Siegburgs Blütezeit II.

Städtische Verwaltung

Die Verwaltung der Stadt lag damals in den Händen zweier Bürgermeister, welche jährlich wechselten und mit dem 1. Mai ihr Amt antraten. Sie wurden vom Schultheiß vereidigt und waren für alles, was ihren Geschäftskreis anging, persönlich verantwortlich.

Sie führten die Stadtkasse, setzten mit dem Rentmeister das Geschoß oder das Bürgergeld fest, revidierten Maße und Gewichte, verpachteten die Accise, bestraften Schädigungen an fremdem Eigentum, nahmen Vermächtnisse und Inventarien auf, übten die Stadt- und Feldpolizei, machten Eintragungen und Verträge für das Scheffenbuch, hielten Zeugenverhör ab und fungierten als beisitzende Richter im Synodalgerichte, besichtigten zweimal im Jahre die städtischen Bauten und Festwerke, sorgten für Verteidigungsmittel und Proviant und waren die Höchstcommandirenden, wenn die Stadt in Gefahr und die Rottmannschaften im Dienste waren.

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Ihnen zur Seite standen 5 Scheffen, ebenfalls vom Abte ernannt und zur unentgeltlichen Thätigkeit wie sie befohlen. Der Diensteid verlangte von ihnen, „jedem Ratsgebot Folge zu leisten, zur rechten und gebührlichen Zeit anzutreten und nit auszubleiben, das im Rat Beschlossene nicht auszuplaudern und alles zu thun oder zu lassen, was einem aufrichtigen und ehrbaren Ratsverwandten anstehe oder zu thun sich nicht eigene, so lieb ihnen Gott sei und sein heiliges Wort“. Die Amtsschreiberei besorgte der Stadtschreiber, meistens ein und dieselbe Person mit dem Gerichtsschreiber und dieser ward für seine Mühewaltung belohnt, 1429 mit 4, 1485 mit 6 Gulden, 1535 mit 20 Mark, 1576 mit 45 Mark, 1578 mit 80 Mark und 1625 mit 60 Gulden, woraus man eine wachsende Thätigkeit derselben oder auf die Teuerungsverhältnisse in späterer Zeit oder auch auf den sinkenden Wert des Geldes einen Schluß ziehen kann. Die Leitung der communalen Bauten hatten zwei Rentmeister, die Überwachung des Handels und Verkehrs auf dem Markte zwei Kurmeister, welche beiderseits durch Ehrengeschenke aus der Stadtkasse belohnt, oder aus den Strafgeldern honoriert wurden, die Eintreibung des Geschosses zwei Geschoßmeister, sofern die Säumigen nach vorheriger Zahlungsaufforderung noch im Rückstande blieben. Das Geschoß mußte vierteljährlich im voraus bezahlt werden und ertrug keine monatliche Stundung. Die Stadtboten übten Polizeidienste und figurierten als Schnellläufer, wenn Briefe zu besorgen oder mündliche Bestellungen zu machen waren. 1576 führten sie ein Botenbuch, das mit Silber beschlagen war und verschlossen werden konnte. Ihre Besoldung bestand in Botenlohn, einem Paar Schuhe und amtlicher Kleidung. Die vier Thorwächter bezogen ein Gehalt von 8 – 13 Gulden, hoben den Eingangszoll und hatten freie Wohnung in einer Wachtstube mit Kachelofen. Der Trommelschläger bekam für seinen Alarmwirbel 4 Gulden, der Hundeschläger 2 Mark 8 Stüber, als er 1585 32 Hunde gefangen und totgeschlagen hatte. Dieser Posten wird aber wohl nicht immer besetzt gewesen sein, da seine Thätigkeit unmöglich eine dauernde sein konnte. In späterer Zeit wird auch noch ein städtischer Büchsenmacher erwähnt, der die Geschütze zu beaufsichtigen und die Waffen der Bürger imstande zu erhalten hatte. Hierfür mußte der Betreffende persönlich aufkommen, von der Stadt aber bekam er monatlich 3 Herrngulden. Die zwei Armenprovisoren hatten das Armenvermögen zu verwalten und waren dafür dem Abte und dem Magistrate verantwortlich. Der Schullehrer teilte seine Kräfte zwischen der Schule und der Kirche, bekam von der Stadt nur eine Gratification und mußte sich das Schulgeld von den Eltern der Kinder selbst einsammeln.

Nebenbei besorgte er auch noch wohl das Amt eines „notarius publicus“, wenn er ein Schriftgelehrter war, oder er trieb ein Handwerk, das er in den Feierstunden üben konnte. Mit diesem Personal arbeiteten die Bürgermeister zum Wohle der Gemeinde, in Rechtsfragen unterstützt durch den Schultheißen oder einen kölnischen Advocaten, bis solche sich in Siegburg niederließen, in zweifelhaften Fällen mit Hülfe des Abtes selbst, der oberster Richter und auch befehlender Herr war. Daß ihnen ihre Stellung dadurch erschwert worden sei, ist keineswegs zu beweisen, aber mit der Kontrolle wurde es scharf genommen, und ein von Bock war imstande, Strafen zu diktieren, wenn man seinen oft unüberlegten Befehlen nicht gleich nachzukommen wagte. Im übrigen sind dergleichen Fälle selten, und im ganzen muß man sagen, daß Stadt und Abtei sich wohl vertragen haben und Streitigkeiten nur selten zum Ausbruch gekommen sind.

Neubürger

Die Aufnahme von Neubürgern stand dem Abte allein zu, denn nur er konnte das Handwerk schenken und die Zünftler zur Annahme des Betreffenden anhalten. Dieser mußte aber der Stadt 2 Gulden Eintrittsgeld bezahlen und, wenn er sich verehelichte, 13 Mark extra entrichten wie jedes Siegburger Kind. Verletzung der Bürgerpflichten hatte eine Rüge zur Folge, bei böswilliger Absicht eine Strafe, und die Nachbaren waren verpflichtet, jeden einzelnen Fall zur Anzeige zu bringen oder die Ausführung der Absicht zu verhindern. Leibeigene konnten das Bürgerrecht nur erlangen, wenn sie sich loskauften, sonst wurden sie aus der Stadt wieder ausgewiesen. Bettelei ward selten geduldet, aber fahrenden Schülern gewährte man gern eine Unterstützung. Die Wirtshäuser unterstanden der Polizeiaufsicht und wurden häufig des Abends revidiert. Wer mehrere Tage ohne Anmeldung beim Bürgermeister sich in der Stadt aufhielt, wurde auf seine Personalien untersucht und event. aus dem Thore geführt.

Heiden

Verbrecher hielt man fest und lieferte sie dem Gerichte aus. Eine Landplage waren die vielverrufenen Heiden oder Zigeuner. Mit diesen durfte nach den Synodalakten von 1581 niemand verkehren, weil sie in dem Verdachte standen, Kinder zu rauben und sich durch Spitzbübereien den Lebensunterhalt zu verdienen. 1434 gab man ihnen aus der Stadtkasse 1 Mark, „up dat sy vortzoigen“, 1485, „umb der buerger sehaden zo vermeiden“, 1500 wurden Boten nach Blankenberg und Deutz ausgesandt, um 6 Männer, 8 Frauen und 5 Kinder wieder nach Siegburg zurückzubringen, weil „eyn heyden meitgen vur jairen hie verbliuen was, ind die ander heyden besaichte, sy hetten eyn kind gestohlen, dat sy den jueden verkouffen woilden“. Das Verhör aber ergab nichts Belastendes, und so mußte man sie wohl laufen lassen. 1516 begegnet uns ein Posten von 8 Schillingen in der Kirchmeisterrechnung, die für Kerzen ausgegeben wären, welche man den Heiden geliehen habe. Der Zweck der Handlung wird nicht weiter mitgeteilt, aber an abergläubisches Besprechen von Tieren zu denken, um dieselben zu heilen, dürfte vielleicht etwas gewagt erscheinen, da man dazu die Kerzen doch wohl nicht hergegeben haben würde. Vielleicht waren sie so klug, selbst ein Kind taufen zu lassen, um Pathengeschenke zu bekommen, was auch heutzutage gar nicht selten sein soll.

Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Die Einwohnerzahl Siegburgs belief sich um diese Zeit auf rund 329 Hausbesitzer, von denen 47 von der Berggasse bis zur Altenportz, 40 am Mühlenthore, 43 von da bis zum Schellartsort (ein Haus in der jetzigen Annostraße), 31 um die Kirche und die rechte Seite des Marktes, 21 vor dem Kölnthore und auf dem Driesch, 68 in der Aulgasse, am Zinkelpütz und vor dem Holzthore, 50 in der Holzgasse und 29 an der Nord- und Ostseite des Marktes wohnten. Die Mehrzahl von ihnen waren Handwerker und Kleinbauern, 61 Tuchwirker und Leinweber, 17 Topfbäcker oder Ullner, 8 Lohgerbereibesitzer, 79 Wirte, Weinhändler und Krämer.

Um sich ein Vorstellung von dem Geschäftsstande zu machen, muß man die Einnahme aus der Accise in Betracht ziehen und darnach den Absatz berechnen, welchen die einzelnen Zünfte etwa gehabt haben können. Da begegnet uns denn zunächst der Weinhandel, dessen Umfang mit jedem Jahre zunahm und 1587 den Höhepunkt erreichte. Derselbe brachte 1546 erst 610 Mark ein, 1557 schon 882 Mark, zehn Jahre später 1789 Mark, wieder zehn Jahre später 2470 Mark, 1581 gar 3323 Mark und 1587 an die 1388 Gulden (Ein Gulden = 4 Mark). 1585 lagerten in den Kellern nicht weniger als 5832 Ohm, von denen bis Pfingsten 1428 verkauft wurden. Der Bürgermeister zum Weidenist schrödete 1575 allein 23 Fuder und 40 Ohm, der Gerichtsschreiber Gülich 8 Ohm von Berghofen, 2 Ohm von Tollendorf, 2 Ohm von Küdinghofen, 1 Ohm von Vilich und eine Zulast von Buddendorf, der Faßbänder Michel für sich 120 Ohm und Peter zum Isermarkt 94 Ohm.

Das Bier hatte noch wenig Absatz und wurde erst 1581 gleich dem Wein besteuert. Man zahlte pro Tonne 2 Albus, zum Einzelverkauf 4 Albus. Die Herstellung erfolgte aus Gerste, zum Teil auch aus Weizen und Hafer, was man Keutenbier nannte. 2 Malter Weizen und 3 Malter Hafer gaben 5 Ohm Flüssigkeit, während Dick- und Dünnbier aus reiner Gerste gebraut wurde und das Doppelte bis Dreifache lieferte. Als Zuthat benutzte man Hopfen oder Gerbermyrte, die dasselbe schmackhaft und jedenfalls auch dauerhaft machte. Dieselbe wuchs im Lohmarer Walde und wurde auch nach Köln in den Handel gebracht, ohne daß das Verfahren mit derselben bekannt ist.

Die Wollenweberaccise trug 1567 237 Mark und 680 Albus, diese von gestrichenem Tuche, jene von gekerbten, dazu noch 75 Mark von 300 Kluiden Wolle; die Bäckeraccise 197 Mark, 1 Albus und 5 Heller; die Krämeraccise 122 Mark von 15 Tonnen Häringe, 1 Reifen Stockfische, 27 ½ Wogh Käse und 754 Säcke Salz nebst 32 Tonnen Schmer; die Lohgerberaccise 32 rheinische Gulden, „weil das Handwerk zurückgegangen war“, die Schuhmacheraccise 234 Mark 5 Heller, die Schlosseraccise 6 Gulden 7 Albus. Die Ullner zahlten ebensooftmal 12 Albus, als sie Öfen angezündet hatten, und das machte 716 Albus.

Wahrscheinlich hatten sie Ziegelsteine gebrannt, die damals zum Rathausbaue bestellt worden waren, oder aber die Geschäftslage war keine günstige.

Welche Quantitäten von Potten sonst in den Handel kamen, beweist die Klage eines gewissen Spitzgroß und Dederich Strauß aus Köln, welche 14000 Potten bestellt, aber nur 5000 abgeliefert bekommen hatten; die anderen seien nach außen gewandert, behaupteten sie, 4000 nach Grach und 3000 nach Worms etc., im ganzen mehr als 28000 Krüge, was jedenfalls viel sagen will. Was die Siegburger Ware so beliebt machte, war die Haltbarkeit des Steinguts und die Kunst, womit sie hergestellt wurde. Doch darüber später das Nähere, jetzt handelt es sich nur um den Geschäftsbetrieb und den Umschlag von Waren. Was die Krämer ein- und ausverkauft hatten, ist oben schon bemerkt worden. Die Bäcker zahlten von jedem Malter Weizen, das sie einführten, 2 Albus, vom Roggen und Gerste desgleichen, vom Hafer und Spelt 1 Albus, 100 Bürden Reiserholz kosteten , ½ Albus, ein Viertel Kerbholz einen ganzen Albus, 1 Centner Kohlen die gleiche Steuer, 1 Centner Eisen oder Blei ebenfalls 1 Albus, 1000 Ziegelsteine 3 Mark, 1 Malter Kalk 3 Heller, ein Kluiden Wolle ¼ Mark u.s.w., u.s.w.

Die Metzger waren weniger kontrollierbar, da sie von jedem Thaler des Kaufpreises 1 Albus zu erlegen hatten und nicht das Gewicht des Viehes in Betracht kam. Hiernach mag man den Geschäftsstand taxieren, und da stellt sich denn heraus, daß der Weinhandel bei weitem der stärkste war und den höchsten Steuerertrag abwarf.

Das Bürgergeld stieg in den letzten 40 Jahren von 330 auf 831 Mark, die Gesamteinnahme von 1082 auf 6840 Mark, jene in Jahre 1535, letztere im Jahre 1579; 1587 betrug sie 2038 Gulden.

Dies ist ein Ausschnitt aus dem Buch „Siegburgs Vergangeheit und Gegenwart“ (1897) von Rudolf Heinekamp.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
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Kapitel des Buches
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I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.