Die materiellen Verhältnisse im Siegburg des 16. Jahrhunderts

Inventare

Eine Inventaraufahme des Hauses zum Löwenstein vom Jahre 1587 (durch den Bürgermeister und Schullehrer als „notarius publicus“) giebt uns über Ausstattung der genannten Räume, mancherlei Gebrauchsgegenstände und die damalige Kleidung der Bewohner interessanten Aufschluß, weshalb es angebracht sein dürfte, dasselbe hier mitzuteilen.

Im Vorhause respektive in dem Eingange sah man eine Tieck, zwei Taffeln mit Schragen, drei Holzbänke, ein Trixor, zwei Seidel oder Sessel (?), ein rundes Scheyffgen (Schabb, Schränkchen) und noch eine alte Bank, weil man hier Bier und Brot verkaufte, in der Stube rechts einen langen eichenen Tisch mit desgleichen viereckigen Schragen nebst einer Kerzenform und Leuchtern; hinter beiden Räumen in der Küche eine viereckige Tafel mit verschließbarem Trikelchen, über dem Herde einen Helhaigh, auf demselben zwei Brandrichter nebst einem Braidtspießgen, zur Seite einen Korb mit 22 Tellern aus Holz und 4 Moisschütteln, an der Wand ein Hackbrettgen, ein Moismetzgen, 2 eiserne Deckel und umherstehend 3 Schragestüell, 5 strohsesselger, einen Brettsessel, 2 Roistert, eine Kloigt, eine Fleischgabel, 3 hölzerne Meylger, einen dreieckigen und einen runden Dreifuß. So wie ein Eisen, worin der Bratspieß gedreht wurde; hinter der Küche der Arbeitsstube allerlei Kleidung für den täglichen Gebrauch und eine Kiste mit einer schwarzen englischen und einer Buichelingsheuck, ein Stuck flessen d. h. flachsen Tuchs und noch ein zweites und drittes Stück in einer Länge von 11 ½, bezw. 16 Ellen, das erste enthielt 21 Ellen, dazu noch 3 Gebildhandtwelger, 1 Scheydell (?), 3 alte Kuißingen, ein Mannsheimpt, eine Schurz, 1 blae Schurzel, 1 Leibgen mit einer ullen, 1 Frauenheimpt und schließlich noch ein Korunstein (?), Oben im Hause befanden sich in einer Stube 2 viereckige Scheyffgen mit Füßen und 2 angenagelte Bänke, worauf man vielleicht zu schlafen pflegte, in dem Nebenraume alles Mögliche, so und so viel zinnerne Schüsseln, Bütteteller, Leuchter, Kannen, Koch- und Bierpött, Salzfässer, Kumpen, Fäßchen, im ganzen 296 Pfund schwer, 25 kupferne Kessel, große und kleine, alte und neue, 2 Schinkenkessel, desgleichen kupferne Eimer, Kesseldüppen mit Stahlen und eines ohne Stahlen, 2 Seygen, 3 Becken, rine bharr (?), 2 Tiegel, 3 Leuchter, 2 Handfässer, 1 Lavoir, ein Schöpften, alles von Kupfer, 4 eiserne Düppen, 7 Deckel, 5 Bratpfannen, drei Schaumleffel, ein Brattiegel und zwei Heffschüsseln. Eine eichene Kisste enthielt 3 Schlaflaken, einen schwarzen englischen Rock, einen flauwelnen Rock d. h. einen blutfarbigen, eine englische Fuck, vorn herab einer flauweilen Leisten besetzt, einen Rosettenrock mit Tryppenbordt, einen roten englischen Rock mit Trippenbord, 2 flauweilen Kleidern mit gülden Krampen, ein desgleichen mit Kordel besetzt, ein tamasten Kleid mit Flauweill besetzt, ein symmiten Kleid, rund umher mit flauweill besatz etc. etc. In einer anderen Kiste, so Schlössig, lagen 31 Schlaflaken, 7 Tischtücher, 1 Gebildtischtuch, 10 Kissenbezüge, 2 gestickte Gebildhandtücher und mehrere andere Handtwelger; in einer dritten Kiste 7 ½ Pund flachsen und wirken Garns, ein beschlagenes Schreinchen mit 2 bunten Buisger (?), 2 silbernen Schalen, 21 Loth schwer, inwendig mit Roisgen und übergoldet, 2 schlichte silberne Schalen, 9 silberne Löffel im Gewicht von 16 Loth, 1 silbernes Paternoster mit einem Dieseinsknauf (dessin) und einer Marwell, übergoldet, wiegt 14 Loth, ein Webgürtelgen mit goldenen Ruiten, 29 Loth schwer, 3 silberne Ringe von 2 ½ Loth Gewicht, ein kleiner goldener Ring mit weißen Steinchen, ein Gürtelge mit silbernen Ring und Ort, 3 ½ Loth Silber von de Letzger, ein Ort Band, eine Perlenreige, ein seiden Leifflingh, 2 bunte seidene Schnüre und etliche Stück von einem übergoldeten Gürtel, 7 Loth schwer, außerderm 2 flauweillen perlen Beuddelgen mit kleinen silbernen Münzen, im ganze 30 Mark ½ Albus, 29 Gulden, 12 Albus Kolnisch in Gold, verschiedene Dokumente über ausgeliehene Gelder und das Schuldbuch. Daneben sah man ein Spinnrädchen mit Haspel, ein Handbeil, eine alten eisernen Geißenfuß, eine Krummsäge, 2 Krahnen, 6 Bettstellen mit ebensoviel Federbetten, Pullen und 9 Federkissen, eine tannene Bank vor der Bettstatt, eine weiße und eine rotgeblümte Schürze, zwei andere von blauer Farbe, einen Tisch und einen Stuhl; auf der anderen Kammer einen reitzstoil für kranke Leuth zu gebrauchen, eine Anricht und 2 tannene Kisten.

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Das Brauhaus können wir übergehen, da jeder sich vorstellen kann, welche Gegenstände dort zu finden waren, mehrere Bütte = Fässer, Mulden, Leiter etc. etc. Offenbar waren die Sachen von dem Testamentsvollstrecker in einzelnen Räumen zusammengestellt und in Sicherheit gebracht, ohne daß sie sich sonst wohl an jenen Orten befanden.

Etwas anders stellt sich das Inventar der Maria Hillebrandt Wittiben von weiland Stephan auf dem Müllerhofe heraus, welche zu Anfang des folgenden Jahrhunderts starb. Da findet man in der Hinterlassenschaft einen ledernen Mannsgürtel und eine Kletterbrust, ein Paar weiße gestreifte Hosen aus Leinen, ein Paar blaue aus Wolle und zwei purpurfarbige Sammethosen, ein schwarz Taffet-Brusttuch, eine Treibutz, ein schwarz wollenes Wamms mit Bombaseinsmauen, ein kulü (?) Mannsröckgen, ein schwarz Treipröckchen mit roten Mauen, ein wollenes englisches Wamms mit brücksbomibaseinsmauen, ein Mannswamms von eselsfarben Filentitz (Filz?), ein weißes wollenes Hembt, ein Taffer Mannsröckchen und noch ein Mannsröckgen ohne Mauen aus Treip, einen Hut und eine rauhe Mütze, 2 Halstücher, 2 leinene Häubchen, 2 Stirntücher mit Stalen, eine Nachtmütze, ein Stück schwarzer Franzen, 2 Frauen=Vormauen, ein schwarzes Sammetkleid mit breiten Kanten, ein schwarz Satinkleid mit Sammet umlegt, ein Taffetkleid mit Franzen beseht, ein englisches Wollenkleid, ein Paar sammette Zierhauwen und Mauen, ein Paar schwarz seidene Mauenfleußgen, ein Stück holländischen Damast, ein Widderschein-Frauwenrock mit gelben Franzen und Taffetes ein Taffetleibchen mit weißen Frauenmauen, ein Frauentuch und ein Brusttuch von Fuchsfell, eine seidene Mütze und ein Bändchen für dieselbe etc. etc.

Die Gebildhandtücher waren mit Quasten versehen, die Bettstelle hatte einen bunten Umhang, die Tische waren mit Decken überlegt, die Stühle zum Teil gepolstert, das Eßgeschirr bestand aus Zinn, bei festlichen Gelegenheiten aus weißen Kumpen mit und ohne Deckel, dazu Steinflaschen in feinster Form, alles sorgfältig in einer Kiste verpackt, daneben Tischzeug, Servietten, weiße Schürzen u. dgl. mehr. Groß war der Vorrat an Leinen, 1, 1 ¾ und 2 ¼ Ellen breit; auch ein neues Testament und ein St. Katharinenbild mit einem Glas wird erwähnt, so daß also die Familie recht wohlhabend gewesen sein muß.

In der Erbschaft von Dietrich Wollenschläger in der Mühlengasse fand sich 1593 „ein silberner Panzergürtel von 32 Loth Gewicht, eine Sammetscheide mit einem silbernen Beschlag und einem anhängenden Kettgen, darin zween Metzer mit silbernen Handhaben, wovon aber eins zerbrochen ist, mit figuren benenntlich spes et charitas und ausgestochenem Nhamen Joh. Becker und Elsgen Kneutgen, waget zusammen 21 Loth“.

Man sieht aus dieser Zusammenstellung, daß die Mode in der Kleidung und in den Schmuckgegenständen schon eine recht große Mannigfaltigkeit erreicht hatte. Keine Zeit kennt wohl einen solchen Aufwand an Gold- Silber-, Perlen- und Edelsteinschmuck als das 16. Jahrhundert. Der grobe Realismus des verflossenen Jahrhunderts mit seinem verdorbenen Gescmack und Sittenverfall behielt noch lange seine Anhänger, und die Verschlitzung der enganliegenden Männerkleidung trug mit nichten dazu bei, das Unsittliche in der Gestaltgebung durch die Lächerlichkeit in der Farbenzusammenstellung zu beseitigen, sie sollte dieselbe nur bequemer machen. Als Ausgeburt der Geschmacksverwilderung ergab sich die berüchtigte Pluderhose, welche der Geistlichkeit insbesondere verhaßt war und vom Teufel herstammen sollte, daher denn der Name Hosenteufel. Die weibliche Kleidung hielt sich von derartigen Verschlitzungen freier, zeichnete aber durch eine sehr lange Schleppe aus. Mit den Spaniern in den Niederlanden kam die Halskrause in die Mode, welche aus dem Hemdkragen hervorgegangen war und schließlich zu einem riesigen, oft durch Silber- und Golddraht aufrecht gehaltenem Schmucke ausgebilde wurde. Wamms und Beinkleider wurden durch Einlagen von Werch, Kleie und Haaren gesteift. Die Frauen legten dicke Wülste um Arm und Hüften, trugen Brustlatze mit Gold und Schmelzwerk geziert un schönen Besatz an den Kleidern. Bei Hochzeiten oder Bruiloifen, wie man sie nannte, wurde eine unendliche Pracht entfaltet, desgleichen bei Prozessionen und anderen festlichen Gelegenheiten; im übrigen ging die Hausfrau bei ihrer täglichen Arbeit schlicht und einfach her und hielt nur auf Reinlichkeit, welche von jeher die Zierde des Weibes gewesen ist.

Preisverhältnisse

Hinsichtlich der Preisverhältnisse mögen noch folgende Angaben hier einen Platz finden. Eine Hippe kostete 1586 5 Albus; ein Kranenbohrer 6, ein Nagelbohrer 3 Albus; 2 Eimer für den Pütz 7 Gulden, zwei Sicheln 7 Albus; 2 Weingartshippen 8, ein Schneidmesser 12 Albus eine Pfanne und Lampe zusammen 20, eine Kuhschälle 4 Albus, ein Zirkel 8, eine Zange 4, zwei eiserne Löffel und ein Gäbelchen 25 Albus ein scharfmetz 4, eine graiffschuip 15 Albus, eine Schabell oder stuill 3 Mark, ein Weschbluvell 3 Stüber, eine Seyg 7 Albus, eine Grabschüppe 16 Albus, ein Roßkamm 20 Albus; ein Handbeil für den Koch auf dem Berge 16 Albus, ein spießbor (?) 5 Albus, 2 Budden (oder Bottige), 35 Ahmen enthaltend, 37 Gulden 9 Albus, ¼ Pfund Kupferdraht 7 Schillinge, eine Küchenlampe 5 Albus, ein kleines Schloß 8 Albus, ein Sandläufer 17 Albus, ein Blasbalg 3 Mark und dergl. mehr.

Die Preise sind entnommen den Rechnungen des Meisters Manchwerck für den den Abt, den Schultheißen und den Halfen auf dem Neuenhofe, 2. den Rechnungen der Armenprovisoren, 3. aus einer Vormundschaftsrechnung und 4. aus dem betressenden Auftionsprotololle des Gerichtsschreibers.

Zur Ausbesserung der Klause wurden 1585 1000 Deckbretter verwandt, kosten 5 Gulden, 1000 Decknägel 14 Albus, 100 Fuß Latzen 17 Albus 2 Heller, 900 Deckweiden 9 Albus. „Item haben wir auff der Kluisen ein ortt mit Schauffen new laissen decken und auch das alde strödagh laissen Bessern, darauff Jan Keut gedeck VI tagh, jeder tagh auff seine kost gegeben XII alb, facit III Gulden. Unter dem 14 Januarii lesen wir: item haben wir Wilhelm Neusen einen graven Rock machen laissen, darahn IV elle gewennt tuchs, die elle vur V Mark, und IV elle weyssen fordertuchs, die elle zu III Mark, und dem Wilhelm Schneider vur Machlohn gegeben XII Albus dazu kremp gedahn, 1 Albus, facit VIII Gulden. „

Bilgen Wolf aus der Arche heiratete 1593 einen Weißgerber Hans und bekam unter anderen Sachen eine zinnerne Schüssel für 24 Albus, ein Paar Schuhe für 30 Albus, ein anderes Paar für 21 Albus, ein Paar leinene Hosen für 9 Albus, 2 Hemden für 1 Thaler 4 Albus, eine Mütze für 11 Albus 6 Heller, einen Pelz ohne Band für 3 Thaler 21 Albus, ein Schurz von Schurzeltuch für 1 Thaler 20 Albus inclusive Machlohn, ¾ Elle violenfarbiges Tuch zu 40 Albus 6 Heller, schwarz Buchlingstuch die Elle zu 10 Mark, ein wollenes Hemd für 2 Thaler 12 Albus, eine „Sonnen Chron“ als Hochzeitsschmuck für 1 Thaler 48 Albus; den Gürtel zu probieren nahm der Goldschmied 2 Albus 9 Heller.

Sie war ein Waisenkind und von ihren Vormündern Huprecht Bergh aus Koblenz und Mewissen Halberts aus Honnef für 29 Thaler Kostgeld auf ein Jahr in das Kloster auf dem Werde in die Lehre gegeben, um den Haushalt zu erlernen, empfing aber gleichzeitig noch 3 Monate Unterricht von einem Lehrer aus Honnef für 6 Thaler und hatte jährlich 77 Thaler 12 Albus Zinsen zu verbrauchen (vom Jahre 1563).

Um dieselbe Zeit ungefähr gab Rötgen Ley zum Reichenstein seine beiden Söhne nach Köln in die Schule und bezahlte dafür dem Kaplan an Kostgeld je 30 Thaler.

Bei einer Auktion in Troisdorf, wo 1564 der Hof zum Sande, eine Bierbrauerei und Wirtschaft, verkauft wurde, kam Haus mit Stallungen und Garten auf 460 Thaler zu stehen; der Morgen Land am Auwelsfloß kostete 68, am Paffert in der Nähe der Agger 45 Thaler; eine Kuh mit Kalb erreichte den Preis von 6 Thaler 6 Albus, ein Rind den von 5 Gulden, eine andere Kuh mit Kalb so wie ein zweites Rind zusammen den Zuschlag für 10 Thaler, ein Pferd mit Hamen wurde für 17 Thaler 5 Albus abgegeben, 2 Schinken und 4 Stück Rindfleisch für 3 Gulden, eine Brustkern, ein Schinken und eine Seite Speck ebenfalls für 3 Gulden, 3 Würste für 9 Albus, und doch waren der Kauflustigen recht viele, aus der Gemeinde selbst, aus Lohmar, Altenrath, Spich und Sieglar, auch aus Siegburg, welches 30 Mann zur Stelle geschickt hatte.

Mahlzeiten

Die Mahlzeiten bestanden nach wie vor noch des Morgens in Suppe und Brot, des Mittags in Brei aus Roggenmehl oder Hafergrütze mit Milch, zuweilen auch aus Hülsenfrüchten mit Schweinefleisch, ferner aus grünem Gemüse mit geräuchertem Speck oder Wurst, in vornehmeren Häusern auch aus Geflügel, Wildpret und Fischen, welch letztere selbst den Tischen der Ärmeren nicht zu fehlen pflegten. Wie es nun bei festlichen Gelegenheiten an der Tafel herging, darüber mag uns ein Bericht über das sogenannte Drieß- oder Andreasessen zu Süchteln Aufschluß geben, welchen Fahne in seiner „Geschichte der verschiedenen Geschlechter Buchholz und die alten Zustände am Niederrhein“ Band l, Seite 301 aufbewahrt hat. „Das Essen, sagt die Urkunde,“) wird am 6. Tage nach Andreas jährlich gehalten. Die erste Einladung dazu erfolgt in der Kirche auf Allerheiligen, unmittelbar nach der Predigt, und muß drei Sonntage hintereinander wiederholt werden, es gehören dazu 21 Personen, nämlich: die sieben Scheffen, der Pastor, Küster, Statthalter des Abtes, der Gruterer, der Müller, die beiden Förster, drei Einwohner gewisser Kotten, die den Holzhau jährlich zu besorgen haben, der Hufschmied des Schulteishofes, der Kuhhirt und zwei Spielleute.

Zur Begründung heißt es: die Scheffen werden geladen, damit sie sich jährlich, die älteren die jüngeren, belehren können, welche Privilegien und Herrlichkeit (Gewalt) nach den ihnen von den Eltern gewordenen Überlieferungen der Abt und das Kloster Pantaleon zu Süchteln besitzen; der Pastor, damit er vor Tische das Benedicite und nach dem Tische das gratias bete und das Willkomm der Scheffen und Wohl des Abtes ausbringe; der Küster, damit er die Scheffen bediene und den Überfluß den Armen reiche; der Grutner, weil er die „Grüt oder Hoep“, d. h. den Hopfen zu dem Andreas-Bier umsonst geben; der Müller, weil er das Malz zum Bier, den Roggen und Weizen zu dem Brode und den Wecken für das Essen umsonst mahlen muß; die zwei Förster (Holzgraf und Buschhüter) weil sie das zum Hau bestimmte Holz umsonst zeichnen; die drei Kötter, weil sie dieses Holz umsonst hauen und aufladen; der Schmied, weil er, so oft er berufen wird, die Pferde des Abtes oder des Schulteis zu beschlagen, dem Schulteis eine neue Roster oder Zange nach dessen Wahl umsonst liefern muß; der Kuhhirt weil er die Kühe des Abts und Schulteis das ganze Jahr umsonst hütet die beiden Spielleute, weil sie beim Einholen der Scheffen bei dem Essen voranschreiten und spielen müssen, auch zwischen den einzelnen Gerichte ihre Instrumente ertönen lassen sollen. Außerdem liegt dem einen der drei Kötter ob, in der Küche dem Koch und dem andern, in der Kammer wo die Scheffen essen, das Feuer zu stochen und Holz herbeizutragen dieser letztere ist insbesondere noch verpflichtet, beim Auftragen der Speisen behülflich zu sein. Der dritte Kötter ist verpflichtet, die Gerätschaften herbeizuschleppen und zu spühlen. Diese drei Kötter essen nicht mit an den unten zu besprechenden Tafeln, sondern mit dem Koch in der Küche. Der Buschhüter hat die Verpflichtung, das Tafelbrot zu schneiden (jeden Scheffen 5 Schnitten und 2 Micken Weck [Weizen] und 2 Micken Brod) einzuschenken, die Tische abzuräumen und die Töpfe zu spühlen. Der Kuhhirt endlich muß drei Besen mitbringen und die Tage des Essens das Haus des Schulteis rein halten. Das Essen dauert von Sonntag Morgens bis Dienstag Abends; an jedem Tage werden an drei Tischen zwei Mahlzeiten aufgetragen, Mittags und Abends eine. Der besondere Verlauf ist folgender: Sonntag Morgens holt der Schulteis in Begleitung der beiden Spielleute die Scheffen vom Friedhofe (Kirchhofe) ab, woselbst er ihnen 1 Quart Wein, 1 Quart Bier, 2 Micken Weck und 2 Micken Brod auf einem Teller, worauf Salz liegt, darbieten muß, mit der Frage, ob es genüge. Dann geht es im Zuge zu des Schulteis Hof.

Dort in der Kammer angekommen, in welcher gegessen werden soll, klopft der Schulteis mit seinem Stock dreimal auf die Thür und wiederholt dieses Zeichen, so oft eine neue Person, die zum Essen gehört, eintritt.

Sind alle zusammen, so gießt er jedem Scheffen das Wasser über die Hände und reicht ihm das Handtuch zum Trocknen. Dann spricht der Pastor das Benedicite, fordert die Scheffen jeden einzeln auf, sich zu setzen, während der Schulteis ihnen einzeln ein neues Messer mit einer neuen Scheide und einem neuen Riemen überreicht, die Spielleute zu spielen anfangen und der Koch auftragen läßt. Es sind drei verschiedene Tische hergerichtet, der erste für die Scheffen, denen der Schulteis oder sein Knecht auftragen muß. An ihm wird für je zwei angerichtet und aufgetragen, dabei muß auch für den Fehlenden und Toten seine Portion da sein.

Die Reihefolge der Gerichte ist Mittags folgende:
1. für je zwei Scheffen ein Viertel einer gebratenen Gans und jedem ein Schüsselchen mit Apfelmuß;
2. für je zwei eine „Spies-Pletzer“ und eine Grützwurst und jedem ein Schüsselchen mit Mostert;
3. für je zwei eine Schüssel Rindfleisch und jedem ein Schüsselchen mit Mostert;
4. für je zwei eine Schüssel mit Pfeffer und darin ein „Beyren-Sweylt“; 5. grüner Arnheimer Käse; diesen muß der Koch, ein reines Handtuch um den Hals, jedem einzeln Scheffen bringen und ihm davon ein Stück auf das schneiden.

An dem zweiten Tische sitzen der Gruterer, Müller, Holzgraf, Buschhüter, Kuhhirte und die zwei Spielleute. Ihnen werden die Speisen nur in einer einzigen Schüssel angerichtet, auch haben sie einen Gang weniger als die Scheffen und zwar: 1. ein Stück geraucht Fleisch und ein gesprengs (geschmortes?) Fleisch nebst einer Schüssel durchgeschlagener Erbsen; 2. grün (frisches) Fleisch; 3. gebratenes mit Pfeffer; Butter und Käse. Ihr erster Gang muß mit dem ersten Gange der Scheffen, der zweite mit dem dritten, der dritte mit dem vierten und der vierte mit dem fünften gleichzeitig aufgetragen werden. Dieser Tisch erhält erst beim zweiten Gange Wein und muß sich bis dahin mit Bier gnügen. Der dritte Tisch führt den Namen „die Gasttafel“, denn daran sitzen die Gäste, nämlich: der Pastor, der Schulteis und seine Gäste und die Gäste der Scheffen, von denen jeder zwei mitbringen darf.

Für diese Tafel ist kein Speisezettel vorgeschrieben, er hängt von der Willkühr des Schulteis ab. Nach dem letzten Gange, zu geeigneter Zeit, betet der Pastor das Gratias (Dankgebet), woran sich verschiedene Rechte und Pflichten knüpfen. Zunächst muß jedem Scheffen sein Topfe Wein und sein Topf mit Bier vollgefüllt werden, die Spielleute müssen noch einmal aufspielen, die Frauen der Scheffen dürfen eintreten und der Küster muß sämtliche Speisen und Getränke, welche übrig geblieben sind, an die Armen verteilen, welche am Thore des Hauses warten, auch den vorhandenen Hausarmen von Süchteln ins Haus schicken. Haben die Spielleute ihr letztes Stück beendigt, so klopft der Schulteis seinem Stock dreimal auf den Tisch, was für die Personen des zweiten Tisches heißt, zu Hause gehen und für die Scheffen, sich auf dem Gerichtshause zu versammeln, dort des Abts Erbgerechtigkeit zu erklären und die jüngeren Scheffen zu lehren.

Hier soll ihnen verabreicht werden: geraucht und gesprengt Fleisch, ein Stück Kalbsbraten, 2 Micken Weck, 2 Micken Brot, 2 Quart Wein und soviel Bier ihnen gelüstet. Abends 6 Uhr muß der Schulteis mit einer Leuchte und den beiden Spielleute auf dem Gerichtshause erscheinen und die Scheffen zum Abendessen im Schulteishofe abholen. Die Spielleute müssen bis auf die Kammer vor ihnen herspielen. Dort finden sie die Knechte der Scheffen, welche seit 5 Uhr anwesend sein dürfen und bis dahin mit frischem Speck, eine fetten Wecksuppe und Bier nach Genüge traktirt sind. Sobald der Zug auf der Kammer ist, klopft der Schulteis wieder mit seinem Stock als Zeichen, daß auch die übrigen hinzukommen dürfen und daß aufgetragen werden soll. Die drei Tische sind wie Mittags besetzt, nur ist der zweite durch die Scheffenknechte vermehrt. Sobald wieder das Wasser und Handtuch gereicht und das Benedicite gesprochen ist, folgen die Gerichte und zwar für die Scheffentafel: 1. für je zwei ein gebratener Kapaun oder ein Huhn und jedem ein Schüsselchen mit Apfelmuß und ein zweites mit Essig; 2. zu zweien eine Schüssel mit frischem Ferkeln= (einjährigem Schweine) fleisch und jedem eine Schüssel mit Mostert; 3. zu zweien eine Schüssel mit Gänsegekröß mit gelber Brühe (Butter) und darauf Ingwer gestreut; 4. je zwei eine Schüssel mit Pfeffer und Beyer-fwnl darin, mit Kaneel bestreut; 5. der Arnheimsche Käse, wie Mittags durch den Koch. Für den zweiten Tisch: eine Schüssel mit gesalzenem Fleisch und durchgeschlagene Erbsen; 2. Ferkenfleisch oder Speck, womit der Wein beginnt; 3. Braten und eine Schüssel Pfeffer; 4. Butter und Käse

Der dritte Tisch wieder nach Gefallen des Schultheis bestellt. Sobald das Gratias gebetet und nochmals aufgespielt ist, klopft der Schulheis drei Mal mit dem Stock und spicht: jeder, außer den Scheffen und ihren Knechten, hat Urlaub, d. h. mit Ausschluß der Scheffen und ihrer Knechte sollen die übrigen Personen des zweiten Tisches zu Hause gehen. Statt ihrer finden sich die jungen Knechte und Mägde ein, denen der Schulteis einen Tanz aufspielen läßt, auch, sofern er will, einen Krug Bier giebt.

So geht es drei Tage hintereinander mit dem Unterschiede, daß es des Montags und Dienstags auch ein Frühstück giebt. Zu dem Ende versammeln sich die Scheffen nach der Messe auf dem Gerichtshause, wo ihnen durch den Boten und Buschhüter die Suppe, Bier, soviel sie mögen, zwei Quart Wein und jedem ein paar Micken Weck und Brod aufgetragen werden. Der Schluß des Essens wird Dienstags Abends also gemacht.

Nachdem der Tanz beendigt und alle Gäste weg sind, wird für die Scheffen neuerdings der Tisch gedeckt, mit Brod und drei Schüsseln bestellt: 1. eine Schüssel mit kaltem Braten, 2. mit den Köpfen der während der drei Tage geschlachteten Gänse; diese müssen gebraten und mit Butter begossen (gesprengt) sein; 3. eine Schüssel mit gebratenen und in Scheiben geschnittenen Rüben, mit Saffran und Ingwer bestreut; daneben Wein und Bier zur Genüge. Der Schulteis klopft dreimal mit dem Stock auf den Tisch, wiederholt dieses nach einer Weile zum ersten und zweiten Male und fragt jedesmal die Scheffen, ob dem Andreasessen Genüge geschehen sei. Sind alle noch zusammen, so erkennen sie sogleich darüber, wo nicht, wird das Erkenntnis bis zum nächsten Sonntage ausgesetzt. An diesem muß der Schulteis auf seinem Hofe den Scheffen, deren Frauen, dem Förster, Buschhüter und allen Kirchendienern nochmals die Kost geben, was sie aber an Wein und Bier verzehren, muß jeder bezahlen.“

In Siegburg fand 1569 am Dienstag und Godestag nach Pfingsten ein Scheffenessen statt, an welchem der Schulteis mit seinem Gerichtsschreiber und dem Untervogt so wie die beiden Bürgermeister und 5 Scheffen teilnahmen. Dieselben verzehrten laut Nachweis der Stadtrechnung: 31 Pfund teures Fleisch, kost 22 Mark 4 Albus, dazu 47 Pfund Kalbfleisch, a Pfund 10 Heller, 38 Pfund Hammelfleisch, a Pfund 21 Heller, 16 Pfund Lammfleisch, a Pfund 5 Stüber, Grob- und Weißbrot für 10 Mark 11 Albus, Eier für 2 Albus, Butter und Käse für 10 Mark, Kraut für 3 Mark, 10 Hühner zu 9 Mark, und Mois, Peterzilie und Ohlig für 1 Mark.

An Getränken wurden verabreicht 16 Viertel Wein zu 37 Mark und 2 Albus, ferner Bier für 17 Albus. Der Wirt ließ sich seine Mühe mit 8 Mark bezahlen. – 1574 wurde pro Kopf nur für 8 Albus verzehrt, dieweill alle dingen disser Zit zum theuersten gefallen, dagegen an Getränken verbraucht LXII Quart Weins, facit LXXI mark 1 albus nebst so und so viel Bier.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Weitere Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart

Kapitel des Buches
Die mit Links hinterlegten Textteile sind bereits online verfügbar. Die anderen Teile werden nach und nach eingestellt.

I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.