XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg

Heinrich Worm

Die Gemeinde hatte eine Schuldenlast von 2500 Reichsthalern zu 5 % verzinslich und eine andere von 5962, welche acht Bürger umsonst hergegeben haben. An der Spitze von ihnen marschierte Heinrich Worm zum kleinen Hirsch, ein recht wohlhabender und ebenso auch freigiebiger Herr.

Wie es mit seinem Vermögen bestellt war ergiebt sich aus der Vormundschaftsrechnung vom Jahre 1584. Sein Halfmann zu Rott hatte jährlich 22 Malter Korn, 2 Malter Weizen, 8 Malter Hafer, 1 Malter Erbsen, ½ Malter Linsen und 5 Viertel Eier zu liefern; der zu Winkel 9 Malter Korn, 10 Malter Hafer, 2 Pfund Flachs; ein anderer in Greuelsiefen 4 Malter Korn, 4 Pfund Flachs und 17 ½ Gulden; ein vierter in Gumheradt 12 Halter Hafer, 4 Malter Gerste, 5 Viertel Butter, 4 Pfund Flachs und 3 Thaler Weiherpacht; der Halfmann in Manderscheid 12 Malter Hafer, 4 Malter Gerste, 5 Viertel Butter, 4 Pfund Flachs und 5 Thaler Weiherpacht; der zu Wolperadt 6 Malter Hafer, 5 Viertel Butter, 4 pfund Flachs u.s.w. u.s.w. 1685 fielen den Erben von sämtlichen Gütern 9 Schweine zu a 7 Gulden und zwei magere Kühe zu a 8 Thaler, 1686 10 Schweine und 1 Kuh nebst einem Öchschen. Bei Worms Tode verppachtete der Vormund der Minderjährigen das Haus zum Hirsch für 12 Gulden Kölnisch, eine wahrhaft billige Hausmiete. Bürgermeister waren damals Johann Venn und Johann Diezgen.

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Philipp Wilhelm legte 1680 die Regierung des Jülich-Bergischen Landes in die Hände seines Sohnes Wilhelm, welcher es seine angelegentlichste Sorge sein ließ, Handel und Verkehr im Lande zu heben, das Polizeiwesen zu ordnen, die Rechtspflege zu verbessern, der Gemeindeverwaltung neue Vorschriften zu geben und über allem ein wachsames Auge zu halten. Seine Vermählung mit der Tochter Kaiser Leopolds fesselte ihn eng an das kaiserliche Haus, und der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm, reichte ihm freudig seine Hand zur Förderung seiner politischen Bestrebungen.

Besetzung Siegburgs durch die Franzosen

Ludwigs XIV. Pläne, das alte Gallien in seinem ganzen Umfange wieder herzustellen, war ihm durch mehrere Raubkriege teilweise gelungen. Im Süden und Norden hatte er den Spaniern Gebietsteile abgenommen und in Straßburg an Franz Egon von Fürstenberg einen Verräter gefunden, der ihm diese deutsche Stadt 1681 in die Hände spielte. Am Niederrhein sollte ihm nun dessen Bruder Wilhelm, Koadjutor des schwachsinnigen Kurfürsten von Köln, Maximilian Heinrich, selben Dienste leisten, wenn es ihm gelänge, ihn zum Nachfolger desselben zu erheben. Das Domkapitel war in seiner Mehrheit durch Geschenke und Versprechungen für ihn gewonnen, und als es zur Wahl kam, vereinigten sich 12 von 21 Stimmen auf seine Person. Der Kaiser und Papst hätten dagegen lieber Joseph Klemens von Baiern auf den hochichtigen Posten gehabt, und da in Rom die letzte Entscheidung lag, so war an Wilhelms Bestätigung nicht leicht zu denken.

Der Kriegsminister Louvois von Frankreich hatte eben wieder unter nichtigen Vorwänden seinen König zu einem Bruche des Waffenstillstandes mit dem Kaiser veranlaßt und dessen Heeresscharen gegen das deutsche Reich in Bewegung gesetzt. Ludwigs Bevollmächtigter, Heron, rückte deshalb mit Drohungen gegen das Domkapitel heraus, als Wilhelm von diesem aufgefordert wurde, seine Residenz Bonn zu verlassen, und ließ dieselbe durch General D’Asfeld besetzen. Herzog Wilhelm gehörte zu denjenigen, welche Ludwigs Absichten klar durchschauten, und stand deshalb mit dem Großen Kurfürsten auf der Wacht am Rheine. Der General D’Asfeld suchte sich in der Stadt Bonn zu sichern und erschien ohne weiteres auf dem rechten Flußufer, sich auch der Stadt Siegburg zu bemächtigen. Sein Angriff in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober gelang vollständig, da die 45 Mann Besatzung einen Sturm nicht aufzuhalten vermochten. Der geleistete Widerstand führte zu einer Plünderung, und die armen Bürger mußten hergeben, was sie nur hatten. Die Festungswerke waren, wie schon berichtet, teilweise zerstört worden und namentlich an der Nordseite der Stadt sehr stark beschädigt. Es genügte nun den Franzosen, die Abtei in Besitz zu nehmen und hier Palissaden und Verschanzungen anzubringen.

Der ganze obere Berg wurde in eine Festung verwandelt. 400 Karren Steine und Holz hatten allein die Klosterpferde heraufzuschaffen ohne die Fuhren, welche die Halfleute und die Städter leisten mußten. Der Befehlshaber der eingedrungenen Franzosen, Chevalier de Mons, quartierte sich mit 9 Offizieren und 14 Bedienten in dem Schlosse ein, von Neujahr ab sein Nachfolger Monsieur de Montremy mit einer gleichen Anzahl Offiziere, dann Ivandant mit 5 Offizieren und 6 Bedienten, und am 3. März Monsieur Doutz mit 3 Offizieren auf noch 10 Tage. War der Tisch ein kostspieliger für die Mönche, so war der Verbrauch an Weinen geradezu ein ungeheuerer zu nennen. 2 Ohm Bleichart und 68 Ohm feiner weißer mußten aus den Kellern zur Labung der Offiziere und Mannschaften hervorgeholt werden. In der Stadt selbst hatte man nach Ausweis der Stadtrechnungen und Beschwerden beim Herzog durch „Plündern, Gelderpressen, delicaten tractamenten an Speyß und Trank sambt Baukosten und sonst anderen pressuren“ einen Schaden von 4000 Thaleern und mehr erlitten, was für die wenigen Steuerzahler eine harte Auflage war.

„Es sei den armen Bürgern, so klagten sie, vor Gott und der Welt ganz unmöglich, außer Bettung, Kost und Trank täglich 29 Reichsthaler Kontribution aufzubringen, nachdem das Städtlein, Gott erbarms! derart ausgeplündert worden, daß man kaum noch Kleidung auf dem Leibe, geschweige denn ein Stück Fleisch im Topfe habe“.

Der Herzog tröstete sie mit baldigem Entsatz, aber die Reichstruppen kamen und kamen nicht, und als die Franzosen endlich abzogen, wollten sie die ganze Feste in einen Schutthaufen verwandeln, was indes die Gräfin von der Mark durch ihre Fürsprache bei dem Herrn von Fürstenberg verhinderte. Die Abtei berechnete ihren Verlust an Mobilien, zerstörten Gebäuden und Weinbergen auf 5210 Reichsthaler 57 Stüber. 2000 Stück Bauhölzer waren verbraucht, 1000 eichene Bretter, zur Bedielung der Kirche bestimmt, zerschnitten worden, 2 Altäre zertrümmert, Thüren, Fenster und Schlösser zerstört, allerlei Gewehre geraubt, 24 Hämmel gestohlen, 30 Betten mit Zubehör, 24 große zinnerne Tafelschüsseln, 36 Teller entwendet, für 120 Thaler Heu und Hafer requiriert, 3060 Kerzen verthan und dergl. mehr. Die Kost für den Offizier wurde mit 20, die für den Gemeinen mit 10 Stüber veranschlagt. Jetzt kamen die Reichstruppen, zunüchst 100 Mann zu Pferde, dann 300 Mann zu Fuß auf 3 Wochen, als Ergänzung 60 nassauische Schützen auf 5 Wochen mit voller Verpflegung, am 26. April 60 Dragoner mit einer Munitionskolonne, an 25. Mai 560 Mann zu Fuß und 50 Dragoner, welche Tags darauf nach Linz abzogen, am 28. wieder 400 Mann zu Pferde auf 8 Tage, wozu noch die Werbetruppen des Kapitän Sahr sich gesellten, welche 6 Wochen lang verpflegt werden mußten, und die dauernde Besatzung belief sich auf „225 Mann sambt 100 bey sich habende Weiber und Kinder“.

Da verloren die Bürger den Mut und alle Hoffnung. Es waren ihrer kaum „100 miserabele“, wie sie beim Herzoge klagten, und sie wollten nicht verfehlen „dero mildgnädigst hochfürst-väterlicher Erbarmung ihren armseligen, elenden Zustand vor Augen zu stellen“ „Die Soldaten hatten ihnen aus den Gärten allerhaudt Gemüß und Wachsthumb zu unserem merklichen und hochbeschwerlichen Abgang hinwegge rupfet und gestraffet“. „Vom halben Majo ab mußten sie zu hiesigen Wachen nachts Ein halbes Maß Öl und zwei Kerzen liefern, dahe doch sonsten in voriger Zeit alle Wachtlichter und Holz vom Landesherrn herbeigeschafft wurden“, facit 123 Gulden 9 Albus.

„Und dabey sollte es noch nicht verpleiben. Am 16. Juni legten sich münstersche und brandenburgische Reiter, drei Regimenter unter dem Brigadier von Schade vor hiesiges Städtlein, nächst bey der Aulgassen, und campierten daselbst 10 tage lang bis zum 26. eiusdem mensis, wodurch layder! Uns armen Leuthen mit abmäh- und Weidung unser Wiesen, Bungerten, Felder und Gärten, so aus- und inwendig „maßen sie nach der reterierung in die Stadt hier ihr Läger aufgeschlagen und acht Tage lang persistirendt alles bis auff den Grundt vernichtet“ hinwegnehmung des Grases, der Erbsen, Wicken, Linsen sambt Gersten und Habern, wie auch Ausrupfung der Gartenfrüchten, Verderbung des lieben Korns und der Wintersaat, Zerhauung der Büsche und anderer Bäume, Verbrennung der Schiffsleuten und Kannenbäckern ohnzählbaren Holzes, Durchstech- und ausfischung der Weyhern und endtlich Einäscherung der Aulgassen neben umliegenden Höfen und Häusern, mit den mobilien sambt anderen Belästigungen ein noch viel größerer Schaden zugefügt worden, so sambt und sonders über Sechszehn hundert Rthlr. und woll noch höher zu aestimiren salva tamen desuper specifica designatione taxirt werden kann“.

Die Einäscherung der Aulgasse war am 19. Juni erfolgt, als die Franzosen von Bonn aus das Lager der münsterschen und brandenburgischen Reiter auf dem Brückberge überfielen und diese zur schleunigen Flucht in die Stadt nötigten. Ein zweiter Angriff sollte auch die Stadt in Asche legen, um den Gegnern den Aufenthalt in ihr zu verleiden. D’Asfeld setzte persönlich mit Geschützen über den Rhein, das Schreckliche auszuführen und gelangte schon früh morgens an der Sieg an. Zum großen Glück aber war diese angeschwollen und versagte ihm den weiteren Vormarsch. Dazu kam noch, daß Reiter von Bergheim her mit einem Angriffe droheten, während andere am Siegufer Wache hielten. Er kehrte daher unverrichteter Sache zurück und kündigte nur durch einige Kanonenschüsse sein Vorhaben an. In Beuel begegnete ihm der Bruder Albert, welchen der Minoritenguardian Anton Wissing ihm nachgesandt hatte, um Schonung für die Stadt oder wenigstens für sein elterliches Haus zu erbitten, das am Berge läge und sehr leicht erkenntlich sei. Er konnte letzterem die frohe Nachricht bringen, daß der Handstreich mißglückt sei und Siegburg noch stehe. Selbstverständlich blieb nun die Besatzung hier liegen und verzehrte das Letzte, was die Bürger herbeischaffen konnten.

Billetierung der Juden

Am besten kamen die Juden davon, welche von alters her zu keinen bürgerlichen Lasten und Einquartierungen herangezogen werden durften, obwohl es mitunter zu ihrem eigenen Vorteile geschehen war.

Als nun mit der Eroberung von Bonn durch den Kurfürsten Friedrich III. die Gefahr minder groß war und ein Teil der Besatzung abzog, protestierten David und Genossen, Levi, Wolf, Seligmann und Isaak, gegen weitere Billetirung und fanden beim Abte auch dessen Zustimmung. Das empörte die Bürger und den Magistrat auf das höchste, und dieser schrieb an den hochwürdigen Herrn, „es wäre doch wohl zum Lachen, daß sie Christen die heillosen Juden beschützen und ihren Wächtern, den Soldaten für sie Unterhalt und Servis geben sollten, während in andern landesfürstlichen Städten, Düsseldorf, Jülich, Düren – alwo die Juden thatsächlich in hoc der Christen ihre Lasten tragen – nit also Herkommens noch in der ganzen Christenheit erhört ist“.

Wenn die Juden behaupteten, jene kaiserliche und andere Einquartierung sei extraordinarie gewesen, so müßten sie doch wissen, daß hier in Siegburg jede Einquatierung extraordinarie sei, wozu noch käme, daß die Juden bürgerliche Häuser bewohnten, die weder von dem Landesherrn noch vom Kaiser von ihren anklebenden Lasten befreit werden könnten. „Sollte aber“, so heißt es zum Schluß, „Ew. Hochwohlgeboren widriger Sinn nach oft gehörle Geleitspatent und diesseits hergebrachter richtiger possession e diametro zuwidder uff die befreiung des soldatenhaltens bestehen und erfolglich negstens ihren receß uff derselben manutenenz extendiren und interpretiren wollen, solchen pfals thun wir ob demselben recessu uns dadurch merklich gravirt ad quemcunque superiorem hiermit und kraft dieses provociren und appelliren mit Unterthäniger Bitt, uns in possessione billetandi Judaeos interrupta kräftigst zu manuteniren oder aber unsern ob interposita interpellatio ihren angestrebten rechtslauff zu lassen. Ew. Hochwürden unterthänigst gehorsamste Bürgermeister und Rähdt de Stadt Siegberg: Mathias Osterwald, Emund Venn, Joh. Horbach, J. Daniel Flach, Adolf Faber, Jos. Curtius, Thillmann Offermanns, Johann Sahr, Reynarus Holzem, Wilh. Schmittmann, Bertram Hüppelshöver, Bertram Schultes.“

Eine solche Sprache hatte man früher nicht zu führen gewagt, die Herrn hatten von den Franzosen schon etwas gelernt. Die Gerichtsakten wimmeln von Prozessen eigentümlichster Art und bekunden eine Verwilderung der Sitten, wie sie zur Zeit des 30jährigen Krieges nicht größer gewesen sein dürfte.

Eine erbauliche Scene in der Kirche

Eine erbauliche Szene spielte sich am 12. Juni 1693 in der Pfarrkirche zu Siegburg ab, welche der Chorrektor Paulus Stern uns folgendermaßen beschreibt: „Ew. Liebden und gestrengen (dem Abt!) kann ich klagent nit vorenthalten, welcher Gestalt jetziger Pastor etzliche zeit hero einen feindseligen Grollen, Niedt und Haß uff mich getragen, auch solchen zu unterscheidlich mahlen gegen mich auszuschütten unternommen, ich mich aber immer der gebür nach nit mit Ine ufflegen wollen. Über Zuversicht aber hat er gestriges tags, wie die Vesper zelebrirt, in canendo für sich gesungen und also eine Confusion gemacht, aber ich dagegen in meo tono fortgefahren, worauf er mit Ungestüm, als daß ich unrecht sänge, geschrieen, daneben einen Bengel gescholten, welches dan ich, wie pillig, beantwortet, und setz den Fall, ob ich schon errirt, solt er mich nach gehaltenem officio mit Sanftmüthigkeit, wie er doch selber lehret, underrichtet haben, hat’s aber ferner nit bei alsolchen Worten pleiben lassen, sondern mit dem Buch in loco sacro uf mich geworfen, worauf ich dannen mit Zorn überladen das nämlich Buch widder nach ihm geworfen, so ist er endlich mit viel Dreu und Scheltworten geschieden“.

Der würdige Herr war Jos. Simon Schwan, der Nachfolger Joh. Zensens, der sich von einer Witwe für den ihr in Krankheit und Not geleisteten Beistand den Dank in die Feder diktieren ließ, um seine Auslagen wiederzubekommen. Man bemerkt unter den Pfarrern nur Leute bürgerlichen Standes, während sonst doch nur Adlige in die Abtei aufgenommen wurden. Immerhin scheint die kirchliche Zucht und Ordnung eine schwache gewesen zu sein und der Abt nicht der Mann, Ungehörigkeiten an den Bedientesten zu strafen. Sein Versuch, das alte Recht der Ernennung des Dechanten für die Christianität Siegburg zu bethätigen, scheiterte in den Ansichten der zur Prüfung der Angelegenheit ernannten Kommissare, Abtes von Steinfeld und des Dechanten von St. Aposteln zu Köln, welche sich für die freie Wahl des Kapitels aussprachen. Daher ging auch dieses Vorrecht für den Abt nunmehr verloren, die Verhältnisse hatten sich geändert.

Nuland starb am 15. Dezember 1694 und machte dem Prior Wilhelm Rütger von Bellinghausen Platz, welcher schon unter Bernard Gustav eine Zeitlang die Geschäfte geleitet hatte. Die Siegburger begrüßten ihn bei der Huldigung am 6. Juni folgenden Jahres mit den Worten: „benedictus, qui venit in nomine domini“ und mochten in der That das Beste von seinem guten Willen hoffen. Allein er regierte kaum 3 Jahre, und die fortdauernden Kriegswirren ließen ihn nicht zur Besinnung kommen. In den Jahren 1695 und 96 schlug der Herzog zeitweilich sein Quartier auf dem Berge auf, und die Städter hatten große Not, sein Gefolge zu bewirten. Jeder Soldat bekam täglich ½ Pfd. Fleisch, dazu Wein oder Bier neben der Hauskost, oder 6 Kreuzer zur Selbstverpflegung.

Die Erschöpfung der französischen Staatskasse, die allgemeine Stockung im Handel und Wandel und die Unzufriedenheit der Bürger, welche zu einer größeren Einkommensteuer von der Regierung herangezogen waren, bestimmten Ludwig XIV. endlich zum Frieden, der in Ryswick zustande lam. Der Abt hörte noch von den großen Ansprüchen des Königs, aber nichts mehr von seiner Beute. Er starb am 13. September 1697 und erhielt zum Nachfolger im Amte den schon obengenannten Eugen Theodosius von Hoen, bisherigen Propst zu Millen, welcher einen Bruder Walram in dem Kapitel hatte. Die Bestätigung seiner Wahl zog sich aber in die Länge, und erst am 16. April 1699 konnte er die Regierung antreten.

Der Name von Hoen ist uns schon Seite 115 bei dem abteilichen Schultheißen Reinhard von der Lipp, genanut Hoin, begegnet. Er stammte aus einer Seitenlinie der Herrn von Hoensbroich d. h. Hoen zu Broich, welche zwar den Namen beibehalten, aber ein anderes Wappen angenommen hatte. Ähnlich verhält es sich mit den den Hoen zu Wilbringhoven, Hartenstein, Dreven, Afferden, Bleibach, Gribbenforst und Betgenhausen. Die Hoensbroich waren ein sehr altes Dynastengeschlecht in den Herzogtümern Falkenburg, Limburg, Geldern, Jülich und Kleve, am ganzen Niederrhein und in den Niederlanden begütert und in sehr viele Linien zersplittert. Dadurch, und weil sie Namen und Wappen häufig änderten, sanken sie zu dem niederen Adel herab und führen erst seit etwa 250 Jahren wieder den Titel eines Grafen oder Marquis.

Hungersnot

Die Teuerung der Lebensmittel veranlaßte 1698 den Herzog, einen Vertrag mit der Stadt Köln abzuschließen, demgemäß seine Unterthanen die Erlaubnis haben sollten, gegen Vorzeigung eines eigens dazu ausgestellten Scheines ihren Früchtebedarf daselbst einzukaufen, und im Dezember sah er sich gar genötigt, alle Vorräte in seinem Lande aufzeichnen zu lassen, um volle Klarheit über die ausgebrochene Hungersnot zu gewinnen. Die Spekulation der Kornhändler hielt manchen Fruchtspeicher geschlossen, und das Elend nahm eine niegesehene Gestalt an.

Am 30. April 1699 mußte der Befehl ergehen, alle nicht zum eigenen Gebrauch nötigen Früchte allwöchentlich auf den Markt zu bringen, wer nachweislich damit zurückhalte, solle bestraft werden. Bettler zogen in Scharen von Haus zu Haus, und der Diebstahl fand Anhänger selbst bei denen, welche sonst ein genügendes Auskommen für sich aufzuweisen hatten.

Ein Kirchendiebstahl

In Siegburg sollte die Pfarrkirche dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden, indem mancherlei silberne Gegenstände: Weihrauchsfaß, Pollen, Leuchter, Ciborium, Kelche, Monstranz und verschiedene Paramente aus ihr geraubt wurden. Man hielt Haussuchungen bei den Bürgern, und in der Wohnung eines gewissen Süßkind fand man Stücke von zerbrochenen Kirchengeräten. Der Verdacht war auf ihn gelenkt worden durch die Frau des Hauhofes, welcher er für zwei ihr abgekaufte Kühe nicht mehr gangbares Geld angeboten hatte, bis er von einem holländischen Juden anderes eingetauscht haben werde; derselbe sei nach Westfalen abgereist, komme aber in 14 Tagen wieder. Er besitze altes Silber zu Hause. Ein Geständnis war aus dem Süßkind nicht herauszubringen, und die Gefangensetzung desselben unterblieb, weil sein Schwiegervater David „pro redinienda tortura und evitirung der wirklichen execution des Urteils – vorbehaltlich des durch den erkauften Kirchendiebstahl erwirken obrigkeitlichen Interesses – die bis zum 20. Dezember bereits ergangenen Gerichtskosten mit 306 Thaler 60 Albus zu erlegen“ versprach.

Dieser David war ein wohlsituierter Mann, der auf manchen Häusern in der Stadt Kapitalien ausstehen hatte. Die Schulden zwangen den Besitzer des Stern 1680, das ganze Anwesen zu verkaufen, und David übernahm dasselbe für 975 Thaler. Dagegen legte der Abt Nuland sein Veto ein, weil er „aus ganz wichtigen Gründen keinem Juden die geringste Erbschaft allhie gestatten und insbesondere das Haus am Markt wieder zur christlichen Fruktifikation gebracht wissen wolle“. Er übertrug aber die Schuldforderung des David auf den Kelterbaum und gestattete ihm, das Haus selbst zu beziehen. Außer den oben genannten Israeliten existierten in Siegburg noch Seligmann, Bines, Leif, Wolf und Isaak.

Mehrere Friedensjahre genügten, um der Geschäftsthätigkeit der Bürger wieder aufzuhelfen. Die Wollenweber schlugen tapfer darauf los, die Lohgerber legten ihre Gruben voll, und auch die Töpfer rührten Hände und Füße, um allerdings nur leidliche Ware anzufertigen. Die Nassauer hatten sie in der Steingutfabrikation überholt. Der Weinhandel stand noch auf solcher Höhe, daß, als die Stadt in die Lage kam, ein von dem Kölner Stadtsyndikus Schrils 1699 zur Befriedigung der Erben Kurtius in Düsseldorf geliehenes Kapital von 2000 Thalern zurückzahlen zu müssen, die Abtei die Deckung der halben Summe gegen Überlassung der Weinaccyse übernahm, während der Bürger Aldenhofen die andere Hälfte vorschoß. Die Abtei hatte immer noch Geld oder wenigstens Mut genug, um Häuser und Ländereien in der Nähe anzukaufen, so z. B. den Kellershof auf dem Driesch, welchen ihr die Freifrau von Nesselrode in Düsseldorf für 5000 Reichsthaler abstand. Kaum existierte in der Siegburger Gemarkung ein Hof, der ihr nicht angehörte, und die Aulgasser und Wolsdorfer waren die Pächter, teils im Großen teils im Kleinen.

Der Tod des Königs von Spanien am 1. November 1700 rief einen neuen Krieg hervor, dessen Schauplatz namentlich das südliche Deutschland, Italien, Spanien und Belgien werden sollte. Die Parteistellung des Kurfürsten Joseph Klemens von Köln öffnete jedoch den Franzosen auch die Grenzen seiner Herrschaft, und die Truppen, welche er unter dem Namen burgundische Kreistruppen anwarb, hatten keinen anderen Zweck, als im Interesse des Königs Ludwig gegen die Alliirten Stellung zu nehmen. Herzog Johann Wilhelm verkannte die Gefahr nicht, welche durch dieses zweideutige Verhalten seinem Nachbarlande bevorstand, und schloß sich deshalb um so enger an den ersten König von Preußen, Friedrich I., welcher die Fahne des Österreichers ergriffen hatte. Alle Vorbereitungen zu Vorsichtsmaßregeln wurden getroffen und an den verschiedenen Orten Proviantmagazine angelegt. Die Stadt Siegburg war nun freilich zu Konstibutionen nicht verpflichtet, aber die Vogtei mußte von 1702 – 5 jährlich 216 Malter Korn in Mülheim abliefern.

Nach dem Verluste von Kaiserswert ließ Joseph Klemens die Maske fallen und rief den französischen General Tallard mit einem Heere an den Rhein. Dieser entsandte am 29. September 1702 den Hauptmann Fillny mit 200 Fußgängern und 150 Reitern über den Strom, um die Sieggegend auszukundschaften und dann einen Vorstoß gegen Mülheim zu unternehmen.

Der hohe Wasserstand des Flusses hinderte ihn jedoch, bei Menden überzusetzen, und die Siegburger Besatzung nebst 1500 Mann Kreistruppen, welche auf dem Brückberge lagen, brauchten nicht einmal auszurücken, um den Franzosen den Weg zur Umkehr zu zeigen. Bald darauf erschien jedoch Tallard selbst auf dem rechten Ufer und drang raubend und plündernd bis ins Bergische vor. „Wir setzten“, so schreibt Joseph Klemens, das Land meilenweit so in Furcht, daß nicht ein einziger Bauer mehr um uns her zu finden war, also daß wir das Berger Land totaliter ausplünderten. Der Schaden ist sicherlich allein von Mülheim hinauf über 100 000 Reichsthaler zu schätzen“.

Das Heranrücken von noch weiteren Kreistruppen zwang die ungeladenen Gäste zur Flucht, und am 16. Mai 1703 verloren sie auch das feste Bonn, worin sie sich zu halten gedacht hatten. Das Auftreten Malborouchs in den Niederlanden und das des Prinzen von Savohen im südlichen Deutschland gab dem Kriege eine andere Wendung; die Schlacht bei Höchstädt 1704, welche beide Feldherrn gegen die Baiern und Franzosen schlugen, befreite Deutschland von den übermütigen Feinden.

Das Minoritenkloster

In dieser Zeit war man in Siegburg guter Dinge, da der Verkehr der Landbevölkerung sich mehr der kleinen Zünflerstadt als der Metropole des Rheinlandes zuwandte. Die Minoriten erweiterten ihr Kloster durch einen Anbau an der Klausengasse und setzten auf ihr Kirchlein auch einen neuen Turm.

Anmerkg. Die Minoritenkirchen dürfen nur Dachreiter tragen, keinen voranstehenden Turm.

Der Guardian Antonius Wissing aus dem Aarenhofe schenkte eine Glocke hinein. Dann wurde er abberufen, um als Doktor der Theologie in Trier thätig zu sein, und 9 Jahre lang als Provinzial den ganzen Ordenskreis zu leiten. Sein Nachfolger in Siegburg wurde ein Herr Gierlich, welcher die Bauten fortsetzte. 1706 herrschte die rote Ruhr in der Stadt und brachte viel Leid über die wenigen Familien. Man pilgerte nach Seligenthal, wo der Guardian Lemmen die unglücklichen Mütter tröstete und manches Opfer für heilige Messen in Empfang nahm; eine zweite Prozession wanderte nach Rodenkirchen, die unbedingt Hülfe und Rettung bringen sollte; sollte; aber trotzdem starben Jung und Alt dahin, und die Quacksalber vermochten nicht, den im Bette Ringenden aufzuhelfen. Es ist das eine traurige Thatsache, aber immerhin zu erklären, da kein Arzt in Siegburg existierte.

Abt Eugen von Hoen war am 24. April geschieden und hatte Franz Bernard von Westrem aus Göttendorf zum Nachfolger bekommen. Dieser fuhr nicht anders als sechsspännig aus, und Diener im Livree mußten ihm die Wege bahnen.

Erbhuldigung des Herzogs

Am 8. Mai 1708 fand die Erbhuldigung Johann Wilhelms statt, der zu diesem Zwecke eigens in Siegburg erschienen war. Die Stadt war auf das festlichste geschmückt und alle Bürger, nicht aber die Troisdorfer und Wolsdorfer, standen unter Waffen. Nachdem er vor dem Rathause in Gegenwart des Abtes, des Subpriors von Nesselrode und des Freiherrn von Stael den bekannten Schirmseid geleistet und auch das vorgeschriebene Reversale ausgehändigt hatte, brachte der Abt seine Beschwerden hinsichtlich der kollektierenden Juden vor, die ihm das Geleitsrecht beeinträchtigten, und ebenso hatten auch die Bürger diese und jene Bitte in Bereitschaft, welche sie von ihm gewährt sehen mochten. Er nahm sie alle huldvoll entgegen und versicherte jeden seines landesväterlichen Wohlwollens. Dann schwor man den Huldigungseid auf, und es ertönte das „Salve“ der bewaffneten Rottmannschaften, während gleichzeitig aus den Kanonen vom Berge herab geschossen wurde. Das Festessen fand auf dem Rathause statt, nachdem man die Abtei besichtigt und ein Frühstück daselbst eingenommen hatte. Bürgermeister und Rat präsentierten den Wein, und glänzende Toaste wurden auf beide hohen Herrn, wie sich denken läßt, ausgebracht. Der Herzog nahm sein Quartier auf dem Berge, was den Kommissaren bei anderen Gelegenheiten verwehrt war.

Der Krieg in den Niederlanden berührte seit der Absetzung des Kölner Kurfürsten die Rheingegenden weniger, und die geängstigten Bewohner des Landes konnten in Ruhe wieder ihren Arbeiten obliegen.

Der Herzog Johann Wilhelm ließ es seine angelegentlichste Sorge sein, auf den Bahnen seines klugen Vaters weiter zu wandeln und kümmerte sich sogar um die kleinsten Dinge. Um nur ein Beispiel anzuführen, so verbot er 1708 am 13. Jauuar die unmäßige Ausdehnung von Gastereien und Gelagen, untersagte die Begräbnis- und Gebeessen und beschränkte die Anzahl der Gäste bei Hochzeiten auf 25. Das war für viele eine sehr unbequeme Verordnung und dürfte wohl nicht ganz genau befolgt worden sein. In Siegburg wenigstens, wo ja auch die Bergische Polizeiordnung zur Geltung kam, dauerten die Begräbnisessen fort, und die Nachbaren, welche die Totenwacht gehalten, ließen sich nach 100 Jahren noch nicht nehmen, das Althergebrachte für ihre Dienstleistungen zu beanspruchen.

Zunftverhältnisse

Was die Zunftverhältnisse angeht, so lagen ihre Satzungen vielfach schon im Argen; der Abt von Westrem mußte große Strenge anwenden, die Bürger zur Befolgung derselben anzuhalten. Das Beispiel der Mönche in ihrem regelwidrigen Verhalten steckte an, und freiheitliche Bestrebungen lassen sich selten mit Gewalt eindämmen. Am meisten lag die Töpferzunft danieder, seitdem man wegen der Brandschädigungen in der Aulgasse die Arbeit vernachlässigt und mit der Thätigkeit auch die Kunstfertigkeit verloren hatte. Der Abt suchte dem Fortschreiten des Übels dadurch vorzubeugen, daß er die Lehrzeit auf 7 Jahre ausdehnte und das Meisterexamen nicht vor dem 25. Lebensjahre gestattete. Allein damit war dem Fortschritte nur wenig gedient, die nach Brot gehende Kunst fand keine Anerkennung mehr, und das Nassauer Blauwerk verdrängte vollständig die althergebrachten Formen. Die Lohgerberzunft war insofern besser gestellt, als ihre Fabrikate nicht entbehrt werden konnten, und nur die Schuhmachermeister sich anzustrengen hatten, um auf dem Markte konkurrenzfähig zu bleiben. Der gewöhnliche Mann achtete weniger auf das Wie als auf das Was der Ware, und die leichteren Schuhe wollten ihm keineswegs gefallen. Die Tuchwirkerzunft zählte noch ungefähr 30 Mitglieder und hatte deshalb hinreichend zu thun. Die Eifeler Weber erschienen selten in Siegburg, weil sie selbst heruntergekommen waren. Am meisten verdienten unstreitig die Bauhandwerker, indem sie entweder den Bürgern ihre Häuser wiederherstellten, oder für die Ordensleute auf dem Berge thätig waren.

Die Klausenkirche erhielt einen Vorbau nach der Horngasse zu, und ein Seitenflügel setzte ihn mit dem eigentlichen Kloster in Verbindung. Der Abt weihete 1714 im Auftrage des Erzbischofs zwei Seitenaltäre und die Glocken in ihr ein und nahm gleichzeitig auch zwei Priester wieder in die Kirchengemeinschaft auf, welche bei den Minoriten Buße gethan hatten. Das Klogkapellchen lag seit langer Zeit in Trümmern, ohne daß es den verarmten Aulgassern möglich gewesen wäre, dasselbe wieder aufzurichten.

1722 schenkte nun Hermann Flach zu dem Zwecke 50 Thaler, und der Abt leistete auch eine Beisteuer. Da konnte der Kapitular von Bentinck am 22. Juni den Grundstein dazu legen, und noch in demselben Jdahre wurde der Bau fertig.

Die Sieg riß damals sehr häufig große Länderstreifen fort und überflutete weithin das Mülldorfer Gebiet. Um dieses zu verhindern, mußte die Abtei als Hauptbesitzerin der Fluren recht tief in den Säckel greifen und den ganzen langen Damm durch das Wiesenmar aufführen lassen.

Revision der Abtei

Mittlerweile gestalteten sich die Dinge auf dem Berge in einer fast ärgerniserregenden Weise, und jeder besser denkende unter den Mönchen mußte sich sagen, daß es so nicht weiter gehen könne. Auf eine Beschwerde beim Erzbischofe hin sandte dieser seinen Geheimrat de Reux und den Abt von München-Gladbach zur Revision des Klosters, und befahl den beiden Herrn, mit aller Sorgfalt die Klagen zu prüfen und auf eine Abstellung der Ungehörigkeiten Forderungen zu stellen. Das Resultat dieser Untersuchung ist in einem Protokolle niedergelegt, dessen Inhalt gar manchen in Erstaunen setzen wird.

Zunächst, heißt es in demselben, müsse der Gottesdienst wieder gebührend gehalten und namentlich das Geschrei beim Gesange vermieden werden; nicht clamor, sed amor resonat in aure dei, sage der h. Bernard, was jeder zu beherzigen habe. Bei der Messe pro familia morgens 6 Uhr sollten sämtliche Ordensmitglieder erscheinen, und außerdem jedes die h. Messe lesen. Die Paramente bedürften einer Aufbesserung und teilweise neuen Ersatz, wozu man die Bruüchtengelder aus den Gemeinden Troisdorf und Wolsdorf verwenden könne, dieselben dem Abte auszuhändigen, sei hiermit verboten. Dieser solle sich der Sparsamkeit befleißigen, die häufigen Reisen einstellen, und wann solche nötig wären, sie nicht zu lange ausdehnen, damit Zucht und Ordnung auf der Abtei erhalten bleibe. Die Konventualen dürften die Klausur nicht verletzen und kein weibliches Wesen, auch nicht die Wäscherin, in die Celle einlassen. Die Wäsche habe ein und dieselbe Person, und zwar nur eine einzige, zu besorgen, diese durch den Subprior oder Lektor in Empfang zu nehmen und auch wieder auszuhändigen. Das Dormitorium solle jeden Abend auf beiden Seiten durch den Prior, eventuell den Stellvertreter geschlossen und erst des Morgens wieder geöffnet werden.

In der Celle sei kein Besuch zu empfangen und die Unterhaltung in der Kirche, im Dormitorium und in den Gängen außer an bestimmten Stellen zu vermeiden, die Küche und andere unpassende Orte nicht zu betreten, und genau die Grenze für den Verkehr innezuhalten, welche von alters her der Brunnen auf dem Hofe gewesen sei. In dem Kapitel de recreatione heißt es, die Ausflüge seien den Konventualen zwar gestattet, aber nur in der vorschriftsmäßigen Kleidung und zu mehreren Personen, damit die Gelegenheit zum Abbiegen an verdächtige Orte vermieden werde; auch solle man zusammen wiederkehren, selbstredend frühzeitig, und nicht zum Schaden der Kolonen diese besuchen oder den Aufenthalt bei ihnen durch Essen und Trinken bis in die späte Nacht ausdehnen, wie das zum Ärgernis der Nachbaren häufig geschehen sei. Wolle man Ausflüge machen und auf die Jagd gehen, so habe der Kellermeister die nötigen Lebensmittel an einen bestimmten Ort zu schicken, mit denen man sich begnügen müsse. Die Jagd mit Geschrei zu treiben sei gefährliches Spiel, sie müsse den religiösen Charakter bei der Geistlichkeit bewahren, da Esau bekanntermaßen durch die Jagd den väterlichen Segen verloren habe; auch sollte man zum Privatvergnügen keine Hunde halten keine Waffen in der Celle haben, sondern die etwa vorhandenen sogleich an den Subprior zum Aufbewahren ausliefern. Innerhalb der klösterlichen Einfriedigungen Böllerschüsse (?) abzufeuern (bombardas explodere) oder mit Bleikugeln nach der Scheibe zu schießen, sei der Ruhe wegen untersagt. Über andere Bemerkungen können wir uns hinwegsetzen.

Das Mitgeteilte genügt, um uns eine Vorstellung von dem Leben und Treiben der Mönche um diese Zeit zu machen. Der Abt von Westrem war nicht der Mann, eine Änderung der Zustände herbeizuführen, und beantragt daher nach 6 Jahren die Anstellung eines Koadjutors, unter dem Vorgeben von Altersschwäche. Papst Klemens XII. genehmigte am 2. Juli 1736 die Wahl Georg von Hagen, und Westrem lebte seitdem im Siegburger Hofe zu Köln mit einem Wartegelde von 600 Reichsthalern, 2 ½ Fuder Wein und freier Wohnung bis zum 4. Oktober 1749, wo er das Zeitliche segnete.

Ein Geleitsbrief

Aus seiner Regierungsthätigkeit ist noch ein Geleitspatent halten, dessen Wortlaut vielleicht interessieren dürfte. Es lautet in neuer Orthographie:

„Wir Franz Bernard Freiherr von Westrem, erwählter und bestätigter Prälat eines freiadlichen Stifts und Gotteshauses Siegburg, Herr daselbsten, zu Güls, Strahlen, Euenheim und Weißkirchen thuen kund und bekennen vermittels gegenwärtigen offenen Geleits, daß, nachdem bei uns hochobgemelter hiesiger vergleideter Jud Bines für seinen Sohn David Benedikt und dessen zukünftige Hausfrau Hitzel dahier um unseren Schutz, Schirm und desfalls nötiges Geleit unterthänig supplicando angerufen hat, und da wir aus sicheren bewegenden Ursachen in Supplikanten beschehenes unterthäniges Anrufen und Supplizieren gnädig eingewilligt haben, als haben wir kraft gegenwärtigen Patents nachfolgendes Judengeleit unter unten bemerkten Conditionen oder Punkten ausfertigen lassen. Erstlich thuen wir kraft gegenwärtigen Geleitspatents obgedachten Juden mit seiner Frau und Gesindel in hiesiger unserer Stadt Siegburg in unseren Schutz und Schirm auf- und annehmen und sich häuslich niederzulassen gnädig erlauben, mithin auch aus specieller Gnad vermittels offener Laden oder Winkel mit Laken oder Wollentuch Handel oder Kaufmannschaft zu treiben dergestalt jedoch erlauben, daß derselbe hiesiger Wüllenweberszunft von einem jeden Stück, bevorab es an- oder aufgeschnitten wird, was per Elle unter einem Reichsthaler, dafür ein halb Kopfstück, was aber per Elle über einen Reichsthaler kosten sollte, on einem Stück ein ganzes Kopfstück dieser Zunft ohne Abgang und Betrug zahlen solle und wolle, mit diesem ausdrücklichem Zusatz auch, da derselbe betreten werden sollte, dergleichen Stück ohne vorhergegangene gebührliche Anmeldung an- oder aufzuschneiden, daß alsdann dieses Stück, es sei grob oder fein, entweder in natura oder Geldeswert dafür dergestalt confiscirt, die eine Halbscheid davon uns, und die andere Halbscheid obiger Wüllenweberzunft ohne die geringste Einrede verfallen sein solle; desgleichen daß er auch gegen sechs pro cento Geld ausleihen, Pfänder annehmen und Geld darauf vorschießen, doch ein Jahr und sechs Wochen lang nach vorherbeschehener Aufkündigung als solche zu verkaufen nicht befugt sein solle; sodann auch, wenn einige gestohlene Pfänder ihm zu kaufen oder mit Geld zu belegen zugebracht, nachgehends aber, daß es dergleichen waren, durch den Eigenthümer erweislich beigebracht (würde), unserer rechtlichen Erlaubnis reservirt oder aufgestellt bleiben sollen; desgleichen aber keine bekannte Wappen, nasse Wäsche, vielweniger Kirchensachen annehmen noch mit Geld belegen solle, übrigens mit Schlachtvieh-Handel und dergleichen, doch wie es dahier Brauch und üblich, mit Hergebung der Zungen und im Schlachten mit Brauchung einer Pfeif- oder Blasbalch gleich zu Düsseldorf sich verhalten solle.

Damit auch derselbe sonst von diesem unsern gnädig erteilten Geleit respect(ive) speciell Tuchhandels-Concession desto mehr genießen möge, thuen wir ferner hiermit ihn von allen bürgerlichen Lasten, Umlagen, Collecten, Contributionen – außerhalb jedoch der Wachten und übermäßigen Einquartierungen, mit welchen letzteren auch derselbe ohne unsern Spezialbefehl nicht belegt werden solle – zumalen eximieren, wollen ihm auch bei begebendem Falle in Beschneidung oder Hochzeit in seinen jüdischen Ceremonien kein Verhindernis widerfahren lassen, Wohingegen dann derselbe jährlichs, id est pro termino Martini, ohne Abgang vier, sage vier Goldgulden Tribut richtig abführen solle und wolle.

Diesemnächst zuletzt unseren zeitlichen Bürgermeisteren, Rat, Bürgern und gemeinen Unterthanen hiermit gnädig und ernstlich anbefehlend, gegeu obgedachte Punkte und respekt. special gnädige Concession diesen unseren eingangs gemeldeten Juden noch die Seinigen in keinerlei Weise zu beschweren; zu mehrerer Urkund dann dessen haben wir gegenwärtiges Geleitspatent mit unserer eigenen Handunterschrift und beigedrückten Abbatialinsigel befestigt, also geschehen Siegburg den 16. Augusti 1731.

(L. S.) Franz Bernard von Westrem
Abt.“

Administrator Hagen konfirmierte diesen Brief am 5. April 1735, und stellte einen ähnlichen 1748 am 6. Juli Abraham Hirsch aus, weil er hier geboren und erzogen sei, und besonders seine Großeltern sich gut geführt hätten. Als Tribut mußte er jährlich 11 ½ Goldgulden und von jedem „schlachtendem Rindbiest alsbald die Zunge oder Geld dafür abliefern“.

„Bekräftigt mit unserem freyadligen angebohrenen Pitschaft“
Georg von Hagen.

Dieser Herr war ein ruhiger und einsichtsvoller Ordensmann, über dessen Regierungsantritt 1741 am 18. August sich die Bürger Siegburgs recht herzlich gefreuet hatten. Sie gaben dieses auch bei seiner Huldigung am 18. Mai 1742 zu erkennen, indem sie „um so ohnbeschwerter den pflichtschuldigen Eid prästirten, als Se. Hochwürden Gnaden bereits durch überzeugende proben vollkommen persuadiert, daß sie uns ferner in dero hochvermögenden schutz sambt und sonders gnädig auf- und annehmen“.

Die Accise 1737

Von dem Stande der Gewerkthätigkeit und des Handels in der Stadt können wir uns einen Begriff machen, wenn wir die „coran pleno senatu plus offerenti“ auf ein Jahr verpachtete Aecciseerhebung betrachten, welche 1737 seitens der Wüllenweber 20 Gulden, seitens der Bäcker von den Schuhmachern 7, von den Schreinern 5, von den Schlossern und Schmieden 5, von den Lohgerbern 5, von den Sattlern 4, von den Krämern 50 und von den Fleischern 27 Gulden einbrachte. Die rote Erde und der Thon warfen 20 Gulden ab, das Wegegeld 90 und die Holzabgabe 46 Gulden. Der Spülgraben war für 28, der Schützengraben für 14 und der Graben an der Kölnpforte für 18 Gulden verpachtet. Man begreift nicht, woraus der Ertrag erzielt worden ist. 1744 sollte die Accise schon höher steigen, obgleich das Städtchen noch mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen und die Folgen der kriegerischen Verwickelungen der Mächte mitzutragen hatte.

Französische Einquartierung

Die Unterstützung Karl Alberts von Baiern in seinen Ansprüchen auf das Erbe Maria Theresias führte 1741 die Franzosen abermal an den Rhein, teils um den Engländern in den Niederlanden zu begegnen, teils um die Hannoveraner im Schach zu halten. Das Regiment Barbason verbrachte den Winter 1741 – 42 mit 4 Schwadronen Kavallerie in der Vogtei Sieghn und Umgebung, während der Stab in der Stadt einquartiert war. Am 12 Juni trafen andere Scharen ein und am 11. August unter Maillebois wieder andere, welche 8 Tage lang auf dem Brückberge lagerten. Die Lebensmittel sollten sie sich selbst stellen, und Proviantmagazine waren überall angelegt; aber deshalb nahmen die Franzosen doch, was sie bekommen konnten, und begnügten sich keineswegs mit den von den Bauern gelieferten Rationen. Nach amtlicher Taxation belief sich der Schaden für Siegburg an zerstörten Früchten, Wiesen, Weihern, Holz, das sie aus dem „tiefen Loch am Mühlengraben“ requiriert hatten, auf 3970 Reichsthaler, und die Vogtei Siegburg berechnete den ihrigen mit 2393 Thaler, statt deren sie aber nur 1196 Thaler 40 Albus ausbezahlt bekam. Die Abtei verlangte für 7646 Doppelrationen 3011 Reichsthaler, die in entsprechender Weise reduziert wurden.

Größe abteilicher Höfe der Umgegend

In der Spezialrechnung finden sich folgende Höfe verzeichnet: der Meerhof und der Frohnhof in Müldorf, der Abtshof in Niederpleis, der Propsthof in Oberpleis, der Frohnhof in Menden, der Neuhof, Flögerhof und das Pannenhaus in Siegburg, der Abtshof in Hennef, der Steiferhof, das Deichhaus und der Martyrhof zu Buisdorf, der Kümpelerhof bei Geistingen, der Abtshof in Söven, der Thurnhof in Meindorf, der Propstund der Präsenzhof in Eschmar, der Abtshof in Kriegsdorf, der Schirmshof in Sieglar, der Abtshof in Kaldauen, der Scherverhof und der Auelshof zu Scheiderhöhe, der Kirchscheiderhof und der Propsthof zu St. Cyrial, der Kasseler-, Bergheimer- und Honnefer-Hof, der Hof Hammersch und der Büschelerhof, der Olheimer- und der Rödinger-Hof.

Dieselben umfaßten bei ihrer Versteigerung 1818 und in den folgenden Jahren nachstehende Areale: der Frohnhof zu Menden 2 ½ Morgen Hof und Garten, 170 ½ Morgen Acker- und 120 ¼ Morgen Ödland; der Meerhof in Siegburg-Mülldorf 273 Morgen Land und der Frohnhof daselbst 30 ½ Morgen Garten, Wiesen- und Ackergrund; der Abtshof zu Niederpleis 263 Morgen Wiesen, Gärten und Ackerland; der Höferhof zu Wahlscheid 143 ½ Morgen; der Oberpleiser Propsthof 3 ¼ Morgen Hof und Garten, 73 ¾ Morgen Acker und 17 ½ Morgen Wiese; der Siegburger Neuhof 4 ¾ M. Hof und Garten, 179 ¼ M. Acker und 26 M. Wiese, der Pannenschoppen 9 ¾ M. Acker; der Abtshof zu Hennef 4 M. Hof und Garten nebst 66 M. Ackerland und 7 ¼ M. Wiese; der Sövener Abtshof 1 ½ M. Hofraum und Garten, 51 ¾ M. Acker und 4 ½ M. Wiese; der Abtshof zu Kaldauen 1 ¾ M. Hof und Garten, 44 ¾ M. Ackerland und 24 ½ M. Wiese; der Scherverhof zu Scheiderhöhe 67 ¾ Morgen Areal; der Propsthof zu Eschmar 137 ¾ M. und der Präsenzhof daselbst 100 ½ Morgen; der Abtshof zu Kriegsdorf 250 Morgen; der Kümpelerhof bei Geistingen 155 ½ Morgen der Auelshof zu Scheiderhöhe 1 M. Hof und Garten, 40 Morgen Land und 2 M. Wiese, der Kirchscheider Hof 3 ½ Hof und Garten, 104 M. Acker und 17 M. Wiese, der Schirmhof zu Sieglar 215 Morgen Acker-, Wiesen- und Hofraum, der Präsenzhof nur 1 Morgen Morgen Hof und Garten und 101 ¼ Morgen Ackerland, der Meindorfer Thurnhof 123 ¼ Morgen; der in Buisdorf gelegenne Steiferhof 189 ¾ Morgen, der Marthrhof 194 Morgen und das Deichhaus 62 Morgen; der St. Chrialer Probsthof 80 Morgen und 167 ½ M. Wald. Von den übrigen Höfen ist die Größe nicht bekannt geworden.

Als im folgenden Jahre der Herzog von Aremberg mit der alliierten Armee, 44 000 Mann stark, nach dem Maine rückte, nahm er selbst sein Quartier auf dem Siegberge, um die buntscheckige Truppe an sich vorbeiziehen zu lassen. Sein Rückzug führte im April den General – von Sommerfeld mit 7 Divisionen Hannoveranern und Braunschweigern nach Siegburg, welche sich aber nur 9 Tage hier ausruheten. Der Brigadier v. Zastrow logierte beim Schulmeister Henerikus, der Oberst von Böselager bei Klaessen, Oberleutnant v. Brunnek bei Loskamp, Major v. Fullard bei Sahr, Generalmajor von Hammerstein bei Winterfeld u.s.w. u.s.w. ein jeder mit 6 – 8 Pferden und 3 – 5 Bedienten. Summa wurden in der Stadt verpflegt 85 Offiziere, 1431 Unteroffiziere und Gemeine neben 620 Pferden.

Die Bürger hatten ihre Häuser voller Einquartierung und obgleich der Landeskommissar von Nesselrode angezeigt hatte, daß alles Verabreichte bar bezahlt werden müsse, konnte der Bürgermeister doch nur klagen: „daß, wer Ruhe und Frieden haben wollte, den Soldaten Essen und Trinken umsonst habe geben müssen, ja selbst die Offizien hätten die Kostgeber mit leeren Händen dastehen lassen“.

Kriegswirren

Anfangs Mai bezog die pragmatische Armee ein Lager zwischen Siegburg und Mondorf und richtete sich für längere Zeit hier häuslich ein. Allein das Vordringen der Österreicher im Süden unter dem Herzon von Toskana und dem General Traun setzte sie bald wieder in Bewegung, sodaß nun Pferde und Fuhrwerke gestellt werden mußten, die Bagage und Lebensmittel fortzuschaffen.

Der Bürgermeister Knütgen wurde von den Nachbargemeinden beim Amtmann von Proff angeklagt, er habe die Befehlshaber auf sie aufmerksam gemacht, um „die Siegburger Fuhrleute zu schonen; dergleichen verdiene bestraft zu werden, damit es in Zukunft nicht wieder vorkäme; indes sollte ihnen das wenig nützen. General von Ilten war fort, und der Herr Bürgermeister konnte sich leicht verteidigen.

Es mag wohl auf dem Lande nicht immer so rücksichtsvoll hergegangen sein, wie in der Stadt, wo die Weine den Befehlshaber freundlich stimmten und auch ein leidliches Unterkommen zu finden war. In der Vogtei und Aulgasse wenigstens gab es Prügel, so oft man nichts auf den Tisch brachte, weshalb der Rottmeister Kamp sich nach 26jähriger Dienstzeit die gehorsamste Bitte erlaubte, ihn von seinem Posten zu entbinden, weil er, „abgesehen von den vielen Fatiguen bei Tag und Nacht, sast ganz zum Krüppel gestoßen, geschlagen und malträtiert worden sei“. Der Abt empfahl sein Gesuch den Herrn Bürgermeistern zur Beachtung.

Die Schlacht bei Dettingen am 27. Juli 1743 entschied nach harten Anstrengungen des österreichischen Regiments Sthrum gegen die Franzosen, sodaß diese sich schleunigst über den Rhein zurückziehen mußten. Hatte Frankreich bis dahin nur als Bundesgenosse Karl Alberts gefochten, so erklärte es jetzt England und Österreich selbst den Krieg und verband sich gleichzeitig mit Friedrich II. Von Preußen, welcher aus Besorgnis für seine schlesischen Eroberungen aufs neue zum Schwerte greifen wollte.

Die übermäßige Einquartierung in der Stadt veranlaßte den Abt, beim Herzog Kurfürsten dahin vorstellig zu werden, daß der Erbvergleich ihm doch volle Befreiung oder wenigstens billige Rücksichtnahme bei Verteilung der Landeslasten zusichere, was nicht geschähe, und bat dringend um Unterstützung hinsichtlich der Proviant- und Fouragelieferungen bei Winterquartieren. Infolgedessen erhielten die Unterbehörden zu Blankenberg den Befehl, das Kaiserlich Graf Doringsche Regiment nicht in der Stadt Siegburg, sondern in der Umgegend unterzubringen, und sich streng an die Bedingungen des Erbvergleichs zu halten.

Der Kampf in den Niederlanden führte unablässig Truppen über den Rhein, und kaum verging ein Monat, daß die Siegburger nicht Soldaten in ihre Mauern aufzunehmen hatten. Im Februar 1745 rückte der Herzog von Aremberg von Köln her wieder flußaufwärts, um die Vorposten des Marschalls Maillebois aus der Lahn- und Maingegend zu vertreiben. Er hatte große Eile, und die Bewohner des Landes wurden gezwungen, alle Bedürfnisse der Armee „einstweilen unentgeltlich“ herzugeben. Die armen Siegburger seufzten wie jeder, und Klagen und Beschwerden halfen nichts. Der Aufmarsch ging bald vorüber, aber nun kam wieder die Flucht. Am 20. Mai erhielt der Bürgermeister den Befehl von Leutesdorf her, umgehend 40 Wagen nach Mondorf zur Herbeischaffung von Mehl etc. nach Siegburg zu entsenden, da man zwischen der Stadt und der Agger ein Lager beziehen wolle. Am 25. sah man den ganzen Brückberg mit Kriegsleuten, Troß und Kanonen besetzt, und alle Saaten, Wiesen, Felder wurden zertreten. Man blieb bis zum 5. Juni, requirierte, was nur zu haben war, und bezahlte schließlich den Schaden mit 1765 Reichsthaler 75 Stüber 8 Pfennigen.

Der Vertrag zu Füßen und der Frieden von Dresden beendigten in Deutschland die kriegerischen Operationen, während in den Niederlanden der Marschall von Sachsen noch die Fahne der Franzosen hochhielt und Hennegau und Flandern durch die Schlacht bei Fontenoy eroberte. Ein zweiter Sieg bei Laffeld und die Eroberung Mastrichts vollendeten seinen Feldherrnruhm, und Ludwig XV. konnte kriegsmüde das Schwert in die Scheide stecken, ohne die Waffenehre verloren zu haben. Die Haltung Rußlands, welches ein Heer an den Rhein senden wollte, die Österreicherin zu decken, beschleunigte den Frieben zu Aachen. Die Opfer an Geld und Menschen waren großtenteils unsonst gebracht, und der Friede konnte nur so lange dauern, als die erschöpften Kassen nicht die Mittel gewährten die Feindseligkeiten wieder zu beginnen. Die Gründe, welche 1740 die Mächte unter Waffen gerufen, waren durch denselben keineswegs beseitigt, die Streitfrage nicht ausgeglichen, sondern nur auf eine günstigere Gelegenheit zur Entscheidung vertagt. Diese herbeizuführen that jeder das Seinige, so daß man eigentlich nur von einem Waffenstillstande sprechen konnte.

Konsumtionssteuer

In Siegburg benutzte man die Zeit der Ruhe, um die Schäden aus den früheren Jahren wieder zu heilen und dem Geschäftsleben einen neuen Aufschwung zu geben. Die alten Zunftbriefe wurden hervorgeholt und beim Abt zeitgemäße Veränderungen beantragt. Höhere Strafen wurden auf Übertretung derselben gesetzt und den Fremden die Niederlassung in der Stadt erschwert. Man wollte den Ansässigen keinen Abbruch in ihren Einnahmen thun und dem verarmten Bürger durch Arbeitsleistungen aufzuhelfen suchen. Der Versuch des Herzogs, in der Stadt eine Konsumtionssteuer einzuführen, scheiterte an dem Widerstande der Bürger und des Abtes, welcher sich auf den Erbvergleich berief und die Accise schon als eine Art Verbrauchssteuer in Anschlag gebracht wissen wollte. „Ein Mühlenzwang existiere für die Bürger nicht“ und könne nur für die Vogteibewohner zur Einführung kommen. Diese wurdt denn auch zu ihrem großen Leidwesen herangezogen und mit noch größen Umständen zu der Entrichtung der Steuer gezwungen.

Wer Korn die Mühle brachte, hatte von jedem Malter Kölnisch beim Weizen 40, bei Roggen, Bohnen, Erbsen 26, bei Gerste, Malz und Spelt zum Bierbrauen 20, zur Görthe oder zu Mehl 12, und von der Frucht zum Branntweinbrennen 40 Albus zu bezahlen. Von eingeführtem Mehl oder Görthe sollte vom Malter 1 Reichsthaler, von jedem Ohm Bier aus dem Auslande ebensoviel, und vom Branntwein per Faß 4 Rthaler entrichtet werden, vom Maß Wachholderwein 40 Albus, von Liqueuren 14, von ausländischen Kuchen, Weizen oder Roggebrot 1/3 des Wertes. Auf jedermann über 10 Jahren wurden 2 Malter Roggen und 2 Malter Gerste in Anschlag gebracht, für Kinder unter 10 die Hälfte.

Ordenspersonen, Weltgeistliche, Hausarme und Ritterbürtige blieben für ihre Person frei, nicht aber für die Bediensteten und Kostgänger. Der Apparat zur Hebung der Steuer und die Kontrolle über Maße und Gewichte waren sehr lästig. Es bedurfte jedesmal einer Bescheinigung der Ortsbehörde für denjenigen, der Korn zur Mühle bringen wollte, und ohne diesen durfte der Müller das Getreide nicht annehmen. Die Mehlsorten wurden nach ihrer Qualität und Quantität geschieden und nach Musterproben begutachtet. Die Müller waren vereidigt und jeder Unterschleif hatte eine hohe Strafe, evtl. sogar Absetzung derselben zur Folge.

Die Vogtei Siegburg

Freie Güter waren in Troisdorf der Burghof, der große Hof (von Schinkern), das Haus Dorjo und das Haus Wissen; zu Wolsdorf der Junkersbroich, der Hülsenhof, der Seidenberger Hof und 2 Häuser der Abtei.

1564 kommt noch der Hof zum Sande, der Lehnhof, der Hof Leien, der Wiesenhalfen, der Steinhalfen, der Düwelshof, der Auelshof und einige andere vor.

Nach einer Taxation von 1747 existierten in dem ersteren Orte 8 gute, 3 mittelmäßige und 19 schlechte Häuser; 35 hatten das Prädikat sehr schlecht. Der Gesamtwert zur Erhebung der Gebäudesteuer war auf 8518 Reichsthaler 52 Albus veranschlagt; in Wolsdorf gab es nur 27 sehr schlechte Häuser im Werte von 710 Reichsthaler; davon zahlten sie 7 Reichsthaler 8 Albus 8 Stüber, die Troisdorfer von den ihrigen 85 Reichsthaler 15 Albus 4 Stüber. Die Siegburger kannten nur die Grundsteuer und die Accisegelder, welche beide dem Abte, beziehungsweise der Abtei, zuflossen.

Was die Bürger 1742 dem Abte gewünscht hatten „Aufnahme und Wachstum des freiadligen Stifts, Vergnügen dero hochwürdigen Herrn Kapitulare“ etc. sollte teilweise wenigstens in Erfüllung gehen, indem sowohl neue Ordensmitglieder aufgenommen wurden z. B. Franz Georg von Zandt, Rudolf von Falkenstein, Joseph von Wentz, Wilh. von Hagen, Christoph Adam Zolner von Brandt, Gottfried von Schaumburg und andere, als auch das Vermögen neuen Zuwachs oder engeren Zusammenhang empfing. Am 5. März 1742 kaufte die Abtei von den Eheleuten Peter Joseph von Proff und M. Kordula von Kylmann das freiadlige Gut Rodenbach und ging im April 1752 mit Joseph Wilhelm Freiherrn von Lüning einen Vertrag ein, demgemäß dieser gegen den Rittersitz Niederpleis, den Schmerbroicher Hof, ein Weingut zu Beuel samt der Mühle, Wiesen, Gebüsch, Jagd und Fischerei: die Herrschaften Euenheim und Weiskirchen nebst dem Hofe zu Bödingen in Besitz nahm.

Der Gemeinde Spich cedierte der Abt 1744 den Spicherbusch gegen 850 Reichsthaler in Erbpacht, und löste 1743 auch für 46 jährlich zu zahlende Reichstaler die auf Martini Vorabend von alter Zeit her an die sechs Würdenträger des Domkapitels zu Köln zu entrichtenden 46 Mettenstiefel ab, weil mit der Uberbringung der Ware jedesmal Berauschungen der Voten, infolge der Geschenke, stattfänden.

Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen

Die aufzunehmenden Mönche rekrutierten sich wohl schwerlich noch aus dem bergischen Lande, seitdem Karl Theodors Vorgänger 1737 ein Gesetz erlassen hatte, welches durch ihn 1743 bestätigt wurde, daß auf allen direkten und indirekten Erwerbungen weltlicher Güter durch geistliche Korporationen und Stiftungen unnachlässige Konfiskation stehen solle. Wer in ein Kloster eintreten wolle, habe für seine Aussteuer und sämtliche Unkosten höchstens 1000, beziehungsweise 500 Gulden auszugeben und zu verlangen; das übrige Vermögen solle den Verwandten bleiben, und diesen oder dem Fiskus sogar das Recht zustehen, frühere Verkäufe gegen gerichtliche und eidliche Abschätzung der Güter rückgängig zu machen. Auf der Ubertretung des Gebotes stand eine Strafe von 1500 Gulden und Beschlagnahmung des Vermögens. Damit hörten also Gütererwerbungen außerhalb des Burgbannes von Siegburg in den Kurfürstlich-Herzoglichen Ländern für die Abtei auf oder bedurften wenigstens der landesherrlichen Genehmigung.

Wir haben nicht nötig, uns nach solchem weiter umzusehen.

Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine

1750 hatten Stadt und Ordensleute das Vergnügen, die in den Kriegszeiten nach Köln geflüchteten Reliquienschreine mit ihrem Inhalte wieder zurückgebracht und öffentlich zur Verehrung in der Annoschen Krypta ausgestellt zu sehen. Man setzte sie bei ihrer Ankunft am 5. März zunächst in der Kapelle des h. Johannes von Nepomuk in der Aulgasse nieder und geleitete sie dann am folgenden Tage in feierlicher Prozession auf den Berg. Am 11. März erschien auch der Erzbischof von Köln, dieselben zu verehren, und nach und nach fanden sich 15 Prozessionen aus der Umgegend ein, die Heiligen wieder zu begrüßen. Alle Reliquien waren nicht in den Gewölben des Siegburger Hofes in Köln in Sicherheit gebracht worden, sondern nur 3 große Schreine und einige kleinere Gefäße, um der Nachfrage nach denselben zu entgehen und etwaige Erpressungen zu vermeiden. Um diese Zeit waren sie noch unbeschädigt und erglänzten in dem schönsten Schmucke. Was jetzt an ihnen fehlt ist entweder in den neunziger Jahren, bei Gelegenheit des Transportes nach Westfalen, oder zu der Zeit, als das Kloster aufgehoben wurde und die Mönche sich in die Schätze teilten, beseitigt worden. Nachrichten giebt es darüber nicht, und Vermutungen sollen nicht ausgesprochen werden. Erzählt wird indessen, daß die Siegburg-Mülldorfer durch die Kapitularen Freiherrn von Muffel und von Sparr einige Reliquien bekommen hätten.

Die erste Apotheke in der Stadt

Die mit den Winterquartieren der Franzosen und anderer Kriegsvölker verbundenen Lazaretteinrichtungen hatten einen Apotheker names Keller veranlaßt, in Siegburg eine Heilmittelverkaufsstelle einzurichten und den Abt nachträglich zu vermögen, ihm die bleibende Niederlassung in der Stadt zu gewähren. Die betreffende Urkunde und herzoglich-bergische Bestätigung ist zufällig noch vorhanden und hat, in einem Schreiben zusammengefasst, folgenden Wortlaut:

„Von Gottes Gnaden Wir Karl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, des heyl. Römischen Reichs Erbschatzmeister und Churfürst, in Bayeren, zu Jülich, Cleve und Berg Herzog, Fürst zu Mörs, Marquis zu Bergen op Zoom, Graf zu Beldenz, Sponheim, der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein etc. thuen Kundt und fügen hiermit zu wissen, nachdem bey hiesig unserem geheimen Rath Apothequer zu Siegburg Franciscus Xaverius Keller unthst angezeigt was gestalten er im Jahr 1746 den 22. Juny von zeitlichem Praelaten und sämtlichen Capitularen der adlichen Abtey zu Siegburg mit einem ausdrücklich- undt specialen Privilegio versehen worden, folgenden inhalts:
Demnach Wir Georg Christoph Freyherr von Hagen, von Gottes Gnaden Abt x. x. Bernardt Christoph von Aschenbroich Prior, Ferdinand Leopold von Wrede, Senior und Küchenmeister, Wilhelm Ludwig von Hagen Kellner, fort untenbenanntes gantzes Capitul der adelichen Abdey zu Siegburg, x. x. x. Zu gemeinen besten vor einigen Jahren eine apotecke durch unseren lieben getreuen Frantz Xaveri Keller in hiesiger unser Herrschafft und Statt Siegburg von neuem errichten lassen; als thuen Wir einsolches krafft dieses allermänniglichen des endes zu wissen, daß künftighin und zu ewigen Tägen nicht mehr dan eine apotecke in hiesiger unser Herrschafft und Statt Siegburg solle gedultet werden, wobey Wir Ihn, apotecker Frantz Xaveri Keller, und dessen nachfolger zu allen Zeiten ein vor allemahl deren personallasten :/ wie die nahmen haben oder gemacht werden mögen:/ Krafft Kayserlich privilegys hiemit befreyet wissen wollen: Uhrkundtlich haben Wir gegenwärtiges nebst beydruckung unseres abbatial- und Capituls-Insiegel, dreyfachig expedyrt, Eigenhändig unterschrieben, wovon eins zum archiv genohmen, das andere der Statt registratur und das dritte Ihme, obgenanten apotecker, extradiren lassen.

Signatum Siegburg d. 22. Juny 1746, G. C. v. Hagen, abt mp. L. S. Bernard von Aschenbroich, prior., Ferdinand von Wrede senior und Küchenmeister, Frid. Sigis. L. B. von Bourscheid, L. S. J. Frantz von Fraunhoven, Max Henrieh von Westrem, von Hagen Kellner, Christoph Adam Zolner von Brandt, Godfrid von Schaumberg Secret. capit., Adolf von Stael, Frantz von Zandt, Rudolph von Falkenstein, Philip Joseph v. Wentz mit unthster Bitt, Wir geruheten ggst, sothanes Privilegium von Chur- und Landesfürstlicher hoher Macht und Gewalt zu confirmiren, und dan Wir genannten Keller in seinem unthsten gesuch ggst willfahret haben, als ist demselben darüber gegenwertige landesfürstl. ggste Confirmatio unter hervorgetrücktem Kantzley Insiegen mitzuteilen ggft befohlen worden, Düsseldorf den 12. qbris 1754.

Aus Höchstg. Ihrer Churfürstl. Duchlaucht sonderbaren gftem Befelch

L.S. Graf von Schaesbers.“

Keller nahm seine Wohnung in der Mühlengasse, in dem Hause zur Eiche, dessen späterer Besitzer, Anton Eich, ebenfalls Apotheker, 1874 das Haus zum Bären ankaufte und jahrs darauf sein Geschäft an den Markt verlegte. Der jetzige Besitzer heißt Sorgenfrey.

Das Medizinalwesen ließ noch sehr viel zu wünschen übrig und erfuhr erst 1773 durch den Kurfürsten Karl Theodor eine festere Gestaltung. In der Einleitung zu dessen Verfügung heißt es unter anderem, daß es noch vielfach „Leute von allerhand Ständen, Professionen und Handwerkeren“ gäbe, „welche sich zum grösten Verderb und Nachtheil Unserer Unterthanen des innerlichen und äusserlichen Curirens anmassen und dadurch viele Menschen um ihre Gesundheit und Wohlfahrt, ja (so)gar ums Leben bringen“. Darum war es den Apothekern auf das strengste untersagt, „andere in ihre Officin gebrachte Recepten zu verfertigen, als welche von bekannten und approbirten Aerzten unterschrien“ seien: „wovon die jenige Recepten auszunehmen sind, welche von bekannten auswärtigen erfahrnen Medicis promotis verordnet worden, und in welchen nicht bedenkliches und verdächtiges enthalten ist, in welch-letzterem Fall ein jeder Apothequer, wenn ihm ein solches verdächtiges Recept vot käme, solches dem nächstwohnendem approbirten Medieo zur Censur, und Unterschrift zuschicken kann. Dahingegen müssen die legitimirte Recepten, fürnemlich diejenige, wo Cito unter stehet, auf das schleunigste, es seye bey Tag, oder Nacht, so wohl für Reiche als Arme bereitet, und abgefertiget werden, alles unter jedesmaliger Strafe von 5 Rthlr.

Allen Apothequeren ist unter 10 Rthlr. Strafe verbotten, in irgend einem Ausschlage eine äusserliche Salbe zum schmieren ohne Vorschrift eines Arztes zu verkaufen“. „Auch soll der Apothequer alle verfertigte Recepten sorgfeltig aufbewahren, und wenn ein Recept gefordert würde, so verlohren gegangen, der Apothequer beym ersten Fall in 1 Rthl. beym zweyten in 3, und beym dritten in 5 Rthlr. Strafe und so weitet verfallen seyn“.

„Da nun zuweilen Arzneyen gegen heimliche Uebel verfertigt werden, welcher Entdeckung dem Kranken nachtheilig seyn könnte, so haben nicht allein der Apothequer, Provisor, Gesellen und Lehrburschen hierinn alle Verschwiegenheit zu beobachten, sondern Wir befehlen zugleich, daß in jeder Apotheque ein Gegitter gemacht werde, hinter welchem derjenige stehen muß, so die Recepten verfertigt, und muß der Apothequer keinem erlauben, auch nicht einmal einem Arzt, die Vorschriften anderer Ärzte einzusehen“. „Und da das Liqueur und Aquavit verzapfen in Apothequen leicht Unordnung geben kann, auch sich zuweilen zugetragen hat, daß durch Uebereilung jemandem schädliche Sachen gegeben sind, so wollen Wir solches platterdings abgeschafft wissen unter einer unausbleiblichen Strafe von 10 Rthlr.“

„Eine der Hauptsorgen der Apothequer soll seyn, daß der Kranke keine schlechte, verfälschte, oder veraltete Arzeneyen bekommt. Wir befehlen also hiemit allen Apothequeren auf das ernstlichste, alle Arzneyen, sie mögen Namen haben und herkommen, wo sie wollen, so bald selbige ihre Kraft verlohren, wegzuwerfen und nicht mehr zu gebrauchen“, „wenn der Apothequer eine vom Arzt vorgeschriebene Arzney nicht hat und in der Geschwindigkeit nicht bekommen kann, so soll er solches so fort dem Arzt anzeigen: im Fall er sich aber unterstünde, ohne Vorwissen des Arztes der ihm mangelnden Arzneyh eine andere an die Seite zu setzen, selbige mag ihm auch noch so unschädlich scheinen, soll er in eine unvermeidliche Sttafe von 6 Rthlr. verfallen sein. Hat dieses Surrogatum nun dem Kranken offenbaren Schaden gethan, so soll er dem Befinden nach ungleich härter, allenfalls am Verlust seines Privilegii, ja selbst am Leibe gestrafet werden“. Selbst innerliche Krankheiten kurieren zu wollen, war ihm „bey 20 Rthlr. irremissibiler Strafe“ verboten. „Es soll sich auch niemalen ein Apothequer unterstehen, einem Arzt Geschenke weder um Neujahr, noch sonsten zu geben unter 25 Rthlr. Strafe, auch darf er den Visitatoren nach der Visitation keinen Wein, noch sonst eine Collation geben, bey ebenmäßiger Strafe. Eben so verbieten Wir auch allen Apothequeren, um Neujahr in der Stadt ihren Kunden Praesente zu schicken“.

Das alles hatte Herr Keller nun zu beobachten und noch bieles andere, was an dieser Stelle nicht weiter interessieren kann. Derselbe wird uns später noch einmal begegnen und nach Herrn Dietzgens Auffassung den Beweis liefern, daß der § XXIX des Statuts von den Liqueuren und aqua vitae, vulgo Lebenswasser oder Branntwein, nicht so ganz streng von ihm genommen sein dürfte. Vielleicht hatte er aber den Kümmel nur als Medizin getrunken, und das war ihm ja selbst wohl erlaubt, da er sich in sehr großer Aufregung befand.

Das Apothekerexamen mußte in Düsseldorf abgelegt werden, ebenso das der Ärzte, Chirurgen und Hebammen. Interessant sind die Sporteln, welche der zu Prüfende der betreffenden Kommission zu entrichten hatte.

„Ein Arzt pro Approbatione in Unserer Residenzstadt Düsseldorf, lautet § 4, zahlt,

wann das Examen einen Tag andauert12 Rthlr.– Stüber
wann mehrere Tage erforderlich18 Rthlr.– Stüber
Dahingegen für die Approbation eines Medicini auf dem Land für die Examination
bey einem Tag10 Rthlr.– Stüber
Für mehrere Täg15 Rthlr.– Stüber
5. Pro Approbatione eines Wundarztes in
unserer Residenz für einen Tag8 Rthlr.– Stüber
Für mehrere Täg12 Rthlr.– Stüber
Auf dem Land für einen Tag3 Rthlr.– Stüber
Wann mehrere Täg vonnöthen6 Rthlr.– Stüber
6. Für einen Apothequer in der Residenz
für einen Tag10 Rthlr.– Stüber
Für mehrere Täg15 Rthlr.– Stüber
Auf dem Land 8, und respective12 Rthlr.– Stüber
Die Hebammen sollen ohnentgeltlich approbirt werden.
7. Für die Approbation eines Lehrjungen von Feldscherer, und Apothequer
überhaupts
2 Rthlr.– Stüber
8. Für Visitation deren Apothequen, welche jedoch nur einmal jährlichs vorzunehmen
in Unserer Residenz8 Rthlr.– Stüber
Auf dem Land, jedoch nur demjenigen, der zu sothaner Visitation committiret ist4 Rthlr.– Stüber

Sporteln der Ärzte

Lassen wir nun auch noch die „Taxa, wornach die Ärzte die Forderung ihrer Gebühren einzurichten haben“, hier folgen, damit man zu den heutigen Liquidationen einen Vergleich ziehen kann. Darnach hatte



Rthlr.Stüber
1.Für jede Audienz, so der Medicus im Haus gibt, er gebe ein Recept oder nicht, der Betreffende zu zahlen7 ½
2.Für jeden Besuch in der Stadt, oder Vorstadt einschließlich des Recept, falls solches vonnöthen15
3.Für eine Visite nächtlicher Zeit nach 10 Uhr1
4.Für die erste Consultation mit mehreren Aerzten jedem130
5.Für jede folgende Conferentz mit mehreren Aerzten oder Chirurgis30
6.Für jeden schriftlichen Rath, welchen man von zwey, oder drey Medicis begehret, so nichts als in schweren, und verwirrten Krankheiten zu geschehen pflegt, dem medico, so das Consilium zu Papier bringt130
7.Jedem der übrigen130
8.Für Assistirung bei einer wichtigen Chirurgischen Operation1
9.Für eine Reise über Land nebst freyer Voitur p. Tag3
10.Für Besichtigung eines Todtenkörpers innerhalb der Stadt1
11.Für die Eröffnung1
12.Extralocum Domicilii nebst freyer Voitur3
13.Pro inspectione Vulnerum, oder anderen Leibsgebrechen einschließlich des Visireperti1

Taxa der Chirurgorum



Rthlr.Stüber
1.Für den ersten Band bey einer gemeinen frischen Wund, die von keiner sonderlicher Erheblichkeit ist15
2.Bey einer grossen Beinschrötigen Wunde, für den ersten Verband30
3.Für eine Fleischwunde zu heilen, wobey keine Nebenvisiten zu zählen. 1. bis2
4.Für eine Beinschrötige Wunde zu heilen, nachdem sie groß, oder gefährlich, und besondere Umstände sich dabey ereignen 5. 10. 15 bis20
5.Für eine Wunde, so gestochen, nachdem sie tief, oder gefährlich 6. 8 bis10
6.Für eine gemeine Hauptwunde, so gehauen 2. 3 bis4
7.Für eine Hauptwunde, so gefährlich, dabey das crauium, oder Pericranium verletzt, doch ohne Fisur 6 bis8
8.Für eine Verletzung des Haupts, da das cranium cum Fissura merklich eingedrückt ist, und mühesam gehoben werden muß, 10. 12 bis15
9.Mann in dergleichen Schaden das Trepan gebraucht werden muß, für jede Application3
10.Für einen Beinbruch an alten Personen 10 bis12
11.Für einen Arm- oder Beinbruch an jungen Personen 6 bis8
12.Für einen Schlitzbruch, nachdem er groß, oder gefährlich, ein Drittetheil mehr als für gemeine

13.Für Einrichtung, und nochmahlige Besorgung der verrückten Glieder 1. 2 bis
Jedoch wollen Wir, daß vorerwehnte Gebührmnissen also abgetragen werden sollen, daß dabey die Besuche ohnentgeltlich geschehen, und keineswegs in anderweite Aufrechnung gebracht werden sollen.
3
14.Bei Contusionen, Geschwüren, allerhand Geschwülsten und dergleichen Zufällen, da die Besorgung, und Bemühung bey denselben sehr unterschieden ist, und dahero nicht eigentlich taxiret werden kan, mögen die Chirurgi für jeden Gang forden.7 ½
15.Für eine Reiß über Land p. Tag, bis der Chirurgus wieder nach Hauß kommt nebest freier Voitur130
16.Für eine Aderlaß am


Arm7 ½

Bein12
17.Absetzung deren Glieder, nachdem sie mühesam, und gefährlich, wird denen Beinschrötigen Wunden, was die Cur betrift, gleich gehalten.

18.Für die gerichtliche Besichtigungen bekommt der Chirurgus die Hälfte der Gebühren, welche wir oben denen Aerzten zuerkannt haben.

Die Hebammen wollen wir übergehen. Sie bekamen bei „geringen Handwerksleuten und geringen Bauern“ 15 Stüber, bei besser gestellten Personen 40 Stüber; mußten sie über Weg laufen, für jede Stunde außerhalb ihres Hauses 40 Stüber, bei Wohlhabenden pro Tag 1 Thaler 20 Stüber, in anormalen Fällen bedeutend mehr. Alle diese Vorschriften trafen auch für Siegburg zu und durften unter keinen Umständen ignoriert werden. Wer die Praktikanten besser bezahlen wollte, konnte das thun aber keinem war es gestattet „jemals über diese Taxa zu designiren“, ja die Hebammen hatten sogar die Pflicht, „die Armen umsonst zu bedienen“ und niemanden „ihre Hülfe zu versagen“, auch die „arme Frau, so in Kindesnöthen“ liegt, „nicht zu verlassen, um einer Wohlhabenden beyzustehen, bey schwerer Andung und unausbleiblicher Strafe“. Düsseldörf den 8. Junii 1773. An statt und von wegen Höchstgemelt Ihrer Churfürstl. Durchl. Graf von Goltstein.

Die letzten Lebensjahre des Abtes Georg Christoph von Hagen sollten ihm noch mancherlei Unannehmlichkeiten und der Stadt Siegburg recht schwere Sorgen bereiten. Es ist die Zeit des 7jährigen Krieges, gar nicht zu vergleichen mit den Tagen der ersten Invasion, welche sich die Franzosen zu gunsten ihrer Verbündeten erlaubt hatten. Eine Einquartierung folgte der andern, und was jene noch schonten, das raubten ihre schnelleren Gegner, wenn diese ihre Wege nach dem Rheine führten.

Das Städtchen kam ganz an den Bettelstab und die Gewerbthätigkeit fand nirgends mehr Absatz. Miserabele nannten sich die Bürger, und bedauernswert waren sie in der That. Lassen wir die Berichte nun folgen, soweit sie im Stadtarchive noch vorhanden sind.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart
Weitere Rezension zu Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart

Kapitel des Buches
Die mit Links hinterlegten Textteile sind bereits online verfügbar. Die anderen Teile werden nach und nach eingestellt.

I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.