Die neuen städtischen Flach- und Tiefbrunnen in Berlin

Flachbrunnen nennt man solche Brunnen, bei denen der tiefste Grundwasserstand nicht mehr als höchstens 5 m unter Erdgleiche liegt. Sie werden stets dort angelegt, wo die Beschaffenheit der wasserführenden Schichten die Gewinnung der für die Dampfspritze nothwendigen Wassermenge von 1000 l in der Minute als gesichert erscheinen lässt.

Sie werden sodann mit einem besonderen Sauger versehen, aus dem die Dampfspritze mittels eines angeschraubten Schlauches Wasser unmittelbar aus dem Brunnen entnehmen kann. Sind dagegen die Wasser führenden Schichten nicht ergiebig genug, um eine Förderung von 1000 l Wasser in der Minute erwarten zu lassen, so wird man genöthigt sein, einen Tiefbrunnen statt eines Flachbrunnens aufzustellen. Es soll stets das äussere Saugerohr, das gleichzeitig das Mantelrohr des Brunnens bildet und als Sauger der Pumpe dient bis zu tiefer gelegenen Erdschichten getrieben werden, dagegen soll das Pumpen-Saugeventil bei Flachbrunnen sich höchstens 2 m unterhalb Bordkante befinden.

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Tiefbrunnen heissen Brunnen, bei denen der niedrigste Grundwasserstand tiefer als 5 m unter Erdgleiche liegt. Beide Brunnenarten sind wie die Abessynier Rohrbrunnen ohne einen gemauerten Brunnenkörper einzubohren.

Im Original ohne Bildbeschriftung

Die Leistung eines Brunnens soll auf den Hub 1 l betragen, und die angewendete Kraft 10 kgm nicht überschreiten. Der gusseiserne Brunnenpfosten wird auf die Fundamentplatte eines fest in die Erde gestampften gusseisernen Sockels geschraubt. Die Verbindung desselben mit dem Mantelrohr geschieht wie folgt: Der untere Tragring wird auf das Mantelrohr gelöthet, auf dem oberen lose übergeschobenen Passring ruht mittels der an das Mantelrohr geschraubten Schwelle der Brunnenpfosten nebst Sockel. Beim Flachbrunnen ist das Mantelrohr gleichzeitig Saugerohr für die Dampfspritze. Aus diesem Grunde wird das Saugerohr in dem Theil, der vom Grundwasser berührt wird, aus Kupfer hergestellt und gitter oder siebartig durchbrochen; sodann wird ein grossmaschiges Netz aus Kupferdraht, dessen Maschen etwa doppelt so weit sind als eine der gitterförmigen Durchbrechungen, unverrückbar um dasselbe gelegt und zuletzt noch um dieses sehr feine dauerhafte Kupfergaze gespannt. Ebenso ist das Mantelrohr an allen Stellen, wo es durch tiefere wasserhaltige Stellen geht, gleichfalls als Saugkorb auszubilden. Die lichte Weite des Saugers bei Tiefbrunnen beträgt 94,5 mm bei 102 mm äusserem Durchmesser. An seinem oberen Ende ist ein Bronzering aufgelöthet, um das Herausnehmen zu erleichtern. Bei Flachbrunnen ist eine lichte Weite von 58 mm bei 63 mm äusserem Durchmesser erforderlich. Die Kuppelung der einzelnen Rohre ist in der Weise zu bewirken, dass sie nach innen bündig stehen, die Muffen also nach aussen vorstehen. Die lichte Weite des Steigerohrs beträgt 118,5 mm bei 127mm äusserem Durchmesser. Dasselbe ist am Pumpenstiefel mittels Gewinde angeschraubt. Die Ausflusstülle des Brunnens liegt in einer Höhe von 930 mm über Bordkante und ist in das Steigerohr eingeschraubt.

Der Pumpenstiefel besteht aus zwei Bronzetheilen, die äusserst sauber ausgebohrt und geschmirgelt sein müssen und keine Blasen auf der Fläche zeigen dürfen. Seine Länge im oberen Theil beträgt 460 mm bei 6 mm Stärke. Die Verbindung der beiden Stiefel geschieht durch Gewinde mit Blei-Dichtungsring. Kolben und Saugventil bestehen im wesentlichen aus zwei Theilen, die durch einen 13 mm starken Bolzen aus bestem Schmiedeisen nebst Bronzemuttern zusammengehalten werden. Das Gestänge besteht bei beiden Brunnenarten aus Gasrohr von 25,5 mm lichter Weite. Die Kuppelung desselben geschieht auf folgende Weise. An dem nach unten gerichteten Kuppelungstheil ist ein Zwischenstück eingeschaltet, durch dessen 15 mm weite Durchbohrung beim Herausnehmen des ganzen Gestänges eine Stange gesteckt werden kann, um während des Abkuppelns des einen Gestängetheils den übrigen Theil auf dem Pfosten aufruhen zu lassen. D ie Verbindung des Gestänges mit dem Kolben wird durch ein Doppel-Gabelgelenk bewirkt; mit der Schwellenzunge ist es dagegen nur durch ein einfaches Gabelgelenk verbunden. Die Länge des Schwengels beträgt vom Drehpunkt bis Ende Gegengewicht 1,5 m, die Schwengelzunge misst von Mitte zu Mitte Zapfen 172 mm. Um das Ablaufen des Brunnens zu bewirken, ist in das Steigerohr ein Kupferrohr mit Hahn von 10 mm lichter Weite dichtschliessend zu leiten. Der Hahn erhält eine senkrechte, bis über Erdgleiche geführte Schlüsselstange, die ebenso wie der Hahn durch ein Schutzrohr gegen das Erdreich abgeschlossen wird; das Kupferrohr mündet in ein 63 mm weites Eisenrohr, das bis ins Grundwasser hinabgeführt wird. Das Eisenrohr wird eingerammt, ausgebohrt und mit einem eisernen Deckel verschlossen. Die Herstellungskosten eines derartigen Brunnens belaufen sich je nach der Tiefe der wasserführenden Schichten auf 2500-3000 M.

Dieser Artikel erschien zuerst am 14.09.1895 in der Deutsche Bauzeitung, er war gekennzeichnet mit “F. F.”. Das Beitragbild ist ein Beispielbild, welches nicht zum originalen Artikel gehört.