Sittliche Zustände in der Stadt

Um die Unbotmäßigkeit seiner Unterthanen zu brechen, hatte ihnen der Abt von neuem den Bürgereid vorstaffen lassen und gleichzeitig damit die Aufforderung verbunden, sich nunmehr „alles Scheltens und Schmähens, so bisher bei vielen in bösem Gebrauch und Übung gewesen, einträchtig zu enthalten; denn wer mit dem andern zu thun habe, könne sich bei seinem Schultheißen, den Bürgermeistern und Räten der Stadt Siegburg angeben und mit ordentlichem Verhör sein Recht ausfindig machen, und wer dann in dem, was jene für recht erkannt, und was allein bei ihrer Einsicht und Erkenntnis stehen solle, bruchhaftig erfunden würde, der solle nicht allein ihm und dem Schultheißen, sondern auch der Stadt Siegburg in Strafe und Brüchten verfallen sein, alles zur Vermeidung der bei vielen bis anhero freventlich geübten Injurien, Schmähe und Lästerungen.“

(der Bürgereid erfolgte 1575 auf Pfingsten. Derselbe hatte nach einem Blatte aus dem Kurbuche folgenden Wortlaut: „Disen tagh und vort mehr die Tagh unsers Lebens geloben und schwären wir Bürger Siegburgs semmentlich unserem lieben Erwürdigen Herrn, disem Gotshaus und Stift sampt der Stadt Siegbergh getrew und hold zu sein, allzeit ihr ärgste wehren und beste vorkehren zu wollen, nach all unserem Vermügen, und willen solichs in gheinerley Wise underlaissen, es sy umb Geld noch um Guth, umb Lib noch umb Leid, umb Freundtschafft noch umb Maghschafft noch umb alles dasjenig, was das Herz bewegen magh, so lieb uns Gott helff und sein H. Evangelium.“ – Magschaft ist so viel wie Verwandtschaft, und vorstaffen heißt, einen Stab vorhalten, auf den der Schwörende seine Hand legen mußte.)

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Diese Aufforderung des Abtes zeigt besser als die Mitteilung einzelner Thatsachen, wes Geistes Kinder die Siegburger geworden waren, und daß da die Religion ihren Einfluß verloren hatte, wo Lästerzungen in frevelhafter Weise die Ehre des andern anzutasten und zu verunglimpfen wagten. Der Hauptgrund davon lag wohl in der mangelhaften Bildung und in der Entfesselung der Leidenschaften, nicht minder aber auch in den konfessionellen Streitigkeiten und in der Übertretung der Zunftgesetze, welche für viele gar nicht mehr zu existiern pflegten.

So hatten sich die Töpfer z. B. schon 1564 von Peter Knütgen vorwerfen lassen müssen, daß sie 12 Paragraphen ihres Zunftreglements gar nicht mehr zu kennen schienen, und die Wollenweber verfuhren bei der Herstellung ihrer Ware so gewissenlos, daß sich 1572 die Siegelmeister veranlaßt sahen, von „Hammer und Zange“ zurückzutreten, um sich an der Unehrlichkeit derselben nicht mitzubeteiligen. – Die Lohgerbermeister hatten den Massenbetrieb versucht und waren dadurch in Schulden geraten; darum glaubten sie, die Allmosen, welche sie in die Kirchhofsspende zu zahlen hatten, besser in ihr Geschäft stecken zu können, und sagten sich 1569, als der Pastor Dederich zu Worte gekommen war, sämtlich von der Bruderschaft los.

In ähnlicher Weise wollten es die Schuhmacher treiben, welche sich schon 1553 von Krispinus abgewandt und der Lohgerberpatronin angeschlossen hatten. Sie meinten, die guten Werke nützten doch nichts zur Seligleit und waren die ersten gewesen, welche den Winkelpredigern in die Hände gefallen waren.

Von der Unkenntnis des Volkes in religiösen Dingen mag die Thatsache zeugen, daß 1567 drei Ehemänner den Pastor Johann Lubberich zwingen wollten, ihnen die Beichte ihrer Frauen zu verraten, und ihn deshalb vor Gericht luden. Aber der Schultheiß Lüning war besser unterrichtet und protestierte dagegen, weil das Beichtsiegel jedem Geistlichen den Mund schließe.

Die Achtung vor dem Heiligen war in dem Grade gesunken, daß 1570 am zweiten Pfingsttage „Bürgermeister und Räte“ sich einmütig vertrugen, sich selbst und wer von den Bürgern es wolle, in der Kirche begraben zu lassen, weil es vor alters auch so gewesen sei, nur sollte man den Platz ankaufen und der Kirche dafür 6 Gulden Kölnisch entrichten. Die Mönche mußten das alles geschehen lassen, weil sie keine Mittel besaßen, dagegen einzuschreiten, aber ihre Sorge war eine sehr große, und man kann sich die Freude vorstellen welche den guten Abt und seinen frommen Prior erfüllte, als ihnen die Religionsordnung des Herzogs eine Gelegenheit bot, dieselbe auch in Siegburg einzuführen und so der Untergrabung des Katholizismus en Ende zu bereiten.

Der erste, welcher mit der obenerwähnten Androhung des Abtes in Konflikt geriet, war ein Johann Hirsch aus der Mühlengasse. Derselbe hatte gelegentlich eines Zusammentreffens mit ihm zu Köln seinen Nachbar Becker einen Stadtverräter genannt und trotz der zu Protokoll gegebenen Erklärung, „daß er seine Behauptung zurücknähme und jeder Zeit bereit sein wolle, seinen Fuß vor den langen Becker zu setzen“ denselben Ausdruck zum zweiten Male gebraucht und zwar in öffentlicher stark besuchter Gesellschaft. Dieses erregte allgemeines Ärgernis, und am folgenden Tage mußte Johann Hirsch vor Gericht erscheinen, den Beweis der Wahrheit anzutreten. Da er aber das nicht konnte, vielmehr grob und ungezogen wurde und auch den Bürgermeister noch beleidigte, so wurde er in eine Strafe von 30 Goldgulden genommen, 10 an die Stadt und 20 für den Abt, welche er binnen acht Tagen zu erlegen habe.

Eine viel geringere Strafe trug Peter Rulffs davon, welcher in einem Wirtshause nicht hatte zugeben wollen, daß der Aulgasser B. sich neben den Bürgermeister setze, weil er von der Bank gefallen sei. Die hierin liegende Beleidigung ist Seite 45 näher angedeutet und besagt dasselbe, wie das Wörtchen Bankert. Da nun B. in der That das Unglück gehabt hatte, diesen Mackel mit auf die Welt zu bringen und deshalb das Handwerk seines Vaters nicht hatte erlernen können, so fand man in dem Ausdrucke keine Unwahrheit, sondern nur eine Ehrenkränkung, die er durch seine Anmaßung gewissermaßen verdient habe. Man verurteilte deshalb den p. Rulffs zu 10 Mark in die Armenkasse und legte ihm die Verpflichtung auf, sich künftig vorsichtiger zu benehmen und unverschuldete Gebrechen nicht zum Gegenstande öffentlicher Beleidigung zu machen. Damit war der B. zufrieden, und beide gingen versöhnt nach Hause.

Am rücksichtslosesten benahmen sich die Frauen, wenn sie einen Splitter bei dem andern gefunden hatten. Dann traten sie vor die Thür und posaunten es durch alle Gassen. Des Pelzers Ehegespons war „ein so boes Stück Weibs“, daß es wiederholt in den Stadtturm gesperrt werden mußte, um seine Lästermäuligkeit zu bezähmen, und als auch das noch nichts half, sondern immer wieder dieselben Klagen laut wurden, so drohete man ihr mit der Ausweisung, oder wie es in dem Urteile heißt, „man werde sie vor das Thor führen“ und sie ihrem Schicksale überlassen.

Pfarrer war um diese Zeit noch Theodor Lughanius und Kaplan noch der schon bekannte Adrian Busch, dessen Wiege in Wolsdorf gestanden hatte. Der häufige Wechsel des Seelsorgers konnte unmöglich dazu beitragen, die Gemeinde in Zucht und Ordnung zu erhalten, und die Maßnahmen der Polizei erwiesen sich um so wirkungsloser, als sie keineswegs den Grund, sondern stets nur die Oberfläche des Übels trafen und daher immer neue Auswüchse zu Tage traten. Am mutwilligsten verfuhr man Fastnacht, wenn jeder sich der ausgelassensten Freude hingab. Dann regnete es Chikane und Ungezogenheiten, und der Stadtbote wagte kaum, sich auf der Straße sehen zu lassen. 1572 war das Treiben ein so tolles, daß der Abt für das folgende Jahr jeden Mummenschanz verbot und denjenigen mit Gefängnis bedrohete, der außerhalb des Hauses mit einer Narrenkappe betroffen würde. Dafür kneipte man in den Wirtshäusern, und die Töpfer waren so kühn gewesen, den Abt selbst auf ihren Krügen darzustellen und ihn in der lächerlichsten zu verhöhnen. Der Vertrieb ihrer Ware ins Oberland hatte sie auch nach Worms, Speier, Nürnberg und an andere Orte geführt, wo der Protestantismus zur Herrschaft gelangt war.

Zum Vetrieb in das Oberland waren sie 1564 übergegangen, weil „furberoerte kauffleude die Poettkausfferschafft im Handtwerk eine Zeit langh parteiisch vnd nach gunst geuebet, so das etlichen Ambochs Meisteren Ihre Poett Jaer vnd dagh vnnerhandelt verplieben und sie irer narungh entsetzt worden. Seitdem zogen jährlich von St. Bartolomei ab einer aus der oberen und einer aus der unteren Aulgasse mit von sämtlichen Meistern entnommenen Waren über Andernach hinaus ins Moselthal und den Rhein hinauf, um dieselben dort abzusetzen, was ihnen früher nach § 18 und 20 ihres Statuts verboten war. Ersterer Paragraph lautete: Item vorder ist verscheydenn ubermitz der vurgnanter ambachtzluide uberkhomenn, das keynn Oulner ubermitz sich selber noch niemandt annders vonn seynennt wegen kein werek zu Sieberg auss der Oulgassen zu wasser noch zu lannde foerenn noch brengenn soll feyll oder zu verkauffen vur oder binnen der Stadt Coellenn, noch niemandt vonn den Oulnern soll auch eynich werck jemanndfz verkauffen“

Hier hatten sie den Spott kennen gelernt, womit man das Papsttum und seine Freunde die Ordensleute, überhäufte, und der Spekulationsgeist trieb sie an, aus der Stimmung der Käufer Vorteil zu ziehen und dieselbe auf ihren Krügen mannigfach zum Ausdruck zu bringen. Der Herr von Wachtendonck war gutmütig genug, sich derartiges gefallen zu lassen, aber geärgert wird es ihn haben und mehr noch den gestrengen von Eyll, dessen Einfluß damals zu beginnen anfing.

1574 hatte der Magistrat die Wolsdorfer Steinbrüche gepachtet, teils um die Stadtmauer zu verstärken, teils um die Wege auszubessern, welche schon lange auf eine Herstellung gewartet hatten. Dieses gab ihin Veranlassung, von neuem an die Erhebung der Accisegelder zu denken, und man hoffte um so zuversichtlicher, dieselben wiederzuerlangen, weil der Herzog bei seiner letzten Anwesenheit in Siegburg (gelegentlich einer Reise nach Neuburg. Bei der Besichtigung der Stallungen für seine Pferde verzehrte die Untersuchungskommission 6 Mark) selbst die Bemerkung gemacht hatte, daß die Festungswerke sich in mangelhaftem Zustand befänden und notwendig einer Umgestaltung unterzogen werden müßten. Man wandte sich deshalb an ihn mit der Bitte, nunmehr Gnade für Recht ergehen zu lassen und im eigenen Interesse das zu begünstigen, was ihm gegebenen Falls von großem Vorteil sein könnte; denn offenbar hatte die Forderung der Accise darin ihren Grund, daß er als Schirmherr sich für seine Mühewaltung bezahlt machen wollte, während der Abt sie als Herr des Städtchens beanspruchte. Nach langem Harren erschien endlich eine Kommission aus Jülich, die Verhältnisse des letzteren an Ort und Stelle zu prüfen, und auf Grund ihres Berichtes lief dann am 2. Januar 1576 ein Schreiben von Hambach ein, daß Se. Durchlaucht bereit sei, sich auf zwanzig Jahre mit einem einmaligen Pauschquantum von 500 Goldgulden zu begnügen, welche in der Weise bezahlt werden sollten, daß 300 sofort, die übrigen zu Pfingsten desselben und kommenden Jahres in gleichen Raten fällig wären. Der Jubel in der Stadt war ein endloser, und tagelang wurde von nichts anderem gesprochen, als von der Güte des Herzogs und von dem wiedergewonnenem Wohlwollen, dessen man sich für die Zukunft zu erfreuen haben werde. Um das Geld zu gewinnen, verkaufte man die der Kaplanei zugehörigen Eichen bei Wolsdorf und verzinste dem Nutznießer das Kapital von 194 Thaler 7 Albus mit 5 Procent, „so itzo zum irsten male geschehen“. Das Fehlende entlieh man zu Köln und sandte dann am 1. Februar den Rentmeister mit der Summe nach Düsseldorf, dieselbe dem Herzoge mit dem allerunterthänigsten Dankesschreiben zu Füßen zu legen.

Der Abt von Wachtendonck war unterdessen krank geworden und vermochte seinem Amte nicht mehr vorzustehen. Daher wurde von ihm der Prior mit der Führung der Geschäfte beauftragt, und als er im Vorsommer das Zeitliche gesegnet hatte, dieser auch zum Nachfolger gewählt, weil er sich vor allem durch Entschiedenheit und religiösen Eifer auszeichnete. Gottfried III., denn der sovielte dieses Namens ist er unter den Äbten, war ein Sohn Richard Reinards von Eyll zu Leauxfort und der Lyffart von Brembt, deren Schwester bzw. Schwägerin sieben Jahre Äbtissin zu Neuß gewesen war.

Er regierte zehn Jahre mit großer Umsicht und Thatkraft, vermochte aber keineswegs sich die Liebe der Siegburger zu erwerben, weil er die Anordnungen seines Vorgängers ausführte und schließlich zur Ausweisung der Protestanten zu schreiten wagte. Die Stadtbehörde bekam die strengsten Vorschriften über die Handhabung der Polizei, und die Nachtwächter wurden beauftragt, namentlich auf geheime Zusammenkünfte zu achten, damit keine Komplotte unter den Bürgern geschmiedet würden. Die Stadtthore sollten im Winter um 8, im Sommer um 10 Uhr abends geschlossen sein und erst mit dem nächsten Morgenläuten wieder geöffnet werden. Wer einen Fremden beherbergen wolle, habe denselben sogleich auf dem Rathause anzumelden und eine „schriftliche“ Erlaubnis dazu einzuholen, widrigenfalls er in eine Strafe von 10 Mark verfalle und für denselben haftbar sei. Man traut seinen Augen kaum, wenn man derartige Vorschriften verzeichnet findet und sollte fast glauben, die Unzufriedenheit der Bürger sei eine so hoch gradige gewesen, daß sie nur durch den kleinen Belagerungszustand, wie wir jetzt sagen würden, habe unterdrückt werden können. Indes wird sich die Sache bald aufklären, wir stehen im Jahre 1583.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
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Kapitel des Buches
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I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.