Siegburgs frühere Verwaltung und Gerichtsbarkeit

Frühere Siegel Siegburgs

Die Leitung der Gemeinde hatte der Villicus oder Ortsvorsteher, später Bürgermeister genannt. Seine Sache war es, das Nachbarrecht zu beginnen und die Befolgung der Gesetze zu überwachen. Er hatte die Sorge für den öffentlichen Verkehr und die Instandhaltung der Wege; er übte die Haus- und Feldpolizei, genehmigte die Anlage von Feuerstätten und andere gefährlichen Einrichtungen, er kontrollierte Maße und Gewichte, er beriet und hob die festgesetzten Steuern, er bewahrte die Stadtkasse, kurz er that alles, was die Ordnung der Dinge – und Frieden und Fortschritt in der Gemeinde fördern konnte. Seine Ernennung hing vom Abte ab, der ihn frei aus der Bürgerschaft wählte und alljährlich wechseln ließ. Als Amtstracht trug er später eine Kogel, aber für seine Mühewaltung bekam er keinen Sold.

Neben ihm figurierten eine Anzahl Gemeinderäte, welche man Ratsverwandte, auch wohl Scheffen nannte, denn sie hatten mit ihm die Streitigkeiten unter den Bürgern zu schlichten, über Recht und Unrecht zu erkennen, die Vermögensverhältnisse zu dokumentieren, Verträge zu beglaubigen, und wenn irgend etwas in der Gemeinde neu einzurichten oder zu ändern war, mit Rat und That dem Betreffenden beizustehen. Zu diesem Zwecke versammelten sie sich jeden Godesdag auf dem Dinghause, um die Tagesfragen zu besprechen und den Bürgern zu Diensten zu sein. Auch sie bekleideten ihr Amt als ein Ehrenamt und durften sich, später wenigstens, einen Trunk dafür aus dem Rathauskeller erlauben.

Die wichtigste Person neben dem Stadtvorsteher war der Schultheiß oder der Richter. Er vertrat den Abt in allen Dingen, welche der Bürgermeister ohne dessen Genehmigung nicht vornehmen konnte und stand ihm als beständiger Ratgeber zur Seite. Seine Urteile waren an das Gutachten der Scheffen gebunden, und nur der Abt konnte an letzter Stelle seine Meinung geltend machen. Er bestrafte jede „Überfahrung“ und „Gewaltthätigkeit“, durfte aber keinen Bürger ohne Zustimmung des Magistrates gefangen setzen, wenn er ihn nicht selbst auf böser That ertappt hatte. Für seine Mitwirkung in Verwaltungsgeschäften zahlte er kein Geschoß oder Bürgergeld und war überhaupt von jeder städtischen Dienstleitung frei, für seine richterliche Thätigkeit bezog er wie der Vogt einen Teil der Brüchtengelder. Die Zahl der Scheffen läßt sich nicht genau angeben; wahrscheinlich waren es fünf und wohl dieselben Personen mit den Stadträten.

Der Zöllner hatte die Marktzölle zu erheben und war mit den Bürgermeister bei der vierteljährlich zu erhebenden Stadtsteuer thätig. Sein Amt erforderte vielerlei Sorgfalt, da außer dem gemünzten Gelde auch ungeprägtes Gold und Silber zu Zahlungen benutzt wurde, und namentlich auswärtige Marktbesucher sich seiner als eines Wechselers bedienten. Später besorgten das Wechselgeldgeschäft die Juden, und seitdem verschwindet er als eine Hauptperson aus dem Kreise der Beamten.

Unstreitig die geplagtesten Leute waren der Polizeidiener und der Flurschütz.

Jener mußte den ganzen Tag als Stadtbote auf den Beinen sein, um Briefe und Bestellungen zu besorgen; dieser dreimal die Feldmark durchstreifen und für jeden angerichteten Schaden, wenn er den Thäter nicht angeben konnte, aufkommen.

Das Mülldorfer Kundschaftsbauergerichtsnachbarbuch (dasselbe ist abschriftlich erhalten aus dem Jahre 1581, von mehreren zum Teil hochbetagten Leuten beglaubigt und als auf uralten Überlieferungen basierend hingestellt.) aus uralter Zeit giebt uns ein treues Bild von den Anforderungen, welche man an seine Thätigkeit stellte. Dreimal sollte er, wie gesagt, täglich die Bannmeile umgehen und sehen, was in dem Felde geschähe, des Morgens so früh, daß auf einem viereckigen Morgen Landes noch keinen Hund von einem Hasen unterscheiden könne, des Mittags nach zwölf, und zuletzt gegen Abend.

Wenn er einen Einheimischen bei der Schädigung der Früchte oder des Grases antreffe, so sollte er ihn zur Rede stellen, aber nicht wrogen, bei mutwilligen Thaten dagegen jedesmal anzeigen. Könne er den Urheber des Schadens nicht angeben, so habe er diesen auf eigene Schuld zu nehmen, dafür bezöge er die Garben zur Erntezeit. Krauten mit Hippen oder Stoßeisen war bei Nichteigentümern auf das strengste untersagt, die Flurzäune unterstanden seiner Aufsicht, und er hatte dafür zu sorgen, daß sie zu Maitag hergestellt waren, im anderen Falle durften sich die Nachbaren seine Sorglosigkeit zu Nutze machen. Schädigende „Bester“ hatte er einzufangen und in den Schützhof abzuliefern. Selbsteigene Schädigung sollte er mit der höchsten Strafe büßen, aber verschuldeter Nachlässigkeit nur durch sieben unberüchtigte Zeugen bezichtigt werden können. Die Garben waren ihm zur rechten Zeit auszuhändigen, und wenn man sie ihm weigerte, so hatte er ihnen bis in die Scheune nachzugehen und nötigenfalls die Hülfe der Nachbaren in Anspruch zu nehmen.

Niemand durfte den Acker ohne Genehmigung der anstoßenden Besitzer einzäunen, niemand die Aussaat anders als zur vorgeschriebenen Zeit besorgen. Das Brachland mußte unter jeder Bedingung ruhen, und die Mai- und Herbstweide ohne jedes Hindernis gestattet werden. Wer nicht zum mindesten 10 Morgen Ackerland besaß, durfte kein Füllen großziehen; wer für andere eins fütterte, durfte es nicht auf die Gemeindeweide treiben. Pferde zum Müßiggang oder zum „Roßkampf“ zu halten war jedem untersagt. Die Wiesen unterlagen einer einmaligen Schur und zwar um Johannistag; das Grasernten an den Säumen des Landes und an den Hecken war verboten, die Aussaat von Herbstrüben nur zu eigenem Gebrauche gestattet. „Ungebührliches Vieh als Gänse, Geißen, Enten“ durfte jemand nur auf seinem Hofe halten, Schweine nur in abgeschlossenen Räumen. Wo zweierlei Familien in einem Hause wohnten, durfte eine nur ihr zugehöriges Vieh auf den Mist lassen. Die Kühe hatte der Hirt jeden Tag auf die Weide zu führen. Er mußte 6 Uhr morgens austreiben und so früh wiederkommen, daß etwa verirrtes Vieh noch aufgesucht werden konnte. Seine Waffen waren Hippe, Horn und Krummstab, seine Begleiter ein Hund und der Kuhjunge, welcher so stark sein sollte, daß er einen Sümber (¼ Malter) Korn eine halbe Meile Weges hin und zurück tragen könnte. Böse Pferde mußten an den Füßen über Kreuz gekoppelt, abschweifende Kühe mit Schellen versehen sein. Die Haltung des „Wienochsen, eines Springers, Schafbocks, Bären und der Reitgeiß“ bildete die Last eines Hofes, ohne daß der Besitzer für die Benutzung der Tiere sich schadlos halten durfte. Das Einheuern fremden Viehes war nur in beschränktem Maße erlaubt, Kühe zu Martini, Schafe auf Remigius.

Der Hirt bezog für seine Dienste einen Schinken, ein Brot, eine Bratwurst, eine Flasche Wein und hundert Nüsse, d. h. wohl von jedermann, dessen Vieh er gehütet hatte, von eingeheuerten Kühen zu Pfingsten ein Maß Milch.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
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Kapitel des Buches
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I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.