In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober stürzte der vom Bauunternehmer O. in Bremen in der Altmanstrasse aufgeführte Neubau ein.
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Er ist ein kleines Bremer Wohnhaus, bestehend aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Im allgemeinen sind die hier durch die Bauordnung vorgeschriebenen Mauerstärken inanbetracht des vorzüglichen Stein- und Mörtelmaterials sehr geringe; eine statische Berechnung wird seitens der Baupolizei nicht verlangt. Die muthmaassliche Ursache des Einsturzes geht aus der beistehenden Handskizze hervor. Die Frontmauer (ein Stein stark) ruht auf 2 I-Trägern (F-F): diese beiden Träger aber ruhen auf einem Träger (Profil No. 18) r-y. Dieser Träger aber hat ein ganz ungenügendes Auflager gehabt. Er ruhte nämlich auf einer 12 cm starken Mauer und lag mit seinem Ende y nur etwa 10 cm weit auf. Ausserdem lag er fast unmittelbar auf einem sogen. Schlackenstein. Letztere werden hier zur Anbringung der Thüren vielfach verwendet.
Der Einsturz ist also m. E. darauf zurückzuführen, dass der ganz ungenügend aufgelagerte, aber sehr bedeutend durch die Frontträger F-F belastete Träger mit seiner Auflagerungsmauer zusammengebrochen ist. Interessant ist der Anblick des in der Luft hängenden Daches, welches m. E. an der linken Seite nur durch einen Anker gehalten wird. – Da die Angelegenheit die hiesige Staatsanwaltschaft beschäftigt und die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, so ist die Begründung meinerseits eine rein persönliche, Bremen, den 6. November 1897.
Dieser Artikel erschien zuerst am 20.11.1897 in der Deutsche Bauzeitung, er war gekennzeichnet mit „Lge.“.