Protestanten in Siegburg

Bürgermeister waren um diese Zeit Johann Worm und Johann zum Weidenist, beides wohlsituierte Herrn, von denen letzterer schon den Untervogt gespielt hatte und deshalb zu Düsseldorf in Gnaden anzukommen hoffte. Auf Annotag begaben sie sich zu dem Abte, um ihm im Namen der Stadt zu gratulieren und gehorsamst ein kleines Geschenk zu Füßen zu legen. Derselbe nahm sie wohlwollend auf und zog sie auch zu Tisch.

Da kam denn das Gespräch sehr bald auf die Finanzverhältnisse, und Johann zum Weidenist meinte, wenn der Acciseverlust für die Stadt ein andauernder werden sollte, so würde dieselbe in eine recht unangenehme Lage kommen, da das Bürgergeld nicht ausreiche und die städtischen Grundstücke keinen Ertrag abwürfen. Man habe die Sache neuerdings überlegt und gedenke noch einmal beim Herzoge vorstellig zu werden.

Wenn der Abt seinerseits auch die Güte haben wolle, von seinen Forderungen etwas nachzulassen, so werde derselbe wohl seinen Widerstand aufgeben und zu der Praxis seiner Vorfahren zurückkehren. Man werde das Bittgesuch selbst nach Düsseldorf überbringen und es auch an Geschenken für die Herren Räte nicht fehlen lassen, die schon häufig ihre guten Dienste geleistet hätten. Die Duldung der Protestanten sei diesen besonders angenehm, und Pastor Lipper könne bezeugen, daß jenen keine Hindernisse mehr in den Weg gelegt würden. Das Letztere gab Wachtendonck zu und mit dem Ersteren war er einverstanden, aber große Hoffnungen wollte er sich nicht machen, da der Herzog Geld bedürfe und seine neulichen Drohungen für Ernst aufgenommen habe, indes wolle er ihre Sache befürworten.

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Nach acht Tagen war die Supplique fertiggestellt und mit dem Abtsschreiben in ein Couvert gepackt. In der Aulgasse hatte man bei Johann Flach und Johann Bach für 46 Mark „schönes Ullwerk“, insbesondere „zween irden Fleschen“ gekauft, um diese „dem Herrn Kanzler und Herrn Amtmann“ zum Geschenke zu machen, und Thomas Kisselstein damit vorausgesandt. Dann stiegen die Bürgermeister selbst zu Pferde und langten am zweiten Tage mit dem Gerichtsschreiber Gülich und dem Stadtboten Hitze in der Hauptstadt an. Der Herzog war zufällig abwesend oder durch Amtsgeschäfte verhindert. Daher übergab man das Bittgesuch dem Herrn „Pförtner“ zur Übermittelung und suchte erst die Herren Räte auf, von denen sie freundlich in Empfang genommen wurden. Am folgenden Tage aber mußten sie sich sagen lassen, daß der Herzog die Supplique äußerst mißfällig angesehen habe und nicht in der Lage sei, die Herren selbst anzuhören. Das machte sie trostlos und seufzend schleppte Johann zum Weidenist seine „schwache Seit“ wieder in den „bergischen Hof“. Er hatte sich eine Erkältung zugezogen und mußte auf den Rat des Arztes mehrere Tage das Bett hüten. Unterdessen suchten Johann Worm und der Gerichtsschreiber noch einmal beim Kanzler anzukommen und dessen Meinung zu vernehmen, aber die Freundlichkeit des ersten Begegnens hatte einer gewissen Zurückhaltung Platz gemacht, und Hochderselbe erklärte, ohne vorherige Rücksprache mit dem Herzoge könne er ihnen unmöglich Aussichten eröffnen, da es sich um eine Sache von Wichtigkeit handele. Man möge ruhig nach Hause gehen und den allerhöchsten Bescheid abwarten, der in der nächsten Zeit schon bei ihnen eintreffen werde.

Dieses bestimmte sie denn zur Abreise, und Johann Weidenist konnte sehen, wie er mit Hitze zurechtkam. Der Arzt besuchte ihn jeden Tag und ließ sich seine Mühewaltung mit 3 Reichsthalern, der Apotheker seine Medizin mit ½ Reichsthaler bezahlen. Die Besserung machte sich zusehends, und ehe noch die Reisegefährten über Bruck, Schlebusch und Wahn in Siegburg anlangten, konnte auch Weidenist „einen Karrig“ besteigen und sich über Zons nach Köln transportieren lassen. Der Gastwirt berechnete seine Unkosten mit 27 Gulden oder 108 Mark, der Fuhrmann seinen Weg mit einem Königsthaler = 10 Mark 2 Albus, das Nachtquartier in Köln mit 5 Mark 1 Albus, und Hitze bekam für seinen Gang 5 Mark nebst freier Verpflegung. Die ganze Reise hatte den Herren 50 Gulden gekostet, die ihnen am 5. Januar 1572 aus der Stadtkasse zurückgezahlt wurden.

Die Antwort des Herzogs lautete eben so ungnädig wie der Bescheid in Düsseldorf, der ihnen den Mund geschlossen hatte. „Er habe sich eines solich spitz fürwitzigen Supplirens der Gemeine Siegbergh nit versehen“; es sei ihm nicht um das Geld zu thun, sondern um die Ausübung seiner Gerechtsame; der Abt und das Gotteshaus lasse sich auch „an solicher ihrer habenden Gerechtigkeit nichts eintragen“; ihm komme die eine Hälfte der Accisesteuer zu wie jenem die andere Hälfte, was für beide ein Vorteil sei; wenn nun der Abt meine, er dürfe wegen „seines Eidts die Stat Siegbergh nit beschweren“ und seine Ansprüche in Zweifel ziehe, so möge er sich hüten, daß „man nit alde Rollen einsähe und etwas tiefer eingriffe dann man bis anhero gethan oder sonst zu thun gemeint sey.“ Die Loslösung vom Hause Berg mache ihm wenig Sorge, die Zeiten hätten sich geändert. Der Abt handle äußerst unklug, sich auf den Schutz des Kaisers und seine Grundherrlichkeit über Siegburg zu berufen. Man wolle ihm seine Gerechtsame durchaus nicht verkümmern noch auch die Stadt bedrücken, aber man werde auch nicht dulden, daß man die seinigen antaste und seine Rechte irgendwie zu schmälern suche.

Das wirkte wie ein Donnerschlag und schleunigst eilte der Herr Bürgermeister den Berg hinan, dem Abte das Schriftstück vorzulegen.

Dieser war erstaunt über die kühne Sprache des Herzogs und fürchtete einen Gewaltakt. Man beschloß deshalb, einen Advokaten zu Rate zu ziehen, und wählte dazu den Dr. juris Johann Steffen aus Köln. Derselbe nahm sich der Sache angelegentlichst an und verfaßte ein Promemoria, das den Düsseldorfer Herrn imponiert haben muß, denn nach einiger Zeit lief ein Schreiben von der Kanzelei ein, welches in viel sanfterer Form die Angelegenheit behandelte und am Ende durchblicken ließ, der Herzog würde vielleicht nicht abgeneigt sein, den Wünschen der Stadt Rechnung zu tragen, wenn man „die Licentiaten und Procuratoren“ aus dem Spiele lasse, deren Spitzfindigkeiten ihn beleidigten. Man nahm daher Abstand von der Schriftstellerei und lohnte den Dr. juris mit einer „alten Engellot = 5 Gulden 4 Albus und einer Sonnen-Kroin = 3 Gulden 1 Albus“, die er reichlich verdient hatte.

Am 29. März begab sich abermals eine Gesandtschaft zu Hofe, der sich damals zu Kleve aufhielt. Es bestand diese aus dem Herrn Bürgermeister zum Leopart und dem Rentmeister zum Isermarkt, welchen Hitze als Stadtbote folgte. Sie nahmen 6 Pfund Schinken mit auf den Weg, das Pfund zu 4 Albus, 4 Quart Wein und 4 Quart Bier, dazu 3 Pfund holländischen Käse, ein Viertel Eier und das nötige Brot, welches Hitze nachtragen mußte. Vom „Hüttenufer“ aus fuhren sie in einem Nachen die Sieg hinab und gelangten am ersten Tage bis Köln – das Nachtquartier kostete 4 Mark 1 Albus – am zweiten Tage bis Berg, nachdem man in Düsseldorf für 6 Mark gespeist hatte, und am dritten Tage bis Kleve, wo sie sich mit „Häringen“ restaurierten und sorgenvoll das Nachtlager aufsuchten. Da der folgende Tag ein Sonntag war, so konnten sie beim Herzoge nicht ankommen und begnügten sich damit, dessen Geheimsekretair zu sprechen, der von ihnen zu Tische geladen wurde und für „förderlichen Bescheid“ „eine alte Engellot“ erhielt. Die Unterhaltung mit dem Herzoge entzieht sich leider der näheren Kenntnis.

Er war freundlicher gestimmt, aber immer noch sehr zurückhaltend, weil er die Drohung des Abtes nicht vergessen konnte. Deshalb kehrten sie wieder unverrichteter Sache zurück, waren aber froh, nur einmal zu Worte gekommen zu sein, worauf Johann zum Weidenist alle Hoffnung gesetzt hatte.

Die Fahrt nach Köln zu Wagen kostete ihnen 23 Mark, die Nachenfahrt, welche Meinarts Johann vom Driesch besorgt hatte, 4 Königsthaler = 41 Mark 2 Albus und das Nachtlager in Köln nichts, weil man mit „Huberts“ befreundet war und dieser für Bewirtung nichts haben wollte. Dafür schenkten sie ihm aber beim Weggange „eine Quart gebrannten Weins, kost 16 Albus“, und in die Küche 7 Albus, wie die Stadtrechnung aufweist. Bei ihrer Heimkehr über Zündorf, Wahn, Spich und Troisdorf zu Fuß verabreichten sie einem Bettler noch ein Allmosen und verzehrten im Krahnen zu Siegburg noch 13 Albus für Wein, die auch die Stadt bezahlen mußte.

Der Abt lauschte mit beiden Ohren, als man ihm gehorsamsten Bericht erstattete, und war nicht abgeneigt, selbst mit dem Herzoge zusammen zu kommen, wenn dieser, wie man gehört hatte, in Plittersdorf erscheinen werde. Steffen mußte zu dem Zwecke noch einmal alle Urkunden studieren und in gedrängter Kürze die wichtigsten zusammentragen. Sein Aufenthalt „im Horn“ mit 2 Pferden kostete der Stadt 8 Mark 4 Albus seine Mühewaltung 6 Königsthaler, „da er alle Briefe und Sigel unseres lieben Herrn hatte einsehen und copieren müssen“. Der Herzog aber erschien nicht, sondern hatte eine Reise nach Jülich vorgezogen, wie von Düsseldorf aus gemeldet wurde. Da nun alle Vorbereitungen getroffen waren, so entschloß man sich, auch dorthin den Weg zu machen, und am 25. April sah man den Herrn von Wachtendonck, die Prioren von Willach und von Eyll, den Licentiaten Fabricius und die beiden Bürgermeister mitsamt der Dienerschaft zum Thore hinaus reiten, um das verhängnisvolle Unternehmen auszuführen. Der Herzog war leider nicht weniger zurückhaltend als zu Kleve und schützte die Abwesenheit des Kanzlers vor.

Siegburg, Kirche, ca. 1897

Das Städtchen könne recht wohl, wie er gehört habe, die Accisesteuer ertragen, denn der Abt habe noch niemals auf seine Einnahme verzichtet.

Sein Verhältnis zur Abtei bedürfe noch des Studiums, da die Reichsunmittelbarkeit derselben für ihn nicht bestehe. Er werde bei nächster Gelegenheit mit dem Kaiser Rücksprache darüber nehmen und die Frage klar zu stellen suchen. Bis dahin möge man sich geduldigen und zu seiner Gerechtigkeitsliebe Vertrauen hegen.

Der Abt merkte, wohin die Spekulation des Herzogs ging, und war nicht wenig betroffen. Seine Verwandtschaft mit dem Kaiser konnte Bedenken beseitigen, welche seine Vorgänger in Schranken gehalten hatten, und die Zögerung mit der Übernahme der Schutzvogtei hatte schon früher dargethan, zu welchen Ansichten er hinneigte, und wozu er eventuell auch fähig wäre. Deshalb verabschiedete man sich freundlichst und empfahl sich seinem landesväterlichen Wohlwollen. Die Reise kostete den Herren 182 Mark, die wieder die Stadtkasse zu tragen hatte, und doch war für dieselbe gar kein Gewinn daraus hervorgegangen. Man hoffte und fürchte und fing schließlich an, dem Abte alle Schuld beizumessen, obgleich dieser sich mehr als diensteifrig bewiesen hatte.

Die Unzufriedenheit mit ihm erhielt einen neuen Anstoß, als er 1573 den Pastor Lipper aus der Stadt verwies und zu Pfingsten auf dem ungebotenen Gedinge ein Edikt veröffentlichte, demgemäß Bürger, innerhalb oder außerhalb der Stadt im Burgbanne wohnhaft, in seinem Hause heimliche Winkelprediger aufnehmen und bei Tage oder Nacht darin halten solle. Jeder habe in alter Weise zur Kirche zu gehen und die hl. Sakramente zu gebrauchen, und wenn er sich dagegen sträube, binnen Jahresfrist Haus und Hof zu verlassen und ihm so wie dem Durchlauchtigsten Hochgeborenen Fürsten Herrn Wilhelmen, Herzog zu Jülich Kleve-Berg, eine Strafe von 200 Goldgulden zu erlegen, die unnachsichtlich von ihm eingezogen würde.“ Er stützte sich dabei auf den Augsburger Religionsfrieden, welcher den Fürsten und Reichsständen der katholischen und Augsburger Konfession gleiche Religionsfreiheit und den Unterthanen das Recht einräumte, auszuwandern, wofern sie mit der Religionsordnung ihrer Landesherrn unzufrieden wären. Dieses hatten 1563 die Insassen des besloyssen jonferen Conventes zo sent Annen bynnen der stat Syberg gethan und „unsers Bedunckens ohn Erlaubis und Bewilligung irer gepürlichen Obrigkeit, wider ire Pflicht und gedahne Eidt, ires eigenen gefallens sich abtrinnig gemacht und ihr Convent ganz und gar verlassen“, weshalb der Abt auf Ersuchen „der wördigen Erenvesten Jongfer Barbara Selbach, zor Zeit Materschen“, das Kloster auflöste und, „was noch unspoliirt von den Gütern hinderbleven“, zur „Befürderung frommer Haußarmen, Bürgern und Bürgerschen, die alt und unvermögen und nit mehr gewinnen noch gewerven thun“, aufzubewahren und zu vermachen geruhte, vorbehaltlich des „Hofes zu Nederpleis und dem Hospital hiebinnen Siegberg gelegen irer Gerechtigkeit“.

Gegeben im Jair Unsers liben Herrn, als man schreift Duisend vünfhondert drei und sechssig am achtzehnten Dag des Monats Junii, Hermann von Wachtendonck.

Mit der Zeit aber waren diesem Abfalle andere gefolgt, und 1568 zählte die Gemeinde des Pastor Dederich Lipper schon 17 Mitglieder, deren Namen uns durch die Proceßakten aufbewahrt sind.

Sie hießen: Peter Friemesdorf, Hermann Schuhmacher, Vais Schuhmacher, Johann Hitz, Theis vom Zinkelpütz, Johann Reithäuser, Otto, Jakobs Sohn, Dietrich Pelzer, Hans Schneider, Wilhelm Worms, Heinrich Rademacher, Gerhard Kleuver, Gilles Leiendecker, Adolf Kannegießer, Dohann Flach, Johann Lohmar und Johann Schuhmacher. Wilh. Worms war der Sohn des Bürgermeisters und Johann Hitz der Stadtbote, welcher uns oben schon begegnet ist.

Man sieht aus diesem Umstande, daß der Abt die Religionsfreiheit keineswegs beschränkt hatte, und tolerant genug gewesen war, auch Andersgläubige zu seinen Bediensteten auszuwählen.

Ev. Kirche, aus Siegburg (1914)

Merkwürdig ist dabei auch, daß in den sechsziger Jahren die Pfarre Siegburg keinen dauernden Vertreter hatte, und 1562 ein Jakob von der Horst, 1566 Arnold Neuenheuser, 1567 Johann Lubberich und 1568 Dederich Lipporius die Amtsgeschäfte verwaltete und in Quittungen und anderen Schriftstücken jeder sich als pro tempore pastor bezeichnet. Die ersteren drei waren offenbar Mönche, der letztere aber ein flüchtiger Priester aus dem Sayener Lande, der mehrere Jahre in der Gegend von Jülich einer Pfarre vorgestanden und auf Einladung des Bürgermeisters und des Rentmeisters, wie er später behauptete, nach Siegburg gekommen war, um hier die Gemeinde zu pastorieren. Vom Messelesen hatte er sich losgesagt, und da die Herren gemeint hatten, „ob schon die Ansichten in Siegburg darüber geteilt seien, so verhofften sie dennoch, den Abt bewegen zu können, daß er vom Messelesen dispensiert würde“, so hatte er sich auf den Berg begeben, den Mönchen seine Aufwartung zu machen und eventuell die Stelle anzutreten. Der Abt von Wachtendouck war erstaunt über das Vorgehen seiner Unterthanen und erklärte sich außer stande, ohne weiteres auf sein Anerbieten eingehen zu können. Wenn er die Messe nicht lesen wolle, so sei er kein römischer Priester mehr, und andere könne er nicht gebrauchen. Kaplan Adrian sei ein alter Mann und wenig beliebt in der Gemeinde, sie bedürfe eines tüchtigen Seelsorger; der die Sakramente, wie sich gehöre spende, und den Bürgern mit einem guten Beispiele voranginge. „Wenn man ihn mit Messelesen beschweren wolle, antwortete Lipper, so thue er sich höflichst bedanken; er wolle lauter und rein das Wort Gottes predigen und auch die Sakramente nach der Augsburger Konfession spenden, aber mehr nit. Der Abt möge sich die Sache überlegen und durch den Herrn Bürgermeister Bescheid sagen lassen“.

Offenbar verlangten die Protestanten nach einem eigenen Seelsorger und wünschten ein Simultaneum, was durch die Annahme Pastors Lipper geschaffen werden sollte. Dieses schien ihm bedenklich und mehrere Tage vergingen, ehe er sich zu einem Entschlusse aufraffte. Dann ließ er den Herrn Lipporius wieder zu sich rufen und „schenkte ihm“, wie derselbe am 11. Juli 1576 zu Köln in der Probsteien Behausung in Gegenwart zweier Siegburger Zeugen vor dem notarius publieus zu Protokoll gab, das Messelesen, und erteilte ihm die Erlaubnis zur Vornahme aller übrigen kirchlichen Funktionen, soweit er sie leisten könne. Er predigte, taufte und segnete die Ehe ein, besuchte die Kranken, und Zeugen bekunden, daß er ihnen niemals etwas Ketzerisches vorgetragen und auch wiederholt das Abendmahl gespendet habe. Was und wie er aber gepredigt hat, läßt sich aus der Äußerung von fünf Zeugen vor dem Reichskammergericht abnehmen, die da erklärten, „der gedachte Predikant habe mit predigten und austeilung der Sakramente der maissen bewiesen, daß sie des päpstlichen Unwesens und Anhang abscheu geworden seien, und von der apokalyptischen Hure nichts mehr wissen wollten“. Lipper war also ein apostasierter Geistlicher und vom Abte nur mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse geduldet worden, um sobald als möglich wieder entlassen zu werden. Hierzu gab ihm, wie die zwei Zeugen in Köln aussagten, eine neue Kirchenordnung des Herzogs Veranlassung, infolge dessen der Mönch Theodor Lughanius als Pfarrer eingesetzt sei. Darüber war denn großer Unwille unter Lippers Anhängern und mehr noch über das Edikt von Pfingsten, welches die Rückkehr zur alten Kirchengemeinschafl auferlegte und „allen denjenigen, welche fürderhin ihre Kinder außerhalb der Pfarrkirche taufen und ihre Weiber den Kraim d. h. das Wochenbett an anderen Orten halten ließen“, dieselbe Strafe als höchste Kur in Aussicht stellte, welche bereits oben mitgetheilt worden ist. Auch sollte niemand „die Predigt versäumen und während derselben vor dem Hause oder auf dem Markte sitzen noch leichtfertige Hantierung treiben und mit Geschwätz die Zeit hinbringen“. Wer darüber betroffen würde, werde zu 2 Goldgulden Strafe an die Hausarmen verurteilt werden und verwirke die Ehre eines rechtgläubigen Christen. „An den Sonn- und Feiertagen gar Waren an der Sieg aus- und einzuladen oder Früchte und Tuche nach der Mühle zu bringen“ war bei 10 Goldgulden Strafe verboten etc. etc. Man sieht, wie weit es mit dergleichen Dingen in Siegburg gekommen war, und wundern darf man sich nicht, wenn man vor dem Synodalgerichte selbst Kaplan und Küster angeklagt findet, weil sie in lustiger Gesellschaft „unflätige Reden angehört und selbst im Munde geführt hätten“. Sie kamen beide mit einem strengen Verweise davon und mußten 1 Pfund Wachs in die Kirche liefern.

Die oben genannten Kalvinisten wollten von der Umkehr nichts wissen und behaupteten, Augsburgianer zu sein, denen die freie Religionausübung gestattet wäre. Sie wandten sich an den Kurfürsten von der Pfalz um hochgeneigten Schutz, und dieser schrieb denn auch am 16. Juni von Heidelberg aus, der Abt möge doch die Bittsteller freundlichst dulden, damit Frieden und Eintracht unter den christlichen Konfessionen erhalten bliebe, zumal jene der Augsburger Konfession angehörten.

Allein der Abt blieb unnachsichtig und wollte seine wankenden Unterthanen durch die Einheit der Religion im Zügel halten. Er ließ die Abtrünnigen scharf beobachten, um ihr Glaubensbekenntnis feststellen zu können und citierte dann am 19. August sämmtliche Bewohner Siegburgs respective Zunftvorsteher auf das Rathaus, um ihnen im Beisein des Jülich-Bergischen Rates Fabricius, des Schultheißen Lüning, des Scheffen Johann Selbach nebst Bürgermeister und Stadtrat „die ausgegangenen Mandate und Edikte des Durchlauchtigsten Hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Wilhelmen, Herzog von Jülich-Kleve-Berg, dem sie von wegen der Schirmsverwantnüß mit unterworfen seien“, bekannt zu geben und zu erfahren, ob sie, „im fall es die notturfft erforderen würde“, geneigt seien, die obigen „Rebellen, mutwillige und ungehorsame“, mit ihm „in straiff zu nehmen und selbst bei Iren Eiden und pflichten, so wie ihm und dem Goßtzhaus gethan, stehen zu bleiben“.

Die Siegelmeister Hans Worm und Gerhard zur Ecken baten im Namen des Wüllenweberhandwerks um einen Monat Bedenkzeit, da es doch eine eigentümliche Sache sei, gegen Mitbürger mit Gewaltmaßregeln vorzugehen, die Lohrbermeister Hermann Henseler und Wilhelm von Altenkirchen schlossen sch im Namen ihres Handwerks ihnen an und ebenso die Ullner unter Führung von Heinrich Flach und Jung Vais Simons, ausgenommen Anno Knütgen, der als Untervogt bei den Edikten seines Herrn stehen bleiben zu müssen glaubte, dagegen der Bäcker Pauwels und Johann im Bräuhof, welcher der Abtei gehörte, erklärten offen ihren Gehorsam nicht weniger Bertram Schneider und Meister Johann der Offerahr sowie Peter Nagelschmitt und Drieß Heuschnabel für sich und ihre Genossen die Schneider, Zimmerleut, Schmiede und Steinmetzen, nachträglich auch Hermann Worm und Konrad Schohmecher für ihre Person, desgleichen Wilhelm Lohmar und Tillmann, Schohmechers Nachkömmling, endlich auch Johann Scheuffchen als Vertreter des Pelzerhandwerks und „alle Nachbaren auf dem Driesch und vor der Kolreportzen“. Alsdann wurde die Versammlung geschlossen und auf den 9. September wieder herbestelt. Der Abt ließ seine Beobachtungen fortsetzen und jeden vor Gericht laden der seiner Bekanntmachung zuwider die Sakramente nicht gebrauchte und außerhalb des Städchens bei Andersgläubigen sich aufhielt. Dederich Schomecher mußte am 2. September vor dem Schultheißen eingestehen daß „er sich hierbevor zu den Nacht- und Winkelpredigern begeben, auch mit andern Bürgern, so solcher Sorten zugethan gewesen, auff St. Johannistagh zu Mitzsummer negst verlitten ausser disser Stadt noch Burgbän getretten und folgens ohn einig ergehend geleidt wiederum und Innkommen sy“ und folglich sich unbotmäßig und gesetzwidrig verhalten habe; er bat dann aber „lauterlich umb Gotteswillen den lieben He Abten, ihm alles das zu verzeihen, da er verführt worden sei“, und wollte sich fortan „wie ein frommer Christen Mensch und disser Kirchenordnung gemäß halten“. Mehrere Freunde legten Fürsprache für ihn ein, und nachdem der Abt ihm Gnade zugesichert hatte, mußten Mathes Schulmeister und Kerist Kelner auf dem Driesch sich für ihn verbürgen „dergestallt, daß, was immer auff Erfordern vielgedachter unser lieb Erwürdiger Herr Inen, Dedrichen, zu thun auferlegen würdt, diesem gehorsamblich nachzukommen sich beeilen solle bei einer pfeen d. Strafe von fünffhundert goltgulden, die Itz genannte Bürgen, Impfort er seinem Gelöbt nit nachsetzen würde, unweigerlich Sr. Erwürden zo erlegen und zu verrichten hätten, bei Verpfändung ihrer Häb und Güt alles sonder geferdt und Arglist“.

Der 9. September erschien, und der Prior von Eyll samt Ratsverwandten und Bürgermeistern nahmen an der Stelle Platz wo man am 19. August gesessen hatte.

Zunächst kamen die Bäcker die Reihe, von denen einige nicht zugegen gewesen waren und deshalb ihre Meinung nicht geäußert hatten. Sie erklärten sich alle bereit, dem Abte zu folgen; die Ulluer aber, Johann und Vais Simons, Gebrüder Kirstgen, Öm Johann, Bach Johann, Kirstgen Knütgen, Hermann Flach und des Reichensteins Eidumb Hermann Flach sowie Heintzen Herma ,Johann Hilgers und Jung Vais Simons „wollten wohl ihrem lieben herrn treu und hold sein und sich an dem gethanen Eidt und Pflicht haltenn, aber daß sy in dissem Pfall ihre Mitbürger angreiffen und straiffen wollen sollten, wollte ihnen nit gefallen, sie bäten, davon Abstand zu nymen“. Der Prior verlangte ein kategorisches Ja oder Nein, und da erklärte denn „folgends Johann Vais Simons sich durch Handtastung zu den Befehlen des Abtes bereit, die übrigen zögerten. Darauf gaben auch die 51 Wüllenweber durch Handschlag das verlangte Versprechen nd am folgenden Tage die 8 Lohgerbermeister Jakob Bischof, Johann Ulldnig, Wilhelm uff dem Graben, Joh. Knütgen, Joh. Schultus, Meister Prieß am Zinkelpütz, Hermann Henseler und Wilhelm von Altenkirchen.

Nach diesen Vorgängen blieb am 11. auch den zurückgetretenen Ullnern nichts anders übrig, als sich ins Unvermeidliche zu fügen, und „dieweill ebevor mehrgedachter Herr Abt dem Wüllenweber- und Lörerhandtwerk ihre Mullen wie gleichfalls denen Eulern Ihr Handwerk niet zu gebrauen sohlen, sondern es schliessen und verbieten laissen von wegen daß seh vernegst sich niet erclert, sondern Se. Erwürden zu niet geringen schimpff und spott mit Iren bescheidt auffgehaltenn, auch anderen Bürgerenn mit einen boesen vorganck und exempell gegeben haben, So hat doch ein lieber Herr auff Jetz beschehene erklerungh einem Jederen sein Handwerk wiederum zu gebrauchen vergünnt und zugelassen mit Vorhaltung, was dieselbige deren obangesetzter ursachen halber verwirkt haben, daß sy Sr. Erwürden dafür Abdracht thun sollen. Siegburg, II. Septemper, Lüning Schultiß mp.“

Die Abtrünnigen behaupteten nun steif und fest, sie gehörten der Augsburger Konfession an und hätten deshalb ein Recht auf Duldung.

Grund und Fundament ihres Glaubens hätten sie von Pastor Dederich gescheppt, und seinen demnach nicht sceptisch, sie wollten umkehren, wenn man ihren Irrtum aus der Bibel oder mit Vernunftgründen beweise, sonst aber nicht; vondannen zu ziehen, wie der Schwager des Weidenist, der mit Pferd und Karre sich zum Prinzen von Uranien begeben habe, sei ihnen nicht möglich, sie hätten Weib und Kind, und wüßten nicht wohin; der Winter stehe vor der Thür, sie könnten ihre Sachen so geschwind nicht ordnen und dergleichen mehr. Wenn der Abt sich nicht erbarme und ein Einsehen nähme, so würden sie sich das Reichskammergericht wenden und dort eine Entscheidung herbeiführen. Letzteres thaten sie wirklich, und der Abt erhielt eine Vorladung vor dasselbe.

Zu aller Verwunderung wandte dieser sich an den Herzog, sein Schirmrecht wahrzunehmen und protestierte gegen das Ansinnen des Gerichtshofes.

Der Herzog beauftragte daher am 28. December seinen Procurator Reiffseck von Speier, dem Abte Beistand zu leisten und forderte diesen ebenfalls auf, demselben Vollmacht „ad declinandum forum et in eventum ad agendum et defendendum“ zu geben, ohne welche er nicht handeln könne

Ein dritter Brief wurde von ihm an die Stadt Köln adressiert mit der Bitte, den aus Siegburg Ausgewiesenen keinen Vorschub zu leisten, sondern sie allen Ernstes zu vermahnen und bei etwaiger Widersetzlichkeit zu bestrafen. Die Stadt Siegburg dagegen ward zum Gehorsam aufgefordert und an den Abt verwiesen, der allein in ihr zu sagen habe. Der Herzog stellte sich auf einen ganz korrekten Standpunkt und wollte weder das Städtchen entvölkert wissen noch auch die Rechte des Able geschädigt sehen. Seine Reise nach Süddeutschland hatte ihn mit den Kaiser zusammengeführt, und zweifellos war dessen Antwort zu Gunsten der Abtei ausgefallen. Dieselbe war eine reichsunmittelbare, mochte des Herzogs Vorfahren nun ihre Anerkennung versagt haben oder nicht. Die Klage am Reichskammergericht machte zunächst eine Zurücknahme des Ausweisungsbefehls notwendig, die denn auch auf 9 und später noch einmal auf 6 Monate erfolgte, während welcher wiederholte Untersuchungen und Protokollierungen seitens des Schultheißen in Gegenwart des Priors stattfanden und mit einer neuen Recurse an das Reichskammergericht endigten. 1576 schwebte der Proceß noch und der Verlauf desselben scheint kein Ende genommen zu haben.

1578 besuchte Prediger Otto Gilverath noch Glaubensgenossen in Siegburg, und aus dem Jahre 1581 liegt ein Schreiben des Kölner Magistrates vor, demgemäß damals wohl die Ausweisung der Protestanten in Kraft getreten ist.

Dasselbe lautet: „Unser Freundlich Gruß und was wir mehr guts vermögen, zuvor. Ersame, vürsichtige und weise, insondes günstig lieben Freunde! Wir kommen in glaubliche Erfarung, als sollten Euer Weißheiten hievor einiche Sektarier aus Irer Stadt verdrieben und relegiert haben, wobei dann Wir in der Fürsorgh, daß deren etzliche sich vielleicht anhero begeben und unser onwissend bei anderen diser Stad Inwohneren sich einschleichen möchten, dem aber so wil möchlich zuvorkommen, So gelangt an Ewer Weißheiten unser nachbairlich Ansinne und Begeren, sie wollen die Nhamen und die Zunhamen derenjenige aus der Stadt Sybergh verdrieben, Beizeigeren dies günstlich zukommen lassen. Das wollen wir in gleichem und mehrererem nachbairlich zu beschluden jederzeigt geneigt erfunden werden, damit Gott dem Allmächtigen Seeliglich bevehlendt. Gegeben am 20. Januarii Anno 1581. Bürgermeister und Räthe der Stadt Köln.

Dem Ersamen, Fürsichtigen und Weisen Herrn Bürgermeister und Räthen der Stadt Siegbergh unsern Freunden. Belangend die Sektarier zu Siegberg.“

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Weitere Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart

Kapitel des Buches
Die mit Links hinterlegten Textteile sind bereits online verfügbar. Die anderen Teile werden nach und nach eingestellt.

I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.