, so kam das unselige Weib auf den Einfall, die Leiche „von der Brücke herab in den Burgweiher“ zu werfen, als wenn dort ihr Mann seinen Tod gefunden habe. Die herbeigerufenen Nachbaren glaubten das selbstredend und gaben sich Mühe, denselben aus dem Wasser hervorzuholen.

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Allein an eine Wiederbelebung war nicht mehr zu denken, und so beschloß man denn, den Körper an Ort und Stelle liegen zu lassen, bis der Untervogt ihn besichtigt und das Weitere veranlaßt haben würde. Bertram von Nesselrode kam aber selbst nicht, sondern sandte aus Troisdorf seinen Knecht Weise, welcher klug genug war, aus einer Beule am Kopfe auf eine Ermordung des Dame durch einen Schlag zu schließen und sogleich den Verdacht auf das rumoirende Weib zu lenken. Es wurden die Schöffen herbeicitiert und ein peinliches Verhör angestellt, und nun bekannte die Frau, was sie tags vorher angerichtet hatte. Ihr Schicksal war besiegelt.

Da aber stellte sich der Schultheiß von Siegburg ein und verlangte im Namen des Abtes, daß ihm die Gefangene ausgeliefert werde, weil der Mord auf seines Herrn Gebiete vorgefallen sei, und kein anderer die Untersuchung der Sache vorzunehmen habe. Des weigerten sich die vogteilichen Schöffen und wollten erst das Urteil des Erbmarschalls abwarten, welcher darüber befragt werden sollte. So kam es denn zu Unterhandlungen, und auf Dienstag nach Simon und Judas mußten die beiderseitigen Schöffen feststellen, was von Alters her Rechtens und bis dahin auch in Siegburg geübt worden sei. Diese Herrn waren „die festen und strengen Herrn Ludwig von Lülsdorf und Ludwig von Meckenheim, beides Schultheißen und Bürger in der Stadt, sodann die Schöffen Reinhard von Sechtem, Johann von Kaldenbach, Friedrich von Dadenberg und Gerhard von Meckenheim, diese „für sich und ihre Mitschöffen“, ferner Johann Weise, des ehegenannten Untervogts Bertram Knecht, weiter Johann Meisgen, Hermann Zöllner, Peter Fucker und Christian Glöckner, Dinger und Schöffen zu Troisdorf, endlich Heinrich Sägenschneider und Kohennes von Wolsdorf als Schöffen dieses Ortes.“ Nach eingehender Beratung mit Nolden von Moisbach und Wilhelm von Alner – jener war Rentmeister von Windeck, – gaben sie folgendes zu Protokoll:

„Wir sprechen alsus fur reicht, dat an uns komen is und wir von unsern Aldern gehoirt hauen: wanne eyn antast geschege, de dem underwyde geburt bynnen Droistorp oder Wolsdorp off bynnen der vadeyen zo Sibergh, den angetasten sal man leuern in de burch, ind hait der dat Iyff verburt, so sol man den uisser der burch leuern in ayn Abts zo Sibergh gefenknissen ind thoiren, den verhoiren sullen eyns Abts scheffen ind veruysen zom doide; da ynne gauen sy zo verstain, dat der antast in der vadeyen buyssen Sibergh eyn vaytz were in bynnen Sibergh ind sigberger banne eyns Abts.

In folge dessen baten die beiden scheffen ind de bygeschickten frunde, dat der vurss. her Wilhelm, Abt ind syn goitshuyss linerlichen vertzien woilde up den vurss. handel, antast ind geschickt, so mit der vurs, vrouwen geschit were, want dat were unwissene geschit, up dat de byden heren Abt int Herzouech zo Gylich ind zo Berge vurss. des neit zo zwyst ind zo zwange quemen, dairup der vurss. Abt Wilhnlm durch bede vurss. dat dair zogelaissen, verzugen ind vergeuen hait, beheltniss vurbas eyme, synen nakomliegen ind goitshuys ind yderman syns reichten.“

Der Galgenberg

Die Mörderin ward zur Stunde in die Hände des Schultheißen und des Boten des Abtes ausgeliefert und zwar „vor“ der Burg, um „mitzen quer über den Markt“ zum Gefängnisse des letzteren in den Turm abgeführt zu werden, welcher westwärts von der Mühle stand. Hier ward im Beisein des Schultheißen und der Schöffen durch den Scharfrichter noch einmal ein „peinliches Verhör angestellt und die also gepeinigte und schuldig befundene“ Frau zum Tode verurteilt. Die Exekution fand 13 Tage später statt, nachdem man dieselbe „ouverlüyt mit der Stat glocken an den Kax up dem mart“ gestellt und später auf einem Karren zum Kölnthor hinaus auf den Richtplatz unter den Galgen gebracht hatte.

Hier wurde sie lebendig begraben ind dat alles so gantz ind gar sonder alle stoisse, wedersagen ader wederdoyn. Es war an einem Satertag, d. h. Samstag. Der Richtplatz befand sich auf dem Brückberge der Nähe der Agger, ward aber später mehr nach der Aulgasse zu verlegt, weil ihn die Limitengangsbeschreibung der Feldmark von Siegburg vom Jahre 1565 deutlich als „alten Galgenberg“ bezeichnet und 1598 der Limitengang der Troisdorfer ihn als mit einem Kreuz bestanden antrifft, das unter einer Eiche aufgestellt war.

(Limetengang = Grenzbegehung, von limes, Grenze. Sie wurde meist alle drei Jahre ausgeführt und die Grenze durch Aushängung einer Fahne oder eines Strohwisches als Zeichen des Bannes, ursprünglich des Königsbannes, kenntlich gemacht.)

Nebenbei bemerkt war damals der Ulerath schon ein „verfallenes Haus“ und der Schornstein von der Agger wasser vor etzlich jaren abgetrieben, d. h. vor 1565.

Die Aggerbrücke führte den Namen „Mahrbrücke“ und lag in der Nähe des „Roßborn“. Der Widdauer Hof wird als eine Mühle erwähnt, über deren Rad die Troisdorfer Grenze lief.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
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Kapitel des Buches
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I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.