XI. Ringen und Kämpfen Teil 2

Der Vogtseid

Dieser Herzog war Johann Wilhelm, ein unglücklicher, an Geist und Körper gleich schwacher Fürst. Als er 1592 zur Regierung kam, versuchten seine Kommissare auch in Siegburg die Erbhuldigung für ihn vorzunehmen, fanden aber an dem Schultheißen und dem Proteste des Abtes einen entschiedenen Widerstand.

Der Erzbischof von Köln, welcher sich ins Mittel legte, berichtet an den Hofmarschall zu Düsseldorf, daß „die Herrn von Berg zwar einmal das Territorialrecht über Siegburg prätendiert, aber wegen der verglichenen Advocatie durchaus keinen Anspruch auf die Erbhuldigung hätten“, „er werde sich mit allen Kräften der Schwächung der abteilichen Rechte widersetzen und den notwendigen Recurs zum Kaiser nehmen.“ Vom 4. Mai 1593 existiert noch ein Schreiben des kaiserlichen Kommissars in Köln, worin dieser den Abt auffordert, sich in nichts mit dem Herzoge einzulassen, da das Kloster seit unvordenklichen Zeiten unter dem Schirm und Protektorate des Kaisers stehe und dieser seine Zusage zu halten wissen werde.

Es wird nicht gesagt, wann und wo der obenerwähnte Vergleich stattgefunden hatte, ob bei Gelegenheit der Auseinandersetzung zwischen Herzog Heinrich von Limburg und dem Abte Gottfried 1229, oder später, als der Abt das Recht der freien Vogtswahl wiedererlangte. Vergl. S. 78 u. 82. Kleinsorgen in seiner Kirchengeschichte berichtet, daß Konig Heinrich sich 1241 ins Mittel gelegt und den Frieden herbeigeführt habe.

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Die Feststellung jener Thatsache oder andere Gründe führten schließlich in Düsseldorf zur Nachgiebigkeit, und am 5. November erschien Wilhelm von Nesselrode, Amtmann zu Blankenberg, um „im Namen und in die Seele eines gnädigen Fürsten und Herrn, die Hand auf Gottes hilligen Lichnam gelegt“, den allbekannten Vogtseid „bei Gottes Evangelio“ auf zuschwören. Indessen zögerte man doch nicht, die Burg in neuen Verteidigungszustand zu setzen und namentlich an der Außenseite die „alte Zogbrücke“ wieder herzustellen. Der Untervogt Anno Knütgen ging in seinem Diensteifer für die Düsseldorfer Herrn so weit, über „dieser Brücken veldwärtz“ das Herzogliche Wappen in Stein anbringen zu lassen, und war trotz aller Vorhaltungen des Abtes nicht zu bewegen dasselbe wieder zu entfernen. Die Düsseldorfer Büreaukraten beruhigten den letztern mit der Versicherung, „daß mit der Aufsetzung des Wappens seinem Rechte kein Präjudiz geschaffen werden solle“, und so blieb es denn sitzen.

Klever Vertrag vom 15. Okt. 1601

Die Heranziehung der Stadt zu der bergischen Landessteuer führte aber neue Unannehmlichkeiten herbei, die den Advokaten in Köln noch manch Kron und Engellot einbringen sollten. 1597 vermochten die Bürger „mehr nit zu erreichen, als daß „man dießmal die vorgerurte abgeforderte Steuer (allerseits habenden Gerechtigkeit unabbrüchlich und bis zur ferneren Kommunikation und Vergleichung beider Herrn) gutwillig erlegen und sich nit widdersetzen solle“.

Der Herzog spricht in der 1599 ausgeschriebenen Defensionssteuer geradezu von „unserer Stadt Siegburg“ und droht, sie mit dem doppelten Satze in Anschlag bringen zu wollen, wenn man nicht rechtzeitig zahle oder hinter dem festgesetzten Quantum zurückbleibe.

Seine Anmaßungen nahmen einen immer bedrohliche Charakter an, und da des Kaisers Hülfe wohl auf dem Papieren nicht in Bereitschaft stand, so blieb den wehrlosen Mönchen nichts andres übrig, als sich auf gütliche Weise mit dem Herzoge auseinanderzusetzen und gute Miene zu bösem Spiel zu machen. Am 15. Okt. 1601 traf der Kanzler mit mehreren Räten in Siegburg ein, um mit dem Abt Gegenwart des Schultheißen und der Bürgermeister einen Vergleich zu unterhandeln, der am 25. November zu Cleve ratifiziert wurde. Die achttägige Verpflegung der Herrn kostete der Stadt 260 Gulden 23 Albus.

In diesem Vertrage wurde festgesetzt:

1. daß die Kriminalgerichtsbarkeit, die Appellation und das Begnadigungsrecht in der Stadt und in dem Burgbanne wie bisher dem Abte, in der Vogtei dagegen dem Vogte, und die Exekution demijenigen zustehen solle, der das peinliche Verfahren nicht geleitet habe;

2. daß die Acciße in der Stadt nicht ohne beiderseitiges Einverständnis erhöht resp. Ermäßigt werden dürfe;

3. daß die abteilichen Güter und die Stadt nicht nur zu den Reichs- und Türkensteuern, sondern letztere auch zu der allgemeinen Landessteuer und zwar 100 Thaler jährlich beitragen solle; die abteiliche Herrschaft Euenheim werde zum Unterherrntage verschrieben werden;

4. dem Abte solle der Mühlenzwang der Dörfer und Kirchspiele Mondorf, Bergheim, Müllekoven, Sieglar und Eschmar gegen 3000 Goldgulden auf Wiedereinlöse verpfändet sein, und der Herzog

5. das Recht haben, nach wie vor den Schatz der Windeckschen Leute in Siegburg und in dem Burgbanne zu erheben;

6. es sollten die kleinen Brüchte unter 60 leichter Mark von dem abteilichen Amtmann, die größeren aber von dem Vogte gethätigt und letztere zwischen beiden Herrn geteilt werden; 7. es sollten die Maße und Gewichte künftig der Prüfung und Aichung durch herzogliche und abteiliche Beamten unterliegen;

8. der Vogt habe das Recht, dem abteilichen Gerichte beizusitzen, aber er werde sich jeder eigenen Cognition enthalten;

9. Gotteslästerung, Zauberei, Elternmißhandlung, Unzucht, Ehebruch und Blutschande könnten zwar von dem Send gestraft werden, aber sie müßten auch in dem Brüchtenverhöre im Beisein des Vogtes zur Verhandlung kommen. Letzteres war offenbar ein Zugeständnis an die veränderten Rechtsanschauungen der Zeit und konnte bei dem zunehmenden Sittenverderbnis nur gute Wirkung haben.

Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile

Das frühere Verhältnis der kontrahierenden Teile hinsichtlich ihrer hoheitlichen Rechte in der Stadt und Vogtei Siegburg bekundet ein von J. B. Dornbusch in den Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein Heft 23 mitgeteilter, aber jetzt nicht mehr an der Fundstätte aufzufindender Auszug aus dem Mannbuche des Gotteshauses Siegbergh, den jener schon in den Anfang des 16. Jahrhunderts versetzt, der aber wahrscheinlich erst damals angefertigt und nach Düsseldorf eingesandt worden ist, als unter Wachtendonck die Erhebung der Accisegelder zu sehr großen Unannehmlichkeiten führte und gleichzeitig der Herzog sich herausnahm, auch das Gerichtswesen in Siegburg zu beeinflussen, respektive zu kontrollieren. Verschiedene Anträge in der Beziehung, z. B. auswärtige Verklagte vorsichtig zu behandeln und Unbemittelte, wenn sie verurteilt würden, nicht über ihr Vermögen zu bestrafen, fanden selbstredend die entgegenkommenste Beachtung.

Als aber die Kanzelei soweit ging, in einem Prozesse Hilger Knütgens 1575 die Gerichtsakten nach Düsseldorf einzufordern und dessen Beschwerde für zutreffend anzusehen, da erklärte der Abt mit aller Entschiedenheit, daß er „nach Vortrag der Scheffen und allseitig eingezogener emsiger Erkundigung“ mit nichten herausgefunden, „daß durch irgend eine liegende noch lebende Kundtschaft dafür gezeugt werden könne, daß Seine Fürstliche Gnaden oder deren Voreltern jemals schriftliche Akten aus diesem Gerichte Siegburg in die Kanzelei hätten einfordern lassen, und daß die von ihm ernannten Scheffen keine andere Pflicht hätten, als daß sie „anders nitt Ordell oder recht erkännten, dan was die statuten und beschreben rechten dises orts clairlich mit sich brächten“. So geschehen am 12. Mai 1575. Die bald darauf in Siegburg tagende Jülicher Kommission dürfte daher neben anderem auch noch das klarzustellen gehabt haben, inwiefern der Herzog berechtigt gewesen sei, sich des Siegburger Gerichtes persönlich anzunehmen, da es in der Stadtrechnung heißt, daß dieselbe sich mehrere Tage im Krahnen aufgehalten und alle Rechte und Privilegien der Abtei sorgfältig studiert habe.

(Wir finden bei der Gelegenheit einen Prokurator Beurmann aus Bonn, den die Stadt sich zu ihrer Vertretung verschrieben hatte, und sind der Ansicht, daß es vielleicht der Vater des später so berüchtigten „herenkomissars“ Buirmann gewesen sein dürfte, über dessen Herkunft keine sichere Nachrichten vorliegen. Man schrieb eben, wie man sprach, und der Rentmeister wird wohl den Namen nur nach dem Gehör eingetragen haben. Das „ind“ des Originaltextes ist vom Kopisten in der ganzen Urkunde in „vmd“ korumpiert worden.)

Der vorgelegte Auszug nun laute also:

„Als mann affgefertigt ist vann denn vursichtigen Redenn des Hoichgebornen Furstenn vmd Hernn, Hertzogen zo Gulich vmd Berge etc., Dat der werdige Abt zo Sygeberg vertzeichent geuen sall die gerechtigkeit syner stat Segeberg vmd dat ghene dar by dem vurss: Herrnn vmd Fursten, als eyme Vaide (Vogt) zortzit zogestandenn hatt vmd des halue zo stain sall, Ist vermitz denseluen Abt vmd synn Capittell nae inhalde jrer priuilegien, andernn breuen vmd schrifften vmd denn Jhenen darna eigentlich gehandelt vmd gewist haint van langen Jaren alsus ouergeuen, Als hernae geschreuen folgt.

Zum Irstenn so ist wair, dat einn Abt van Segebergh dae selffs ein grunther ist, gebott vmd verboth gehatt vmd noch haitt, Bergermeister vmd Raidt vmd all Ampt aldae ann vmd aff zetzt, die stat vmd gotzhuiss jme van allenn dingen rechenschafft doinn moissenn, dat gerycht aldae synn ist, Scholtiss vmd Scheffen vmd Knechte darann langend ann vmd aff setzt, Sin Scholtis dat gericht aldae behefft, van wegen einss Abts bedingt vmd besitzt.

So haitt der Vagt einen schwygenden knecht, genant der vnder Vagt, by dem gerichte sytzenn, zu hoeren, wat in den gerichte ader darbuissenn (draußen) felt van groissenn bruchtenn, wecher bruchtenn ein Abt ader synn Scholtiss alwege entschaff (Urteilspruch) gegeuen hauen bys noch zu, vmd wie die entschafft gegeuen wyrt, sall mann denn vnderfagt nae wysenn, die helffte van allen groissen bruchten zu heuen, beheltniss dem Scholtis vmd vnderfaigt daran jrs winkauffs, als dat van alderss gewonlich ist gewest.

ltem wat alsdann van gerichts wegen bedingt vmd gericht wirtt ader dar entbuissenn, dat v marck antreff (betrifft – abwirft), dat haitt des Abts Scholtiss alwege gehatt vur hundert Jaeren bis noch zu nae vswisung des Abts Manboichs vmd anders besesses, darvan einn Scholtiss des Abts man (Lehnsmann) wyrt vmd dat ampt daruff entphengt. Auch bruchten, die vnder vunnff marck dragen, Als waffen geschrei, gereuffte, (Rauferei) metzer, heimsaekungh, nachtgenger vmd sulche mishandelunge, hait ein Scholtiss allet zo lehenn van dem Abt vmd dat bis hern zu vysgericht vmd also gehandelt buissen den Vaigt, darvann der Scholtiss den Scheffen, dem vnderfaigde vmd andernn des gerichts bywessernn (Beisitzern) alwege die Koste grofflichenn haitt doinn moissen bis uff diese tzytt vmd nit vann beidenn Abt vmd Vaigtsgelde vmd datt sonder insagenn (ohne Einrede) einss Vaigts, beheltniss dem seluen Vaigde der kleiner bruchten balff, die jn gericht fallenn, Nemlich van yeder wetten (Strafe) vmd kommer (Beschlagnahme – das mit Beschlag belegt Gut) IIII schill. bis noch zo also gehaldenn, dat ander gerichts gelt deilen scheffen vmd schriuer, driet seer wenigh.

Item wat sachenn die scheffen in gericht vffnemen zu entcheiden, wat winkouffs dann abfelt, ist alwege gewest zum besten denn Scheffen, vmd allet gehandelt buissenn denn Vaigt.

Item van gericht sich zu beroiffen veir denn Abt, mach der Abt annemen vmd verhoerenn vmd daruan entschaffen geuen ader weder voir gericht laissen, des sich ein Vaigt bis noch zortzyt nit vnderwonnen (sich anmaßen, beanspruchen) haitt. Dann wer yn gericht kennet (kommet?) an den Vaigt schult off anders verhoet synn wette (welle?) vmd haitt dar jn genade vmd frist, sich mit syner weder parthienn zo slichten bynnen einer zyt buissenn batten (beiden) Abts vmd Vaigts.

Item moiss ein Abt nuwe Scheffen mit kostlich Scheffen diensten vmd kostenn, so duck (oft) des noit ist, ann vmd affsetzenn, den Scheffen heuw vmd hauer vissrichtenn, auch etliche koste doinn vmd andere last, swaricheitt (Beschwerung, Last) vmd kost ouer Jaers hauen, die eins Abt duck kostlich vmd swair fallenn, darin einn Vaigt geinn beswerniss gehatt noch hauen sall.

Item geburt eim Abt alwege geleide (Geleit, Schutz) zo geuen bynnen syner statt vurss.: vmd syme Schultiss van wegenn des Abts. Item hait einn Abt alwege denn antast (Verhaftung) bynnen Sygebergh gehatt vmd noch haitt, Schlussel van Turnenn vmd Portzen jn syme Behalde, vmd der syner beuelh in vmd viss den gefenknissenn gelaissenn, Missdedige verordelenn ader ouerordelden dat lenen ader der gefencknissen qwyt gelaissen vmd entschaff gegeuen zu syme wolgefall, vmd wat darnae kommen ist, jst der vnder Vaigt naegewist die helffte zo heuen, beheltniss Scholtiss vmd vnder Vaigde vmd der Stadtknechten jres geoerlichen rechtenn.

Item wanne ein missdedig mensch were, der dat lyff verburtt (das Leben verwirkt) hett, denn sall ein Schultiss mit zwen Scheffen vermitz dem scharpffrichter verhoeren, wilchenn Scharpffrichter ein vnder Vaigt vann geheiss des schultys bestellenn sall, vmd wie die Scheffen denn vnder Vaigt bescheiden den missdedigen zu richtenn, dat sall der vndervaigt also vermitz denn Scharpfrichter doinn vmd dat sonder schadenn eins Abts vmd syns Scholtiss.

Item einn Abt sall die Byerzise (Bieraccise) vsspechten in bywesen sins Scholtiss vmd des vndervaigts vmd dar aff entschaff geuen, vmd dat gelt sullet Abt vmd Vaigt gelich deilen, behaldenn denn beidenn als Scholtis vmd vndervaigt jrss geburlichen winkouffs als vann alders gewonlich ist gewest.

Item wanne ein zukommen Vaigt irst annkumpt, der sall einen brant (ein einzubrennendes Zeichen) doin vff maissen (Maß) vmd gewicht die rechtferdige vmd sein Vapen daruff broechen vermitz die Scheffen, vmd darvan sall der Vaigt nit mehe hauen dan gelich eine Scheffenn.

Item vilch gelt als fellich wurt jerlichs binnen Segebergh vff denn helgen Mendeldach (der grüne Donnerstag in der Karwoche) an den husernn aff dem Marck, sullent Abt vmd Vaigt gelich deilenn.

Item forder jn allenn andernn byfellen (Gefälle) vmd diensten der zween dorper Drostorp vmd Wolstorpff mit allem zofalle vmd diensten, wie die van alders gewest sindt, Ouch solich byfall zo synen zidenn bynnen Sygenbergh felt, nemlich die Accise zo velegenn ader anderss, Vort me wat einn Abt vmd Vaigt vmd dat goitzhuiss zo Segenberg jnn jren breuen vmd Privilegienn hauen, sall allet vmd hiemit gehaldenn werdenn van denn beidenn vmd in volkommener macht verblyuenn.“

Um die Demütigung des Abtes durch weltliche Machthaber gewissermaßen zu paralysieren, wurde ihm von Papst Clemens VIII. am 27. Aug 1603 die Auszeichnung mit Ring und Stab verliehen, ohne daß dadurch in seiner Stellung zu dem kölner Erzbischofe irgendwelche Veränderung eintreten sollte. Das Kloster selbst stand seit 1151 unter der unmittelbaren Jurisdiktion des jedesmaligen Papstes.

Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei

In den letzten Jahren des verflossenen Säkulums begegnen uns wieder Gütererwerbungen resp. Veräußerungen von Anwesen seitens der Abtei, die deshalb nicht verschwiegen werden sollen.

1594 verkaufte Bertram von Zweivel zu Troisdorf seine Einkünfte von dem Stryferhofe zu Geislar an Bertram von Metternich auf der Bröl, abteilichen Schultheißen zu Siegburg, und sein Bruder Wilhelm zur Sülzen die ihm zustehenden Rechte an jenem Hofe an das Gotteshaus selbst. Desgleichen überließ er der Abtei den sogenannten Heckershof auf dem Driesch gegen eine Mühle bei dem Hause zur Sülzen und einen Kaufschilling von 1000 Reichsthaler nebst 4 Ohm Wein. Aus den Geistinger Gerichtsakten ist ersichtlich, daß der Hof Frankenhorst bei Stieldorf mit der Propstei Oberpleis durch 3 Malter und 7 Albus Pfennigsgeld als Lehen mit Kurmede verstrickt und ebendahin auch dingpflichtig war. Wilhelm von Zweivel befreite diesen Hof von aller „dem Gotteshause angemaßten Gerechtigkeit, beschwernuß und Dienstbarkeit“ und verkaufte ihn dann zur Hälfte an Reinhard von Metternich und dessen Gattin Maria von Hedesdorf. In Siegburg-Müldorf hatten die Ortsbewohner das Recht, von Johannistag ab 14 Tage lang ihre Pferde auf dem sogenannten Frankenfeld zu weiden, und wer daselbst einen geschlossenen Anger besaß, mußte ihn den Tieren offenstellen. Das war dem Abte für seinen Garten in dem Felde unangenehm; daher vertauschte er ihn „ohne einig Widderrede“ an die Gemeinde gegen 4 Morgen Erbgrund. Der Fronhof mußte den Nachbaren wegen Nichtausnutzung seiner Ländereien zum Grasschneiden und Weiden jährlich 14 Pfund Semmel zu Pfingsten geben, und wenn der Abt die neue Wiese einzäunen ließe, sollte ihnen dasselbe zu teil werden. Ein ähnliches Verhältnis ging Wilhelms Nachfolger mit den Bewohnern von Obermenden ein, indem er ihnen für die Nichtausnutzung des Aggerschlamms, „dieweil er von ihren Ländern angetrieben sei“, jedes Jahr zu Pfingsten 1 Ohm gutes Bier, sowie es der Abt selbst trinke, zukommen lassen wollte. Das Roßborner Feld am Brückberge galt jedes 3. Jahr als ein Wehr- d. i. Brachfeld, und wer darin von Mitte März bis Johannistag baute, mußte den Mendener Nachbaren von jeder Furche oder einem Spatentisch 5 Schillinge zahlen. Der Abt allein war davon ausgenommen, aber spendete dafür zu Pfingsten jährlich 14 Pfd. Semmel. Die Müldorfer bezogen für die Nichtausweidung der Alten Sieg drei Viertel guten Weins“.

Dieses so nebenbei.

Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg

Am 25. März 1509 verkündeten die Düsseldorfer Stadtglocken das Ableben des blödsinnigen Herzogs Johann Wilhelm, welchem auch aus seiner zweiten Ehe mit Antoinette von Lotharingen keine Leibeserben geboren waren. Daher stellten sich sogleich die Vertreter seiner beiden Schwestern beziehungsweise deren Nachkommen zur Übernahme der reichen Erbschaft ein, und so heftig entbrannte der Streit, daß man nicht einmal Zeit fand, den Leichnam des Dahingeschiedenen feierlich zu bestatten, sondern dieser 18 Jahre lang aufgebahrt in der Schloßkapelle stehen blieb.

Die ältere Schwester, Maria Eleonore, war verheiratet mit dem Herzoge Albrecht Friedrich von Preußen und bereits tot, ihre Tochter Anna mit dem Kurfürsten von Brandenburg Johann Sigesmund; die jüngere Schwester, Anna, hatte zum Gatten Philipp Wilhelm, Pfalzgrafen zu Neuburg an der Donau, und lebte noch. Da nun beiden die Erbfolge bei ihrer Vermählung ausdrücklich zugesichert war, so glaubte Philipp Wilhelm auf Grund des Umstandes, daß seine Gattin noch lebe, mehr Ansprüche auf die Hinterlassenschaft seines Schwagers zu haben als die Tochter der verstorbenen Schwester, und forderte sie ungeteilt für seinen Sohn Wolfgang Wilhelm. Andere Mitbewerber, wie der Kurfürst von Sachsen und der Pfalzgraf bei Rhein, Graf zu Zweibrücken, desgleichen Karl von Österreich, Markgraf von Burgau, wurden ignoriert und die Entscheidung des Kaisers in dieser Angelegenheit zurückgewiesen.

Der Abt von Siegburg war in großer Verlegenheit, wen von beiden „Possidenten“ er nun zum Schutzvogt über das Kloster annehmen sollte, da keiner noch vom Kaiser gebilligt war und jeder einer anderen Konfession angehörte. Möglicherweise konnten sie die Lebensinteressen der Abtei verkennen und noch weitere Schritte zur Annexion des Städleins, Siegburg vornehmen, als das von ihrem Vorgänger bereits geschehen war.

Daher wandte er sich an den Kaiser mit der Bitte, da nunmehr die Schirmvogtei durch das Haus Berg erledigt sei, seinerseits die Verpflichtungen derselben auf sich zu nehmen und das Gotteshaus vor etwaigen Feinden sicherzustellen. Rudolf ging auf den Antrag ein und versprach, eventuell 200 Mann Besatzung in die Stadt zu legen, wenn man sich an derselben vergreifen würde. (21. Mai.)

Dieses Vorgehen des Abtes hatte der Kanzler in Düsseldorf gefürchtet und deshalb schon am 10. Mai ein Schreiben an die Siegburger Mönche abgefertigt des Inhalts, „daß man sich doch ja nicht vom Hause Berg absondern möge, weil die possedierenden Prätendenten die Schubzvogtei als ihr unentwendbares Recht betrachteten und gleich ihren Vorgängern alle Pflichten derselben übernehmen würden“. Diese Mahnung kam aber zu spät. Der Abt kündigte dem Untervogt Velbrück zu Troisdorf, und als die Prätendenten sich in Dortmund einstweilen zur gemeinsamen Regierung verglichen hatten und offen Patente in der Stadt und Vogtei Siegburg anschlagen ließen, protestierte er aufs entschiedenste gegen eine solche Maßnahme, da man doch wissen müsse, „daß die Vogtei mit ihren Pertinenzien seiner Zeit der Abtei vom Erzbischof Anno übergeben, und soviel bekannt, auch stets durch bestimmte „limites“ und „Pfähle“ von der bergischen Herrlichkeit geschieden gewesen sei. Die Zugehörigkeit von Troisdorf etc. zu dem Siegberge ergäbe sich schon einfach aus dem Windecker Vertrage, demgemäß die Einwohner des Ortes als zu Siegburg gehörig angesehen werden müßten, weil sie bei ihrer Übersiedelung in die Stadt keinen Schatz oder sonstige Abgaben an das Amt Blankenberg oder Windeck zu bezahlen brauchten. Andere Thatsachen sprächen in gleicher Weise dafür und würden nicht verfehlen, bei näherer Prüfung der Sache, den Herrn Prätendenten das richtige Verständnis zu gewähren“.

Der Tod des Abtes am 7. Juli 1610 brachte die Streitigkeit in neuen Fluß, und sogleich erschienen bergische Kommissare bei seinem Nachfolger Gerhard von Kolff, diesen zur Anerkennung der Ansprüche ihrer Herrn zu bewegen. Man werde unter keinen Umständen, so erklärten sie, von dem früheren Verhältnisse Abstand nehmen, sondern vielmehr „auf Mittel gesinnen, so bereits bevorständen, wie man sich des Ortes zum Schaden des Gotteshauses versicheren könne“. Das war am 11. Juli. Gerhard wies auf das Recht der freien Vogtswahl und die bekannten Reversalien der Herzöge von Berg hin und meinte, „daß er unmöglich stante hoc disturbio sich diesem oder jenem Herrn verpflichten und eine bestimmte Zusage machen könne. Sein Vorgänger seligen Andenkens habe sich zur Neutralität erboten und mit eigenen, wiewohl schweren Kosten, eine Besatzung in Siegburg unterhalten. Er werde auf demselben Standpunkte verharren und nötigenfalls den Schutz des Kaisers anrufen, der sich dazu bereit erklärt habe“. Das schien den Unterhändlern gar wenig sagend und vor allem unklug gehandelt, da die Güter des Klosters doch meistens in ihrer Herrn Ländern lägen und schon deshalb ihres Schutzes bedürften. Er solle rund heraus erklären, ob er beim Hause Berg verbleiben wolle oder nicht, da „widderwärtige Herren ein sonderlich Auge auf die Abtei gerichtet hätten und zurückgehalten werden müßten“. Der Prälat bat sich Bedenkzeit aus und gab dann am 13. Juli die Erklärung ab, „man wolle die ausgesprochene Neutralität beibehalten, aber gedenke nicht, sich vom Hause Berg zu trennen, sondern werde mit ihm in Korrespondenz bleiben“.

Belagerung von Siegburg

In der Stadt machte man sich auf alle Möglichkeiten gefaßt, kaufte Pulvervorräte an, bewachte fleißig die Thore, schaffte Geschütze auf den Berg, ließ in dem Walde Palissaden hauen und inn Rathausgarten anfahren, gleich als ob der Krieg schon vor der Thür und eine Belagerung durch die Bergischen unausbleiblich wäre. Um das abteiliche Militär bezahlt zu machen, nahm man von der Kirche ein Kapital von 200 Thalern auf und benutzte auch dazu die Einkünfte der Vikarie von dem Seidenberge, weil sie zur Zeit unbesetzt war. Zur Freilegung des Handels nach dem Rheine kaufte man reiche „Pottengeschenke“ in der Aulgasse, um sie dem „holländischen Kapitän“ zu verehren, welcher an dem „Ausleger“ bei Mondorf von jedem Fahrzeug einen schweren Zoll erhob.

Die Früchte im Felde standen schlecht und die Witterung des Sommers ließ eine ganz geringe Ernte befürchten. Daher kaufte man in Köln Vorräte von Lebensmitteln ein und schüttete sie in den Rathausräumen auf den Boden. Die Abtei war in größter Verlegenheit und mußte Schulden kontrahieren. „Das Begräbnis seines Vorgängers, klagte der Abt am 9. Juli dem Propste von Hoven zu Oberpleis, seine eigene Wahl, Konfirmation und Konsekration, die Unterhaltung der Soldaten und seine Reise nach Strälen hätten soviel Geld gekostet, daß er unmöglich auf die Gefälle von der Propstei, um was jener gebeten hatte, verzichten könne; sie hätten weder zu essen noch zu trinken auf dem Berge, er sähe schwierigen Zeitläufen entgegen.“

Spanische Besatzung in der Stadt

Unterdessen war ein Regierungswechsel am kaiserlichen Hofe eingetreten und man durfte nicht verfehlen, die Bestätigung der Rechte und Privilegien der Abtei sogleich zu beantragen. Kaiser Matthias gewährte dieselbe von Frankfurt aus am 2. Juli und erkannte auch gewissermaßen die Ansprüche der Abtei auf Troisdorf und Wolsdorf an, indem er in dem Schutzbriefe sagt, „daß die Abtei von Anno II. gottselig fundiert und unter anderem auch mit der Stadt und Herrschaft Siegburg sowie deren Bezirksvogtei miltiglich dotiert und begiftet worden sei“. Die Troisdorfer mochten 1609 davon keine Ahnung gehabt haben, als sie am 9. Juli die von dem Abt abverlangte Huldigung versagten und dem von ihm gekündigten Untervogte weiter Folge leisteten. Dieser legte jetzt seine Stelle nieder und berichtete nach Düsseldorf, daß er des Zankes müde sei, um noch länger zu fungieren.

Der Übelstand der gemeinschaftlichen Regierung hatte dort den Plan zu Tage gefördert, den Sohn des Pfalzgrafen mit der Tochter des Kurfürsten zu vermählen und so auf gütlichem Wege die beiderseitigen Ansprüche zu befriedigen, indem das Recht des Kurfürsten auf die Tochter übertragen würde. Allein die Heirat zerschlug sich an dem Widerspruche des letztern, auf sein Recht zu verzichten, und als dazu noch eine gröbliche Beleidigung seitens Johann Sigesmunds kam, verließ Wolfgang Wilhelm die Stadt, um in Suddeutschland eine andere Verbindung anzuknüpfen. Er vermählte sich mit der Tochter des Herzogs von Baiern und trat gegen den Willen seines Vaters zur katholischen Religion über.

Gewann er dadurch nicht nur die Sympathien der Glaubensgenossen in den streitigen Ländern, sondern auch die der Liga und der benachbarten Spanier in den Niederlanden, so trieb er anderseits die calvinistischen Holländer zum engeren Anschlusse an Johann Sigesmund, der seinerseits auch einen Religionswechsel vornahm und calvinistisch wurde. Spanier und Holländer rückten zum Schutze der entzweiten Herrn auf deutsches Gebiet und suchten möglichst viele Städte für sie zu besetzen. Der Krieg schien ausbrechen zu wollen, als diese zu der Einsicht gelangten, welchen Schaden die fremden Kriegsvölker für ihre Lande herbeiführten, und daß sie selbst dadurch jede Freiheit zu handeln verloren hätten. Deshalb einigte man sich in Xanten zu einer vorläufigen Teilung der Regierung, und übernahm: Brandenburg: Kleve-Mark und Ravensberg, dieses zur Hälfte, Neuburg: Jülich, Berg und Ravenstein und die andere Hälfte von Ravensberg. Nun aber wollten die beiderseitigen Bundesgenossen die von ihnen besetzten Plätze nicht räumen und hinderten dadurch die Vollziehung des Vergleichs. Daher blieb nichts anders übrig, als die zu Dortmund verabredete gemeinsame Regierung wieder eintreten zu lassen und darauf bedacht zu sein, sich möglichst vieler Stützpunkte für etwaige Unternehmungen zu sichern.

Der Abt von Siegburg hatte am 13. Juli 1613 unter Hinzuziehung des Propstes von St. Cyriac und anderer abteilichen Größen sich verpflichtet, denjenigen von beiden Possidenten als Vogt und Schirmherrn des Gotteshauses annehmen zu wollen, der im Besitze von Berg bleiben würde. Der Versuch des neuburgischen Obersten Margham, ihn aus seiner Neutralität herauszudrängen, war an der Festigkeit der Stadt und der Drohung Gerhards, sich beim Kaiser beschweren zu wollen, 1614 am 6. März gescheitert. Nun versuchten es auch die Brandenburger mit Hülfe der Windecker und Blankenbergischen Beamten, sich in den Besitz der Stadt zu setzen, oder wenigstens zu verhindern, daß Spinola von Mühlheim aus, das er erobert und den Kölnern zur Zerstörung überwiesen hatte, einen Abstecher nach Siegburg mache und dieses für den Kaiser okkupiere. Man warf an der Agger Schanzen auf, besetzte dieselben zunächst mit „ausgesetzten Hausleuten“, dann mit Soldaten und schnitt dem Abte jeden Verkehr mit Troisdorf oder Köln ab. Als er sich eines Tages auf dem Brückberge sehen ließ, um die Werke zu besichtigen, nötigte man ihn zur schleunigen Flucht, und der „statische Musterschreiber Wilhelm Rumpel“ von Geistigen drohete sogar, den Schultheißen Kaspar von Zweivel in seinem Hause zu Siegburg zu erschießen, wenn er nicht gleich vorgelassen würde. Vor dem Thore griff er den Pferden des Abtes in die Zügel und nötigte den Kutscher, von der Waffe Gebrauch zu machen, um seinen Herrn in die Stadt zurückzubringen. Spinola war in der Richtung nach Düsseldorf abgezogen und niemand wußte, was er vorhatte.

Da erschien im Januar 1615 unerwartet der Amtmann von Blankenberg auf der Abtei, um im Namen des Kurfürsten von Brandenburg von dem er einen Brief vorzeigte, aber nicht zu lesen gab, den Abt und die Kapitulare aufzufordern, sich ja keine Verletzung der Neutralität zu schulden kommen zu lassen, sondern dafür zu sorgen, daß die Stadt nicht „durch surprise“ von den Neuburgern oder Spinola genommen werde.

Er habe Befehl, diesem mit allen Kräften vorzubeugen und werde sich seines Auftrages zu entledigen wissen. Der Abt war erstaunt über diese Sprache und geriet in große Besorgnis. Auf einer Reise nach Köln behufs Unterredung mit dem Erzbischofe traf er in dem Siegburger Hofe daselbst den Dr. Langenberg, welcher sich als brandenburgischen Kommissar ausgab und bei der Besprechung der abteilichen Verhältnisse das Ansinnen an ihn stellte, zur Sicherung der Stadt gegen feindliche Überfälle holländische Besatzung in dieselbe aufzunehmen. Er werde an den „Höchstkommandierenden der statischen Armee, Se. Excellenz den Prinzen von Oranien, ein Schreiben richten, dem dieser nachzukommen nicht verfehlen werde, den edlen und festen Georg von Hatzfeld mit 160 wohlgerüsteten Soldaten nach Siegburg zu schicken und die Possession vorgemelten Orts für beide Fürsten von Brandenburg und Neuburg zu verceautionieren“.

Der Abt merkte die Falle und erbot sich, zur Aufrechthaltung der Neutralität Holländer und Spanier in die Feste aufzunehmen, aber nicht bloß statische Truppen. Das gefiel selbstredend dem Herrn Kommissar nicht, zumal man in Lülsdorf und Blankenberg schon Vorkehrungen getroffen hatte, durch einen Handstreich sich der Stadt Siegburg zu bemächtigen.

Georg Quaid von Windeck rühmte sich ganz offen bei Gelegenheit einer Hochzeit zu Blankenberg, daß er binnen kurzer Frist noch Herr von Siegburg werden würde, und Karl von Amsterratt, ein holländischer Kapitän, hatte die Äußerung fallen lassen, er werde nächstens wohl seinen Wein sich in Siegburg präsentieren lassen, da er den Befestigungsplan der Stadt in der Tasche habe und in der Lage sei, mit einem Faß Pulver den Abt in die Luft zu sprengen. Dieses wurde den Kapitularen schleunigst hinterbracht, und man verfehlte nicht, Herrn Spinola davon in Kenntnis zu setzen. 13 gemeine Soldaten brachen am 12. März von Linz und Remagen her nach Siegburg auf und stellten sich dem bem Herrn Abte zur Verfügung; andere würden nachfolgen, sagten sie, sobald es not thate. Das war für die Blankenberger und Dr. Langenberg genug, offen mit ihrem Anschlage herauszurücken und auf die Stadt Sturm zu laufen.

Georg von Hatzfeld erhielt die Aufforderung, sich mit seinen Mannschaften in der Umgegend von Siegburg herum zu bewegen, Wilhelm Rumpel von Geistingen den Befehl, sich der Wolsdorfer und Müldorfer Fähre zu bemächtigen, und Leutnant Donner aus Blankenberg den Auftrag, den Neuenhof bei Siegburg zu überraschen und in seine Gewalt zu bringen. Der Kapitular Kortenbach wurde gefangen genommen und mit der Dienerschaft des Hofes eingesperrt, das Vieh geschlachtet, der Fischweiher durchstochen und seines Inhaltes beraubt, der Abt als „Schalksnarr“ tituliert und bedroht, wenn man erst im Besitze der Stadt sei, werde man ihn mit allen seinen Kapitularen aufhängen lassen etc. Dann erschien Dr. Laugenberg am 14. März, um Herrn von Kolff die Verletzung der Neutralität durch Aufnahme spanischer Besatzung vorzuwerfen und die augenblickliche Entlassung derselben zu verlangen. Er wolle mit den Herren von Blankenberg und von Windeck unter Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht und des Prinzen von Oranien Hand und Siegel binnen Monatsfrist eine Schutzwehr aufbringen und auch einliefern, welche die Aufrechterhaltung der Neutralität in Stadt und Abtei zu garantieren vermöge. Beiderseits gestellte Geiseln könnten bis dahin die Befolgung der Abmachungen gewährleisten, und was er sonst noch zu bemerken hatte.

Der Abt war einsichtig genug, den schlauen Plan zu durchschauen, und bedankte sich höflichst für das Anerbieten. Er sagte, die spanischen Mannschaften seien im Auftrage des Kaisers erschienen, der das Protektorat über die Abtei führe, sodaß also von einer Verletzung der Neutralität keine Rede sein könne, er werde sie seinerseits auch nie verletzen, man möge ihn nur in Ruhe lassen. Unterdessen bekundeten die auf dem Stallberge sich ansammelnden Bauern und statischen Fußsoldaten mit Reitern auf dem Driesch, welche Absichten man auf die Stadt hege, und als jene anfingen, sich zu verschanzen, suchte man sie durch einige Kanonenschüsse aus ihrer Stellung zu vertreiben. Dr. Langenberg erzählt darüber später, als er sich wegen seines Verhaltens zu rechtfertigen suchte, die Bauern hätten geglaubt, „man wolle ihn und seine Begleiter in der Stadt zurückhalten“, denn „da man von dem Berge herab dergestalt mit Eisen und Blei geworfen, so werde es in ihr auch wohl nicht gut riechen“, hätten sie gedacht, „man habe mit Feuern nit anders gespielt und rumoirt, als wenn Hannibal ante portas gewesen wäre, der Abt selber habe die Munition herbeigeschafft und mit den Armen bis an den Ellenbogen in den Pulverfässern gewühlt“.

Am Abend desselben Tages begaben sich die angeblichen Kommissare abermals auf den Berg, um mit dem Abte einen Vertrag zu unterhandeln. Der aber war schwer zugänglich und verlangte zuerst die Freilassung des Kapitularen Kortenbach und dann die schriftliche Formulierung ihrer Anträge; er werde sich die Sache überlegen und eventuell morgen die Entscheidung geben. Ersteres geschah, und letzteres wollten die Herrn in der Stadt besorgen.

Während der Nacht hatten die Belagerer ihre Arbeiten fortgesetzt, Gräben und Schanzen aufgeworfen, Barrikaden vor dem Holzthore aufgeführt und ihre Posten bis nahe an die Mauer vorgeschoben. Darüber beschwerte sich der Abt bei Dr. Langenberg und wollte nun von den ihm zugestellten Punktationen nichts wissen; man treibe mit ihm ein verwegenes Spiel, meinte er, man solle einmal den Auftrag Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht, oder wer ihn sonst gegeben habe, vorzeigen; warum das Kriegsvolk sich dadraußen herumtreibe? Langenberg erwiderte, er wisse nichts von dem, was draußen geschähe; würde der Vergleich gestern zustande gekommen sein, so würden die Bauern sich entfernt haben, er könne ihnen keine Befehle zukommen lassen. Das Verhalten des Abtes sei nur ein Strategem, wie jeder leicht begreifen könne, doch seien sie nicht dumm genug, sich von ihm bethören zu lassen.

Am 17. erschien der Amtmann Quaidt von Windeck, um die Belagerer durch neue Mannschaften zu verstärken. Am Zinkelpütz wurden Geschütze aufgestellt, Kisten und Kasten, mit Erde und Mist gefüllt, auf dem Wege vorgeschoben, um als Schutzwehren zu dienen, und jedes Haus vor dem Thore mit Bewaffneten besetzt. Gleichzeitig begann man auch auf dem Driesch einen Graben aufzuwerfen, die Brücke an der Bleichsieg zu verschanzen und hinter dem Kapellchen vor dem Kölnthore einen Posten aufzupflanzen. Der Protest Johanns von Metternich im Namen des Neuburgers nützte nichts. Man nahm ihn fest und führte ihn nach Blankenberg ins Gefängnis. Ein Eilbote war von dem Abte nach Düsseldorf entsandt worden, sich Aufklärung über das Unternehmen der Belagerer zu verschaffen. Dieser wurde unterwegs abgefangen und auch festgehalten. Man wollte vor dem Bekanntwerden der Allerhöchsten Resolution die Feste stürmen und sie als gute Prise dem Kurfürsten in die Hand liefern. Die abteilichen Höfe um Siegburg wurden schrecklich ausgeplündert und verwüstet, das Vieh abgeschlachtet und die Früchte fortgeschleppt. Das Furagieren betrieb man in Müldorf, Menden, Nieder- und Oberpleis und ließ die Hofpächter händeringend an der Thür stehen.

Eben war man im Begriff, zu einem Sturme auf die Stadt übetzugehen, worin die Bürger bereits ungeduldig wurden und sich in zwei Parteien gespalten hatten, als am 22. morgens sich 300 Spanier zum Entsatz einstellten und durch ihr bloßes Erscheinen die Belagerer zur Flucht nötigten. Sie kamen von Sinzig und Remagen her unter dem Befehle des Hauptmanns Johann von Beer und des Leutnants Bolein.

Keine Schüsse wurden mehr gewechselt, die Bauern liefen, was sie konnten, um ihr Leben und auch ihre Beute in Sicherheit zu bringen. Bei Niederpleis führte man noch eine Schafherde weg, welche dem Abte gehörte, in Oberpleis plünderte man die Propstei und die Kirche, stahl Kelche, Monstranzen und Paramente. Der Propst wagte kaum, den Räubern entgegenzutreten. Man wollte sich für die Strapazen bezahlt machen.

Die Spanier wurden bei den Bürgern einquartiert und dienten jahrelang in verschiedenem Wechsel als kaiserliche Besatzung. Die Stadt zahlte monatlich 200 Gulden zu ihrer Besoldung, das übrige die Abtei.

Selbstredend wurde der Kaiser gleich von dem Vorfalle in Kenntnis gesetzt und um Bestrafung der Friedensbrecher angegangen. Der Kurfürst von Brandenburg lehnte jede Verantwortung von sich ab, weil er keinen Befehl zu dem Unternehmen erteilt habe. Angeschlagene Patente wurden am 15. Mai aus der Vogtei entfernt, und seitens der Düsseldorfer Herrn die Versicherung gegeben, daß man „des Abtes undisputierliche Hoheit“ nicht beeinträchtigen werde. Der Kurfürst von Köln, mit der Untersuchung der Angelegenheit vom Kaiser beauftragt, drohete energisch vorgehen zu wollen und die Schuldigen wegen Landfriedensbruches zu bestrafen, aber es scheint nichts bei der Sache herausgekommen zu sein.

In dem Schreiben des Kaisers ist die Rede von einem „Angriffe etlicher Amtleute auf Siegburg unter dem schein angebender, aber nicht vorgewiesener Kurfürstlich brandenburgischer Kommissare“; damit war der Statthalter Georg Wilhelm gedeckt, und der Abt konnte die Zeche bezahlen. Langenberg war ein geschickter Advokat, und das Interesse seines Herrn mochte schließlich alles rechtfertigen, was der gewöhnliche Menschenverstand nicht zu verstehen vermag. Die Siegburger selbst hatten nur geringen Schaden gehabt.

Unter dem Schutze der Spanier konnten diese ihre Arbeiten wieder aufnehmen und die Aulgasser brannten in demselben Jahre noch 41 Öfen.

Das Sendgericht

Das Treiben der Milizen gereichte aber der Stadt zu keinem Vorteile.

Die Moralität litt gewaltige Einbuße, und Hurerei wurde zum gewöhnlichen Laster. Peter Worm im Lövenstein und Peter Becker wrogten eines Tages vor dem Sendgerichte, daß Heinrich Steinmetzer in der Blomengasse gleich anderen Nachbaren nicht zur Kirche gehe; Schwertzgen Krämer etc. wurden angeklagt, daß sie Ostern nicht die heil. Sakramente empfangen hätten, Johann Glasmacher angezeigt, daß er des Leinen Johann Frau eine diebische und ehebrecherische Hure gescholten und gleichzeitig geschlagen

habe; Christian Tuchscherer weil er mit einer Person unehelich zusammengelebt und auch nach der Verheiratung das unichristliche Leben noch fortgesetzt habe, ein anderer, weil er seinem Schwager ein Loch in den Kopf geschlagen, Kirstgen Knütgen, daß er seine Magd mißbraucht und daß diese auch noch mit einem ausländischen Kaufmanne und einem Kriegsdegen verkehre, ein X. in der Berggasse, daß er Kuppelei in seinem Hause treibe und dort verdächtigen Aufenthalt gewähre. Sie wurden alle bestraft, aber damit gar nichts geändert. Ein Peter Hamecher hatte sich mit zwei-Personen verlobt und dann die eine geheiratet, ohne sich mit der anderen abzufinden. „Derowegen wurde der Peter in Eisen geschlagen“, mußte sich mit der Klägerin auseinandersetzen und Urfrieden schwören.

Würde er die Brüchtengelder nicht bezahlen, so sollten seine Eltern als Bürgen, der Vater in den „Treppenturm“, die Mutter in das „Hundehäuschen“ eingesperrt werden. Actum im Beisein der Bürgermeister im Isermart 1616.

Das Schätzchen von Siegburg

Aus diesem Jahre ist im Kirchenarchiv noch ein Protokoll vorhanden, worin eine Pauline X. vor dem Holzthore aussagt, daß ihr ein Reisgen auf der Bitz im letzten Augenblicke seines Lebens bekannt und mitgeteilt habe, „wie er hiebevor an drey verschiddenen siellen, nemblich uff der Kaulenbitzen unter einer Eiche, in welche das Donnerwetter geschlagen, in der Papagey und in Kaspars Haus ein Schätzgen vergraben und niedergelegt habe“, dieses sollten die beiden Söhne eines gewissen Merten, und wenn diese nicht mehr lebten, seine Verwandten, Peters Söhne, erhalten, das solle sie dem Bürgermeister sagen. Vielleicht ist das Schätzchen jetzt noch zu heben, wenn man nur die betreffenden Stellen auffinden könnte.

1618 läßt der Abt den Grafen Heinrich de Mons um einige Kanonen „pour meilleure assuranee du lieu“ bitten, und dieser freut sich am 4. November, daß der Rest seiner wallonischen Kompagnie ohne „diffieultés est entré à Syberg aupréès de vous“. Die von Beersche Truppe gehörte zu dem Infanterie-Regiment de Mons unter dem Marquis de Marny. Sie hatte am 18. Oktober Befehl erhalten, sobald die kaiserliche Besatzung erschiene, mit ihrem drapeau à la porteé zu ziehen und das Kloster, weil es ein „eloistre de l’empire“ sei, ihrem Schutze zu überlassen, sich selbst aber zu „loger et aceommoder, comme il convlendra“.

1623 waren die Spanier aber noch nicht abgezogen, weil am 4. Januar „Ambrosius Spinola, Markgraf zu Balbases, Generaloberster und Feldhauptmann der exercitus in den Niederlanden“ an den Abt schreibt, er möge mit der Ordnung bei den Soldaten verbleiben, wie es mit dem verstorbenen Kapitän de Beer vereinbart worden sei, und wenn der neue irgend welche Schwierigkeiten erhebe, so werde man ihn abberufen und einen andern an seine Stelle setzen. Dieser Abt war Bertram Raban von Bellinghausen aus Altenbernsau, ein Sohn des Hans Georg von Bernsau und der Gräfin Anna von Dalwig zu Knipperberg, postulierter Abt und Fürst von Fuld(a), welcher im August 1620 dem am 22. Juli gestorbenen, erst 46 Jahre alten Gerhard von Kolff gefolgt war.

Dies ist ein Ausschnitt aus Rudolfs Heitkamps Buch “Siegburgs Vergangenheit und Gegenwart” von 1897. Mehr Infos dazu hier.

Kapitelübersicht

Über das Buch
Buch zur Siegburger Geschichte von 1897 wieder erhältlich
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Kapitel des Buches
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I. Siegburgs älteste Verhältnisse – Wahrheit und Vermutung.
Der Siegberg und seine Bewohner
Römerstraßen & Altdeutsche Gräber
Ansiedlungen und Ständeunterschiede
Rechte und Gerichtswesen
Der Auelgau und die erste christliche Gemeinde
Die Siegburg
Pfalzgraf Heinrich und sein Streit mit Anno, Erzbischof von Köln

II. Die Gründung der Abtei
Die Gründung der Abtei, ihr Zweck, die Abteikirche & die Ordensregeln
Insassen und Ausstattung des Klosters mit Gütern
Der Burgbann, die Rechtspflege und der Vogt
Annos Tod, sei Begräbnis und seine letzte Ruhestätte

III. Die Stadt Siegburg
Die Stadt Siegburg – Markt-, Zoll & Münzrecht sowie ihre Befestigung
Ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit
Älteste Zustände in ihr
Lage und Beschaffenheit

IV. Entwickelung der Abtei
Entwickelung der Abtei und die Fixierung ihrer Besitzungen
Die Sage von Erpho
Klösterliches Leben und Treiben
Annos Lebensbeschreibung und das Annolied
Blutbad in Köln, geflüchtete Juden in Siegburg
Die Decanie im Auelgaue
Vornehme Begräbnisse auf der Abtei
Vermächtnis Heinrichs IV. und Heinrichs V.
Die Propsteien Oberpleis, Hirzenach, Remagen, Zülpich
Bedeutende Ordensmänner
Abt Kunos Vermächtnis und Anordnungen
Streit mit dem Kassiusstift und die Propstei Millen
Reinalds von Dassel Vorschrift hinsichtlich der abteilichen Güter

V. Städtisches
Städtisches: Marktprivilegien, Christihimmelfahrtsmarkt & Servatiustag
Städtisches Leben und Treiben
Leprosenhäuser – Krankenhäuser, die Kirche und die Einführung des St. Nikolausfestes
Die Märtensfeuer
Das Holzfahrtsfest und der Maibaum

VI. Kannosisation Annos und Siegburgs Kunstschätze
Der Streit um das Burgterrain von Blankenberg, das Burgrecht, der Schutzbrief sowie eine Wasserprobe
Annos Heiligsprechung
Annos Charakterisierung, die Abteikirche
Reliquien und Reliquienschreine
Älteste Siegel der Abtei, der Stadt und des Gerichtes etc., die Einverleibung der Kirchen Oberpleis und Zülpich

VII. Verhängnisvolle Zeiten
Ausplünderung Siegburgs, Engelbert von Köln und Heinrich von Limburg, Übertragung der Schutzvogtei an die Kölner Kirche
Heinrichs Bemühungen, dieselbe (die Schutzvogtei) für das Haus Berg wiederzuerlangen
Das Faustrecht, die Zustände auf der Abtei sowie die Visitation des Klosters
König Richard und Kölner Flüchtlinge in Siegburg
Vertrag , Burg & Pfarrkirche
Privilegium der Kölner Marktbesucher in Siegburg
Consultationsrecht der Wipperfürther (und ebenso auch der Lenneper in Siegburg)
Eine Judenverfolgung

Wortlaut der Vogtsreversalien
Ökonomische Verhältnisse der Abtei und die Einverleibung der Pfarrkirchen
Die Topfbäcker, das Waldschuldheißenamt
Siegburger Juden

VIII. Dynasten im Abtsgewande.
Verhältnis der Abtei zur Kölner Kirche, zum Reiche und dem Hause Berg
Schutz- und Trutzbündnis zwischen der Abtei und Stadt Siegburg
Verhältnis der Abtei zum römischen Stuhle
Dienstmannenverhältnis
Siegburg Enklave von Berg, Löwenburg und Blankenberg
Berg zum Herzogtum erhoben
Verhältnis zwischen Deutz und Siegburg
Propstei Aulgasse

IX. Das aufstrebende Bürgertum
Pelegrin von Drachenfels
Überrumpelung Siegburgs durch Adolf von Berg und Brand der Stadt
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Adolf und Pelegrin

Der güldene Opferpfennig der Juden
Frühmessenstiftung
Agger- und Siegbrücke
Verwendung der Accise
Das Mühlenthor
Verkauf der Burg an das Erzstift Köln und Rückgängigkeit des Verkaufs

Die ersten Zunftbriefe
Das Schöffenessen
Ausübung des Münzrechtes der Abtei

Vorladungen vor die Feme
Das Recht des Antastes in der Vogtei und Stadt Siegburg
Der Galgenberg

Der Seidenberger Hof und das Hofgericht
Windecker Vertrag
Wolsdorf und Troisdorf
Zollstätte zu Bergheim
Formalitäten bei der Huldigungsfeier neuer Äbte
Vikar Hulweck
Das Reichskammergericht
Türkensteuer
Preisverhältnisse

X. Siegburgs Blütezeit.
Reichsunmittelbarkeit der Abtei
Restauration der Pfarrkirche
Bevölkerungsziffer der Stadt
Namen der Häuser an den Hauptstraßen
Der Tierbungert
Reformatorische Bestrebungen im Erzstift Köln etc.

Das Zunftwesen in Siegburg
Städtische Verwaltung
Neubürger
Heiden
Einwohnerzahl, Gewerbe, Accise

Das Rathaus
Protestanten in Siegburg
Sittliche Zustände in der Stadt
Gebhard Truchses von Waldburg
Kampf auf dem Brückberg
Anschlag gegen den Abt
Die Rottmannschaften

Inventare
Preisverhältnisse
Mahlzeiten

Hans Sachs „Schöne Tischzucht“
Armenpflege

XI. Ringen und Kämpfen
Lehnwesen der Abtei
Schulwesen in der Stadt
Die Trivialschule
Sittliche Zustände
Eine Hinrichtung nach Karls peinlicher Halsgerichtsordnung
Acciseneinnahmen

Der Vogtseid
Klever Vertrag vom . Okt.
Früheres Verhältnis der kontrahierenden Teile
Güter-Erwerbungen und -Veräußerungen der Abtei
Tod Herzogs Johann Wilhelm und seine Folgen für Siegburg
Belagerung von Siegburg
Spanische Besatzung in der Stadt
Das Sendgericht
Das Schätzchen von Siegburg

XII. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
Schutzbrief Kaisers Ferdinand II.
Kontributionen
Gustav Adolf
Baudissin in Siegburg
Schwedische Besatzung unter Loyson
Pfarrer Menner
Räumung der Abtei seitens der Schweden
Bekanntmachung des Abtes von Bellinghausen betreffs der Wiederaufbauung der zerstörten Häuser
Glasjunker als Zünftler
Klösterliche Verhältnisse
Soldatenleben
Hexenprozesse
Feuersbrunst
Die Pfarrkirche
Glockenguß in Siegburg

XIII. Verlust der abteilichen Reichsunmittelbarkeit
Schutzbrief Kaisers Ferdinand III.
Johann von Bock
Vergleich vom Jahre
Die Minoriten in Siegburg
Pfalz-Neuburgische Besatzung in der Stadt
Die Leibkompagnie des Abtes
Rangstreit unter den Stadträten
Ein fauler Häring
Die Elementarschule
Die Pest
Aufnahme von Novizen
Jagdübung der Konventualen
Neue Kapitulation zwischen der Abtei und dem Herzoge
Prätensionen desselben
Bernard Gustav von Baden als Koadjutor
Seine Abdankung
Einjährige Bürgermeister
Präliminarvertrag zwischen der Abtei und dem Herzog
Der Erbvergleich
Erneuerung des Vertrages mit den Minoriten

XIV. Das freiadlige Stift und die Unterherrlichkeit Siegburg
Heinrich Worm
Besetzung Siegburgs durch die Franzosen
Billetierung der Juden
Eine erbauliche Scene in der Kirche
Hungersnot
Ein Kirchendiebstahl
Das Minoritenkloster
Erbhuldigung des Herzogs
Zunftverhältnisse
Revision der Abtei
Ein Geleitsbrief
Die Accise
Französische Einquartierung
Größe abteilicher Höfe der Umgegend
Kriegswirren
Konsumtionssteuer
Die Vogtei Siegburg
Beschränkung der Abtei in Gütererwerbungen
Zurückbringung der geflüchteten Reliquienschreine
Die erste Apotheke in der Stadt
Sporteln der Ärzte

XV. Die Franzosen in Siegburg und die drei letzten Äbte
Der 7-jährige Krieg
Siegburger Geiseln in Stade
Der Geiselprozeß
Die Muttergotteskapelle
Huldigung des Abtes
Abschaffung von kirchlichen Feiertagen
Die neue Poststraße
Brand der Abtei
Die Pfarrkirche
Das Läuten mit den Glocken und die Donnerwettersgärten
Revolution in Frankreich
Die Maas-Sambrearmee
Kämpfe um Siegburg herum
Einquartierungen
Säkularisation der Abtei

XVI. Siegburg unter bergischer Herrschaft
Das Zunftwesen
Schulverhältnisse
Die Kirchen Siegburgs
Verkauf der abteilichen Mühlen
Siegburg als Munizipalstadt
Budget vor
Der neue Friedhof
Bepflanzung des Marktes mit Kastanienbäumen
Huldigung des jungen Herzogs Ludwig Napoleon
Bevölkerung der Stadt
Aufhebung der Zünfte
Das französische Gesetzbuch
Zurückhaltung der Reliquienschreine
Der russische Feldzug und die Schlacht bei Leipzig
Frhr. von Hallberg
Übergang der Verbündeten über den Rhein
Steuern
Eine russische Wagenburg und der Marktplatz
Napoleons Abdankung
Die Rheinlande fallen an Preußen
Proklamation des Königs Friedrich Wilhelms III.
Napoleons Ende

XVII. Siegburg als Hauptstadt des Siegkreises
Der Landwehrstamm in der Stadt
Hungersnot
Kabinettsorder Sr. Majestät betreffs der Siegburger Schulen
Die Lateinschule
Die Siegburger Kirmes und die Bonner Studenten
Kirchliche Verhältnisse
Die Irrenheilanstalt
Örtliche und bürgerliche Verhältnisse in der Stadt
Das Zeughaus
Eine höhere Töchterschule
Das Postwesen
Fabrikanlage von Rolffs & Comp.
Die israelitische Synagoge
Die evangelische Gemeinde
Marktverkehr
Die Kartoffelkrankheit
Pfarrer Engelmann
Das Jahr
Konstitutionelle Verfassung
Zug der Freischärler unter Kinkel behufs Plünderung des Siegburger Zeughauses und die Schlacht auf dem Stallberg
Der Lohmarer Wald
Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelms IV.

XVIII. Blätter und Blüten aus der Neuzeit
Gemeindeordnung
Schulverhältnisse
Verlegung des Landratsamt in die Stadt
Deutz-Gießener Eisenbahn und Postverkehr
Geschäftsleben in der Stadt
Die Gasanstalt
Restauration der Kirche
Die letzten Stadtthore
Die rechtsrheinische Eisenbahn
Die Königliche Geschoßfabrik
Wohlthätigkeitsvereine und Krankenhaus
Das Vereinsleben überhaupt
Das Kriegerdenkmal
Das Königl. Lehrerseminar und das Gymnasium
Das neue Krankenhospital
Die Herz-Jesukapelle
Das städtische Schlachthaus und die Wasserleitung
Freiwillige Feuerwehr
Katholische und Evangelische Kirche
Verlegung der Irrenheilanstalt
Strafanstalten
Das Königliche Feuerwerkslaboratorium
Die neuen Stadtteile
Der Friedhof
Schulwesen
Bevölkerung von Siegburg
Geschäftsverkehr
Post- und Eisenbahnstatistiken
Verkehrswege
Städtischer Haushaltungsetat

Anhang
Liste der Äbte
Abteiliche Güter
Liste der Vögte
Wort- und Sachregister mit Erklärung und Übersetzung der im Texte vorkommenden fremdsprachlichen Stellen und Ausdrücke sowie anderen Erläuterungen.